Schritt 1: Das Anforderungsprofil erstellen
Nur wenn du genau weißt, welche Kenntnisse und Fähigkeiten dein Wunschkandidat haben muss, kannst du eine ansprechende Stellenanzeige schreiben. Der erste Schritt der erfolgreichen Personalsuche ist deshalb die Erarbeitung eines Anforderungsprofils, aus dem sich später die Stellenbeschreibung entwickelt, die Aufmerksamkeit erzeugt und zu der Qualifikation der potenziellen Kandidaten passt. Grundlagen können eine aktuelle Arbeitsplatz- oder Stellenausschreibung sein. Sind diese nicht vorhanden, untersuchst du, welche konkreten Anforderungen der zu besetzende Arbeitsplatz stellt. Mit dem Anforderungsprofil legst du detailliert fest, welche Voraussetzungen der Mitarbeiter mitbringen soll, den du sofort einstellen würdest.
Das Stellenprofil sollte folgende Informationen enthalten:
- Formale Anforderungen an den neuen Mitarbeiter: Schul- und Ausbildung, Sprachkenntnisse
- Fachkompetenz: Berufserfahrung, Weiterbildung, spezielle Kenntnisse
- Verhaltenskompetenz: z. B. organisatorische Fähigkeiten, Kundenorientierung, eigenverantwortliches Handeln
- Führungskompetenz: z. B. Führungserfahrung, Erfahrung im Projektmanagement, bisherige Budgetverantwortung
- Stellenparameter: Arbeitsort, gewünschter Arbeitsbeginn, Gehaltsrahmen, freiwillige Sozialleistungen
Info
Beispiel "Sachbearbeiter (m/w/d) für die Auftragsabwicklung"
Nach deinem Anforderungsprofil benötigt der Stelleninhaber eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, technisches Verständnis, Organisationstalent und gute PC-Kenntnisse (MS-Office). Idealerweise verfügt er über Englischkenntnisse und bringt eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit.
Denk bei der Ausformulierung des Profils vor allem daran: Wir befinden uns im Zeitalter der digitalen Quereinsteiger, der flexiblen Autodidakten und souveränen Multitasker, dem sollte die Anzeige Rechnung tragen. Ein Studium mit Abschluss oder eine Ausbildung sind vielleicht Voraussetzung, praktische Erfahrung wünschenswert. Aber Lernbereitschaft ist wichtiger denn je in einer Zeit, in der sich Aufgaben (z. B. durch Digitalisierung) rasch ändern können.Wenn du das Aufgabengebiet möglichst detailliert schilderst, werden sich die Richtigen melden.
Schritt 2: Die Stellenanzeige schreiben – 8 Tipps
Wenn du eine Vorstellung davon hast, welche Bewerber infrage kommen, kannst du dich an die Formulierung der Stellenausschreibung machen. Mit diesen 8 Tipps erstellst du die perfekte Stellenanzeige:
1. Vorbereitung deiner Stellenanzeige
Biete die nötigen Informationen und mach neugierig auf dein Unternehmen und die vakante Position. Verfasse deine Stellenausschreibung und deine Anforderungen so ausführlich wie nötig und so kurz wie möglich. Wechsle einmal die Blickrichtung. Schau dir Stellenausschreibungen in Zeitungen und Jobbörsen an:
- Welche gefallen dir besonders gut, wo empfindest du Unbehagen?
- Wie sind deine Favoriten formuliert?
- Was spricht dich daran besonders an?
- Welche Informationen hättest du als Bewerber gerne noch gehabt?
- Wie sind die Ausschreibungen aufgebaut und gestaltet?
