Pensionszusage: Die optimale Altersvorsorge für den GmbH-Geschäftsführer

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sind meist kein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb sind Sie selbst für Ihre Altersvorsorge verantwortlich. Mit einer betrieblichen Altersversorgung im Durchführungsweg der Pensionszusage, die auch unter dem Begriff Direktzusage bekannt ist, hilft Ihre GmbH mit, Ihre Altersvorsorge zu sichern. Das ist auch steuerlich interessant. Allerdings müssen Sie die Pensionszusage vertraglich auf sichere Füße stellen.

Zuletzt aktualisiert am 24.07.2024
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Vorteile der Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer

Insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs profitieren von einer Pensionszusage, da eine betriebliche Altersversorgung in vielen Fällen steuerliche Vorteile gegenüber einer privaten Ansparung bietet. Mit einer Pensionszusage verpflichtet sich die GmbH, ihrem Geschäftsführer auch über dessen Ausscheiden als Mitarbeiter hinaus eine Vergütung zu zahlen. Die Vergütung muss dabei nicht als Rente bezahlt werden, sondern kann auch in Form einer Einmalzahlung (Alterskapital) oder in Form einer Ratenzahlung, wie z. B. 10 Jahresraten erfolgen. Insbesondere bei der Einmalzahlung als auch bei der Ratenzahlung ist die Verpflichtung für die GmbH nach Zahlung erloschen und stellt keine ungewisse Verbindlichkeit wie die Rente dar. Die Ausgestaltung einer Pensionszusage ist sehr flexibel, sowohl was die Einzahlungsmodalitäten angeht als auch die Möglichkeiten der Versorgungsleistungen, wie z. B.:

  • Altersrente
  • Invalidenrente
  • Witwen- und Waisenrente für die Angehörigen
  • Alterskapital
  • Ratenzahlung

Alterskapital und Ratenzahlung sind aktuell die üblichen Varianten, eine Altersrente wird in der Regel nur noch optional vereinbart.

Abgesehen von dem Benefit, dass diese Art der Pensionsrückstellungen von GmbH-Geschäftsführern nicht aus den Ersparnissen der Unternehmer gezahlt werden müssen, ergeben sich auch Vorteile für die GmbH: 

  • Diese Zusage kostet die GmbH zunächst keine Liquidität, da ja noch kein Geld abfließt. Es ist aber aus Gründen der Ernsthaftigkeit und Finanzierbarkeit zu empfehlen, die zugesagten Leistungen auch entsprechend mit Vermögenswerten auszufinanzieren.
  • Gleichzeitig spart die GmbH Steuern, denn sie bildet für die mögliche künftige Verpflichtung zu einem Versorgungskonto eine Rückstellung, die allmählich anwächst.
  • Diese jährliche Zuführung wird als Aufwand behandelt und mindert damit den zu versteuernden Gewinn der GmbH.

Weitere Möglichkeiten neben der Pensionszusage

Bei der Pensionszusage handelt es sich um die flexibelste Art der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die für einen Geschäftsführer einer GmbH eingerichtet werden kann. Auch die Geldanlage (Rückdeckung) zur Ausfinanzierung der Zusage kann frei gewählt werden. Was noch vor Jahren überwiegend mit Lebens- und Rentenversicherungen gemacht wurde, wird heute in vielen Fällen mit Investmentfonds bzw. mit ETFs rückgedeckt.

Abgesehen davon gibt es noch folgende Durchführungswege, um eine betriebliche Altersversorgung einzurichten:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse

Nachteile der Pensionszusage für die GmbH

Bei finanziellen Schwierigkeiten oder wenn eine Überschuldung vorliegt oder doch zumindest im Raum steht, wirkt sich der Bestand einer Pensionszusage nachteilig aus, sofern von Beginn an keine Rückdeckung bzw. vollständige Ausfinanzierung stattgefunden hat.  Denn damit ist die Gesellschaft mit einer Verpflichtung belegt, sobald einer der Zusagefälle eintritt:

  • Altersgrenze wird erreicht
  • Invalidität tritt ein
  • Witwen- und Waisenversorgung ist durchzuführen

Auf die Zusage einer Invalidenrente kann und sollte aus Risikogesichtspunkten verzichtet werden. Auch eine Witwen- und Waisenversorgung stellt bei der richtigen Umsetzung kein Problem dar. Zeitgemäße Zusagen sind ausfinanziert und mit einer Zahlung des Alterskapitals ist die Verpflichtung der GmbH erloschen.

Sichert eine Kapitalgesellschaft Ihren Geschäftsführern solche Pensionsverpflichtungen zu, ist eine langfristige Planung geboten. Das Unternehmen muss diese Pensionsanwartschaft im Laufe der Zeit immer so einkalkulieren, dass es die gemachten Zusagen auch in der Auszahlungsphase zahlen kann und die Liquidität in der Kapitalgesellschaft zum Zeitpunkt der Vergütung auch in Form von Vermögenswerten, wie z. B. Fondsdepot, vorhanden sind.

Die steuerlichen Voraussetzungen der Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer

Damit die Pensionsrückstellung vom Finanzamt auf den Gewinn der GmbH angerechnet wird, muss die Pensionszusage folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Angemessene Wartezeit:
    Gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern gilt die Pensionszusage unmittelbar nach Anstellung als unüblich und führt damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Nach einer Erprobung von mindestens 2-3 Jahren ist davon auszugehen, dass der Zeitraum ausreichend lang gewesen ist. Aber auch kürzere Fristen sind denkbar. Allerdings sollte das mit dem Finanzamt vorher abgeklärt werden, damit Sie nicht Jahre später Steuern nachzahlen müssen. Eine Ausnahme ist aber dann denkbar, wenn die GmbH aus einem bereits bestehenden Unternehmen entsteht. Dann sind die Beschäftigungszeiten in diesem Unternehmen mit zu berücksichtigen.
  • Alter des Geschäftsführers:
    Pensionszusagen sind unangemessen und stellen bei Gesellschafter-Geschäftsführern verdeckte Gewinnausschüttungen dar, wenn diese ein gewisses Alter überschritten haben. Laut BFH sind dies Pensionszusagen, die der Geschäftsführer nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erhalten hat.
  • Erdienungszeitraum: Darunter versteht man die Phase zwischen Erteilung der Pensionszusage und dem Pensionsbeginn. Für Gesellschafter-Geschäftsführer muss der  Zeitraum einer Betriebszugehörigkeit im Regelfall mindestens 10 Jahre betragen. Dies gilt nicht bei einer sogenannten „echten“ Entgeltumwandlung.
  • Insolvenzsicherung: Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht durch den Pensions-Sicherungs-Verein a. G. (PSV) im Falle der Insolvenz abgesichert, da Sie nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes fallen. Hier erfolgt die Sicherung in Form einer privatrechtlichen Verpfändung der Rückdeckung, wie z. B. einem Fondsdepot oder Rückdeckungsversicherung.  

Tipp

Rückdeckung der Pensionszusage über ein ETF-Depot

Ein ETF-Depot bietet aufgrund der Teilfreistellung, erhebliche steuerliche Vorteile im Betriebsvermögen. Bei der Rückdeckung über ETFs ergeben sich auch Transparenz- und Kostenvorteile gegenüber einer Lebens- und Rentenversicherung. Eine Rückdeckungsversicherung ist im Gegensatz zu ETFs intransparent und kostenintensiv, was die Kapitalzahlung des Gesellschafter-Geschäftsführers schmälert. Außerdem ist im Gegensatz zu einem Rückdeckungsdepot (Teilfreistellung Körperschaftsteuer bis zu 80 Prozent) die Erhöhung des Aktivwerts voll zu versteuern.

Die wichtigsten Punkte im Vertrag zur Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer

Ein Vertrag über eine Pensionszusage ist an keine inhaltlichen Vorgaben gebunden. GmbH und Geschäftsführer können frei vereinbaren, für welche Fälle Zusagen erteilt werden und in welcher Höhe Zuwendungen im Versorgungsfall fließen. Damit die Pensionszusage aber schon während der Ansparphase zu einer steuerlichen Entlastung führt, müssen im Vertrag einige Vorgaben beachtet werden:

  1. Der Geschäftsführer muss einen rechtsverbindlichen Anspruch auf eine einmalige oder laufende Pensionsleistung erhalten.
  2. Die Pensionsleistung darf nicht von künftigen, gewinnabhängigen Bezügen abhängig sein.
  3. Es darf sich nicht um eine rückwirkende Regelung handeln.
  4. Die Pensionszusage darf keine Leistungsvorbehalte enthalten, die dazu führen, dass der Arbeitgeber einseitig die Pensionszusage widerrufen kann.
  5. Die Pensionszusage muss schriftlich erteilt sein und sie muss dem sog. „Eindeutigkeitsgebot“ genügen.
  6. Gesellschafter-Geschäftsführer und Fremd-Geschäftsführer müssen gleichbehandelt werden.
  7. Durch die Pensionszusage darf keine Überversorgung des pensionsberechtigten Geschäftsführers eintreten (in der Regel: 75 % der zuletzt verdienten Bezüge). Dies trifft bei einer Entgeltumwandlung i. d. R. nicht zu.
  8. Das Deckungsvermögen muss für den Insolvenzfall abgesichert werden.

Tipp

Zusage in Form der beitragsorientierten Leistungszusage (BoLz)

Eine BoLz hat den Vorteil, dass gegenüber einer Leistungszusage keine Endleistung, wie z. B. 3.000 Euro oder 1 Mio. Einmalkapital, sondern nur der Beitrag, wie 2.000 Euro monatlich und eine Leistung wie z. B. 3 Zins zugesagt wird. Dadurch ist die Höhe der Rückstellung in der Handelsbilanz (HB) um ein Vielfaches niedriger und führt bei entsprechender Rückdeckung dazu, dass keine Rückstellung in der HB ausgewiesen werden muss.

Der Gesellschafterbeschluss zur Pensionszusage

Wollen Sie eine Pensionszusage für sich vereinbaren, dann bedeutet dies eine Änderung Ihres Geschäftsführer-Anstellungsvertrages. Zuständig dafür ist die Gesellschafterversammlung der GmbH. Sie brauchen also einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss. Das Finanzamt verlangt in der Regel einen protokollierten Beschluss der Gesellschafter – achten Sie also darauf, dass alle Formvorschriften eingehalten sind.

Tipp

Beratung durch spezialisierten Rentenberater

Am besten ist es, wenn per Gesellschafterbeschluss eine bereits schriftlich abgefasste Pensionszusage genehmigt wird. Enthält der Beschluss lediglich die Aussage: „Es wird dem Geschäftsführer eine Pensionszusage wie folgt erteilt: […]“, ist hierin das Risiko enthalten, dass die Beschlussfassung nicht sämtliche Aspekte berücksichtigt, die nach der einkommensteuerrechtlichen Anforderung erforderlich sind, um die Pensionszusage gewinnmindernd zu berücksichtigen.

Wird eine bestehende Pensionszusage geändert, ist die Änderung ebenfalls schriftlich abzufassen und die Genehmigung per Gesellschafterbeschluss einzuholen.

Da hier ein Fehler zu einem nicht unerheblichen wirtschaftlichen Schaden führen kann, sollte ein spezialisierter Rentenberater hinzugezogen werden. Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete, wie z.B. der betrieblichen Altersversorgung zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig. Einen auf bAV spezialisierten Rentenberater finden Sie beim Bundesverband der Rentenberater e. V.

Gutachten für Steuer- und Handelsbilanz

Mit der Einrichtung und mit jedem Jahr steigen die sogenannten unverfallbaren Anwartschaften, aus den zugesagten Leistungen der Pensionszusage. Daher ist zu Beginn und in jedem Folgejahr eine Rückstellung für die Zusage zu bilden. Um diesen Wert zu ermitteln, ist ein versicherungsmathematisches Gutachten einzuholen, das den jeweiligen Rückstellungsbetrag ermittelt. In Höhe der Differenz zum vorausgegangenen Jahr wird dann die Rückstellung erhöht.

Info

Beachten Sie das höhere Rentenalter für Arbeitnehmer

Pensionszusagen, die nach dem 31.12.2007 vereinbart wurden, müssen die neuen Lebensarbeitszeiten für Arbeitnehmer berücksichtigen. Danach erkennt das Finanzamt die Pensionsrückstellung nur noch dann in voller Höhe an, wenn der GmbH-Geschäftsführer mit Erreichen des 67. Lebensjahres aus den Diensten der GmbH ausscheidet.

Folgen des erhöhten Renteneinstiegs

Die Erhöhung der Altersgrenze für Pensionen in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2012 von 65 auf 67 Jahre betrifft ebenso die Pensionszusage. Jedoch besteht bei Pensionszusagen vor dem 31.12.2007 keine Anpassungspflicht. Die Anpassungspflicht gilt nur für Zusagen ab dem 1.8.2008. Das Urteil hat unmittelbare Auswirkungen auf die Besteuerungspraxis.

Info

Überblick: Steuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen

  • Wurde oder wird eine Pensionszusage für einen GmbH-Geschäftsführer jünger als Jahrgang 1962 nach dem 1.1.2008 abgeschlossen, muss die Rückstellung auf das erhöhte Rentenalter umgerechnet werden.
  • Für Geschäftsführer ab dem Jahrgang 1962 muss die Pensionszusage und damit die Rückstellung so wie vereinbart steuerlich anerkannt werden, wenn die Pensionszusage vor dem 1.1.2008 abgeschlossen wurde.
  • Für alle Pensionszusagen, die für Geschäftsführer bis einschließlich Jahrgang 1961 abgeschlossen wurden und werden, muss das Finanzamt die Rückstellung wie vereinbart anerkennen.

Erhöhtes Alter für die Pensionszusage: Ein Praxisbeispiel

  • Die Bau-GmbH gewährt ihrem Geschäftsführer M. nach 5-jähriger Tätigkeit im Jahr 2009 eine Pensionszusage auf das 65. Lebensjahr.
  • Der Geschäftsführer M. ist am 30.8.1961 geboren und damit 52 Jahre alt.
  • Die Pensionsrückstellungen werden auf das 65. Lebensjahr berechnet und müssen vom Finanzamt in dieser Höhe anerkannt werden.

Häufig gestellte Fragen zur Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer

Wie hoch darf die Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer sein?

 

Im Rahmen der Pensionszuge für GmbH-Geschäftsführer ist die Höhe dieser Altersversorgung von Bedeutung. Die Pensionsleistungen dürfen 75 % des aktuellen Gehalts der pensionsberechtigten Person nicht überschreiten. Sollte die Versorgung jedoch höher ausfallen, vermuten die Finanzbehörden eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Dies gilt nicht für eine Entgeltumwandlung.

Wie wird die Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer versteuert?

 

Die eingezahlten Beiträge zu einer Pensionszusage sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Auszahlungen wie z. B. Alterskapital oder eine Rente sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und müssen entsprechend dem individuellen Steuersatz im Jahr des Zuflusses versteuert werden.

Wie wird die Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer ausgezahlt?

 

Es kann ein Einmalbetrag, eine lebenslange Rente oder eine Ratenzahlung, wie z. B. 12 Jahresraten vereinbart werden. Um möglichst flexibel zu sein, wird eine der drei Möglichkeiten als Hauptauszahlung gewählt und die anderen Möglichkeiten optional vereinbart.

Fazit

Bei einer Pensionszusage sind steuerliche Gesichtspunkte bzw. Vorgaben einzuhalten, aber auch die Art der Zusage (BoLz) und die dadurch erzielte bilanzielle Wirkung, als auch die Ausfinanzierung über kosteneffiziente und diversifizierte Vermögenswerte (ETF-Depot) sind wichtige Punkte, um eine optimale und flexible Altersversorgung für den Gesellschafter-Geschäftsführer zu erzielen. Unabhängige Beratung zur betrieblichen Altersversorgung finden Sie beim Bundesverband der Rentenberater e. V.