Gerichtliches Mahnverfahren

Sein Geld nicht bekommen, das möchte keiner. Doch gelegentlich lassen Zahlungen länger auf sich warten. Das ist in der Unternehmerwelt leider keine Seltenheit. Sie haben Ihre Produkte oder Dienstleistungen fristgemäß und ordentlich geliefert. Ihren Part der Vereinbarung haben Sie demnach erfüllt. Dennoch kommt die geforderte Zahlung nicht auf Ihrem Konto an. Trotz Mahnung meldet sich Ihr Kunde nicht mehr oder überweist die Geldforderung unter einem fadenscheinigen Vorwand nicht. Dann ist es Zeit für ein gerichtliches Mahnverfahren. Was ein gerichtliches Mahnverfahren genau ist und wie es abläuft, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zuletzt aktualisiert am 25.02.2025

Zusammenfassung

Gerichtliches Mahnverfahren auf einen Blick

  • Gerichtliche Mahnverfahren sind vereinfachte, automatisierte Gerichtsverfahren.
  • Bei offenen Zahlungsforderungen können Sie nach einer Mahnung den Erlass eines Mahnbescheids erbitten.
  • Mahngerichte prüfen nicht, ob ein Anspruch tatsächlich besteht. Das geschieht erst bei einem Prozess.
  • Für ein Mahnverfahren muss neben der Mahnung ein berechtigter Anspruch, ein Zahlungsverzug sowie die Adresse des Schuldners vorhanden sein.
  • Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens trägt zunächst der Antragsteller. Sie als Antragsteller werden dem Schuldner mit dem Mahnbescheid in Rechnung gestellt.
  • Den Mahnbescheid reichen Sie über einen schriftlichen Vordruck oder online über das Portal der deutschen Mahngerichte ein.
  • Der Antragsgegner hat zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs kommt es zum Streitverfahren.
  • Meldet sich der Antragsgegner auf den Mahnbescheid nicht zurück, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der Vollstreckungstitel ermächtigt Sie dazu, einen Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung zu beauftragen.
  • Gerichtliche Mahnverfahren werden in der Schufa vermerkt. Bei einem stattgegebenen Widerspruch wird der Eintrag gelöscht.

Info

Was ist eine Mahnung?

Eine Mahnung bezeichnet eine Zahlungsaufforderung des Gläubigers an seinen Schuldner. Darin wird der Schuldner eindeutig und bestimmt daran erinnert, den ausstehenden Rechnungsbetrag für die vom Gläubiger erbrachte Leistung zu begleichen.

Da es immer wieder vorkommt, dass Schuldner in den Rechnungen genannte Zahlungsziele verstreichen lassen, sind Unternehmen auf Mahnungen beziehungsweise ein entsprechendes Mahnwesen angewiesen.

Wird auf Mahnungen nicht reagiert, kann ein gerichtliches Mahnverfahren folgen.

Gesetze und Urteile zur Mahnung

Damit eine Mahnung rechtsgültig ist, muss sie die Mindestanforderungen erfüllen. Letztere gelten auch für ordnungsgemäße Rechnungen.

  • § 14, Abs. 4 UStG  (Umsatzsteuergesetz) regelt die Mindestanforderungen an eine Mahnung.
  • § 286 BGB führt näher aus, wann ein Verzug vorliegt.
  • Gemäß §§ 194, 195 und 199 BGB beträgt die Regelverjährung 3 Jahre.
  • In den §§ 688 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) ist das gerichtliche Mahnverfahren geregelt.
  • Das BGH-Urteil III ZR 91/07 vom 25.10.2007 veranschaulicht, dass ein privater Schuldner immer einmal gemahnt werden muss.

Sie haben Ihrem Kunden bereits eine Mahnung erteilt, die er verstreichen ließ. Üblicherweise verschicken Unternehmen im Rahmen des außergerichtlichen Mahnverfahrens zwei bis drei Mahnungen, ehe sie rechtliche Schritte einleiten. Verpflichtend ist das aber nicht. Eine Forderung können Sie bereits nach einer Mahnung mit einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Mahnstufen übliche Praxis sind. 

Definition

Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?

Beim gerichtlichen Mahnverfahren (Mahngericht) handelt es sich um ein vereinfachtes zivilrechtliches Gerichtsverfahren. Ziel ist es, dass Sie als Gläubiger die offene Zahlung schnell und unkompliziert von Ihrem Schuldner erhalten. Ein weiterer Vorteil beim Mahngericht sind die niedrigen Kosten im Vergleich zu einer Klage. Grund dafür ist, dass kein Rechtsanwalt notwendig ist und keine Verhandlung stattfindet. Das Mahngericht überprüft nicht, ob tatsächlich ein Anspruch besteht. Zudem ist es möglich, auch als Privatperson ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Der gerichtliche Mahnbescheid ist Voraussetzung, um im nächsten Schritt einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

Achtung

Mahnantrag: Verhindern Sie die Verjährung Ihrer Zahlungsforderung!

Reguläre Forderungen verjähren nach drei Jahren. Mit einem Mahnantrag verlängert sich der Zeitraum Ihres Anspruchs und die Verjährung setzt aus. Einfache Mahnungen – egal ob schriftlich oder mündlich – haben keinen Einfluss auf die Verjährung und stoppen sie nicht. Der Mahnbescheid trifft in der Regel etwa zwei Wochen nach Stellung des Mahnantrags beim Schuldner ein. Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Es kommt nicht auf die Rechnungsstellung an. Außerdem können Auftraggeber in einem Bauvertrag in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch eines Auftragnehmers nicht auf zwei Jahre abkürzen. Damit würden sie den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, weswegen diese Regelung ohnehin unwirksam wäre.

Was sind die Voraussetzungen für ein gerichtliches Mahnverfahren?

Planen Sie, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten? Die folgenden Punkte zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.

  • Berechtigter Anspruch: Sie haben eine Leistung erbracht, die Ihnen bislang noch nicht bezahlt wurde. Der Anspruch ist berechtigt, sofern Sie im Vorfeld alle vertraglichen Punkte erfüllt haben. Es handelt sich um eine Geldforderung und eine Rechnung liegt ebenfalls vor. Es ist dem Schuldner zudem nicht möglich, die Rechtmäßigkeit der Forderung anzuzweifeln. Obendrein sind von Letzterem keine Einwendungen zu erwarten.
  • Zahlungsverzug: Grundsätzlich sind Rechnungen sofort fällig. In der Regel weisen Unternehmen auf Rechnungen ein Zahlungsziel von 14 oder 30 Tagen aus. Hat Ihr Gegenüber den vereinbarten Betrag nicht bezahlt, befindet er sich im Zahlungsverzug.
  • Erteilte Mahnung: Damit ein gerichtliches Mahnverfahren zulässig wird, müssen Sie bereits eine Mahnung erteilt haben. Dabei ist nicht relevant, ob das in Schriftform oder mündlich erfolgt ist. Schriftliche Mahnungen sind jedoch ratsam. Kommt es letztlich zu einem Klageverfahren, stehen Sie vor Gericht in der Beweislast.
  • Adresse des Schuldners: Für ein gerichtliches Mahnverfahren müssen Sie die Anschrift des Antragsgegners kennen. Da Sie bereits eine Rechnung gestellt haben, sollte sie Ihnen bekannt sein. Ansonsten sind Sie dazu verpflichtet, diese in Erfahrung zu bringen. Eine öffentliche Zustellung des Mahnbescheids ist nicht gestattet. Das ist erst bei einer Klage erlaubt.

Sollten Sie damit rechnen, dass der Schuldner eine Einwendung hat, ist es durchaus sinnvoll, sofort Klage einzureichen. So kommt es während des gerichtlichen Mahnverfahrens zu keinen Verzögerungen. Das gerichtliche Mahnverfahren können Sie als Unternehmen, Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro in die Hand nehmen.

