Patent

Hast du eine neue technische Idee und möchtest dir alle Rechte für deine Erfindung sichern, solltest du diese so bald wie möglich gegen Nachahmer schützen. Im Rahmen der Ideenentwicklung fällt immer wieder der Begriff des Patents. Was ist ein Patent, wofür benötigst du dieses und wie meldest du das Patent (in Deutschland) an? Das und mehr erfährst du hier im Beitrag.

Zuletzt aktualisiert am 27.01.2026

Zusammenfassung

Patent im Überblick

  • Mit einem Patent schützt du deine technische Erfindung und verhinderst damit eine Nachahmung deiner Idee. Auch Verfahren, wie Herstellungs- oder Arbeitsprozesse, lassen sich durch ein Patent schützen.
  • Laut Patentgesetz kann jeder ein Patent anmelden. Das gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen.
  • Um ein Patent anmelden zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zum einen muss die Idee weltweit neu sein und zum anderen muss sich eine gewisse erfinderische Leistung erkennen lassen. Zudem sollte die Erfindung gewerblich anwendbar sein – sie muss sich verkaufen lassen.
  • Die amtlichen Gebühren für die Beantragung eines Patents betragen in Deutschland weniger als hundert Euro. Beauftragst du einen Patentanwalt für die Ausarbeitung der Patentanmeldung, musst du meist zwischen 3.000 bis 5.000 € zahlen.

Definition

Was ist ein Patent?

Mit einem Patent schützt du eine technische Erfindung, bei der es sich um eine Neuheit handelt. Somit entfaltet das Patent seine Wirkung, indem es ein zeitlich begrenztes, aber umfassendes Monopol auf eine Erfindung gewährt. Dabei muss sich die Erfindung bereits hinreichend konkretisiert haben – eine Geschäftsidee allein ist nicht als Patent schützbar und der Patentantrag wird dementsprechend abgelehnt. Technische Erfindungen können erteilt werden als:

  • Erzeugnispatent für Gegenstände (z. B. Maschinen sowie Einzelteile oder deren Anordnung, elektronische Schaltungen, chemische Stoffe, Arzneimittel usw.).
  • Verfahrenspatent für Herstellungs- oder Arbeitsprozesse (z. B. Produktions- oder Messverfahren, Handlungsabläufe in Maschinen usw.).

Andere Personen dürfen für die Laufzeit des Patents von bis zu 20 Jahren laut Gesetz deine Erfindung nicht gewerblich nutzen. Du allein bestimmst, in welchem Umfang und in welchen Ländern die Erfindung genutzt werden darf. Dir steht jederzeit die Möglichkeit offen, dein Patent zu verkaufen oder Lizenzen zu vergeben.

Gründe für ein Patent: Darum solltest du deine Erfindung schützen!

Um zu verstehen, was ein Patent ist, solltest du wissen, wofür du dies benötigst und warum du ein Patent anmelden solltest. Der wichtigste Grund für ein Patent besteht darin, deine Idee vor einer Nachahmung zu schützen. Grundsätzlich gilt: Wenn eine technische Idee der Öffentlichkeit zugänglich ist, kann sie jeder geschäftlich verwenden und auch verkaufen. Das gilt allerdings nicht, wenn die Erfindung patentiert ist.

Das Beantragen eines Patents bietet das zeitlich und räumlich befristete Privileg, dass du als Inhaber allein über deine Erfindung verfügen kannst. Es hat eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren, sofern die ab dem dritten Patentjahr jährlich fälligen Verlängerungsgebühren bezahlt werden.

