Zusammenfassung
Umsatzsteuer-ID im Überblick
- USt-ID oder Umsatzsteuer-ID ist die Abkürzung des recht sperrigen Wortes Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Die Umsatzsteuer-ID ist für Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen ins EU-Binnenland haben, sogenannte Regelunternehmen, verpflichtend.
- Kleingewerbetreibende sind nicht dazu verpflichtet, können aber von ihr Gebrauch machen.
- Innerhalb von Deutschland sowie auf Rechnungen laut § 19 UStG reicht die Angabe der Steuernummer. Eine USt-IdNr. ist in diesen Fällen freiwillig.
- Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die USt-ID auf Anfrage.
- Die USt-ID-Nummern beider Geschäftspartner müssen auf B2B-Rechnungen im EU-Binnenland angegeben sein.
- Beim BZSt können bzw. unter bestimmten Voraussetzungen müssen Umsatzsteuer-IDs möglicher Handelspartner abgefragt und überprüft werden.
- Die Umsatzsteuer-ID muss bei Vorhandensein auch im Impressum der Unternehmens-Website aufgeführt werden.
- Achten Sie darauf, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht zu verwechseln.
Definition
Was ist eine Umsatzsteuer-ID?
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz Umsatzsteuer-ID oder ID-Nr., ist für die innereuropäische Rechnungsstellung zwingend erforderlich. Sie wurde eingeführt, um Unternehmen eindeutig zu kennzeichnen und den Dienstleistungs- sowie Warenverkehrin der EU transparent und unkompliziert zu machen. Die zentrale Instanz zur Überprüfung ist das MwSt-Informationsaustauschsystem der EU.
Wie setzt sich die Umsatzsteuer-ID zusammen?
Die USt-ID setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Eine Umsatzsteuer-ID sieht zum Beispiel so aus:
DE111222333
Die vorderen beiden Buchstaben geben das Länderkürzel an, etwa „DE“ im Falle einer Umsatzsteuer-ID aus Deutschland. Die neun Ziffern dahinter bilden die dazugehörige eindeutige Nummer. Durch diese Bestandteile lässt sich ein Unternehmen eindeutig kennzeichnen und dessen Herkunftsland auf den ersten Blick bestimmen. Durch ein Prüfzifferverfahren und weitere Fehlerkennungsverfahren wird die Sicherheit gewährleistet.
Wofür wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) benötigt?
Die Umsatzsteuer-ID, manchmal auch UID genannt, ist notwendig, wenn Unternehmen innerhalb der EU grenzüberschreitende Geschäfte tätigen. Sie erleichtert die korrekte steuerliche Abwicklung von Lieferungen und Dienstleistungen zwischen verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
Ein wesentlicher Zweck der UID besteht darin, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer korrekt dem verantwortlichen Unternehmen im Ausland zuordnen kann. Das geschieht über das Reverse-Charge-Verfahren.
Wie funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren?
Bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU entfällt für den Verkäufer die Pflicht, Umsatzsteuer zu berechnen. Stattdessen übernimmt das Unternehmen im Bestimmungsland die Versteuerung der Lieferung oder Dienstleistung. Die fällige Steuer wird dort in der Steuererklärung des Unternehmens erfasst und abgeführt.
Als Verkäufer oder Dienstleister innerhalb der EU sind Sie verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) zu erstellen. Diese gibt Auskunft über Ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen und muss zusammen mit der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden.
Die Steuerbehörden der EU-Staaten gleichen die gemeldeten Daten untereinander ab, um sicherzustellen, dass die Angaben in den Steuererklärungen korrekt sind.
Unterschied zwischen Umsatzsteuer-ID und Steuernummer
Lassen Sie sich nicht verwirren, der Unterschied zwischen beiden Nummern sowie der Steueridentifikationsnummer ist ganz einfach erklärt:
- Eine Steuernummer erhält jede in Deutschland lebende, natürliche und juristische Person, die zur Abgabe von Steuern verpflichtet ist. Sie besteht aus 13 Ziffern, die mit dem zuständigen Finanzamt und dem Bundesland verknüpft sind. Bei einem Umzug in einen anderen Amtsbezirk ändert sich die Steuernummer.