Mahnungen an einen Verbraucher

Senden Sie Ihrem Kunden erstmalig eine Rechnung inklusive Bitte um Überweisung bis zu einem kalendermäßig festgelegten Termin zu, liegt i. S. v. §286 Abs. 1 BGB keine befristete Mahnung vor. 

Verbraucher müssen in der Rechnung oder in der Zahlungsaufforderung auf den Eintritt des Verzugs hingewiesen werden. Hiermit kommen sie spätestens am 30. Tag danach in Verzug. Im Streitfall muss aber der Gläubiger beweisen, dass die Rechnung dem Schuldner zugegangen ist. Sollte der Zugang der Rechnung unsicher sein, kommt der Schuldner automatisch spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Mahnt das Unternehmen seinen Kunden, kommt dieser spätestens dann in Verzug. 

Wie ist der Ablauf eines gerichtlichen Mahnverfahrens?

Infografik von Lexware zur Darstellung vom Ablauf eines gerichtlichen Mahnverfahrens

Der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens hängt im Wesentlichen von der Reaktion des Schuldners ab. Das sind die üblichen Schritte:

  1. Sie als Antragsteller beantragen den Mahnbescheid selber. Falls außergerichtliche Mahnungen mit Verzugszinsen erfolglos bleiben, sollten Unternehmen rechtliche Schritte einleiten. Das Mahnverfahren kann durch das Unternehmen selbst, einen Rechtsanwalt oder ein Inkasso-Unternehmen durchgeführt werden.
    Inzwischen läuft der gesamte Prozess automatisiert ab. Sie haben die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren online über das Portal der deutschen Mahngerichte zu starten. Hier bekommen Sie Hilfestellungen, um das Formular richtig auszufüllen. Alternativ gibt es schriftliche Vordrucke in Form eines Barcode-Antrags im gleichen Portal oder als Vordruck im Schreibwarenhandel. Welches Amtsgericht für Ihr gerichtliches Mahnverfahren, welches Sie beantragt haben, zuständig ist, sehen Sie in der Übersicht der Bundesländer – zum Beispiel Niedersachsens, Bayerns oder Brandenburgs.
  2. Das zuständige Gericht verschickt den Mahnbescheid per Post. Diese Umschläge sind gelb und mit dem Zustelldatum versehen. Das Datum markiert zugleich den Beginn der Widerspruchsfrist. In dem Schreiben wird Ihr Antragsgegner über die Höhe und Art Ihrer Forderunginformiert. Er wird darum gebeten, die Zahlungsforderung zu überprüfen und innerhalb von zwei Wochen zu begleichen. Alternativ kann er Widerspruch gegen das gerichtliche Mahnverfahren einlegen. Der Vordruck liegt dem Mahnbescheid bei.
  3. Hat der Schuldner Widerspruch eingelegt, kommt es zum Prozess. Jetzt sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Zahlungsforderung schriftlich darzulegen. Einen Anwalt benötigen Sie insbesondere bei kleineren Summen nicht. Allerdings sollten Sie sich über den Aufwand sowie die Fristen und Formalitäten im Klaren sein. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, passiert nichts und Sie müssen die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens tragen.
  4. Meldet sich der Schuldner nicht zurück, folgt ein Vollstreckungsbescheid. Für den Vollstreckungsbescheid haben Sie sechs Wochen nach Ablauf der Widerspruchsfrist Zeit. Den Vordruck zum Vollstreckungsbescheid schickt das Gericht zusammen mit der Zustellbestätigung des Mahnbescheids. Ihr Antragsgegner kann beim Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ist das der Fall, wird beim jeweiligen Streitgericht ein Streitverfahren mit neuen Kosten eingeleitet. Schon vor Abschluss des Prozesses dürfen Sie mit dem Vollstreckungstitel eine Zwangsvollstreckung beantragen. Dann kann der Gerichtsvollzieher die Forderung mit einer Pfändung eintreiben. Bei einer Kontopfändung gehen die Zahlungseingänge an den Gläubiger. In dieser Zeit hat der Schuldner keinen Zugriff auf sein Konto.

