Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist ein fiktiver Lohn, der in der Kostenrechnung berücksichtigt wird, um die Arbeitsleistung von Einzelunternehmern und Gesellschaftern in Personengesellschaften einzuplanen. Dieser Lohn basiert auf einem vergleichbaren Einkommen aus derselben Branche und Unternehmensgröße. Er unterstützt die Preiskalkulation und eine präzise Finanzplanung. Ein korrekt berechneter Unternehmerlohn ermöglicht ein realistisches Bild des Unternehmenswerts und verbessert die Erfolgschancen in Verhandlungen mit Kapitalgebern.

Zuletzt aktualisiert am 04.04.2025

Zusammenfassung

Kalkulatorischer Unternehmerlohn im Überblick

  • Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist ein Teil der kalkulatorischen Kosten.
  • Er wird auf Basis eines vergleichbaren Einkommens der Branche und Unternehmensgröße berechnet.
  • Der Unternehmerlohn dient der realistischen Preiskalkulation und besseren Finanzplanung.
  • Er wird vor allem in Einzelunternehmen und Personengesellschaften angewendet, um die Arbeitsleistung des Unternehmers zu bewerten.

Definition

Was ist der kalkulatorische Unternehmerlohn?

Der kalkulatorische Unternehmerlohn bezeichnet eine fiktive Gehaltsgröße, die vor allem für Einzelunternehmer und Gesellschafter in Personengesellschaften zur Berechnung herangezogen wird. Er gehört zu den kalkulatorischen Kosten, die in der Kostenrechnung berücksichtigt werden, obwohl kein realer Geldabfluss stattfindet. Damit wird die Arbeitsleistung des Unternehmers oder Gesellschafters in die Preiskalkulation integriert, um so eine realistische Kostenbasis für das Unternehmen zu schaffen. Dabei gilt beim kalkulatorischen Unternehmerlohn folgendes:

  • Der Unternehmerlohn fließt nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)ein.
  • Einzelunternehmer beziehen ihren Gewinn direkt aus dem Unternehmensergebnis.
  • Gesellschafter erhalten Gewinnanteile, die nicht exakt den erbrachten Arbeitsleistungen entsprechen.

Wie wird der kalkulatorische Unternehmerlohn berechnet?

Zur Berechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns dient ein Gehalt, das mit vergleichbaren Positionen in der Branche und Unternehmensgröße übereinstimmt. Sie können sich an Gehaltstabellen orientieren, die branchen- und bundeslandspezifisch Durchschnittsgehälter angeben.

  • Gehaltstabellen bieten branchen- und regionsspezifische Durchschnittswerte.
  • Abgaben für Sozialversicherungen und Nebenleistungen sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Die Seifenformel

Eine veraltete Methode zur Berechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns ist die sogenannte Seifenformel, die in der Vergangenheit in der seifenverarbeitenden Industrie genutzt wurde. Sie lautet:

Kalkulatorischer Unternehmerlohn = 18 x (Wurzel aus Umsatz)

Beispiel:

  • Umsatz: 19.600 Euro
  • Wurzel aus 19.600 = 140

Berechnung: 18 x 140 = 2.520 Euro kalkulatorischer Unternehmerlohn

Allerdings ist diese Methode aufgrund wirtschaftlicher Veränderungen nicht mehr gebräuchlich. Der Bundesgerichtshof hat die Pauschalisierung des Unternehmerlohns untersagt. Der Lohn muss stattdessen individuell festgelegt werden, unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Umsatz, Mitarbeiterzahl und Branche.

Moderne Ansätze zur Berechnung

Eine allgemeingültige Formel für den kalkulatorischen Unternehmerlohn gibt es heute nicht mehr. Stattdessen müssen Unternehmer auf Vergleichswerte aus der Branche zurückgreifen und individuell kalkulieren.

Beispiel: Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Nehmen wir an, Sie sind Gesellschafter in einer Personengesellschaft und als gelernter Industriekaufmann verantwortlich für betriebswirtschaftliche Abläufe. Ihr Unternehmen agiert im Bundesland Nordrhein-Westfalen und bewegt sich in der Textilbranche. Ein angemessener kalkulatorischer Unternehmerlohn könnte so ermittelt werden:

  • Durchschnittliches Gehalt in NRW: 48.000 Euro jährlich (4.000 Euro monatlich)
  • Durchschnittsgehalt in der Textilbranche: 40.000 Euro jährlich (3.300 Euro monatlich)
  • Durchschnittsgehalt für Industriekaufleute: 33.000 Euro jährlich (2.750 Euro monatlich)

Durchschnitt: (4.000 + 3.300 + 2.750) / 3 = 3.350 Euro monatlich

Dieser Betrag ist eine Vereinfachung, die durch zahlreiche weitere Faktoren ergänzt werden sollte, um ein präzises Ergebnis zu erzielen.

Die Karlsruher Tabelle

Eine Orientierungshilfe für den kalkulatorischen Unternehmerlohn bietet die Karlsruher Tabelle, die von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe entwickelt wurde. Sie gibt Richtwerte für Gehälter in verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen an. Beispielsweise gilt in einem Handwerksbetrieb mit 20 Mitarbeitern und bis zu 2,5 Millionen Euro Umsatz ein Gehalt von 123.000 bis 175.000 Euro pro Jahr als marktüblich.

Warum ist der kalkulatorische Unternehmerlohn wichtig?

Der Unternehmerlohn spielt eine zentrale Rolle in der Finanzplanung eines Unternehmens. Er sorgt dafür, dass die Arbeitsleistung von Unternehmern und Gesellschaftern realistisch in die Kostenrechnung einfließt.

  • Kapitalgeber wollen eine vollständige Finanzplanung inklusive Unternehmerlohn sehen.
  • Ein realistisch kalkulierter Unternehmerlohn verbessert die Verhandlungsposition bei Banken und Investoren.
  • Existenzgründer sollten den Unternehmerlohn in den Businessplan integrieren, um überzeugender aufzutreten.

Fazit zum kalkulatorischen Unternehmerlohn

Die Berechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns erfordert eine präzise Abwägung verschiedener Faktoren. Gerade in der Gründungsphase eines Unternehmens kann eine falsche Kalkulation negative wirtschaftliche Folgen haben.

Wer den Unternehmerlohn sorgfältig berechnet, profitiert von einer realistischen Preiskalkulation und einer besseren Planungsbasis für die zukünftige Geschäftstätigkeit.