Leistungsverzeichnis

Zu jeder Ausschreibung gehört ein Leistungsverzeichnis. Ziel ist es, die Leistungsanforderungen des Auftraggebers möglichst transparent zu kommunizieren. So haben Anbieter die Möglichkeit, eine realistische Kosten- und Preiskalkulation zu erstellen. Wann ein Leistungsverzeichnis erstellt wird, wie es aufgebaut ist und welche Formalien es erfüllen muss, lesen Sie im folgenden Text.

Zuletzt aktualisiert am 27.04.2023
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Zusammenfassung

Leistungsverzeichnis im Überblick

  • Das Leistungsverzeichnis ist Teil der Leistungsbeschreibung einer Ausschreibung.
  • Es werden alle Leistungen beschrieben, die zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags notwendig sind.
  • Das Leistungsverzeichnis wird tabellarisch verfasst und beinhaltet Art, Menge, und Erbringungsvoraussetzungen der gefragten Leistungen.
  • Das Leistungsverzeichnis muss produktneutral und DIN-konform formuliert sein. Ein bepreistes Leistungsverzeichnis ist nach DIN 276 zu erstellen.

Definition

Das ist ein Leistungsverzeichnis

Das Leistungsverzeichnis ist Teil der Leistungsbeschreibung einer Ausschreibung. Hier gibt die ausschreibende Stelle explizit alle geforderten Leistungen an, die den Bietern als Grundlage für ihre Kosten- und Preiskalkulation dienen. Erforderliche Einzel- und Teilleistungen werden als Leistungspositionen aufgelistet.

Wann wird ein Leistungsverzeichnis erstellt?

Das Leistungsverzeichnis ist integraler Bestandteil einer Ausschreibung. Immer dann, wenn eine Projektvergabe per Ausschreibung stattfindet (häufig ist das bei öffentlichen Projekten der Fall), ist es sinnvoll, ein detailliertes Leistungsverzeichnis zu erstellen. Vergabestellen sind darum bemüht, bereits im Ausschreibungstext selbst deutlich zu machen, welche Anforderungen und welcher Projektumfang auf Sie als zukünftigen Auftragnehmer zukommen. Allerdings fehlt hier oft der Platz, um detailliert alle Ansprüche aufzulisten und mit Mengen- bzw. Preisangaben zu versehen. Entsprechend wird das Leistungsverzeichnis als zusätzliches Dokument genutzt, in dem der Auftraggeber genau aufführt, was für die Erfüllung des anstehenden Projektes benötigt wird.

Wer erstellt ein Leistungsverzeichnis?

  • Da das Leistungsverzeichnis eine so wichtige Grundlage für alle weiteren Aktivitäten innerhalb eines Projektes ist, wird es stets von einer Fachkraft erstellt, die sich mit den genauen Projektparametern und den entsprechenden Anforderungen auskennt.
  • Handelt es sich zum Beispiel um ein Leistungsverzeichnis im Bau oder Innenausbau, sind bei der Erstellung Architekten und/oder Ingenieure beteiligt. Gerade bei Bauvorhaben muss das Leistungsverzeichnis nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) erstellt werden. Eine entsprechende Fachkompetenz der erstellenden Mitarbeitenden ist daher unbedingt notwendig.
  • Heutzutage werden Leistungsverzeichnisse mithilfe einer Software erstellt. Auch die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses via Excel ist denkbar. Trotzdem sollten mehrere, kompetente Mitarbeitende eine Kontrollfunktion ausüben und das Leistungsverzeichnis auf Richtigkeit prüfen, bevor eine Ausschreibung an die Öffentlichkeit geht.

Das Leistungsverzeichnis: Inhalt

Wie erwähnt, liegen der Erstellung von Leistungsverzeichnissen bestimmte Regeln zugrunde. Deshalb sollten Leistungsverzeichnisse unbedingt von fachkompetentem Personal erstellt werden. Ein vollständiges Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Informationen:

  • Art der gefragten Leistungen
  • Menge der gefragten Leistungen
  • Gegebenheiten und Voraussetzungen für die Leistungsausführung

Ein vollständiges Leistungsverzeichnis führt alle notwenigen Leistungen als einzelne Positionen auf. Dabei tauchen im Dokument verschiedene Begriffe und Positionsarten auf. Dazu gehören vor allem:

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<b>Begriff</b>
BegriffErklärung
Normal- oder Ausführungspositionen Leistungspositionen, die in jedem Fall auszuführen sind. Wenn eine Position nicht genauer benannt wurde, handelt es sich um eine Normalposition.
Zulagepositionen Hier werden Erschwernisse oder zusätzliche Ausführungsbedingungen für die Erbringung einer Leistung aufgeführt.
Grundpositionen Eine Grundposition ist eine Leistung, die in jedem Fall ausgeführt werden muss. Allerdings gibt es hier alternative Ausführungsmöglichkeiten, z. B. durch Verwendung eines anderen Baustoffes.
Alternativ- oder Wahlpositionen Hierbei handelt sich um Positionen, die anstelle einer Grundposition ausgeführt werden können. Sie werden ausschließlich mit einem Einheitspreis ausgeschrieben und einander mit Kennziffern zugeordnet. Sie fließen nicht in die Gesamtkostenkalkulation mit ein.
Bedarfspositionen Dies sind Leistungen, bei denen noch nicht feststeht, ob und in welchem Umfang sie ausgeführt werden müssen. Auf gesonderten Hinweis des Auftraggebers wird aus einer Bedarfsposition eine Ausführungsposition.
Umlagepositionen Umlagepositionen sind v.a. aus Bauprojekten bekannt und beschreiben meist die Kosten für die Einrichtung einer Baustelle.
Jumbo- oder Mischposition Hierbei handelt es sich um eine Leistung, die sich aus mehreren Teilleistungen bzw. Unterpositionen zusammensetzt.

