Zusammenfassung
Minijob-Zentrale im Überblick
- Die Minijob-Zentrale ist zuständig für die Abwicklung von geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland und eine Tochtergesellschaft der Bundesknappschaft.
- Sie übernimmt Anmeldung, Abrechnung und Überwachung von Minijobs.
- Die Minijob-Grenze beträgt seit 1. Januar 2025 556 Euro pro Monat bzw. maximal 6.672 Euro pro Jahr.
- Die Minijob-Zentrale bietet Arbeitgeberservices und Beitragsnachweise für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Minijobs.
- Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können Minijobber und Minijobberinnen bei der Minijob-Zentrale unkompliziert anmelden.
- Eine aufwendige Entgeltabrechnung entfällt für Minijobber.
Definition
Was ist die Minijob-Zentrale?
Aufgrund einer Neuregelung wurde im April 2003 die Minijob-Zentrale (aka Knappschaft-Bahn-See) ins Leben gerufen. Diese fungiert deutschlandweit als zentrale Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen, den sogenannten Minijobs.
Durch die damalige Neuregelung wurde die Meldung und Beitragszahlung für Minijobs vereinfacht. Konkret heißt das, dass seither nicht mehr die einzelnen ca. 300 Krankenkassen und ca. 700 Finanzämter für den Einzug von Steuern und Beiträgen zuständig sind, sondern die Minijob-Zentrale. Träger der Minijob-Zentrale ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – damit unterliegt sie dem Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde.
Die Minijob-Zentrale ist auf vier Standorte verteilt. Das telefonische Service-Center hat seinen Sitz in Cottbus, das Finanz- und Logistikzentrum ist in Essen beheimatet und an den Standorten Hamburg, Gelsenkirchen und Cottbus findet die Sachbearbeitung im Einzelfall statt.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine besondere Beschäftigungsform, bei der das monatliche Gehalt eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Die Einstufung als geringfügige Beschäftigung basiert auf dem Verhältnis zwischen Einkommen und Arbeitsstunden; es handelt sich also nicht um eine Pauschalabgabe.
Bei einem Minijob handelt es sich um ein abhängiges Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber hat das Recht, Anweisungen zu erteilen und festzulegen, welche Aufgaben bis zu welchem Zeitpunkt zu erfüllen sind.Für Minijobs gelten spezifische Regelungen in der Sozialversicherung. Als Arbeitgeber entrichten Sie Pauschalbeiträge zur Renten-, Kranken- und Unfallversicherung. Diese Beiträge werden von der Minijob-Zentrale eingezogen und anschließend an die zuständigen Versicherungsträger weitergeleitet.
Info
Wie viel darf ein Minijobber verdienen?
Diese Gehaltsobergrenze ist seit dem 01. Januar 2025 auf 556 Euro monatlich beziehungsweise auf maximal 6.672 Euro jährlich festgesetzt.
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Minijobber akribisch zu erfassen. Dazu dienen speziell vorgesehene Stundenzettel, die Sie ausfüllen und vom Arbeitnehmer unterzeichnen lassen müssen. Diese Stundenzettel fungieren als Beleg für die wirklich geleisteten Arbeitsstunden und sind essenziell, falls es zu einer Überprüfung durch die Meldestelle oder die Minijob-Zentrale kommt.
Bei einem kurzfristigen Minijob ist es entscheidend, dass der Minijobber im Kalenderjahr weniger als drei Monate tätig ist oder nicht mehr als 70 Arbeitstage erreicht. Die Verdiensthöhe ist dabei nebensächlich, jedoch besteht auch hier eine Verdienstgrenze, die nicht überschritten werden darf, damit die Beschäftigung als geringfügig eingestuft wird.
Warum gibt es die Knappschaft bei Minijobs?
Der Hauptgrund, warum die Knappschaft bzw. Bundesknappschaft als Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen zuständig ist, liegt in ihrer historischen Entwicklung und ihrer Erfahrung in der Verwaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Knappschaft ist eine der ältesten Sozialversicherungsträger in Deutschland und verwaltet unter anderem die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihrer Mitglieder.
