Gewerbe ummelden: Das müssen Unternehmer bei der Ummeldung beachten

Unternehmer, die ein Gewerbe betreiben, müssen dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden. So ist es in der Gewerbeverordnung geregelt. Gibt es Änderungen bei der gewerblichen Tätigkeit (Unternehmensführung, Verlagerung der Betriebsstätte), kann es erforderlich sein, dass der Unternehmer sein Gewerbe ummelden muss. Welche Voraussetzungen gelten und was Sie als Unternehmen beachten sollten, erfahren Sie hier.

Zuletzt aktualisiert am 19.12.2023
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Gewerbe ummelden: Wann ist eine Gewerbeummeldung erforderlich?

Gewerbetreibende müssen unter bestimmten Bedingungen ihr Unternehmen ummelden, nämlich:

  1. Inhaberwechsel: Bekommt der Gewerbetrieb einen neuen Inhaber, zum Beispiel den Ehepartner oder eine andere Person, muss das Gewerbe auf diese Person umgemeldet werden.
  2. Umzug: Bei einem Umzug oder einer Verlegung in eine andere Stadt oder innerhalb der gleichen Stadt oder Gemeinde muss ein Gewerbetreibender ebenfalls sein Gewerbe ummelden.
  3. Änderungen der Tätigkeiten: Möchte der Gewerbetreibende die Art oder den Gegenstand seiner angebotenen Leistungen, Waren und/oder seine Dienstleistungen ausweiten oder abändern, muss ebenfalls eine Gewerbeummeldung erfolgen.
  4. Wegfall der Reisegewerbetätigkeit: Unternehmer, die zuvor als Reisegewerbetreibender tätig waren, nun ihre Geschäftstätigkeit an einen festen Ort binden wollen, müssen ebenfalls ihr Gewerbe ummelden.

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Anmeldung am neuen Standort nach Umzug

Wenn Sie mit Ihrem Gewerbe umziehen, müssen Sie sich am neuen Standort anmelden. Abhängig davon, wohin Sie ziehen, müssen Sie sich ebenfalls bei dem ehemals für Sie zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt melden und Ihr Gewerbe zusätzlich abmelden.

Übrigens: Diese Vorschriften gelten sowohl für Haupt- als auch für Nebengewerbe.

Die Kosten für eine Gewerbeummeldung

Für die Gewerbeummeldung oder eine Gewerbeneuanmeldung müssen Sie jedoch mit Kosten in Höhe von 10 bis 65 Euro rechnen. Die konkreten Kosten erfahren Sie auf Nachfrage beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt.

Gewerbe oder Betrieb verlegen: Gewerbe ummelden oder neu anmelden

Wenn Sie mit Ihrem Gewerbe umziehen, gibt es zwei verschiedene Optionen, die Sie kennen sollten:

  • Der Firmensitz wird innerhalb der Stadt oder Gemeinde verlegt: In diesem Fall reicht es in der Regel aus, lediglich das Gewerbe umzumelden und der zuständigen Behörde die neue Gewerbeadresse mitzuteilen.
  • Der Firmensitz wird in eine andere Stadt verlegt: Sollten Sie mit ihrem Gewerbe dagegen in eine andere Stadt ziehen, müssen Sie ihr Gewerbe zunächst beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt abmelden und im nächsten Schritt Ihr Gewerbe wieder beim Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde anmelden, in die Sie gezogen sind. Das Gewerbe in einer anderen Stadt umzumelden, umfasst also zwei unterschiedliche Schritte.

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Das Gewerbe abmelden

Möchten Sie Ihre Gewerbetätigkeit komplett aufgeben, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Dieser Verwaltungsakt ist in vielen Gemeinden kostenlos.

Möchten Sie dagegen Ihre gewerbliche Tätigkeit ganz aufgeben, sollten Sie ihr Gewerbe abmelden. Hier empfiehlt es sich jedoch, vorab mit seinem Steuerberater oder seiner Steuerberaterin zu sprechen. Eine vorschnelle Abmeldung des Gewerbebetriebs kann in manchen Fällen hohe Kosten zur Folge haben.Bevor Sie Ihre Tätigkeit einstellen, sollten Sie daher mit Ihrem Berater klären, ob alternativ eine sogenannte Betriebsunterbrechung eine Möglichkeit für Sie sein könnte.

Ablauf: Wie melde ich ein Gewerbe um?

