Was ist ein Minijob?
Minijobber befinden sich in einem Beschäftigungsverhältnis, in dem ihr Gehalt monatlich 603 Euro und jährlich 7.236 Euro nicht übersteigen darf.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist in keinem Arbeitsverhältnis zwingend notwendig. Dennoch raten wir dir dazu, unseren Arbeitsvertrag zum Minijob als PDF zu nutzen. Darin hältst du als Arbeitgeber alle Rechte und Pflichten sowie allgemeine Konditionen fest. Spätestens nach einem Monat bist du ohnehin dazu verpflichtet, dem Minijobber einen schriftlichen Nachweis über die Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Mit unserem Muster des Minijob-Vertrags als PDF oder als odt-Datei für Word sparst du dir doppelte Arbeit und viel Zeit.
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Der Unterschied zum kurzfristigen Minijob
Die Regelungen des kurzfristigen Minijobs unterscheiden sich vom regulären Minijob. Hier dürfen die Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als drei Monate in Folge oder insgesamt maximal 70 Tage tätig sein. Eine Verdienstgrenze für die Gehaltsabrechnung gibt es hier nicht. Kurzfristige Minijobs sind insbesondere bei Saisonarbeit wie in der Gastronomie, Hotellerie oder Landwirtschaft üblich.
Was muss ein Arbeitsvertrag für Minijobber beinhalten?
Arbeitsverträge dürfen nicht nur formlos, sondern auch individuell in ihren Vereinbarungen sein. Dabei müssen aber auch die Pflichtangaben laut Nachweisgesetz berücksichtigt werden. Im Folgenden erhältst du einen Überblick über die wichtigsten Angaben:
- Informationen zum Arbeitgeber und Minijobber: Wie jeder Vertrag beginnt das Muster zum Minijob-Arbeitsvertrag ebenfalls mit dem Namen und der Anschrift des Arbeitgebers und des geringfügig Beschäftigten.
- Beginn und Ende der Tätigkeit: Das eingetragene Datum gilt als Startpunkt der offiziellen Zusammenarbeit mit dem Minijobber. Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, kannst du hier zusätzlich das Ende der Beschäftigung angeben.
- Tätigkeit: Weiter geht es mit den geplanten Aufgaben des Minijobbers. Zunächst benennst du dieTätigkeit selbst und definierst dann den genauen Aufgabenbereich. Das kann beispielsweise der Verkauf von Produkten, das Einsortieren der Ware oder die Beratung von Neukunden sein. In der Regel halten es sich Arbeitgeber offen, die Aufgabenbereiche je nach Umstand zu erweitern oder einzuschränken. Somit musst du nicht jedes Mal den Muster-Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte neu aufsetzen.
- Arbeitszeit: Du hältst außerdem die geplanten Wochenstunden und Wochentage fest. Mit der Erhöhung des Mindestlohns sind rund 43 Stunden Arbeit im Monat möglich. Je nach Tätigkeit bietet es sich an, die genauen Start- und Endzeiten zu erfassen. Oftmals finden sich im Vertrag einige Worte zu Ruhe- und Pausenzeiten.
- Vergütung: In diesem Absatz definierst du den monatlichen Bruttolohn oder den Stundenlohn. Wie bereits erwähnt, haben Arbeitnehmer mindestens Anspruch auf den gesetzlichen Stundenlohn von 13,90 Euro. Selbstverständlich steht es dir frei, mehr zu bezahlen. Du musst jedoch weiterhin die jährliche Verdienstgrenze von 7.236 Euro im Blick behalten. Gleiches gilt für Sonderzahlungen wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
- Befreiung von der Rentenversicherungspflicht: Genau wie andere Arbeitnehmer sind auch Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Arbeitgeber müssen einen pauschalen Betrag von 15 Prozent für die Rentenversicherung zahlen. Minijobber haben aber das Recht, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen. Dabei verzichten sie gleichzeitig auf ihren Rentenanspruch.
- Urlaub: Der Urlaubsanspruch von Minijobbern richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Die Urlaubstage werden proportional an die gesetzlich zustehende oder tariflich vereinbarte Anzahl angepasst.