Was ist die Knappschaft bei Minijobs für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Arbeitgeber können sich bei Fragen oder Problemen hinsichtlich der Abwicklung der Sozialversicherungsbeiträge an die Bundesknappschaft wenden, die ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Auch für Arbeitnehmer mit Minijob ist die Knappschaft von Bedeutung. Sie gewährleistet, dass auch Minijobber von den Leistungen der Sozialversicherung profitieren. Dazu gehören etwa Unterstützung bei Krankheit, im Alter oder bei Arbeitslosigkeit.
Minijob-Zentrale: Mehr als eine Anmeldestelle
Die Aufgaben der Minijob-Zentrale sind vielfältig. Sie nimmt die Meldungen zur Sozialversicherung entgegen und zieht die Abgaben für Minijobs ein. Zudem führt sie das Haushaltsscheckverfahren für Minijobs in privaten Haushalten durch und meldet diese Minijobs zur gesetzlichen Unfallversicherung an.
Zusätzlich zu diesen Leistungen werden umfassende Beratungen zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in Bezug auf Minijobs angeboten. Die Haushaltsjob-Börse ist ebenfalls Service-Bestandteil der Minijob-Zentrale, allerdings richtet sich diese Online-Jobbörse ausschließlich an Privatpersonen. Online stellt die Minijob-Zentrale außerdem hilfreiche Broschüren, Tools und Formulare zur Verfügung.
Kontaktdaten
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
45115 Essen
Tel.: +49 355 2902-70799
E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de
Info
Wer ist zuständig: Minijob-Zentrale oder Finanzamt?
Entscheiden Sie sich für die Pauschalbesteuerung von 2 % bei einem Minijob, sind Sie verpflichtet, diese an die Minijob-Zentrale zu melden und die anfallende Pauschsteuer zu entrichten.
Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, die individuelle Lohnsteuer des Minijobbers zu wählen oder eine Pauschalisierung der Lohnsteuer in Höhe von 20 % vorzunehmen. In diesem Szenario müssen die betreffenden Steuern direkt beim zuständigen Finanzamt beglichen werden.
Sie wollen einen Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden? So funktioniert’s!
Zu Beginn der Beschäftigung müssen Sie sozialversicherungsrechtlich beurteilen, ob es sich tatsächlich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Hierzu dient der Personalfragebogen der Minijob-Zentrale, mit dem Sie alle relevanten Daten Ihres Arbeitnehmers aufnehmen und auswerten können. Dieser dient gleichzeitig als Nachweis bei Betriebsprüfungen und sichert die Vollständigkeit Ihrer Lohnunterlagen.
Wenn Sie erstmalig einen Arbeitnehmer beschäftigen, ist es zunächst wichtig, dass Sie elektronisch eine Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Agentur für Arbeit beantragen, denn diese ist für die Meldung zur Sozialversicherung notwendig.
Handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung und haben Sie eine Betriebsnummer beantragt, melden Sie Ihren Arbeitnehmer namentlich bei der Minijob-Zentrale an – zusammen mit der Meldung zur Sozialversicherung. Dies muss elektronisch erfolgen, z. B. über ein Lohnprogramm. Alternativ wird Arbeitgebern das SV-Meldeportal (ehem. sv.net) angeboten. Im Vergleich zum Lohnabrechnungsprogramm ist sv.net allerdings deutlich abgespeckter und umständlicher zu bedienen.
Tipp
Minijob-Rechner für korrekte Lohnabrechnung bei der Knappschaft
Die Gehaltsabrechnung für Minijobs über die Minijob-Zentrale umfasst verschiedene Abgaben, die Arbeitgeber leisten müssen, darunter Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen und Pauschsteuern. Um diese zu berechnen, bietet die Minijob-Zentrale einen Minijob-Rechner an.
Dieses Tool hilft Ihnen, die Höhe der Abgaben einfach und schnell zu ermitteln. Der Minijob-Rechner liefert eine genaue Übersicht über alle fälligen Beitragssätze und Abgaben, sodass Arbeitgeber die erforderlichen Schritte für eine korrekte Abrechnung nachvollziehen können.
Außerdem ist ein Beitragsnachweis einzureichen, auf dem alle Beiträge erfasst sein müssen, die Sie für einen Monat zu entrichten haben. Ist mehr als ein geringfügig Beschäftigter bei Ihnen angestellt, so genügt ein Nachweis für alle diese Beschäftigungsverhältnisse.