2. Stelle in der Stellenanzeige dein Unternehmen vor
Der Bewerber möchte den Arbeitgeber kennenlernen. Darum sollte eine Unternehmensbeschreibung nicht fehlen. Ihn interessiert die Größe des Unternehmens und er möchte erfahren, in welcher Branche und mit welchen Schwerpunkten es tätig ist. Diese Informationen liefern Angaben wie Anzahl der Mitarbeiter, Marktanteil, Umsatz, Produktpalette, Standort, ggf. Hauptsitz und Markt (z. B. Hamburg, Süddeutschland, international), in dem das Unternehmen tätig ist. Betone, was das Unternehmen so besonders macht, aber bleib unbedingt bei der Wahrheit.
Achtung: Übertreib nicht. Als „expandierend“ solltest du das Unternehmen nur beschreiben, wenn tatsächlich bedeutende Wachstumspläne bestehen. Ansonsten weckst du beim Bewerber gleich zu Beginn des Bewerbungsprozesses falsche Vorstellungen.
3. Beschreibe in der Anzeige die zu besetzende Stelle konkret
Informiere den Leser möglichst genau und verständlich darüber, welche Aufgaben der Stelleninhaber wahrnehmen soll. In den Inhalt der Stellenbeschreibung gehört:
- Welche Position ist vakant (Jobtitel)?
- An welchem Ort?
- Welchen Eintrittstermin hast du für den neuen Mitarbeiter vorgesehen?
- Welche konkreten Aufgaben soll der neue Mitarbeiter wahrnehmen?
- Welche Anforderungen werden an den Bewerber gestellt?
- Wünschst du Bewerbungsunterlagen per Post und/oder E-Mail? Welche Unterlagen möchtest du haben? An welche Adresse sollen die Unterlagen gehen?
- Gibt es einen Ansprechpartner für telefonische Nachfragen?
Das Thema der richtigen Stellenanzeige wird auch im eBook Mitarbeiter einstellen behandelt. Im eBook findest du auch viele weitere hilfreiche Informationen - von der Kostenkalkulation bis zur Einarbeitung.
Achtung: Eignet sich der freie Arbeitsplatz auch als Teilzeitarbeitsplatz, ist er auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben. Eigene Mitarbeiter, die den Wunsch geäußert haben, ihre Arbeitszeit oder die Lage ihrer Arbeitszeit zu ändern, z. B. Teilzeit statt Vollzeit oder vormittags statt nachmittags, sind über passende freie Arbeitsplätze zu informieren. Theoretisch musst du vor jeder Ausschreibung prüfen, ob du den freien Vollzeitarbeitsplatz nicht auch mit zwei Teilzeitmitarbeitern besetzen könntest. Theoretisch deshalb, weil zum einen das Gesetz keine Sanktion vorsieht und du zum anderen als Unternehmer einen Spielraum bei der Beurteilung hast.
4. Formuliere deine Erwartungen
deine Erwartungen ergeben sich aus dem erarbeiteten Anforderungsprofil:
- Welche Ausbildung setzt die Stelle voraus?
- Welche Spezialkenntnisse werden gebraucht?
- Ist Berufserfahrung nötig? Wenn ja, in welchem Bereich oder welcher Branche?
- Welche Kenntnisse sollten Bewerber sonst noch mitbringen?
Unterscheide zwischen Anforderungen, die ein unbedingtes Muss sind und Kenntnissen, deren Vorhandensein wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich ist.
5. Teile in der Stellenanzeige mit, was das Unternehmen zu bieten hat
Hier kannst du z. B. betonen, dass du eine gute Einarbeitung anbietest. Auch eventuelle Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten sollten hier nicht fehlen. In der Stellenanzeige schreibst du natürlich auch, welche Lohnzusatzleistungen es gibt. Das können zum Beispiel Sonderzuwendungen, betriebliche Altersvorsorge oder ein firmeneigener Kindergarten sein. Suchst du einen Vertriebsmitarbeiter, dürfte diesen interessieren, ob er ein Festgehalt erhält oder ein Grundgehalt mit Provision.