Innerhalb dieser Laufzeit ist es allen anderen verboten, die Erfindung zu nutzen – wobei als Nutzung nicht nur das Herstellen und Gebrauchen, sondern auch das Anbieten, Inverkehrbringen, Einführen sowie Besitzen gilt. Wenn dies trotzdem geschieht, kannst du als Schutzrechtsinhaber gegen den Nachahmer zivilrechtlich vorgehen und ihn verklagen auf:

  • Unterlassung: Das führt dazu, dass die Patentverletzung durch den Patentverletzer abgestellt (unterlassen) wird und auch künftig unterbleibt.
  • Beseitigung und Vernichtung: Dies zielt darauf ab, dass patentverletzende Erzeugnisse oder Güter beseitigt bzw. vernichtet werden müssen – einschließlich der dazu nötigen (technischen) Vorrichtungen.
  • Schadensersatz: Der Patentinhaber erhält Ersatz für denjenigen Schaden, der durch die widerrechtliche Verwendung bzw. wirtschaftliche Verwertung seiner Erfindung entstanden ist.
  • Vorlage und Besichtigung: Das hilft als Mittel der Beweisgewinnung für die Berechnung des Schadensersatzes.

Nicht immer besteht das Ziel darin, durch ein Patent Marktanteile für den Verkauf eigener Produkte freizuhalten. Patente ermöglichen es auch, geistiges Eigentum an innovativen technischen Ideen zu kapitalisieren. Oft geht es daher im Bereich Start-ups darum, mit der Patentanmeldung beziehungsweise der Nutzung eines Patents die technische Überlegenheit des Geschäftsmodells zu belegen und so Kapitalgeber einzuwerben.

Mit dem Anmelden von Patenten kannst du:

  • Lizenzgebühren verlangen, zum Beispiel, wenn Wettbewerber oder Dritte deine Erfindung nutzen wollen.
  • eigene Patente als "Währung" einsetzen, um Lizenzen an Patenten anderer zu erhalten, welche du für die Umsetzung eigener Produkte benötigst (sog. Kreuzlizenzen).
  • Dein Start-up samt der Patente veräußern. Damit erzielst du einen wesentlich höheren Unternehmenswert als ohne Patent(e).

Voraussetzungen, um ein Patent anzumelden

Wenn du ein Patent anmelden möchtest, muss deine Erfindung drei Kriterien erfüllen:

Neuheit

Eine der wichtigsten Voraussetzungen und das erste Merkmal für die Patentanmeldung ist die absolute Neuheit der Erfindung. Was viele nicht wissen: Sobald eine Idee zum „Stand der Technik“ gehört, weil sie irgendwo oder durch irgendwen öffentlich zugänglich gemacht oder genutzt wurde, ist sie nicht mehr patentierbar.

Dabei ist es irrelevant, ob das Produkt, Verfahren oder Design eine weite Verbreitung gefunden hat, käuflich zu erwerben ist oder geschäftlich erfolgreich war. Die bloße Erwähnung deiner Idee in einem YouTube-Video oder Podcast kann bereits genügen, um den Patentschutz zu verweigern.

Gewerbliche Anwendbarkeit

Für eine erfolgreiche Patentanmeldung ist die gewerbliche Verwertbarkeit deiner Erfindung ein absolutes Muss. Dies ist in der Praxis eine niedrige Hürde, denn die meisten Produkte oder Verfahren lassen sich gewerblich anwenden. Auch Software lässt sich in der Regel zum Patent anmelden, wenn sie dazu beiträgt, ein technisches Problem zu lösen.

Erfinderische Tätigkeit (Erfindungshöhe)

Was du zum Patent anmeldest, muss auch eine gewisse Einzigartigkeit und Originalität als Merkmal aufweisen. Die Begriffe „Erfindungshöhe“ oder „erfinderische Höhe“ – bei Gebrauchsmustern auch als „erfinderischer Schritt“ bezeichnet – dienen dazu, die Originalität und die erfinderische Leistung einer Idee zu bewerten.

Für ein Produkt, das du patentieren lassen möchtest, bedeutet dies, dass es keine offensichtliche Kombination bereits existierender Produkte sein darf. Um die erfinderische Höhe zu bewerten, existieren spezifische, festgelegte Mess- bzw. Prüfkriterien. Die Schwelle zur erfinderischen Leistung ist dabei oft geringer, als die meisten Erfinder annehmen.

