Zeitarbeiter einstellen: Lohnt sich Zeitarbeit für meinen Kleinbetrieb?

In vielen größeren Unternehmen werden freie Stellen ganz selbstverständlich über Zeitarbeit besetzt. Das lohnt sich häufig schon deshalb, weil die Beschäftigung bei Auftragsflaute problemlos und schnell wieder beendet werden kann. Welche Vor- und Nachteile Zeitarbeit für Ihren Kleinbetrieb haben kann, lesen Sie in diesem Beitrag.

Zuletzt aktualisiert am 17.10.2023
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Zeitarbeit kann Brücken bauen

Leiharbeit fungiert oftmals als Brückenbauer für Personen, die anderweitig Schwierigkeiten haben, in der Berufswelt Fuß zu fassen. Überzeugt ein Mitarbeiter die Leihfirma von seiner geleisteten Arbeit, so kann eine Übernahme angestrebt werden. Auf diese Weise können Unternehmen die Zeitarbeit nutzen, um geeignetes Personal zu finden, dieses langfristig an sie zu binden und auf Dauer eine Festanstellung mit dem Mitarbeiter anzustreben. Werden Mitarbeiter nur für ein bestimmtes Projekt benötigt, so kehrt der Arbeitnehmer wieder zu seinem Arbeitgeber – also der Zeitarbeitsfirma – zurück. Alle Rechte und Pflichten liegen bei der Zeitarbeitsfirma.

Zeitarbeit kann auch Nachteile haben

Gerade im Kleinunternehmen sollten Sie bei der Beschäftigung von Zeitarbeitern aber auch eventuelle Nachteile bedenken. Für den Zeitarbeiter kann es besonders schwer sein, in einem kleinen eingespielten Team Fuß zu fassen. Da Sie nicht sein Arbeitgeber sind und er nur auf Zeit im Betrieb ist, wird er nie richtig dazugehören. Auch für Ihre Stammmitarbeiter kann diese Situation schwierig sein und das Betriebsklima erheblich belasten.

Die Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt

Die Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Seit April 2017 gelten wesentliche Änderungen. Der Zeitarbeiter darf für höchstens 18 aufeinander folgende Monate überlassen werden. Er muss dann mehr als 3 Monate pausieren, bevor er wieder bei Ihnen eingesetzt werden kann. Einsatzzeiten vor April 2018 zählen nicht mit. Der Einsatz eines anderen Zeitarbeiters ist dagegen unmittelbar danach möglich.

Nach 9 Monaten hat der Zeitarbeiter grundsätzlich Anspruch auf dieselbe Vergütung wie Ihr Stammmitarbeiter. Branchentarifverträge können eine stufenweise Anpassung vorsehen.

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Praxisbeispiel: Es geht auch ohne Zeitarbeitsfirma

Grundsätzlich dürfen Zeitarbeiter nur von Unternehmen überlassen werden, die eine spezielle Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben. Ausnahmsweise ist die Arbeitnehmerüberlassung z. B. auch zwischen 2 „normalen“ Arbeitgebern erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Überlassung nicht planmäßig erfolgt und der Arbeitnehmer nicht eigens zu diesem Zweck eingestellt wurde.

Hat Arbeitgeber A. einen Großauftrag und braucht für diesen kurzfristig zusätzliches Personal, kann ihm Arbeitgeber B. einen Mitarbeiter, den er gerade nicht auslasten kann, „ausleihen“. Selbstverständlich geht das nur, wenn der Mitarbeiter einverstanden ist.

Der Arbeitsvertrag beim verleihenden Arbeitgeber B. bleibt bestehen. B. zahlt wie gewohnt den Lohn und führt Lohnsteuer und Sozialversicherung ab. Der entleihende Arbeitgeber A. erstattet ihm die Personalkosten. Sie können auch eine pauschale Vergütung der Personalkosten vereinbaren.

Abgesehen davon darf Zeitarbeit nur zwischen einer Zeitarbeitsfirma und einem normalen Betrieb vereinbart werden.

Zeitarbeit meint gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

Auch wenn bei einem befristeten Arbeitsvertrag teilweise von einem „Zeitvertrag“ gesprochen wird, mit Zeitarbeit hat das nichts zu tun. Mit Zeitarbeit ist meistens die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung gemeint. D. h. ein dazu autorisiertes Unternehmen – der Verleiher - verdient sein Geld damit, Ihnen und anderen Arbeitgebern Arbeitskräfte zu überlassen. Sie schließen mit ihm einen sog. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der die Überlassung eines seiner Mitarbeiter zum Inhalt hat. Im Gegensatz zum Werkvertrag arbeitet sein Mitarbeiter dann in Ihrem Betrieb nach Ihren Anweisungen. Die Begriffe Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit sowie Leiharbeit können synonym verwendet werden und bezeichnen alle das Gleiche. In einigen Fällen ist auch von Personalleasing die Rede, was ebenfalls die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung meint.

Bei Zeitarbeit sind 3 beteiligt

Bei Zeitarbeit besteht eine Art Dreiecksverhältnis. Beteiligt sind der Arbeitnehmer, der Verleiher (in diesem Fall dessen Arbeitgeber) und der Entleiher (Sie), in dessen Betrieb der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Das ist der Hauptunterschied zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Das Arbeitsverhältnis besteht zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Zeitarbeiter.

