Vorlage für einen Praktikumsvertrag

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  • Für jede Art von Praktikum anpassbar 

Ein Praktikumsvertrag bietet Sicherheit für beide Parteien

Tatsächlich sind Unternehmen zur Aufsetzung eines Praktikumsvertrags, auch für ein Schülerpraktikum, gesetzlich nicht verpflichtet. Dennoch sollten Sie als Arbeitgeber freiwillig einen anfertigen. Unser kostenloses Muster eines Praktikumsvertrags nimmt Ihnen viel Arbeit ab. Damit können Sie den Vertrag – oder wie manche es nennen, den „Praktikums Zettel“ – schnell ausfüllen und in kürzester Zeit anfertigen. Eine Praktikumsvereinbarung ist eine Art Arbeitsvertragund bietet gleichermaßen Vorteile für Unternehmen und Praktikanten.

  • Vorteile für Unternehmen: Machen Sie sich unsere Vorlage des Praktikumsvertrags zunutze, bildet das die Basis des Praktikums. Darin halten Sie die allgemeinen Regelungen Ihres Betriebs, während des Praktikums, sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Liegt all das schriftlich vor, beziehen Sie sich im Falle von Unklarheiten oder Rechtsstreitigkeiten auf den Praktikumsvertrag. Das schafft Transparenz und erspart Ihnen Probleme.
  • Vorteile für Praktikanten: Auch für Praktikanten schafft ein Arbeitsvertrag Klarheit. Sie können die Rahmenbedingungen ihres Praktikums immer wieder nachlesen und sich daran orientieren. Außerdem ist es hilfreich, zentrale Punkte wie die Kündigungsfrist und möglichen Urlaubsanspruch abzustecken. Die Angaben sind für beide Parteien bindend und fördern das Vertrauen.

Pflichtpraktikum vs. freiwilliges Praktikum: Was ist der Unterschied?

Einige Studiengänge setzen Pflichtpraktika voraus, um das Studium erfolgreich abschließen zu können. Ein freiwilliges Praktikum hingegen ist das Pendant dazu. Oftmals entscheiden sich Studierende oder Schüler aus freien Stücken dazu, ein Praktikum zu absolvieren. Ziel ist es, relevante Praxiserfahrungen zu sammeln und den Lebenslauf zu erweitern.

Als Arbeitgeber müssen Sie wissen, ob der Praktikant im Rahmen eines Pflichtpraktikums oder eines freiwilligen Praktikums in Ihrem Unternehmen arbeiten möchte. Das ist insbesondere in puncto Vergütung und Urlaubsanspruch wichtig. Das müssen Sie dementsprechend im Muster des Praktikantenvertrags anpassen.

  • Vergütung: Einem Pflichtpraktikanten steht kein Mindestlohn zu. Für gewöhnlich erhalten die meisten aber eine Aufwandsentschädigung im Praktikum für ihre Lebenshaltungskosten. Freiwillige Praktika sind bei einer Dauer von bis zu drei Monaten ebenfalls nicht vergütungspflichtig. Darüber hinaus haben Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde (Stand April 2025).
  • Urlaubsanspruch: In der Regel arbeiten Praktikanten genauso viel wie das reguläre Personal. Trotzdem besteht nicht automatisch der gleiche Urlaubsanspruch. Bei einem Pflichtpraktikum ist Urlaub nicht vorgesehen. Abhängig von der Studien- und Prüfungsordnung ist es unter Umständen möglich, einige Urlaubstage individuell zu vereinbaren. Bei einem freiwilligen Praktikum haben Praktikanten ab einer Dauer von einem Monat das Recht aufzwei Urlaubstage pro Monat. Übersteigt das Praktikum sechs Monate, erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 24 Tage im Jahr. Als Arbeitgeber steht es Ihnen hier frei, die Urlaubstage freiwillig nach oben anzupassen.
Freiwilliges Praktikum Pflichtpraktikum
Hauptgrund Praxiserfahrung sammeln Studienvorgabe
Mindestlohn Anspruch Ja, bei > 3 Monaten Nein
Urlaubsanspruch Mind. 2 Tage/Monat Nein
Lohnfortzahlung bei Krankheit 6 Wochen Nein