- Arbeitsverhinderung: In diesem Punkt musst du in der PDF des Arbeitsvertrags für den Minijob nichts anpassen. Hier findest du lediglich den Hinweis darauf, dass Minijobber im Falle einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit sechs Wochen lang weiterhin entlohnt werden. Außerdem steht hier, dass der Arbeitnehmer sich unverzüglich krankmelden und spätestens nach drei Kalendertagen ein ärztliches Attest vorzulegen hat.
- Verschwiegenheitspflicht: In so gut wie jedem Beschäftigungsverhältnis wird von den Arbeitnehmern Stillschweigen verlangt. Das dient unter anderem der Wahrung von Betriebsgeheimnissen sowie dem Datenschutz.
- Weitere Beschäftigungen: Minijobber müssen ihrem Arbeitgeber von weiteren Beschäftigungen berichten. Die Verdiensthöhe und Arbeitszeit sind dabei irrelevant. Insbesondere geht es bei dieser Mitteilungspflicht darum, die Arbeit mit Wettbewerbern zu unterbinden.
- Kündigungsfrist: Gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats beenden. Hast du eine Probezeit vereinbart, gelten in dieser Zeit andere Fristen – meist zwei Wochen. Weitere Details entnimmst du dem kostenlosen Muster-Arbeitsvertrag zum Minijob.
- Vertragsänderungen und Nebenabreden: Abschließend hältst du fest, dass keine weiteren Nebenabreden getroffen wurden. Dementsprechend gilt der Ausschluss der betrieblichen Übung. Ferner beeinflussen unwirksame Einzelbestimmung nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrags. Schließlich sind die Minijobber dazu verpflichtet, relevante persönliche Änderungen wie dem Familienstand, der Kinderzahl und Adresse zu informieren.
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Minijobber sind nicht krankenversichert
Minijobber sind nicht bei ihrem Arbeitgeber kranken- und pflegeversichert. Zwar zahlst du als Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 13 Prozent an die Minijob-Zentrale, der Minijobber muss sich dennoch selbst versichern. Weitere Informationen kannst du unserem Beitrag zum Thema Minijob entnehmen.
Unterlagen für alle wichtigen Anmeldungen deines Mitarbeiters
Zum Abschluss eines Arbeitsvertrages und mit Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses gehören einige zusätzliche Anmeldungen dazu. Dafür benötigst du bestimmte Unterlagen von deinem zukünftigen Arbeitnehmer. Mit den folgenden Unterlagen und Dokumenten kannst du alle wichtigen Anmeldungen vornehmen:
- Geburtsdatum
- Steuer-Identifikationsnummer
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Urlaubsbescheinigung der vorherigen Arbeitsstelle
- Führungszeugnis
- Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis (bei ausländischen Mitarbeitern)
- Nachweise für bestimmte Führerscheinklassen (je nach Berufsfeld)
- Gesundheitsbescheinigung (je nach Berufsfeld)
- Dokumente über vermögenswirksame Leistungen
Die Steuer-Identifikationsnummer wird für die Anmeldung beim Finanzamt benötigt. Die Steuerklasse richtet sich dabei nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses: Bei einer Hauptbeschäftigung sind die Steuerklassen 1 bis 5 möglich, bei einer Nebenbeschäftigung in der Regel die Steuerklasse 6. Auch der Familienstand und die Anzahl der Nebenbeschäftigungen beeinflussen die Steuerklasseneinstufung. Verheiratete Arbeitnehmer können zwischen den Steuerklassen 4, 3 oder 5 wählen.
Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber für die Anmeldung bei der Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse und den Sozialversicherungsausweis vorlegen. Arbeitgeber benötigen eine Betriebsnummer, die sie bei der Agentur für Arbeit beantragen können, um ihre Mitarbeiter bei der Sozialkasse zu melden.
Arbeitgeber können von der vorherigen Arbeitsstelle eine Urlaubsbescheinigung erhalten, um den Urlaubsanspruch ihrer Mitarbeiter zu ermitteln. Dabei werden die Urlaubstage aus früheren Beschäftigungsverhältnissen berücksichtigt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Urlaubstagen darf nicht unterschritten werden.
Hast du alle Unterlagen und unsere Vorlage für einen Arbeitsvertrag für einen Minijob zur Verfügung, bist du bestens gerüstet!