- Zur Steuernummer erhält jede natürliche Person ab Geburt eine Steueridentifikationsnummer. Die Steuer-ID ändert sich ein Leben lang nicht und wird zentral vergeben. Zusammen mit der Steuernummer dient sie zur steuerlichen Kennzeichnung von Privatpersonen.
- Die Umsatzsteuer-ID erhalten Unternehmer oder Unternehmen, die im innereuropäischen Ausland tätig sind. Das Bundeszentralamt für Steuern kann die USt-ID auf Antrag vergeben.
Die Steuernummer und die Umsatzsteuer-ID (Abkürzung häufig auch UID-Nummer) sind somit nicht das Gleiche. Die Angabe beider Nummern kann jedoch gleichwertig in einem bestimmten Fall erfolgen:
Bei Geschäften innerhalb Deutschlands kann wahlweise die Umsatzsteuer-ID oder die Steuernummer auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Umsatzsteuer-ID in der EU: Die Begriffe
Da die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für den innergemeinschaftlichen Handel bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen in der EU vorgesehen ist, sollten Sie auch die Fachtermini für die Umsatzsteuer-ID auf Englisch und in anderen wichtigen Sprachen kennen, sodass Sie bei ausländischen Rechnungen sofort wissen, welche Zahl die USt-ID ist.
Sprache | Fachbegriff | Abkürzung |
---|---|---|
Englisch | VAT identification number | VAT |
Französisch | Numéro d'identification à la TVA | TVA |
Spanisch | Número de identificación del IVA | IVA |
Niederländisch | BTW-identificatienummer | BTW |
Polnisch | Numer identyfikacyjny VAT | VAT |
Italienisch | Numero di identificazione IVA | IVA |
Portugiesisch | Número de identificação IVA | IVA |
Tschechisch | Identifikační číslo DPH | DPH |
Info
USt-ID und Drittländer
Die USt-ID ist in der EU Pflichtangabe bei Geschäften im EU-Binnenland. Bei Rechnungen, die Sie an Kunden aus Ländern im Ausland außerhalb der EU stellen, müssen Sie Ihre USt-ID-Nummer nicht angeben. Hier reicht die Steuernummer aus.
Welche Unternehmen benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Jeder Unternehmer, der Umsatzsteuern an das Finanzamt abführt, ist ein sogenannter Regelunternehmer. Wenn der Regelunternehmer Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern in einem anderen EU-Land führt, kommt die Pflicht zur Umsatzsteuer-ID zum Tragen. Somit ist die Umsatzsteuer-ID-Nummer, kurz ID-Nr., laut Umsatzsteuergesetz (§4 und § 6 UStG) hauptsächlich bei B2B-Geschäften mit Partnern innerhalb der EU verpflichtend. Dabei braucht ein Unternehmen bzw. ein Regelunternehmen sowohl für das Beziehen als auch für das Erbringen von Leistungen eine Umsatzsteuer-ID.
Benötigen Freiberufler eine Umsatzsteuer-ID?
Ja, auch Freiberufler können eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen. Während der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden steuerlich im Einkommensteuergesetz geregelt ist, gibt es im Umsatzsteuerrecht diese Unterscheidung nicht – hier gelten alle selbstständig Tätigen als Unternehmer.
Das bedeutet: Wenn Gewerbetreibende eine USt-IdNr. benötigen, kann sie auch für Freiberufler sinnvoll sein. Besonders dann, wenn grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU oder mit Unternehmen außerhalb Europas getätigt werden, erleichtert die USt-IdNr. die Abwicklung und steuerliche Erfassung dieser Umsätze.
Tipp
USt-ID-Nummer beantragen
Bei Vorliegen aller wichtigen Kriterien können Sie die Umsatzsteuer-ID beantragen. Das funktioniert beim Bundeszentralamt für Steuern. Sie benötigen dafürIhre Steuernummer und Ihre Steueridentifikationsnummer. Die USt-IdNr. wird Ihnen dann per Post zugeschickt.
Beantragung per Brief
Ein formloser Antrag kann schriftlich an das Bundeszentralamt für Steuern gesendet werden. Wichtig ist, dass alle relevanten Unternehmensdaten im Schreiben enthalten sind. Die Adresse lautet:
Bundeszentralamt für Steuern,
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis
Antrag über das Kontaktformular
Alternativ stellt das Bundeszentralamt für Steuern ein Kontaktformular zur Verfügung. Darüber kann nicht nur die Erstanmeldung erfolgen, sondern auch eine erneute Zusendung der bereits erteilten USt-IdNr., falls diese verloren gegangen ist.
Online-Beantragung
Mittlerweile ist es auch möglich, die USt-ID direkt online zu beantragen, wodurch der Prozess schneller und unkomplizierter abläuft.
USt-ID: Adresse ändern
Ändert sich die Geschäftsadresse eines Unternehmens, muss diese auch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aktualisiert werden. Eine direkte Änderung der USt-IdNr. selbst ist nicht erforderlich, da diese weiterhin gültig bleibt.
Die Adressänderung erfolgt in der Regel automatisch über das zuständige Finanzamt, sobald die neue Geschäftsadresse im Steuerkonto hinterlegt wurde.
Umsatzsteuer-ID vergessen
Wenn Sie die USt-ID vergessen haben, nutzen Sie einfach das Kontaktformular des Bundeszentralamts für Steuern. Auf Anfrage wird Ihnen die Nummer erneut geschickt.
Wo finde ich meine UID-Nummer?
Ihre Umsatzsteuer-ID wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt. Sie finden die Umsatzsteuernummer in der Regel in den offiziellen Unterlagen, die Sie nach der Beantragung erhalten haben. Zudem ist die USt-IdNr. oft auf Geschäftsdokumenten wie Rechnungen, Impressum der Unternehmenswebseite oder Steuerbescheiden vermerkt. Falls Sie Ihre Nummer nicht mehr auffinden, können Sie eine erneute Zusendung über das Kontaktformular des BZSt beantragen.
Muss die USt-ID auf Rechnungen an Privatpersonen angegeben werden?
Die Pflicht zur USt-IdNr. gilt nur für Beziehungen unter umsatzsteuerpflichtigen Regelunternehmen (B2B). Wenn Waren an Privatpersonen, also keine Regelunternehmen, innerhalb der EU geliefert werden, ist die Angabe nicht zwingend auf der Rechnung erforderlich.
Wann ist eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erforderlich?
Grundsätzlich bleibt eine Umsatzsteuer-ID dauerhaft gültig. Änderungen oder Neubeantragungen sind nur in besonderen Fällen notwendig, insbesondere dann, wenn durch eine Umstrukturierung ein neues Unternehmen entsteht.
Typische Fälle, in denen eine neue USt-IdNr. beantragt werden muss:
- Gründung eines neuen Unternehmens im Zuge einer Umstrukturierung
- Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, wenn dadurch eine neue juristische Einheit entsteht
- Aufspaltung eines Unternehmens, bei der aus einem Betrieb mehrere eigenständige Firmen hervorgehen
- Fusion oder Verschmelzung von Unternehmen, wodurch eine neue Geschäftseinheit entsteht
Grundsätzlich ist eine neue USt-IdNr. immer dann erforderlich, wenn eine neue unternehmerische Einheit geschaffen wird.
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Muss bei B2B-Geschäften in der EU die Umsatzsteuer-ID beider Geschäftspartner auf die Rechnung?
Je nachdem, ob Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden, kommen verschiedene Arten der Besteuerung bei der Buchhaltung infrage. Bei Dienstleistungen muss zudem immer der Leistungsort bestimmt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass der Empfänger der Waren oder der Dienstleistung die Umsatzsteuer im Rahmen des „Reverse-Charge-Verfahrens“ zu tragen hat. Deswegen müssen die USt-ID-Nummern beider Partner auf der Rechnung angegeben werden.
Tipp
Prüfung der USt-IdNr.
Die Umsatzsteuer-ID Ihres Geschäftspartners müssen Sie zur Überprüfung beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Das Online-Portal der BZSt liefert die USt-ID komfortabel und schnell. Das Ergebnis dieser Überprüfung – also, dass die USt-ID des anderen Unternehmers korrekt ist – sollte als Nachweis aufbewahrt werden. Eine weitere Möglichkeit liefert das europäische MwSt.-Infoaustauschsystem MIAS. Es kann nicht nur geprüft werden, ob die USt-ID gültig ist. Ein Bestätigungsverfahren bzw. eine Abfrage, ob alle hinterlegten Daten, inklusive Adresse, korrekt sind, ist ebenfalls möglich.
Mehrere USt-ID-Nummern bei einem Unternehmen
In bestimmten Situationen kann ein Unternehmen mehr als eine Umsatzsteuer-ID benötigen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es neben dem Hauptsitz in Deutschland eine Niederlassung in einem anderen EU-Land gibt.
Wenn von dieser Niederlassung aus Geschäften mit Unternehmen in anderen EU-Staaten getätigt werden, muss eine zusätzliche USt-IdNr. aus dem jeweiligen Land beantragt werden. Die deutsche USt-IdNr. gilt nur für den Hauptsitz und kann nicht für die Auslandstätigkeiten einer eigenständigen Niederlassung genutzt werden.
Umsatzsteuer-ID und Kleingewerbe
Eine besondere Stellung nehmen Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende ein, die von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Gebrauch machen. Solo-Selbstständige, Freelancer und andere Kleingewerbetreibende sind nicht zur Umsatzsteuer-ID verpflichtet. Das bedeutet, dass sie auch bei Geschäften mit innerhalb der EU, ob Waren oder Dienstleistungen, auf der Rechnung keine USt-ID ausweisen müssen, aber durchaus die Identifikationsnummer ausweisen dürfen. Je nachdem, ob sich steuerliche Vorteile ergeben, können sie eine Umsatzsteuer-ID angeben.
Achtung
Befreiung der Pflicht
Die Befreiung von der Pflicht zur Umsatzsteuer-ID gilt nur für Kleingewerbe nach § 19 UStG. Diese Regelung ist im Umsatzsteuergesetz niedergeschrieben.
Wann brauchen Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-ID?
Eine USt-IdNr. kann für Kleinunternehmer und Freelancer durchaus von Vorteil sein. Sie erleichtert das Leben im innergemeinschaftlichen Handel. So kann der Kleinunternehmer seinem EU-Geschäftspartner nicht nur seine unternehmerische Seriosität beweisen. Für das Gegenüber ist es zudem einfacher, da er keine Umstände bei der Rechnungsstellung zu befürchten hat.
Tipp
Kleinunternehmerstatus geht nicht verloren
Der Kleinunternehmerstatus geht bei Erteilung einer USt-IdNr. an Kleingewerbetreibende nicht verloren. Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht bleibt trotz der Erteilung einer Identifikationsnummer erhalten.
Wo muss die Umsatzsteuer-ID angegeben werden?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist ein wichtiges Merkmal jedes Unternehmens. In der Kommunikation und der Außendarstellung muss die USt-ID an verschiedenen Stellen angegeben werden, sobald das Unternehmen in der Europäischen Union tätig ist:
- Auf Rechnungen in Papierform
- Auf Rechnungen in E-Mail-Form
- Im Impressum der Unternehmens-Website
Besonders der letzte Punkt ist wichtig: Wenn eine USt-ID vorhanden ist, muss sie im Impressum der Website angegeben werden, da sonst ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Sie riskieren dann eine Abmahnung. Denken Sie daran, nicht die Steuernummer, sondern die mit DE beginnende USt-ID-Nummer anzugeben!