Info

Wer kann ein Patent anmelden?

Zum einen kannst du mit deinem Unternehmen ein Patent anmelden, zum anderen besteht diese Möglichkeit auch für Privatpersonen. Wichtig ist, dass die Rechte beim Anmeldenden liegen und alle Miterfinder berücksichtigt werden.

Jeder kann mit dem Formular „Antrag auf Erteilung eines Patents“ des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) seine ausgearbeitete Erfindung zum Patent anmelden. In diesem werden persönliche Angaben abgefragt, wie zum Beispiel Name, Vorname, Firmenname sowie Anschrift. Du kannst auch einen Vertreter, wie beispielsweise einen Patentanwalt, dort angeben. Es besteht kein Anwaltszwang für Personen oder Unternehmen mit (Wohn-)Sitz in Deutschland. Patentverfahren sind jedoch komplex und ihr Erfolg hängt maßgeblich von der Formulierung der Patentanmeldung, d. h. der technischen Beschreibung der Erfindung und insbesondere der sogenannten Patentansprüche ab. Auch das daran anschließende amtliche Verfahren ist komplex, so dass es schnell zu Verfahrensfehlern kommen kann, die zur Verweigerung des Patentschutzes führen. Es ist daher empfehlenswert, sich professionell von einem Patentanwalt beraten zu lassen.

Ein Patent kannst du auch elektronisch anmelden – beachte aber bitte, dass „elektronisch“ hier nicht mit „online“ gleichzusetzen ist. Du kannst den Antrag für eine Patentanmeldung samt Dokumenten weder per Mail versenden noch über ein Online-Formular hochladen. Die Methode der elektronischen Anmeldung gewerblicher Schutzrechte beim DPMA erfordert vielmehr eine entsprechende Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser sowie die Anmelde-Software DPMAdirektPro, um die nötigen Anmeldedokumente zu erstellen und zu validieren. Dies gilt sowohl für die Anmeldung von Patenten als auch für Gebrauchsmuster, ein weiteres Schutzrecht, mit welchem technische Entwicklungen rechtlich abgesichert werden können. 

Wie lange gilt der Patentschutz?

Der Patentschutz im DPMA-Register setzt nicht unmittelbar mit dessen Einreichung ein, sondern erst von dem Tag an, an dem das erteilte Patent im Patentblatt veröffentlicht wird. Ab dann erhält der Patentinhaber das Recht, Dritte von der Nutzung seiner Erfindung abzuhalten. Dieses Recht wirkt bei Patenten maximal 20 Jahre, bei Gebrauchsmustern maximal 10 Jahre ab dem Tag der Anmeldung.

Info

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist die zentrale Anlaufstelle in Deutschland, wenn es um den Schutz von Innovationen und Marken geht. Das DPMA prüft die Anmeldungen von Patenten und entscheidet, ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Hier findest du zudem zahlreiche Informations- und Beratungsangebote, für Unternehmen und Privatpersonen, die ein Patent kaufen wollen. 

Gebrauchsmuster eintragen lassen

In Deutschland lassen sich Erfindungen nicht nur durch ein Patent schützen, sondern auch durch ein Gebrauchsmuster.

Das Gebrauchsmuster unterscheidet sich in einigen Punkten vom Patent: 