6. Schreibe, welche Form der Bewerbung du erwartest
Sag, ob du die Bewerbungsunterlagen nur per Post und/oder auch per E-Mail annimmst. Die Bewerbung per E-Mail hat den Vorteil, dass du keine Unterlagen erhältst, die du später wieder zurücksenden musst. Andererseits solltest du bedenken, dass du auf diesem Weg mit wesentlich mehr Resonanz rechnen musst. Der geringe Aufwand verleitet manchen ungeeigneten Bewerber dazu, sich ohne nachzudenken schnell mal zu bewerben.
Tipp
E-Mail-Flut eindämmen
Um die eingehende Datenmenge im Bewerbungsverfahren zu begrenzen, kannst du festlegen, dass du zunächst nur Lebenslauf und Anschreiben gemailt haben möchtest oder einen maximalen Umfang von z. B. 4 MB vorgeben.
Möchtest du, dass der Bewerber seine Gehaltsvorstellung nennt? Dann gehört auch das in die Annonce. Weißt du, was der Bewerber verdienen möchte, ersparst du dir Vorstellungsgespräche mit auf dem Papier passenden Bewerbern, die nicht in Frage kommen, weil deren Wünsche sich nicht mit deinem Budget in Einklang bringen lassen.
Achtung
Kein Lichtbild fordern!
Hüte dich davor, ausdrücklich ein Lichtbild zu verlangen. Ein abgelehnter Bewerber könnte auf die Idee kommen, wegen seiner Herkunft benachteiligt worden zu sein und dich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf Entschädigung verklagen.
7. Nenne den Adressaten
Bewerbungen dürfen nur denjenigen zugänglich sein, die mit der Ausschreibung befasst sind. Lege deshalb fest, an wen die Bewerbung adressiert werden soll, z. B. an dich persönlich oder einen vertrauten Mitarbeiter.
Teilweise ist es auch üblich, einen Ansprechpartner für telefonische Rückfragen zu nennen. Das könnte sinnvoll sein, wenn du z. B. eine neue Sekretärin suchst. Bist du mit der bisherigen zufrieden, bietet es sich an, diese als Ansprechpartnerin für Fragen zum Aufgabengebiet zu nennen.
Vermeide Ausschreibungen unter Chiffre. Chiffre-Ausschreibungen erwecken den Eindruck, dass du einen Nachfolger für eine noch besetzte Stelle suchst und deine Mitarbeiter das nicht wissen sollen. Ein gutes Betriebsklima wird der Leser hier nicht vermuten. Hinzu kommt als großer Nachteil, dass du die Ausschreibung nicht auf die Bedürfnisse des Unternehmens ausrichten kannst. Du kannst das Unternehmen und die freie Stelle nur vage beschreiben, um nicht erkannt zu werden und verlierst damit alle Vorteile einer guten Stellenanzeige.
8. Layout und Größe
Der erste Eindruck entscheidet darüber, ob sich ein passender Kandidat näher mit der Stellenanzeige befasst. Das Layout muss sofort ansprechen und überzeugen. Das erreichst du mit ganz einfachen Mitteln:
- Formuliere so knapp wie möglich und so ausführlich wie nötig.
- Gliedere den Text leserfreundlich mit Absätzen in unterschiedlichen Abständen.
- Binde dein Logo ein. Bilder erwecken Aufmerksamkeit und bleiben stärker in Erinnerung als jeder Text.
- Vermeide Begriffe, die in jeder Ausschreibung zu finden sind, wie teamfähig, belastbar, dynamisch oder proaktiv. Sie wirken - zu inflationär gebraucht - abgedroschen und nichtssagend.
- Beschreibe die vakante Stelle sachlich und ehrlich. Übertriebene Karrierechancen mögen zunächst Eindruck machen, führen aber schnell zu Enttäuschungen.
Wie du die Stellenausschreibung im Einzelnen schreiben sowie gestalten solltest und welche Anzeigengröße angebracht ist, hängt davon ab, in welchem Medium du veröffentlichen möchtest und welche Position du ausschreibst. Am besten orientierst du dich am Layout und der Größe vergleichbarer Ausschreibungen.
