Wann kann ich Überstunden anordnen?
Überstunden sind gesetzlich nicht geregelt. Sie können von Ihren Mitarbeitern nur dann Überstunden verlangen, wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt.
Das kann der Arbeitsvertrag sein, eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder ein Tarifvertrag. Ohne Vereinbarung dürfen Sie Überstunden nur in absoluten Notfällen verlangen. Ein Notfall liegt z. B. vor, wenn Ihr Betrieb von einem Feuer bedroht ist und nur durch Überstunden gerettet werden kann. Ein überraschend eingehender Terminauftrag ist kein solcher Notfall. Gibt es keine Vereinbarung, können Sie nur auf den guten Willen Ihrer Mitarbeiter hoffen. Um Überstunden anordnen zu können, ist es sinnvoll und üblich, Überstunden im Arbeitsvertrag zu regeln. Dabei muss genau festgelegt werden, wie viele Überstunden Sie von Ihrem Mitarbeiter verlangen dürfen.
Beispiel: Überstundenregelung im Arbeitsvertrag
„Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt … Stunden pro Woche. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Anordnung der Firma Mehrarbeits- und Überstunden bis zu … Stunden im Monat zu leisten.“
Falls es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, entscheidet dieser mit, ob und in welchem Umfang, an welchen Wochentagen und von welchen Mitarbeitern Überstunden gemacht werden.
Die Höchstarbeitszeiten sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz bestimmt der Betriebsrat bei Überstunden mit. Allerdings sind Mehrarbeit und Überstunden nicht automatisch identisch: Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die über die gesetzliche Regelarbeitszeit – 8 Stunden pro Werktag bzw. 48 Stunden pro Woche - hinausgeht. Überstunden liegen bereits dann vor, wenn ein Mitarbeiter über die für sein Arbeitsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet. Damit in Ihrem Betrieb nicht zu viele Überstunden anfallen, empfiehlt sich der Einsatz eines Dienstplaners, mit dem Sie Ihre Mitarbeiter effizient einsetzen.
Beispiel: Überstunden und/oder Mehrarbeit
Ihre Vollzeitmitarbeiter arbeiten normalerweise 39 Stunden pro Woche. Arbeiten sie ausnahmsweise 48 Stunden pro Woche, handelt es sich bei der 40. bis 48. Stunde um Überstunden. Mehrarbeit liegt nicht vor.
Kann ein Mitarbeiter Überstunden fordern?
Werden in Ihrem Betrieb Überstunden gemacht, müssen Sie alle vergleichbaren Mitarbeiter gleichmäßig berücksichtigen. Ein Mitarbeiter hat aber keinen Anspruch darauf, dass im Betrieb weiter Überstunden gemacht werden, weil er sich auf den Zusatzverdienst eingestellt hat. Sie können stattdessen beispielsweise auch einen weiteren Arbeitnehmer einstellen.
Überstunden anordnen: Müssen Überstunden bezahlt werden?
Eine gesetzliche Regelung gibt es nur im Berufsbildungsgesetz. Danach müssen z. B. bei Auszubildenden und Umschülern Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Auch andere Mitarbeiter haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bezahlung der zusätzlichen Arbeitszeit oder auf Freizeitausgleich. Nach der Rechtsprechung sind Überstunden zu vergüten, wenn sie den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten sind. Eine Vergütung ist immer zu erwarten und zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer ein ganz normales Entgelt erhält. Eine Vereinbarung, dass Überstunden mit dem Monatsentgelt abgegolten sind, ist nur in Arbeitsverträgen mit besonders hoher Grundvergütung (z. B. bei leitenden Angestellten) zulässig.
Bezahlen Sie Ihrem Mitarbeiter einen Stundenlohn, erhält er für jede Überstunde ebenfalls diesen Stundenlohn. Zahlen Sie einen Monatslohn, müssen Sie ausrechnen, wie viel davon einer Stunde entspricht. Ob Sie die Überstunden auch in Freizeit ausgleichen dürfen, hängt davon ab, ob Sie das im Arbeitsvertrag oder in der Gleitzeitregelung vereinbart haben.
Tipp
Nur angeordnete Überstunden werden bezahlt
Bezahlung kann Ihr Mitarbeiter nur verlangen, wenn Sie die Überstunden angeordnet haben oder er sie mit Ihrem Wissen gemacht hat. Macht er Überstunden, weil er einfach nicht fertig wird, müssen Sie das unterbinden, wenn Sie nicht zahlen möchten.
Muss ich einen Zuschlag zahlen, wenn ich Überstunden anordne?
Ist es in Ihrem Betrieb oder in Ihrer Branche üblich, einen Zuschlag für Überstunden zu zahlen, kann Ihr Mitarbeiter diesen Zuschlag verlangen. Tarifverträge sehen häufig einen Zuschlag vor. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, im Arbeitsvertrag zu regeln, wie Überstunden bezahlt werden.
Überstunden anordnen bei Teilzeitbeschäftigten
Überstunden Ihrer Teilzeitbeschäftigten müssen Sie genauso bezahlen oder in Freizeit ausgleichen wie Überstunden von Vollzeitbeschäftigten. Sie dürfen mit Teilzeitmitarbeitern aber vereinbaren, dass sie den Extra-Zuschlag erst erhalten, wenn Sie mit Ihren Überstunden über die normale Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten kommen. Vor Gericht kann ein Mitarbeiter seine Überstundenvergütung nur durchsetzen, wenn er beweisen kann, wann er wie viele Überstunden gemacht hat, und dass sie von Ihnen angeordnet waren.
Beispiel: Überstundenzuschlag im Arbeitsvertrag
"Die Firma zahlt für jede angeordnete und geleistete Über- oder Mehrarbeitsstunde einen Zuschlag in Höhe von 25 % des Arbeitsentgelts."
Praxis-Beispiel: Vergütung von Überstunden nach einer Kündigung
Sachverhalt: Der Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers enthält folgenden Satz: „Durch die Bruttovergütung sind betrieblich notwendige Überstunden bzw. Mehrarbeit abgegolten“. Der Arbeitnehmer ist Lagerarbeiter einer Spedition und erhält für seine Vollzeitbeschäftigung 1.800 EUR brutto. Nachdem das Arbeitsverhältnis beendet ist, verlangt er Vergütung für geleistete Überstunden. Muss der Arbeitgeber zahlen?
Antwort: Der Arbeitgeber muss die Überstunden bezahlen. Die Formulierung im Arbeitsvertrag ist unwirksam, weil der Arbeitnehmer nicht sehen kann, wie viele Stunden er für das vereinbarte Entgelt tatsächlich arbeiten muss. Damit ist die Vergütung von Überstunden nicht (gültig) geregelt. Das hat zur Folge, dass sie zu bezahlen sind, wenn die Umstände dafür sprechen, dass sie nur gegen Bezahlung zu erwarten waren. Bei einem Bruttoentgelt von 1.800 EUR für eine Vollzeitbeschäftigung sind sie nur gegen Entgelt (Stundenlohn plus Zuschlag) zu erwarten (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.2.2012, 5 AZR 765/10).
Aber: Ist der Arbeitnehmer Lager- und Logistikleiter und verdient 6.300 EUR im Monat, liegt der Fall anders. Diesem Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber die Überstunden nicht bezahlen. Weil er ein deutlich überdurchschnittliches Entgelt erhält, darf der Arbeitgeber erwarten, dass er unbezahlte Überstunden macht. Nach der Rechtsprechung dürfen unbezahlte Überstunden verlangt werden, wenn das Monatsentgelt eines Arbeitnehmers über der Bemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt.