Gründung

Versicherungen für Existenzgründer: Für alle Eventualitäten gewappnet

Passiert dir als Gründer ein Unfall, ist nicht nur guter Rat teuer. Unter Umständen ist anschließend die gesamte Existenz gefährdet. Dabei gibt es spezielle Versicherungen für Gründer, die zu Beginn erschwinglich sind und auf die du auf keinen Fall verzichten solltest. In diesem Ratgeber zeigen wir dir, welche Pflichtversicherungen du abschließen solltest, wenn du gründest oder gegründet hast und Risiken vermeiden willst.

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2024
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Versicherungen für Unternehmensgründer: Was brauchst du als Privatperson?

In Deutschland gibt es viele Möglichkeiten, Leib, Leben und diverse persönliche Gegenstände abzusichern. Sinnvoll ist es allemal. Denn im Fall der Fälle hast du fachkundige Hilfe an deiner Seite. Was im Alltag normal ist, wird im Berufsleben leider oft unterschätzt. Wenn du dich selbstständig machen willst, gibt es neben den unternehmerischen Risiken auch persönliche Risiken. Deswegen solltest du als hauptberuflich selbständiger Existenzgründer zwingend über Versicherungen nachdenken, die dichdeine Arbeitskraft und natürlich dein Unternehmen schützen. Leider denken nicht alle so und versuchen oftmals, am falschen Ende zu sparen.

Im ersten Schritt solltest du nicht an deine Firma denken, sondern an dich selbst. Das klingt jetzt etwas widersprüchlich, doch letztendlich bist du das Unternehmen. Mit dir steht und fällt die gesamte Existenzgründung. Alle Risiken, die dich betreffen, betreffen auch dein Unternehmen. Später beschäftigst du vielleicht Mitarbeitende, dann bist du nicht nur für deine Gesundheit verantwortlich, sondern auch für den Erhalt ihrer Jobs. Passiert dir etwas und der Betrieb muss schließen, ist sowohl dein Traum von der Selbstständigkeit vorbei als auch das Arbeitsverhältnis deiner Angestellten. Du findest diese Aussage mehr als dramatisch? Ist sie auch! Aber nur so wird deutlich, wie wichtig für Existenzgründer Versicherungen sind – insbesondere solche, die dich persönlich absichern.

Kranken- und Pflegeversicherung für Existenzgründer

Du hast die Wahl, dich entweder gesetzlich oder privat zu versichern. Auch als Existenzgründer bist du gesetzlich dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Sofern du gesetzlich versichert sein oder bleiben möchtest, ist der Beitragssatz bei 14,6 Prozent gedeckelt. Es ist jedoch möglich, dass die Krankenkassen je nach Anbieter einen zusätzlichen Betrag verlangen, dessen Höhe an dein Einkommen gekoppelt ist.

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Die private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein

Wäge genau ab, ob sich der Schritt in die private Krankenversicherung wirklich für dich lohnt oder ob er mit zu vielen Risiken verbunden ist. Nicht nur finanziell. Als Existenzgründer hast du später keine Möglichkeit mehr, zurück in die gesetzliche Versicherung zu wechseln.

In der Pflegeversicherung beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,4 Prozent. Falls du mehr als ein Kind hast, das unter 25 Jahre alt ist, reduziert sich dieser Satz auf bis zu 2,4 Prozent. Ohne Kinder kommt ein Beitragszuschlag von 0,6 Prozent dazu, so dass der Beitragssatz in diesem Fall 4 Prozent beträgt.

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Krankentagegeld für Existenzgründer eine Überlegung wert

In den meisten Fällen reicht eine Krankenversicherung aus, um das fehlende Einkommen bei einem Verdienstausfall auszugleichen. Existenzgründer erhalten ab dem 43. Krankheitstag das Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Einkommens. Reicht der Betrag nicht für die monatlichen Ausgaben aus, kannst du ein privates Krankentagegeld abschließen – es greift jedoch nur, wenn du nach medizinischem Befund gar nicht arbeiten kannst!

Rentenversicherung für Existenzgründer

Viele Existenzgründer verfallen dem Irrglauben, dass sie sich grundsätzlich nicht gesetzlich rentenversichern müssen. Dabei stimmt das nicht ganz. Denn tatsächlich gibt es Berufsgruppen, die trotz Selbstständigkeit dazu verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu zählen unter anderem:

  • Handwerker
  • Hebammen
  • Lehrkräfte
  • Erzieher
  • Pfleger
  • Künstler
  • Publizisten
  • Seelotsen und Küstenschiffer

Alle anderen Existenzgründer haben die Wahl, entweder eine freiwillige Versicherung in Anspruch zu nehmen oder einen Antrag auf Versicherungspflicht zur Rentenversicherung zu stellen. Möglich ist dieser in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Aber Achtung: Die Pflicht gilt dann für die gesamte Zeit der Selbstständigkeit.