  • Während es für die Prüfung, Anmeldung und Erteilung eines Patents mehrere Jahre braucht, kann ein Gebrauchsmuster binnen weniger Wochen – nachdem du es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet hast – registriert werden.
  • Gebrauchsmusterschutz kannst du auch erhalten, wenn du die Erfindung schon veröffentlicht hast. Das setzt allerdings voraus, dass die Veröffentlichung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt (sog. Neuheitsschonfrist). Grundsätzlich solltest du technische Erfindungen jedoch vor ihrer Veröffentlichung beim Patentamt anmelden; die Neuheitsschonfrist des Gebrauchsmusters ist allenfalls eine Notlösung.
  • Ein Gebrauchsmuster kannst du für technische Gegenstände, aber nicht – das ist der Unterschied zum Patent – für Verfahren, z. B. Herstellungs-, Produktions- oder Messverfahren erhalten.
  • Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Während beim Patent die inhaltlichen Schutzvoraussetzungen, „Neuheit“, „erfinderische Tätigkeit“ und „gewerbliche Anwendbarkeit“ amtlich geprüft werden, erfolgt diese Prüfung beim Eintragungsverfahren für Gebrauchsmuster nicht.
  • Du trägst ein höheres Risiko, wenn du aus einem Gebrauchsmuster gegen Nachahmer vorgehen möchtest. Weil beim Gebrauchsmuster nicht geprüft wird, ob die darin beschriebene Erfindung neu und erfinderisch ist, kannst du als Gebrauchsmusterinhaber den Erfolg eines Vorgehens gegen Nachahmer nur schwer abschätzen.
  • Auch besteht ein Unterschied hinsichtlich der Schutzdauer zwischen einem Gebrauchsmuster und einem Patent. Während eine patentierte Erfindung 20 Jahre geschützt sein kann, beträgt die maximale Schutzdauer eines Gebrauchsmusters 10 Jahre.

Tipp

Patent anmelden bei verschiedenen Behörden

Die genaue Methode der Anmeldung kann je nach Behörde variieren. Möchtest du ein Patent in Deutschland anmelden, wende dich an erster Stelle an das Deutsche Patent- und Markenamt. Für Patente in Europa ist das Europäische Patentamt (EPA) zuständig. Hier kann Patentschutz für ein Gebiet mit 39 Ländern beantragt werden. Die Verantwortung für eine internationale Patentanmeldung, welche den Weg zum Patentschutz in bis zu 158 Vertragsstaaten ebnet, liegt bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Nur ein erteiltes Patent schützt deine Erfindung!

Im Gegensatz zum Urheberrecht, bei dem der Schutz entsteht, sobald das schutzfähige Werk fertig geschaffen bzw. vollendet ist, entsteht das Patent nur durch dessen Erteilung. Das bedeutet, dass die technische Erfindung nur dann einen Schutz erlangt, wenn sie patentfähig ist und das Patentamt ein Patent erteilt hat. Allein die Tatsache, dass du die Erfindung „fertiggestellt“ hast, verschafft keinen Schutz – anders als im Urheberrecht. Hier lassen fertige Bilder, Texte, Musik, Darstellungen, Aufführungen und weitere Werkgattungen bereits Schutzrechte für den Werkschöpfer entstehen – und hierfür ist gerade keine Anmeldung oder Registrierung erforderlich. Beim Patent muss jedoch der Prozess des Anmeldens vollständig durchlaufen werden.

Tipp

Wann solltest du ein Patent anmelden?

Als Gründer solltest du eine marktreife Erfindung oder eine Geschäftsidee, die auf einer eigenen technischen Innovation basiert, unbedingt zum Patent kaufen. Es ist schon häufig vorgekommen, dass junge Unternehmen mit aussichtsreichen Erfindungen in den Markt eingetreten sind und dann von der Konkurrenz kopiert und verdrängt wurden, weil sie es versäumt haben, ein Patent anzumelden.

Wie meldet man ein Patent an?