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss schriftlich und vor der Überlassung abgeschlossen werden. Der Zeitarbeiter muss namentlich erwähnt werden.

Zeitarbeit hat mehrere Vorteile:

  • Die aufwändige Personalsuche entfällt
  • Sie können den Personalbestand flexibel an den jeweiligen Bedarf anpassen
  • Sie wissen genau, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen
  • Sie können kurzfristig und für begrenzte Zeit Mitarbeiter mit besonderen Qualifikationen in Ihren Betrieb einbinden

Bei Leiharbeit ist die Personalsuche im Idealfall mit einem Telefonat erledigt. Die kostspielige Ausschreibung und die zeitintensiven Vorstellungsgespräche entfallen. Diese Aufgabe übernimmt der Personaldienstleister, falls in seinem Bewerberpool kein passender Arbeitnehmer zu finden ist. Wenn Sie regelmäßig den Kontakt mit einem passenden Zeitarbeitsunternehmen pflegen, müssen Sie im Bedarfsfall nur die Eckdaten mitteilen.

Tipp

Vorab informieren

Schauen Sie sich frühzeitig nach einem zu Ihrem Betrieb passenden Zeitarbeitsunternehmen um, wenn Sie mit der Zeitarbeit liebäugeln. Außerdem sollten Sie auch einen Grundstock an generellem Hintergrundwissen zur Einstellung von Mitarbeitern besitzen, um in keine Fallen zu tappen.

Zeitarbeit erleichtert die Personalplanung

Mit Zeitarbeit können Sie flexibel auf den jeweiligen Personalbedarf reagieren. Fällt Ihr Mitarbeiter z. B. wegen schwerer Krankheit auf unbestimmte Zeit aus, können Sie sein Fehlen kurzfristig ausgleichen. Benötigen Sie einen Zeitarbeiter nicht mehr oder sind Sie mit seinen Leistungen unzufrieden, können Sie sich von ihm trennen, ohne an Kündigungsvorschriften gebunden zu sein. Eine Mitteilung an das Zeitarbeitsunternehmen, seinen Arbeitgeber, genügt.

Wenn Sie für eine bestimmte Zeit einen Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen benötigen, kann Zeitarbeit die Lösung sein. Sie können die Zeitarbeit Leiharbeit auch als verlängerte Probezeit nutzen und den Zeitarbeiter bei Ihnen fest einstellen, wenn er Sie überzeugt hat.

Achtung

Vermittlungsgebühr bei Übernahme nach der Zeitarbeit

In der Regel vereinbaren Zeitarbeitsunternehmen im Überlassungsvertrag eine Vermittlungsgebühr für den Fall, dass Sie den Zeitarbeiter in ein Beschäftigungsverhältnis übernehmen möchten. 

Zeitarbeiter einstellen, wenn das Kündigungsschutzgesetz noch nicht gilt?

Zeitarbeit kann für einen Kleinbetrieb interessant sein, wenn er durch eine weitere Einstellung unter das Kündigungsschutzgesetz fallen würde. Das Kündigungsschutzgesetz gilt für nach dem 31.12.2003 eingestellte Mitarbeiter nur für Betriebe, die normalerweise mehr als 10 Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beschäftigen.

Aber: Beruht der Einsatz eines Zeitarbeiters auf einem in der Regel vorhandenen Personalbedarf, ist er den Mitarbeitern hinzuzurechnen, deren Anzahl über den Kündigungsschutz entscheidet (BAG, Urteil v. 24.01.2013, 2 AZR 140/12).

Achtung: Bei der für die Wahl eines Betriebsrats erforderlichen Mitarbeiterzahl zählen Zeitarbeiter auch im Entleiherbetrieb dazu.

Bei Zeitarbeitern zahlen Sie nur die Arbeit

In den vereinbarten Stundensatz hat das Zeitarbeitsunternehmen alle ihm entstehenden Kosten (Gehalt, Sozialversicherung, Urlaub, Krankheits- und Verwaltungskosten) und eine Verleihgebühr einkalkuliert. Diesen Stundensatz zahlen Sie nur für tatsächlich geleistete Arbeit. Die Lohnfortzahlungskosten des Zeitarbeiters bei Urlaub, Krankheit oder an Feiertagen trägt das Zeitarbeitsunternehmen als sein Arbeitgeber.

Was Sie ein Zeitarbeiter für Ihren Betrieb konkret kosten würde, hängt davon ab, in welcher Branche Sie tätig sind und welche Kenntnisse und Erfahrungswerte der Zeitarbeiter haben soll.

Seit dem 31.10.2022 gilt auch für Leiharbeiter der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Vor der Einführung des Mindestlohns gab es verschiedene Zeitarbeitsmindestlöhne, die sich teilweise noch in den alten und den neuen Bundesländern unterschieden haben. Für einige Branchen, z. B. die Chemische und die Kunststoffindustrie sehen Tarifverträge Zuschläge vor, wenn ein Zeitarbeitnehmer für längere Zeit in einem Betrieb beschäftigt ist. Diese Zuschläge fallen auch an, wenn der Entleiherbetrieb nicht tarifgebunden ist und werden von der Leiharbeitsfirma eingepreist. Diese Zuschlags-Regelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.