Gerichtliches Mahnverfahren – selbst oder mit Hilfe

In der Regel führen große Unternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung das gerichtliche Mahnverfahren selbst durch. Sind Sie ein kleines Unternehmen, können Sie immerhin den Erlass eines Mahnbescheids selbst beantragen. Folgt ein Prozess, dann sollten Sie einen Rechtsanwalt dazu ziehen.

Tipp

Einfordern der außergerichtlichen Kosten

Die außergerichtlichen Kosten für ein Inkasso-Unternehmen können Sie lediglich bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwalts verlangen. 

Das gerichtliche Mahnverfahren dürfen registrierte Inkasso-Unternehmen für ihre Kunden bis zur Abgabe an das Gericht betreiben. Darüber hinaus haben sie weitere Befugnisse im Zwangsvollstreckungsverfahren. Auch Anträge auf Abnahme der Vermögensauskunft sowie auf Erlass eines Haftbefehls können registrierte Inkasso-Unternehmen stellen.

Beantragung eines Mahnbescheids

Sie als Gläubiger können einen Mahnbescheid entweder mit einem schriftlichen oder einem Online-Antrag erstellen und ausfüllen. Für Inkasso-Unternehmen und Rechtsanwälte ist es allerdings Pflicht, den Online-Antrag zu verwenden.

Mahnbescheid: schriftlicher Antrag

Das amtliche Formular finden Sie in Schreibwarenläden. Die erste Seite des Antrags fragt alle Angaben zum Antragsteller sowie zum Antragsgegner ab. 

Achtung

Genaue Bezeichnung des Schuldners

Achten Sie darauf, den Schuldner so genau wie möglich zu bezeichnen. Wenn er gewerblich ist, sollten Sie auf das Handelsregister oder Gewerberegister zurückgreifen. Bezeichnen Sie den Schuldner fehlerhaft, können Kosten entstehen und das gerichtliche Mahnverfahren verzögert sich.

Auf der zweiten Seite des schriftlichen Mahnantrags wird von Ihnen als Antragsteller die Summe verlangt, die Sie einfordern. Dabei müssen Sie auch den Grund der Forderung angeben – und zwar mithilfe einer Nummer, die Sie im Nummernkatalog finden. Des Weiteren können Sie auch Zinsen oder Nebenforderungen einfordern. 

Mahnbescheid: Online-Antrag

Im Online-Formular werden Schritt für Schritt alle relevanten Informationen abgefragt. Folgende Elemente muss der Antrag enthalten, damit er vollständig ist:

  • Anschreiben an das Gericht, das vom Antragsteller unterschrieben ist
  • Darstellung der Antragsdaten
  • Barcode-Ausdruck

Diese Tabelle stellt das zuständige Mahngericht nach Wohnsitz dar.

Darstellung von Tabellen auf Desktop besser lesbar

<b>Wohnsitz</b>
WohnsitzZuständiges Mahngericht
Baden-Württemberg Amtsgericht Stuttgart
Bayern Amtsgericht Coburg
Berlin und Brandenburg Amtsgericht Wedding
Bremen Amtsgericht Bremen
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Amtsgericht Hamburg-Altona
Hessen Amtsgericht Hünfeld
Niedersachsen Amtsgericht Uelzen
NRW: OLG-Bezirke Hamm, Düsseldorf Amtsgericht Hagen
NRW: OLG-Bezirk Köln Amtsgericht Euskirchen
Rheinland-Pfalz und Saarland Amtsgericht Mayen
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Amtsgericht Aschersleben
Schleswig-Holstein Amtsgericht Schleswig

Sonderfall: Europäisches Mahnverfahren

Sollte es sich um ein grenzüberschreitendes Mahnverfahren handeln, gelten dieselben Voraussetzungen für Formulare und Co., wie bei inländischen, deutschen gerichtlichen Mahnverfahren nach §§ 688 ff. BGB. Das trifft auf die Fälle zu, bei denen der Gläubiger in Deutschland und der Schuldner in einem der übrigen EU-Staaten ansässig sind. 