Info
Anmeldung von Haushaltshilfen im Privathaushalt
Auch Haushaltshilfen, die in privaten Haushalten tätig sind, müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Für derartige Beschäftigungen im Haushalt wird das sogenannte Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale für die Lohnabrechnung angewendet.
Anders als bei gewerblichen Minijobs entrichtet ein privater Arbeitgeber niedrigere Pauschalbeiträge und kommt in den Genuss einer speziellen Steuerermäßigung auf seine Einkommensteuer. Zusätzlich ist die Haushaltshilfe in Privathaushalten über die Unfallversicherung abgesichert.
Selbstständig und Minijob
Als Selbstständiger haben Sie nicht nur die Möglichkeit, einen Minijobber zu beschäftigen, sondern können auch selbst einen Minijob ausüben. Dabei ist jedoch zu beachten: Die Verdienstgrenze von 556 Euro monatlich gilt auch für Sie. Überschreiten Sie diese, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig und es sind zusätzliche Beiträge fällig.
Welche Vorteile hat ein Minijob für Selbstständige?
Ein Minijob kann folgende Vorteile haben:
- Gerade in der Anfangsphase der Selbstständigkeit kann ein Minijob eine wichtige finanzielle Sicherheit darstellen. Während das Einkommen aus selbstständiger Arbeit oft schwankt, ist die Vergütung aus einem Minijob regelmäßig und verlässlich.
- Darüber hinaus ermöglicht ein Minijob eine berufliche Abwechslung zur Selbstständigkeit. Dies ist besonders für Gründer interessant, die sich nebenberuflich aus einer Festanstellung heraus selbstständig machen. Der Minijob bietet in dieser Übergangsphase eine stabile und bekannte Einnahmequelle neben der neuen selbstständigen Tätigkeit.
Tipp
Nutzen Sie den Halbjahresscheck für Minijobs
Der Halbjahresscheck dient der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge für Minijobber. Diese Beiträge werden halbjährlich mittels eines Haushaltsschecks beglichen und pauschal mit 2 Prozent des Bruttoverdienstes entrichtet.
Als Selbstständiger Minijobber beschäftigen
Sie möchten als Selbstständiger einen Minijobber einstellen und der Minijob-Zentrale melden? Dann beachten Sie vorher unbedingt diese drei wesentlichen Aspekte:
- Steuerliche Behandlung: Beschäftigen Sie als Selbstständiger einen Minijobber, so ist es Ihre Aufgabe, die Lohnsteuer pauschal mit 2 Prozent zu versteuern oder nach individuellen Merkmalen des Minijobbers zu berechnen und entsprechend abzuführen. Diese Pauschalsteuer können Sie als Betriebsausgabe geltend machen.
- Versicherung: Sie sind verpflichtet, für Ihren Minijobber Beiträge zur Renten-, Kranken- und Unfallversicherung zu leisten. Diese Abgaben können pauschal mit 30 Prozent des Entgelts erledigt oder individuell berechnet und entrichtet werden.
- Abrechnung: Sie müssen als Arbeitgeber eine akkurate Lohnabrechnung für Ihren Minijobber führen und dessen Arbeitszeiten exakt dokumentieren.
Tipp
Schriftlich bestätigen lassen
Wenn der Minijobber nebenbei weitere geringfügige Beschäftigungen nachgeht und somit die monatliche Verdienstgrenze überschreitet, könnten Sozialversicherungsabgaben anfallen, die zu Ihren Lasten gehen. Um diesen Nachteil zu verhindern, sollten Sie sich von Ihrem Minijobber schriftlich bestätigen lassen, dass er nebenher keine weiteren Minijobs ausübt, die die Verdienstgrenze übersteigen.
Muster: Vertrag für Minijobber von der Minijob-Zentrale
Die Minijob-Zentrale bietet Musterverträge, also Vorlagen fürArbeitsverträge, für die Anstellung von Minijobbern an. Diese Musterverträge sind darauf ausgelegt, sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Rechtssicherheit zu geben, indem sie alle wesentlichen Aspekte eines Arbeitsverhältnisses abdecken.
Die Verträge der Minijob-Zentrale sind so gestaltet, dass sie für die meisten Minijob-Verhältnisse verwendet werden können, sei es im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt.
Info
Lohnabrechnung: Meldungen inklusive
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