Wenn Sie ein Neben- zu einem Hauptgewerbe, ein Hauptgewerbe zu einem Nebengewerbe oder ein Kleingewerbe ummelden möchten, müssen Sie in der Regel auf folgendes Verfahren eingestellt sein:

  • Eine Gewerbeummeldung erfolgt in der Regel durch Antrag bei der entsprechenden Behörde. Mittlerweile gibt es in vielen Verwaltungen die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen und das Gewerbe auf digitalem Weg umzumelden. Sollte eine Online-Ummeldung des Gewerbes möglich sein, findet sich das entsprechende Formular auf der Internetseite der Behörde.
  • Wenn Sie wissen möchten, bei welcher Behörde Sie Ihr Gewerbe ummelden können, sollten Sie einen Blick auf die Seite des Behördenwegweisers des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz werfen.
  • Statt einer elektronischen Gewerbeummeldung können Sie Ihre Gewerbe aber auch schriftlich ummelden. Das Formular, das Sie für dieses Verfahren benötigen, bekommen Sie direkt bei der zuständigen Behörde vor Ort. In manchen Fällen können Sie das Formular auch schriftlich anfordern und sich postalisch zusenden lassen.
  • In beiden Fällen müssen Sie den Antrag komplett ausfüllen und mit den geforderten Dokumenten versehen, bevor Sie ihn bei der Behörde einreichen.
  • Die zuständige Behörde prüft im nächsten Schritt den eingereichten Antrag. Meist wird kurz darauf die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer über die Gewerbeummeldung in Kenntnis gesetzt. Sobald der Prozess abgeschlossen ist, meldet die Behörde die abgeschlossene Gewerbeummeldung an das Finanzamt. Unternehmensinhaber müssen sich damit nicht selbst darum kümmern, dass die zuständigen Behörden und Ämter über die Ummeldung des Gewerbebetriebs informiert werden.

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Bescheinigung zur Ummeldung unbedingt aufbewahren

Das Gewerbeamt wird Ihnen eine Bescheinigung über die erfolgte Gewerbeummeldung ausstellen. Diese Bescheinigung sollten Sie unbedingt aufbewahren, damit Sie diese auf Aufforderung vorzeigen können.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Gewerbeummeldung

Wenn Sie Ihr Gewerbe ummelden möchten, müssen Sie verschiedene Unterlagen, Nachweise, Ausweise und Zeugnisse bereithalten. Art und Umfang sind abhängig davon, aus welchem Grund Sie Ihr Gewerbe ummelden möchten.

Folgende Unterlagen sollten Sie bereithalten:

  • Personalausweis (alternativ ist auch ein Reisepass möglich)
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (sofern vorhanden)
  • Vollmacht; sofern der Gewerbetreibende nicht selbst die Ummeldung des Gewerbes vornimmt
  • Gewerbeschein
  • Gewerbeerlaubnis (soweit vorgeschrieben)
  • Nachweise über steuerliche Registrierung des Unternehmens

Sofern Sie eine eingetragene Firma ummelden möchten, sollten Sie außerdem einen Handelsregisterauszug zur Ummeldung mitbringen.

Gewerbe rückwirkend ummelden: Gibt es eine Frist?

Es ist möglich, sein Gewerbe oder seinen Gewerbeschein rückwirkend umzumelden. Das ist eine gute Nachricht für Unternehmer, die vergessen haben, ihr Gewerbe rechtzeitig umzumelden oder wichtige Angaben bei der Gewerbeanmeldung ausgelassen haben. Jedoch sollten Sie sich nicht zu früh freuen, denn eine rückwirkende Anmeldung oder Ummeldung des Gewerbes ist nur bis zu 60 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit möglich.

Mitunter kann es aufwändiger sein, sein Gewerbe rückwirkend umzumelden. Die zuständige Behörde könnte beispielsweise Nachweise über die bisherige Geschäftstätigkeit verlangen, um den Antrag rückwirkend zu bearbeiten. Es empfiehlt sich daher, bereits bei der eigentlichen An- und Ummeldung auf Vollständigkeit und Korrektheit zu achten.

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Geldbußen möglich

Für eine verspätete Gewerbeanmeldung oder -ummeldung können Bußgelder fällig werden. Wann und wie hoch diese Bußgelder ausfallen, hängt vom individuellen Fall ab. Möglich sind Geldbußen von bis zu 1.000 Euro. Die meisten Gewerbeämter scheinen jedoch recht kulant zu sein und – wenn überhaupt – dann nur geringe Bußgelder zu verhängen.

Nebengewerbe in Hauptgewerbe ummelden – oder umgekehrt

Auch die Ummeldung von einem Neben- in ein Hauptgewerbe oder von einem Hauptgewerbe in ein Nebengewerbe erfolgt wie oben bereits beschrieben. Unternehmer, die zuvor nebenberuflich gewerbetreibend waren, sollten bei der Ummeldung zum Hauptgewerbe im Hinterkopf behalten, dass das Gehalt aus dem Hauptjob in Zukunft wegfallen wird, wenn das Gewerbe hauptberuflich betrieben wird. Auf der anderen Seite generieren die Tätigkeiten aus dem Gewerbetrieb Einnahmen. Sie sollten vorab genau kalkulieren, ob alle laufenden Kosten aus den Gewerbeeinnahmen finanziert werden können. Wenn nicht, könnte es sinnvoll sein, ein wenig abzuwarten, bevor Sie ein Nebengewerbe zu einem Hauptgewerbe ummelden.