Alle Positionen sind Teil des Auftragsgegenstandes und Sie sollten diese unbedingt im Leistungsverzeichnis berücksichtigen, wenn Sie ein Angebot schreiben.

Außerdem gilt für Bauprojekte zusätzlich die Unterteilung in Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese neun Phasen müssen bei Bauprojekten immer beachtet werden. Leistungsverzeichnisse orientieren sich immer an diesen Leistungsphasen.

Info

Das Standardleistungsverzeichnis

Das Standardleistungsverzeichnis (StLV) ist eine Sammlung von Beschreibungen für Bauleistungen. In gedruckter Form heißt dieses StLV Standardleistungsbuch (StLB). Es findet häufig Anwendung in der Ausschreibung und Vergabe von Projekten. Hier werden alle möglichen Arten erforderlicher Bauleistungen aufgelistet und standardisiert beschrieben. Das StLV dient zur einheitlichen Kommunikation und Ausschreibung notwendiger Leistungen bei Bauprojekten. Doch auch für auszuschreibende Projekte anderer Art gibt es Standardleistungskataloge, an denen sich die ausschreibenden Stellen orientieren können.

Das Leistungsverzeichnis: Struktur

Ein Leistungsverzeichnis ist in der Regel tabellarisch aufgebaut und umfasst mehrere Hierarchieebenen, die wiederum verschiedene (Teil-) Leistungsbereiche beschreiben. Jede Positionslistung beinhaltet folgende Informationen:

  • Positions-Laufnummer
  • Mengenangabe
  • Mengeneinheit
  • Langtext (detaillierte Beschreibung)
  • Kurztext (wird in der Rechnung zur Zuordnung wiederverwendet)
  • Einheitspreis
  • Gesamtpreis (Produkt aus Menge und Einheitspreis)

Diese Angaben sind notwendig, um eine solide und verlässliche Auftragsgrundlage zu schaffen.

Info

Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnis

Vorbemerkungen sind Texte im Leistungsverzeichnis, die einzelnen Leistungsbereichen zugeordnet werden. Sie beinhalten zusätzliche Hinweise zur Leistungsbeschreibung. Generell handelt es sich um Qualitätsansprüche in Bezug auf Konstruktion, Ausführungsart oder Angaben zu den zu verwendenden Baustoffen. Wo genau Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnis auftauchen, ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Sie bestehen meist aus allgemeinen Vertragsklauseln, die sich allerdings nur auf den jeweiligen Leistungsbereich beziehen, dem sie zugeordnet sind.

Das bepreiste Leistungsverzeichnis

In einem bepreisten Leistungsverzeichnis werden kalkulatorische Kostensätze angegeben, die auf Grundlage von Erfahrungswerten des ausschreibenden Planungsbüros beruhen. Dabei handelt es sich lediglich um eine Kostenschätzung. Bepreiste Leistungsverzeichnisse müssen immer nach DIN 276 erstellt werden.

Das neutrale Leistungsverzeichnis

Nach § 31 Abs. 6 der Vergabeverordnung darf im Leistungsverzeichnis nicht „auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden“. So soll verhindert werden, dass dadurch „… bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden“. Das bedeutet, eine Ausschreibung muss produktneutral erfolgen.

Beispiel: Wird die Ausstattung von Büroräumen mit Druck- und Kopiermaschinen ausgeschrieben, dann darf die Vergabestelle durchaus die genauen Anforderungen an die Maschinen beschreiben, nicht aber auf den gewünschten Hersteller verweisen.

Das Leistungsverzeichnis: Vergabe des Auftrags

Das Leistungsverzeichnis beschreibt den genauen Auftragsgegenstand einer Ausschreibung. Entsprechend ist sie eine wichtige Grundlage für die Angebotskalkulation beim Auftragnehmer.

Jedes Angebot, das auf Grundlage einer Ausschreibung erstellt wird, muss mit einer Angebotsnummer versehen sein. So kann bei Vergabe des Zuschlags eindeutig zugeordnet werden, auf welches Angebotsdokument sich bezogen wird. Das erleichtert die Buchhaltung sowohl beim Auftraggeber als auch beim Auftragnehmer.

Info

Allein- und Generalunternehmer

Die Vergabe eines ausgeschriebenen Projekts kann an einen Allein- oder einen Generalunternehmer erfolgen. Beim Alleinunternehmer handelt es sich zumeist um ein zertifiziertes Fachunternehmen, dessen Expertise in einem bestimmten Leistungsbereich liegt. Ein Generalunternehmen hingegen vereinbart mit dem Bauherrn, die Erbringung einzelner Leistungen in Eigenverantwortung auch an Subunternehmer abgeben zu dürfen.