Für Existenzgründer gibt es eine besondere Regelung: Wer sich gerade erst selbständig gemacht hat, kann auf Antrag im Jahr der Existenzgründung sowie den darauffolgenden drei Kalenderjahren nur den halben Regelbeitrag zahlen.

Die Beiträge sind nach oben gedeckelt. So beträgt der Mindestbeitrag 100,07 Euro und die Beitragsgrenze liegt momentan bei 1.404,30 Euro. Selbstverständlich kannst du deinen freiwilligen Beitrag bis zu einer bestimmten Höchstgrenze auch aufstocken. Informiere dich diesbezüglich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung, wie die aktuellen Zahlen sind und inwieweit eine Erhöhung für dich sinnvoll wäre. Eine Beratung wäre auch deshalb sinnvoll, weil es Berufsgruppen gibt, die nur einkommensgerechte Beiträge zahlen müssen oder deren Beiträge abhängig davon sind, ob sie gleichzeitig in der Künstlersozialklasse (KSK) Mitglied sind.

Tipp

Tipp: Vielleicht lohnt sich für dich eine Rürüp-Rente

Durch die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Existenzgründer lediglich das Existenzminimum. Eine zusätzliche Versicherung für die private Altersvorsorge ist daher sinnvoll. Eine Option stellt die Rürüp-Rente dar.

 

Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer

Wenn Angestellte ihren Job verlieren, erhalten sie Arbeitslosengeld – je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld (ALG) oder Bürgergeld. Bei Existenzgründern ist dies nicht der Fall. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung kann für dieses Risiko die Lösung sein. Innerhalb von drei Monaten nach Beginn deiner Selbstständigkeit kannst du bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf eine solche freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen. Allerdings nur, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Du musst im Vorfeld mindestens 12 von 30 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (z. B. als Arbeitnehmer).
  • Bevor du dich selbstständig gemacht hast, hast du gemäß Sozialgesetzbuch III Entgeltersatzleistungen erhalten oder hattest Anspruch darauf (z. B. Arbeitslosengeld).

Wichtig: Möchtest du dich nebenberuflich selbstständig machen und befindest dich beispielsweise in Teilzeit in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, kannst du den Antrag für Leistungen bei Arbeitslosigkeit nicht stellen. Denn in diesem Fall bist du ja nicht nur Existenzgründer, sondern zahlst du ja bereits durch deinen anderen Job in die Versicherung ein.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Existenzgründer

Sowohl für Beschäftigte als auch für Existenzgründer zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn dank ihr erhältst zu zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente eine monatliche Rente, sobald du deinen versicherten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Dieser Punkt ist sehr wichtig, denn die Erwerbsminderungsrente greift wirklich nur dann, wenn du keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben kannst. Die BU greift bei der Berufsunfähigkeit – je nach Vertragsinhalt – schon deutlich früher!

Info

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist an deinen Gesundheitszustand gekoppelt!

Das bedeutet, dass du bei Abschluss umfassende Gesundheitsfragen beantworten musst – und zwar bis ins letzte Detail. Es kann also passieren, dass bestimmte Vorerkrankungen und deren Folgen ausgeklammert werden. Generell gilt: Je eher du die BU abschließt, desto günstiger ist sie. Außerdem stehen die Chancen gut, dass der Versicherungsumfang höher ist.

Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass freiberufliche Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Das heißt: Erfüllst du als Existenzgründer die Voraussetzungen für die KSK, zahlst du wie Arbeitnehmer lediglich die Hälfte der Beiträge, erhältst aber dennoch einen umfassenden Versicherungsschutz.

Berufsständische Versorgungswerke

Übst du eine Tätigkeit aus, die in die Rubrik verkammerte freie Berufe fällt, musst du dich in den berufsständischen Vorsorgewerken versichern.

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Apotheker
  • Architekten
  • Notare
  • Patentanwälte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Vereidigte Buchprüfer 

Für diese Existenzgründer handelt es sich hier um eine Pflichtversicherung. Die Versorgungswerke ähneln den Sozialversicherungen.

Unfallversicherung für Existenzgründer

Egal, ob als Existenzgründer oder als Freiberufler: Die Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft zählt zu den Pflichtversicherungen für hauptberuflich Selbständige.

Info

Wann ist die Berufsgenossenschaft optional?

Wir empfehlen dir, dich bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Denn ohne Angestellte kann es sein, dass du als Existenzgründer eine private Unfallversicherung abschließen musst oder dich freiwillig in der Berufsgenossenschaft versicherst.

Eine Unfallversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, denn sie unterstützt dich bei Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten.