Versicherungen für Unternehmensgründer: Was brauchst du als Privatperson?
In Deutschland gibt es viele Möglichkeiten, Leib, Leben und diverse persönliche Gegenstände abzusichern. Sinnvoll ist es allemal. Denn im Fall der Fälle hast du fachkundige Hilfe an deiner Seite. Was im Alltag normal ist, wird im Berufsleben leider oft unterschätzt. Wenn du dich selbstständig machen willst, gibt es neben den unternehmerischen Risiken auch persönliche Risiken. Deswegen solltest du als hauptberuflich selbständiger Existenzgründer zwingend über Versicherungen nachdenken, die dich, deine Arbeitskraft und natürlich dein Unternehmen schützen. Leider denken nicht alle so und versuchen oftmals, am falschen Ende zu sparen, statt die richtige Vorsorge, auch gegen Insolvenz zu treffen.
Im ersten Schritt solltest du nicht an deine Firma denken, sondern an dich selbst. Das klingt jetzt etwas widersprüchlich, doch letztendlich bist du das Unternehmen. Mit dir steht und fällt die gesamte Existenzgründung. Alle Risiken, die dich betreffen, betreffen auch dein Unternehmen. Später beschäftigst du vielleicht Mitarbeitende, dann bist du nicht nur für deine Gesundheit verantwortlich, sondern auch für den Erhalt ihrer Jobs. Passiert dir etwas und der Betrieb muss schließen, ist sowohl dein Traum von der Selbstständigkeit vorbei als auch das Arbeitsverhältnis deiner Angestellten. Du findest diese Aussage mehr als dramatisch? Ist sie auch! Aber nur so wird deutlich, wie wichtig Versicherungen für die Unternehmensgründung sind – insbesondere solche, die dich persönlich absichern.
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Versicherungen für Existenzgründer nicht unterschätzen
Für dich als Gründer sind bestimmte Versicherungen unverzichtbar, um dich und dein Geschäft bei einem unvorhergesehenen Ausfall zu schützen. Sie bilden das Sicherheitsnetz, das im Falle eines Zwischenfalls dafür sorgt, dass dein Geschäft weiterlaufen kann, ohne dass du dabei finanziell auf der Strecke bleibst.
Kranken- und Pflegeversicherung für Existenzgründer
Auch als Existenzgründer bist du gesetzlich dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Du hast hierbei die Wahl, dich gesetzlich oder privat zu versichern. Sofern du gesetzlich versichert sein oder bleiben möchtest, ist der Beitragssatz bei 14,6 Prozent gedeckelt. Es ist jedoch möglich, dass die Krankenkassen je nach Anbieter einen zusätzlichen Betrag verlangen, dessen Höhe an dein Einkommen gekoppelt ist.
Entscheidest du dich als Existenzgründer für eine private Krankenversicherung, können die Beiträge variieren. Denn hier richtet sich die Beitragshöhe nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif.
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Die private Krankenversicherung für Existenzgründer sollte gut überlegt sein
Wäge genau ab, ob sich der Schritt in die private Krankenversicherung wirklich für dich lohnt oder ob er mit zu vielen Risiken verbunden ist. Nicht nur finanziell. Als Existenzgründer hast du später keine Möglichkeit mehr, zurück in die gesetzliche Versicherung zu wechseln.
In der Pflegeversicherung beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,6 Prozent. Falls du mehr als ein Kind hast, das unter 25 Jahre alt ist, reduziert sich dieser Satz auf bis zu 2,6 Prozent. Für Kinderlose kommt ein Beitragszuschlag von 0,6 Prozent dazu, so dass der Beitragssatz in diesem Fall 4,2 Prozent beträgt.
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Krankentagegeld für Existenzgründer eine Überlegung wert
In den meisten Fällen reicht eine Krankenversicherung aus, um das fehlende Einkommen bei einem Verdienstausfall auszugleichen. Existenzgründer erhalten ab dem 43. Krankheitstag das Krankengeld als Lohnfortzahlung in Höhe von 70 Prozent des Einkommens. Reicht der Betrag nicht für die monatlichen Ausgaben aus, kannst du ein privates Krankentagegeldversicherung abschließen. Sie greift jedoch nur, wenn du nach medizinischem Befund gar nicht arbeiten kannst!