Bevor du den Antrag für ein Patent abgibst, musst du mit deiner Erfindung einige Kriterien erfüllen. Folgende Bedingungen sind mit dem Patentrecht geregelt und geben als Merkmale genau Aufschluss darüber, was patentierbar ist:

  • gewerbliche Anwendbarkeit
  • absolute Neuheit
  • erfinderische Leistung

Mit der gewerblichen Anwendbarkeit ist an erster Stelle gemeint, dass du alles, was sich verkaufen lässt, als Patent anmelden darfst. Dies stellt üblicherweise keine Hürde im Patentverfahren dar. Theorien oder wissenschaftliche Erkenntnisse kannst du dir nicht patentieren lassen. Reine Softwareprodukte werden ebenfalls nicht anerkannt. Wirkt die Software jedoch auf die physische Welt ein, wie zum Beispiel bei Steuerungen, oder verbessert sie die physikalischen Abläufe in einem Computer (z. B. weniger Energieverbrauch, höherer Datendurchsatz usw.), ist ein Patentschutz möglich. Wesentlich ist, insbesondere auch im Hinblick auf technische Entwicklungen mit künstlicher Intelligenz, dass die Software ein technisches Problem löst. Im Zweifel solltest du das mit deinem Patentanwalt besprechen. Patentanwälte haben ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen und bringen daher das notwendige Verständnis mit, um zu beurteilen, ob eine Softwareerfindung ein technisches Problem löst.

Zudem muss es sich um eine absolute Neuheit auf dem Gebiet handeln. Nur etwas bisher Unbekanntes lässt sich patentieren. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass schon Veröffentlichtes nach dem Patentrecht in diesem Bereich nicht mehr geschützt werden kann. Daher ist es wichtig, die Erfindung vor der Anmeldung des Patents geheim zu halten!

Gleichzeitig muss eine erfinderische Tätigkeit dahinterstehen. Die Erfindung darf nicht naheliegend sein, das heißt, sie darf sich ausgehend von den bisher bekannten technischen Lösungen nicht aufdrängen. Auch hierzu solltest du im Zweifel Patentanwälte konsultieren, denn die rechtliche Hürde der erfinderischen Tätigkeit ist oft weitaus niedriger als landläufig angenommen wird.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, benötigst du die entsprechenden Unterlagen für die Anmeldung:

  • Technische Beschreibung der Erfindung
  • Patentansprüche (Schutzumfang des Patents)
  • ggf. Patentzeichnung
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Namen und Anschrift des Antragstellers

Info

Das solltest du für die Patentanmeldung berücksichtigen!

Ein Patent zu beantragen, ist vor allem dann ratsam, wenn sich die Investition in Patentschutz auch unter Berücksichtigung deiner Markt- und Wettbewerbsstrategie finanziell auszahlt. Für Unternehmen, deren Produkte sich durch schnelllebige Innovationszyklen auszeichnen, erweist sich die Patentierung eines Produkts oftmals als nicht rentabel.

Weiterhin ist die Wirtschaftlichkeit einer Patentanmeldung davon abhängig, ob die Erfindung am Markt auch erfolgreich ist – sprich, ob sie von einer breiten Kundenschicht benötigt und erworben wird. Daher könnte es hilfreich sein, dein Projekt zunächst durch einen „Proof of Concept“ zu validieren, um ein deutliches Verständnis vom potenziellen Kundennutzen oder der Marktfähigkeit deiner Neuerung zu bekommen, sofern du die dem Projekt zugrundeliegende Erfindung nicht preisgeben musst.

Patent anmelden: Schritt für Schritt

Um bei der Patentanmeldung alles richtig zu machen, solltest du dich an folgende Vorgehensweise halten: 

  • Patentrecherche
  • Patentanmeldung (Erstanmeldung)
  • Erweiterung des Patentschutzes

Patentrecherche

Im ersten Schritt der Patentanmeldung solltest du herausfinden: Ist die Erfindung wirklich neu? Hierfür kannst du selbst auf verschiedenen Plattformen recherchieren. Beispielsweise bietet die WIPO eine weltweite Patentsuche an. Die Patentdatenbank des europäischen Patentamts kannst du ebenfalls als Anlaufstelle für die Recherche nutzen. Außerdem kannst du die Leistungen von Patentinformationszentren (PIZ) in Anspruch nehmen, deren Mitarbeitende Rechercheexperten sind. Du solltest auf jeden Fall Informationen zum aktuellen Stand der Technik abfragen.