Tipp

So wird das Praktikum ein voller Erfolg

Sie haben die Vorlage des Praktikumsvertrags ausgefüllt, abgeschickt und unterschrieben zurückbekommen. Schon bald kann es also losgehen. Um Ihre Praktikanten effizient zu beschäftigen, ist es als Arbeitgeber wichtig,spannende und lehrreiche Praktika anbieten zu können. Vielleicht finden Sie auf diese Weise sogar neue Talente für eine Ausbildung oder Festanstellung in Ihrem Unternehmen.

Was muss ein Praktikumsvertrag beinhalten?

Einen gesetzlichen Rahmen für die Vorlage eines Praktikumsvertrags gibt es nicht. In der Praxis haben sich jedoch gewisse Punkte zum Standard etabliert.

  • Vertragsparteien: Der Praktikumsvertrag beginnt mit Angaben zum Praktikumsbetrieb und Praktikanten. Dazu zählen der Name und die vollständige Anschrift.
  • Praktikumsdauer: Halten Sie fest, wie lange und in welchem Zeitraum das Praktikum in Ihrem Unternehmen stattfinden soll. Das hat unter anderem Einfluss auf die Vergütung und die Anzahl der Urlaubstage.
  • Art des Praktikums: Im Praktikumsvertrag sollten Sie den Zweck des Praktikums definieren – etwa, ob es sich um ein verpflichtendes oder freiwilliges Praktikum handelt. Dazu gehören außerdem der Einsatzbereich im Unternehmen und gegebenenfalls die genauen Tätigkeiten.
  • Pflichten der Vertragsparteien: Zu den Pflichten des Unternehmens zählen beispielsweise die Befolgung des Arbeitsschutzgesetzes oder die Ausstellung eines Praktikumszeugnisses. Typische Pflichten von Praktikanten sind Stillschweigen über interne Vereinbarungen oder die Einhaltung der Betriebsordnung.  
  • Arbeitszeit: Es empfiehlt sich, den täglichen Arbeitsbeginn, das Arbeitsende und die wöchentlichen Arbeitsstunden schriftlich festzuhalten. Wie reguläre Arbeitnehmer dürfen Praktikanten durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten. Für minderjährige Praktikanten gilt eine Höchstgrenze von acht Stunden pro Tag, wobei Arbeitszeiten zwischen 20 und 6 Uhr verboten sind; auch die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen ist untersagt. Ausnahmen gelten für Branchen wie Gastronomie, Hotellerie und Pflege, wo solche Arbeitszeiten üblich sind.
  • Urlaub und Vergütung: Definieren Sie abhängig von der Praktikumsart die Anzahl der Urlaubstage und die Höhe der monatlichen Vergütung.
  • Kündigung: Der Praktikumsvertrag sollte zudem die Kündigungsfristen für beide Vertragsparteien enthalten. Je nach Dauer des Praktikums betragen die Fristen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses meistens zwischen zwei und vier Wochen.
  • Versicherungsschutz: In diesem Absatz beschreiben Sie den Versicherungsschutz Ihres Praktikanten. Hier geht es insbesondere um die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Haftpflicht- und Unfallversicherung.
  • Probezeit: Insbesondere bei längeren Praktika ist eine Probezeit nicht unüblich. Ist das auch in Ihrem Unternehmen vorgesehen, übernehmen Sie den Zeitraum in der Vorlage des Praktikumsvertrags.

Wer darf einen Praktikumsvertrag unterschreiben?

  • Unternehmen: Geschäftsführer oder Bevollmächtigter (z.B. Personalabteilung).
  • Praktikant: Bei Minderjährigen die Eltern. 

Info

So machen Sie Ihr Praktikum zum Erfolg

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