Schritt 3: Rechtliche Anforderungen an die Stellenanzeige beachten
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Stellenanzeigen nicht diskriminieren. Bewerber dürfen nicht benachteiligt werden wegen:
- der ethnischen Herkunft
- des Geschlechts
- der Religion oder Weltanschauung
- einer Behinderung
- des Alters
- der sexuellen Identität
Du darfst eine Stelle grundsätzlich nur für alle Geschlechter anbieten. Eine Ausschreibung nur für männliche oder nur für weibliche Bewerber ist ausnahmsweise erlaubt, wenn das Geschlecht für die Ausübung der Tätigkeit wesentlich und entscheidend, der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist. So darf z. B. die Rolle für eine Schauspielerin ausschließlich für weibliche Bewerber ausgeschrieben werden.
Die Ausschreibung darf keine Altersangabe enthalten. Du darfst weder ein bestimmtes Alter nennen noch eine Spanne wie z. B. „zwischen 30 und 40“. Die Begrenzung einer Ausschreibung auf „Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr“ ist eine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters. Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist ausnahmsweise zulässig, wenn sie objektiv angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist.
Achtung: Stellenanzeige um Geschlecht „divers“ ergänzen!
In einigen Stellenausschreibungen findest du den Zusatz „m/w/d“. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2018 die Möglichkeit zu schaffen, eine dritte Geschlechtsbezeichnung z. B. „inter“ oder „divers“ zu führen. In dem im August 2018 bekannt gewordenen Gesetzentwurf hat sich das Kabinett für die Bezeichnung „divers“ entschieden. Seit 2019 musst du die Berufsbezeichnung in deiner Stellenausschreibung mit dem Zusatz „m/w/d“ versehen, um alle Menschen anzusprechen und niemanden zu diskriminieren.
AGG: Anspruch auf Entschädigung bei diskriminierender Stellenausschreibung
Ist eine Stellenanzeige benachteiligend verfasst, kann ein abgewiesener Bewerber Entschädigung (Schmerzensgeld) verlangen. Ein Anspruch auf ein Anstellungsverhältnis besteht nicht.
Für den Anspruch auf Schmerzensgeld reicht bereits die „falsch“ formulierte Stellenbeschreibung aus. Sie ist Indiz dafür, dass der Bewerber wegen der Benachteiligung nicht eingestellt wurde. Der Arbeitgeber kann sich dagegen nur wehren, indem er beweist, dass ausschließlich andere Gründe als z. B. das Alter für die Ablehnung des Bewerbers entscheidend waren oder die unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt war. Das ist in der Praxis kaum möglich. Sogar wenn der Bewerber bei einer Auswahl ohne Benachteiligung nicht eingestellt worden wäre, kann er Entschädigung verlangen. In dem Fall ist sein Anspruch nur auf höchstens 3 Monatsgehälter der ausgeschriebenen Stelle begrenzt (BAG, Urteil v. 11.8.2016, 8 AZR 406,14).
Beispiel - "Junger" Mitarbeiter: Ein 33-jähriger Bewerber bewarb sich auf die so ausgeschriebene Stelle. Als er eine Absage erhielt, ohne zu einem Vorstellungsgespräch durch den Arbeitgeber eingeladen worden zu sein, verklagte er den Arbeitgeber auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Arbeitgeber wurde wegen seiner diskriminierenden Formulierung (wegen des Alters) dazu verurteilt, eine Entschädigung in Höhe eines Monatsentgelts des eingestellten Bewerbers zu zahlen.
Mit der Schadenersatzforderung kam der Bewerber nicht durch, weil er nicht beweisen konnte, dass er ohne Diskriminierung eingestellt worden wäre. Ob der Bewerber sich wenigstens ernsthaft beworben haben muss, um Ansprüche geltend zu machen, hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Dessen Beurteilung ist noch offen.