Eine eigene Recherche erfordert daneben ein gründliches Studium der Patentliteratur, da viele Schutzrechte nicht sichtbar auf dem Markt erscheinen. Du kannst die Recherche deshalb auch von Patentanwälten durchführen lassen.

Es empfiehlt sich obendrein, zeitgleich mit der Anmeldung beim Patentamt eine amtliche Prüfung der Neuheit zu beantragen. Diese kostet 350 Euro und kann bei den Dienststellen des DPMA eingereicht werden. Die Prüfung dauert in der Regel mindestens acht Monate, daher ist eine frühzeitige Antragstellung ratsam.

Patentanmeldung (Erstanmeldung)

Um ein Patent anzumelden, verfasst du eine Patentschrift und einen Patentantrag. Entsprechende Vordrucke für den Patentantrag findest du beim DPMA. In dieses Formular trägst du die exakte Bezeichnung der Innovation ein.

Darüber hinaus benötigst du weitere Unterlagen, die du beim DPMA einreichst:

  • Angaben zum Erfinder, die sogenannte „Erfinderbenennung“.
  • Die Definition der Patentansprüche (d. h. des gewünschten Schutzumfangs).
  • Eine genaue technische Beschreibung deiner Erfindung (wenn erforderlich mit Bezugszeichenliste).
  • Technische Zeichnungen, sofern diese für das Verständnis erforderlich sind.
  • Eine abschließende Zusammenfassung aller relevanten Informationen.

Tipp

Patentanwalt beauftragen

Eine professionelle Formulierung der Patentansprüche und der Patentbeschreibung ist für den Erfolg der Patentanmeldung entscheidend. Aufgrund juristischer Feinheiten lohnt es sich in den meisten Fällen, einen Patentanwalt hinzuzuziehen. Patentanwälte haben im Unterschied zu Rechtsanwälten zwingend ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium in ihrem Bereich abgeschlossen und daher ein gutes Verständnis für technische Erfindungen.

Spätere Erweiterung

Nach der Erstanmeldung hast du 12 Monate Zeit, Patentschutz für deine Erfindung auch in anderen Ländern zu beantragen. So kannst du die geografische Reichweite der Patentanmeldung erhöhen und beispielsweise auch Schutz in den USA oder China erhalten.

Info

Lange Bearbeitungsdauer berücksichtigen

Ein Patent anzumelden, solltest du dir frühzeitig überlegen. Von der Anmeldung bis zur offiziellen Patenterteilung dauert es im Durchschnitt zwischen 1,5 und 3 Jahre.

Europaweit oder international anmelden

Europäisches Patent anmelden

du hast die Möglichkeit, europäisches Patent für deine Erfindung anzumelden – beim Europäischen Patentamt (EPA) in München. Bei erfolgreicher Erteilung des Patents erzielst du einen Patentschutz in all den Ländern, die das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) unterzeichnet haben. Das sind nicht nur EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch Staaten, die nicht der EU angehören, wie beispielsweise die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Insgesamt ist so Patentschutz in 39 EPÜ-Mitgliedsstaaten möglich.

Info

Wer ist für Patentanmeldungen zuständig?

Für Patentanmeldungen in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Möchtest du ein europäisches Patent anmelden, wende dich an das Europäische Patentamt.

Internationale Patentanmeldung

Beim Beantragen von Patenten gibt es außerdem ein internationales System, das Patent Cooperation Treaty (PCT). Dies ist ein internationaler Vertrag, den 158 Vertragsstaaten abgeschlossen haben. Er ermöglicht es, dass eine einzige erfolgreiche Anmeldung anstatt mehrerer getrennter Patentanmeldungen in einzelnen Ländern den Weg zu einem Patentschutz ebnet. Die PCT-Anmeldung wird deshalb auch als „internationale Patentanmeldung“ bezeichnet. Wenn du also eine PCT-Anmeldung vornimmst, dann beantragst du dadurch den Schutz in allen PCT-Vertragsstaaten gleichzeitig.

Tipp

Einheitspatent

Am 01. Juni 2023 wurde das Einheitspatent eingeführt, das Unternehmen einen einfacheren und effizienteren Patenschutz für technische Innovationen innerhalb der Europäischen Union bietet. Der Weg zum Einheitspatent führt über eine Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt. Nach der Erteilung des europäischen Patents kann dann das Einheitspatent gewählt werden, das einheitlich in vielen EU-Ländern gilt.

Kosten für ein Patent

Bei der Frage, ob du ein Patent anmeldest, spielen auch die Kosten eine wichtige Rolle. Diese musst du nicht nur für die Anmeldung zahlen, sondern auch Jahr für Jahr, während das Patent besteht. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Amtsgebühren und gegebenenfalls den Kosten für eine Patentanwaltskanzlei zusammen. Entnimm der folgenden Übersicht, wie hoch die amtlichen Gebühren für die verschiedenen Leistungen in Patentverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt sind:

  • Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (inkl. 10 Patentansprüche): 40 Euro
  • Rechercheantragsgebühr: 300 Euro
  • Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag: 150 Euro
  • Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag: 350 Euro
  • Jahresgebühr 3. Patentjahr: 70 Euro
  • Jahresgebühr 4. Patentjahr: 70 Euro
  • Jahresgebühr 5. Patentjahr: 100 Euro
  • Jahresgebühr 6. Patentjahr: 150 Euro

Möchtest du als Privatperson ein Patent anmelden, unterscheiden sich einige der Kosten von der Anmeldung als Unternehmen. So ist es eher für Unternehmen üblich, Patentanwälte einzuschalten, für Privatpersonen weniger. Insgesamt müssen Unternehmen mit höheren Zusatzkosten und komplexeren Strategien bei der Patentanmeldung rechnen.  

Info

Höhere Kosten auf internationaler Ebene

Die Kosten, die bei europäischen oder internationalen Patentanmeldungen entstehen, sind deutlich höher als in Deutschland und hängen davon ab, für welche Staaten du ein Patent anmelden möchtest. Mehr Informationen dazu findest du auf der Website der World Intellectual Property Organization (WIPO) oder des Europäischen Patentamtes (EPA).

Wenn du die Patentanmeldung durch einen Patentanwalt oder eine Patentanwaltskanzlei durchführen lässt, kannst du von Kosten zwischen 3.000 Euro und 5.000 Euro für die Patentanmeldung ausgehen. Hast du den Verdacht, dass jemand dein Patent kopiert, also eine sogenannte Patentverletzung begeht, solltest du in jedem Fall Anwälte einschalten. Diese kennen sich mit den juristischen Möglichkeiten zur Wahrung deiner Rechte und den Regeln aus und können entsprechende Verfahren einleiten.

Was passiert, wenn jemand ein Patent verletzt?

Wenn jemand ein Patent verletzt, kann das für die betreffende Person oder das Unternehmen weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Der Patentinhaber spricht in der Regel zunächst eine Abmahnung aus. Häufig werden dabei auch die entstandenen Anwaltskosten geltend gemacht.

Kommt es zu keiner Einigung, kann der Patentinhaber laut Gesetz eine Unterlassungsklage einreichen. Das Gericht kann dann verbieten, dass das betreffende Produkt weiter hergestellt, verkauft und beworben wird. Zusätzlich kann Schadensersatz verlangt werden. Dieser beruht beispielsweise auf Basis des entgangenen Gewinns. Oft kann es auch zu weiteren Maßnahmen, wie dem Rückruf bereits verkaufter Produkte oder der Vernichtung von Lagerbeständen, kommen.

Insgesamt zeigt sich: Eine Patentverletzung kann schnell eine existenzbedrohende Wirkung haben. Deshalb ist es stets empfohlen, vor der Markteinführung neuer Produkte eine gründliche Patentrecherche durchzuführen.