Rentenversicherung für Existenzgründer
Viele Existenzgründer verfallen dem Irrglauben, dass sie sich grundsätzlich nicht gesetzlich rentenversichern müssen. Dabei stimmt das nicht ganz. Denn tatsächlich gibt es Berufsgruppen, die trotz Selbstständigkeit dazu verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu zählen unter anderem:
- Handwerker
- Hebammen
- Lehrkräfte
- Erzieher
- Pfleger
- Künstler
- Publizisten
- Seelotsen und Küstenschiffer
Alle anderen Existenzgründer haben die Wahl, entweder eine freiwillige Versicherung in Anspruch zu nehmen oder einen Antrag auf Versicherungspflicht zur Rentenversicherung zu stellen. Möglich ist dieser in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Aber Achtung: Die Pflicht gilt dann für die gesamte Zeit der Selbstständigkeit.
Für Existenzgründer gibt es eine besondere Regelung: Wer sich gerade erst selbständig gemacht hat, kann auf Antrag im Jahr der Existenzgründung sowie den darauffolgenden drei Kalenderjahren nur den halben Regelbeitrag zahlen.
Die Beiträge sind nach oben gedeckelt. So beträgt der monatliche Mindestbeitrag 103,42 Euro und die Beitragsgrenze liegt momentan bei 1.497,30 Euro. Selbstverständlich kannst du deinen freiwilligen Beitrag bis zu einer bestimmten Höchstgrenze auch aufstocken. Informiere dich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung, wie die aktuellen Zahlen sind und inwieweit eine Erhöhung für dich sinnvoll wäre. Eine Beratung wäre auch deshalb sinnvoll, weil es Berufsgruppen gibt, die nur einkommensgerechte Beiträge zahlen müssen oder deren Beiträge abhängig davon sind, ob Sie gleichzeitig in der Künstlersozialklasse (KSK) Mitglied sind.
Tipp
Vielleicht lohnt sich für dich eine Rürüp-Rente
Durch die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Existenzgründer lediglich das Existenzminimum. Eine zusätzliche Versicherung für die private Altersvorsorge ist für Existenzgründer daher sinnvoll. Eine Option stellt die Rürüp-Rente dar.
Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer
Wenn Angestellte ihren Job verlieren, erhalten sie Arbeitslosengeld – je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld (ALG) oder Bürgergeld. Bei Existenzgründern ist dies nicht der Fall. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung kann für dieses Risiko die Lösung sein.
Innerhalb von drei Monaten nach Beginn deiner Selbstständigkeit kannst du bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf eine solche freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen. Allerdings nur, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Du musst im Vorfeld mindestens 12 von 30 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (z. B. als Arbeitnehmer).
- Bevor du dich selbstständig gemacht hast, hast du gemäß Sozialgesetzbuch III Entgeltersatzleistungen erhalten oder hattest Anspruch darauf (z. B. Arbeitslosengeld).
Wichtig: Möchtest du dich nebenberuflich selbstständig machen und befindest dich beispielsweise in Teilzeit in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, kannst du den Antrag für Leistungen bei Arbeitslosigkeit nicht stellen. Denn in diesem Fall bist du ja nicht nur Existenzgründer, sondern zahlst du ja bereits durch deinen anderen Job in die Versicherung ein.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Existenzgründer
Sowohl für Beschäftigte als auch für Existenzgründer zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn dank ihr erhältst zu zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente eine monatliche Rente, sobald du deinen versicherten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Dieser Punkt ist sehr wichtig, denn die Erwerbsminderungsrente greift wirklich nur dann, wenn du keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben kannst. Die BU greift bei der Berufsunfähigkeit – je nach Vertragsinhalt – schon deutlich früher!
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist an deinen Gesundheitszustand gekoppelt
Das bedeutet, dass du bei Abschluss umfassende Gesundheitsfragen beantworten musst – und zwar bis ins letzte Detail. Es kann also passieren, dass bestimmte Vorerkrankungen und deren Folgen ausgeklammert werden. Generell gilt: Je eher du die BU abschließt, desto günstiger ist sie. Außerdem stehen die Chancen gut, dass der Versicherungsumfang höher ist.
Künstlersozialkasse (KSK)
Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass freiberufliche Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Das heißt: Erfüllst du als Existenzgründer die Voraussetzungen für die KSK, zahlst du wie Arbeitnehmer lediglich die Hälfte der Beiträge, erhältst aber dennoch einen umfassenden Versicherungsschutz.
Berufsständische Versorgungswerke
Übst du eine Tätigkeit aus, die in die Rubrik verkammerte freie Berufe fällt, musst du dich zur Vorsorge in den berufsständischen Vorsorgewerken versichern.
- Ärzte
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Apotheker
- Architekten
- Notare
- Patentanwälte
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Vereidigte Buchprüfer
Für diese Existenzgründer handelt es sich hier um eine Pflichtversicherung. Die Versorgungswerke ähneln den Sozialversicherungen.
Unfallversicherung für Existenzgründer
Egal, ob als Existenzgründer oder als Freiberufler: Die Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft zählt zu den Pflichtversicherungen für hauptberuflich Selbständige.
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Wann ist die Berufsgenossenschaft optional?
Wir empfehlen dir, dich bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Denn ohne Angestellte kann es sein, dass du als Existenzgründer eine private Unfallversicherung abschließen musst oder dich freiwillig in der Berufsgenossenschaft versicherst.
Eine Unfallversicherung ist aber auch so auf jeden Fall sinnvoll, denn sie unterstützt dich bei Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten.
Weitere Versicherungen für die Unternehmensgründung
Du kennst nun die wichtigsten privaten Versicherungen für dich als Existenzgründer. Aber was ist mit deinem Unternehmen? Auch hier solltest du einige betriebliche Risiken abdecken. Gerade bei der Gründung einer GmbH gibt es Versicherungen zum Schutz deines Unternehmens und zur Absicherung gegen geschäftsspezifische Gefahren. Die richtigen Versicherungen für die Unternehmensgründung sind entscheidend, um dich und deine GmbH von Anfang an gegen unvorhergesehene Ereignisse und Vermögensschäden abzusichern. Zu den wichtigsten Versicherungen zählt eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden Dritter ab, die durch deine geschäftlichen Aktivitäten entstehen könnten.
Inhaltsversicherung
Eine Inhaltsversicherung schützt deine Geschäftsausstattung, Waren und Inventar vor Schäden durch Einbruch, Feuer oder Wasser. Wichtig: Wähle die richtige Versicherungssumme. Die Wahl der richtigen Versicherungssumme ist entscheidend, denn nur dann erhältst du eine angemessene Entschädigung bei einem Vermögensschaden und kannst finanzielle Engpässe vermeiden. Es ist ratsam, die Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Unternehmenswerte oder Risiken anzupassen, um stets optimal geschützt zu sein.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Nicht zu unterschätzen ist daneben eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie setzt dort an, wo die Inhaltsversicherung aufhört. Das heißt, sie deckt nicht die materiellen Schäden selbst ab, sondern die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung oder -verzögerung, die durch solche materiellen Schäden entstehen können. Die Betriebsunterbrechungsversicherung hilft dir, laufende Kosten zu decken (z. B. Mieten, Gehälter, Kredite), bis du deinen Betrieb wieder aufnehmen kannst, hält so potenzielle Vermögensschäden gering und schützt dich vor einer möglichen Insolvenz.
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Versicherungen im Businessplan aufführen
Als Gründer musst du in deinem Businessplan auch einen Abschnitt zu Versicherungen einplanen. Die Wahl der richtigen Versicherungen für deine GmbH-Gründung sollte sorgfältig erfolgen und im Businessplan detailliert aufgeführt werden, um Professionalität zu signalisieren. Das zeigt, dass du frühzeitig an die Vorsorge und Sicherheit deines Unternehmens denkst. Außerdem signalisierst du so auch potenziellen Investoren, dass du dein Unternehmen für den Schadensfall absicherst und auf nachhaltigen Erfolg ausrichtest.