Achtung: Auch wenn du einen Dritten wie z. B. die Agentur für Arbeit oder einen Personalvermittler mit der Stellenausschreibung beauftragst, trägst du die Verantwortung dafür, dass die Ausschreibung nicht diskriminierend ist.
Bonus-Info: Die Stellenausschreibung richtig platzieren
Die perfekte Stellenanzeige zu schreiben, ist nur die halbe Arbeit. Mindestens genauso wichtig ist es, sie auch am richtigen Ort zu platzieren, um damit geeignete Bewerber zu finden. Für das Schalten deiner Stellenanzeige gibt es verschiedene Wege mit bestimmten Vor- und Nachteilen:
- die klassische Stellenanzeige in einer Zeitung oder Fachzeitschrift
- regionale und überregionale Online-Jobbörsen
- die Unternehmenshomepage
- die Rekrutierung über persönliche Kontakte und Empfehlungen durch Bekannte oder Mitarbeiter
- die interne Suche im Unternehmen
- der Einsatz einer Personalvermittlung
Tipp
Online-Jobbörsen oder Social Networks nutzen
Zu den größten Online-Jobbörsen dürften derzeit z. B. Jobs.de, Monster, jobware, stellenanzeigen und stepstone gehören. Deine Suchmaschine zeigt dir wahrscheinlich zahlreiche weitere.
Regionale Online-Jobbörsen findest du z. B. unter meinestadt oder jobrapido. Seit vielen Jahren verfügt auch die Bundesagentur für Arbeit über eine Internet-Jobbörse mit zahlreichen Bewerberprofilen und durchsuchbaren Stellenangeboten.
Daneben gibt es auf bestimmte Zielgruppen, wie z. B. Ingenieure spezialisierte Jobbörsen. Idealerweise informierst du dich frühzeitig, welche für deinen Zweck am besten passt.
Bist du Mitglied eines Social-Networks wie z. B. Xing oder LinkedIn, bietet es sich an, deine Ausschreibung auch über dieses Netzwerk zu veröffentlichen.
Stellenausschreibungen zeigen dein Profil als Arbeitgeber
Nicht vergessen solltest du, dass von dir veröffentlichte Annoncen auf deine gesamte Eigendarstellung online einzahlen und eventuell noch nach Jahren irgendwo gefunden werden können, wenn jemand nach dem Firmennamen googelt. Stellenbörsen werden oft querverwertet von Bots, die mit Aggregatoren Inhalte regional oder pro Fachgebiet einlesen, die Ergebnisse lassen sich nicht immer entfernen oder verstecken sich in Suchmaschinenergebnissen auf den hinteren Plätzen.
So wie jede Pressemitteilung, jeder Blogbeitrag und jedes Posting auf einer Social-Media-Plattform und jede Bewertung im Internet trägt auch deine Stellenausschreibung zu deinem Image bei.
Denke also beim Aufbau einer Stellenanzeige daran, sie an die Corporate Identity (Farben, Schrift etc.) anzupassen, an einige ansprechende Fotos oder Illustrationen, im Idealfall sogar vom Team oder Ansprechpartner und natürlich an das Firmenlogo.
Reputationsmanagement ist immer ein Teil der Eigendarstellung
Wichtig ist deshalb auch, dass du nach Möglichkeit auf jede Bewerbung reagierst, auch wenn es mit einer Absage ist. Jobsuchende heute werden mit einer unfassbaren Abgestumpftheit abgefrühstückt, einige schreiben Hunderte von Bewerbungen, ohne jemals eine Reaktion zu erhalten. Umso wichtiger ist es, eine klar und freundlich-neutrale Absage an jeden zu senden, der nicht infrage kommt: Auch das ist Teil des Employer Branding im Internet, vor allem aber ist es fair und guter Stil.