Die EuMahnVO gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten (Ausnahme: Dänemark).
Das Amtsgericht Berlin-Wedding, Europäisches Mahngericht (Deutschland), führt das Europäische Mahnverfahren zentral für alle Amtsgerichte.

Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 regelt ein einheitliches, europäisches Zivilverfahren. Die Verordnung gilt für Gerichte in allen EU-Mitgliedsstaaten (Ausnahme: Dänemark), sowie für Forderungen bis 2.000 EUR (europäische Verfahren für geringfügige Forderungen).

Info

Wird ein gerichtliches Mahnverfahren in der Schufa vermerkt?

Zu einem Schufa-Eintrag kann es bereits nach zwei Mahnungen mit einem Abstand von jeweils mindestens vier Wochen kommen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das jeweilige Unternehmen die Benachrichtigung der Schufa angekündigt hat. Demnach zieht ein gerichtliches Mahnverfahren meistens einen negativen Schufa-Eintrag nach sich. Bei einem Widerspruch ist er vorläufig gesperrt und wird bei Erfolg gelöscht.

Tipp

Hinweise zum Europäischen Mahnverfahren

Hinweise zum Europäischen Mahnverfahren und Mahnantrag erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Berlin. Das Gleiche gilt für den Link zum Antragsformular auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls.

Verzugsschaden bei Mahnungen

Gläubiger können ihren Verzugsschaden geltend machen, sofern der Schuldner in Verzug ist. Aufgrund der Schadensminderungspflicht können Gläubiger jedoch nur ihnen entstandene Kosten geltend machen. Beachten Sie außerdem, dass bestimmte Kosten nicht vom Schuldner erstattet werden müssen. 

Verzugszinsen

Der Schuldner muss die Zinsen, welche durch den Verzug zustande gekommen sind, ersetzen. Der Bundesanzeiger gibt den Basiszinssatz, der sich jeweils zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres ändert, bekannt. 

Der Gläubiger kann die Mahngebühren und gesetzlichen Verzugszinsen in voller Höhe geltend machen - unabhängig davon, ob er einen Zinsschaden erlitten hat oder nicht. Dem Schuldner bleibt ein Gegenbeweis, dass der Gläubiger einen geringeren Schaden erlitten hat, verwehrt. 

Mahn- und Inkassokosten

Im Fall von gerichtlichen Mahnverfahren können Unternehmen auch Inkasso-Unternehmen mit der Durchsetzung ihrer Forderungen beauftragen. Das ist insofern von Vorteil, da Inkasso-Unternehmen sämtliche Schuldnertricks kennen und ein breites Leistungsspektrum bieten. Sämtliche Ausgaben, die für die Eintreibung der Forderungen ab der 2. Mahnung (soweit der Verzug nicht vorher eingetreten ist) angefallen sind, können in der Regel als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Sie sind jedoch nur dann erstattungsfähig, wenn sie direkt aus dem Schuldnerverzug resultieren. Hierzu zählen etwa pauschale Mahngebühren oder Portokosten, sofern diese nicht überhöht sind.

Gerichtliches Mahnverfahren: Pauschalbetrag für Betreibungskosten

Sollte der Schuldner ein Verbraucher und im Verzug sein, hat der Gläubiger einer Entgeltforderung Anspruch auf Zahlung einer Pauschale wegen des Verzugs (Betreibungskosten) in Höhe von 40 EUR. Ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist, ist hinsichtlich der pauschalen Höhe der Mahngebühren hinfällig. 

Gemäß § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB kann die Pauschale wegen jeder einzelnen Abschlagszahlung oder jeder sonstigen Ratenzahlung, mit welcher Entgeltschuldner (Unternehmer) in Verzug kommt, in voller Höhe anfallen. 

Gemäß § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB muss sich der Gläubiger im Falle eines weiteren Verzugsschadens (außer Zinsen) den Pauschalbetrag anrechnen lassen – sollte er Rechtsverfolgungskosten geltend machen.