Zusammenfassung
Eigenbeleg ausstellen im Überblick
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Definition
Was ist ein Eigenbeleg?
Das deutsche Steuerrecht schreibt vor, dass jede kaufmännische Buchung einen Beleg benötigt. Wenn ein Beleg innerhalb eines Unternehmens ausgestellt wird, handelt es sich um einen Eigenbeleg. Er dient aber ebenfalls als Ersatzbeleg für eine nicht vorhandene oder verloren gegangene Rechnung oder Quittung. In manchen Fällen kann aber auch keine Rechnung ausgestellt werden (z.B. Kauf von Privatpersonen). Um eine Buchung dennoch zu dokumentieren, muss man auch hier einen Eigenbeleg ausstellen. Er ist somit von großer Wichtigkeit für die Buchhaltung, um eine ordnungsgemäße Buchführung nachzuweisen. |
Für welche Geschäftsvorgänge wird der Eigenbeleg ausgestellt?
Geht ein Beleg verloren, ist ein ordentlicherEigenbeleg zu erstellen. Doch nicht nur dafür ist er gedacht. Es gibt eine Reihe interner und externer Geschäftsvorfälle, für die Sie als Nachweis von Buchungen einen Eigenbeleg erstellen müssen. Dazu zählen:
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Info
Fremdbeleg und Eigenbeleg
In der Buchhaltung unterscheidet man zwischen zwei Arten von Belegen:
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Ersatz für fehlenden Fremdbeleg
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Tipp
Eigenbelege erfolgreich vermeiden
Vermeiden Sie das Ausstellen eines Eigenbelegs bereits an der Kasse und verlangen Sie immer einen Beleg oder Kassenbon für alle geschäftlichen oder beruflichen Ausgaben.
Innerbetriebliche Eigenbelege
Es gibt eine Reihe von internen Geschäftsvorfällen und Buchungen, die innerhalb des Unternehmens stattfinden. Eine Ausstellung eines Eigenbelegs für die Buchhaltung ist erforderlich für:
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Außerdem müssen Durchschriften von Lieferscheinen und Ausgangsrechnungen vorliegen.
Was muss ein Eigenbeleg enthalten?
Bei verloren gegangenen Rechnungen oder Quittungen oder nicht ausgestellten Rechnungen und Quittungen sollten Sie in puncto Eigenbeleg ausstellen Folgendes beachten:
Zusammengefasst sollte ein Eigenbeleg folgende Daten beinhalten:
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Um auf der sicheren Seite zu sein, nutzen Sie einfach unsere kostenlose Eigenbeleg-Vorlage.
Info
Keine Garantie auf Betriebsausgaben- bzw. Vorsteuerabzug
Selbst wenn Sie einen Eigenbeleg ausstellen, besteht keine Garantie, dass das Finanzamt für solche Aufwendungen einen Betriebsausgaben- bzw. Vorsteuerabzug zulässt. Insbesondere beim Vorsteuerabzug ist das Finanzamt sehr streng und erkennt nur die Originalrechnung an. Bei einem höheren Rechnungsbetrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer sollte der leistende Unternehmer also unbedingt darum gebeten werden, ein Duplikat der Rechnung zu übermitteln.
Eigenbeleg bei Privatentnahme und Privateinlage
Zu Privateinlagen und Privatentnahmen zählen auch Bareinlagen, Barentnahmen und unentgeltliche Wertabgaben. Für alle derartigen Vorgänge sollten Sie eine Eigenquittung schreiben. Bei Privatentnahmen fließt nicht immer Geld: Es handelt sich dabei zum Beispiel auch um das Nutzen des betrieblichen PKW für den privaten Gebrauch. Auch die private Nutzung von Waren, die zum Unternehmen gehören, ist eine Privatentnahme. |
Info
Belege vorhalten
Um eine lückenlose Buchhaltung zu dokumentieren, müssen Sie alle Rechnungsbelege laut Handelsrecht § 257 Abs. 4 HGB / § 147 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) für 10 Jahre aufbewahren. Kassenzettel auf Thermopapier müssen als Kopie vorhanden sein. Auch handschriftlich ausgestellte Quittungen sollten Sie mit Sorgfalt aufbewahren. Bei Nichtvorhandensein einer Quittung oder wenn ein externer Beleg für zum Beispiel in Anspruch genommene Dienstleistungen verloren geht, ist der Eigenbeleg gefragt.
Steuererklärung: Welche Höhe darf ein Eigenbeleg haben?
Eigenbelege sind für die Steuererklärung von hoher Relevanz. Es gibt laut Steuerrecht keine Höchstgrenze und keinen Maximalbetrag. Beträge von 150 Euro werden in der Steuererklärung meistens problemlos akzeptiert. Bei höheren Beträgen schaut das Finanzamt gerne genauer hin. |
Eigenbeleg und Vorsteuerabzug
Aus den Beträgen in Eigenbelegen kann nicht die Vorsteuer geltend gemacht werden. Das liegt daran, dass die Voraussetzungen laut §14 und § 15 für den Vorsteuerabzug nicht gegeben sind. Der Grund ist, dass bei dieser Form nicht ersichtlich ist, ob der Empfänger der Zahlung Privatperson, Unternehmer oder Kleinunternehmer im Sinne der Kleinunternehmerregelung war. Auch kann die tatsächlich erfolgte Zahlung nicht immer nachwiesen werden. |
Korrekten Eigenbeleg ausstellen: Was muss er enthalten?
Damit Sie Eigenbelege für die Steuer geltend machen können und somit die Steuerlast verringert wird, sind einige Angaben gesetzlich verpflichtend:
Sie sollten zudem den Umsatzsteuersatz angegeben. Auch eine Belegnummer ist für die korrekte Buchführung Pflicht. Wenn eine Preisliste für die entstandenen Kosten erhältlich ist, sollten Sie diese dem Eigenbeleg hinzufügen, um die Plausibilität zu unterstreichen. Wenn Zeugen anwesend waren, sollten Sie diese namentlich angegeben. Ein Kontoauszug kann als Nebenbeleg dienen. |
Info
Plausibilität
Die durch Eigenbeleg nachgewiesene Ausgabe muss glaubhaft, plausibel und betrieblich oder beruflich veranlasst bzw. notwendig sein, um steuerlich anerkannt zu werden. |
Belegvorhaltepflicht
Sie müssen Rechnungen, Quittungen und Nachweise, die Sie steuerlich absetzen, nicht zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass Sie diese vorhalten müssen und auf Verlangen jederzeit nachreichen müssen. |
Achtung
Grund den Eigenbeleg angeben!
Damit das Finanzamt den Eigenbeleg anerkennt, ist der Grund für dessen Ausstellung genau anzugeben. Wenn es sich zum Beispiel um eine Quittung für die Bewirtung von Personen handelt, sollten Sie die Personen mit Namen sowie der Anlass angeben. Bei Diebstahl oder Verlust ist dies ebenfalls genau zu formulieren. |