Gründung

10 Steuertipps für Existenzgründer

Wer sich dafür entscheidet, ein Unternehmen zu gründen, egal ob in Vollzeit oder nebenberuflich, hat zahlreiche Hürden zu überwinden. Dabei spielt das Thema „Steuern für Existenzgründer“ eine große Rolle: Wie führe ich Steuern richtig ab? Was kann ich von der Steuer absetzen? Welche steuerlichen Pflichten habe ich? All das sind wichtige Fragen, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden und dem eigenen Betrieb Geld zu sparen. Deshalb solltest du dich rechtzeitig darüber informieren, welche Steuerarten nach der Existenzgründung für dich relevant sind.

Zuletzt aktualisiert am 27.03.2025
© DimaBerlin - Adobe Stock

Definition

Existenzgründung: Was ist das genau?

Zunächst sollten wir uns die Definition der Existenzgründung bzw. des Existenzgründers ansehen.

Ein Existenzgründer ist jeder, der ein Unternehmen gründet, um Einkommen zu erwirtschaften.

Ob als Freelancer in Kreativberufen, wie IT oder Marketing, oder durch die Gründung eines klein- bis mittelständischen Unternehmens – das spielt für dich keine Rolle. Auch der Unternehmenstyp, die Zahl der Mitarbeiter, die Unternehmensgröße, dein Einkommen, die Finanzierungsart oder die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung sind für deine Definition als Existenzgründer nebensächlich.

Beim Schritt in die Selbstständigkeit zählt auch nicht, ob das Unternehmen als Haupt- oder Nebeneinkommensquelle dient. Du giltst von dem Moment an als Existenzgründer, in dem du dein Unternehmen gründest (bzw. eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübst), nicht erst, wenn es ausreichend Gewinn abwirft, um deinen Lebensunterhalt zu sichern.

Video: Steuertipps 2025

Familie und Freunde bei Existenzgründung einbeziehen

Wenn du eine Existenzgründung planst, solltest du ein spezielles Gründerseminar besuchen. Du wirst möglicherweise überrascht sein, was dich dort erwartet. Viele erfahrene Dozenten, die diese Seminare leiten, behandeln neben den üblichen Themen wie Rechtsform, Finanzierung und Ähnlichem einen weiteren wichtigen Punkt: Sie empfehlen dringend, dein Vorhaben nicht nur im engsten Familienkreis, sondern auch mit Freunden ausgiebig zu besprechen.

Selbstständig zu sein bedeutet gerade in den ersten Jahren, „selbst“ und „ständig“ zu arbeiten. Deshalb ist es entscheidend, dass dein Vorhaben von deiner Familie oder deinem Partner unterstützt wird. Oft ist es in den ersten zwei Jahren eines Start-ups nicht möglich, Urlaub zu machen. Auch mit Freunden solltest du das Thema ansprechen. Sie können dir ihre Meinung sagen, ob du wirklich geeignet bist, ein eigenes Unternehmen zu gründen und zu leiten.

Existenzgründer werden - und wie finanzieren?

Eine solide Finanzierung ist das A und O für deine Unternehmensgründung. Einige Existenzgründer starten nur mit Eigenkapital, beispielsweise Webdesigner, die lediglich einen PC, Software und ein Arbeitszimmer brauchen. Andere benötigen für ihre Existenzgründung deutlich mehr Kapital, wie Händler für die Ladeneinrichtung, Physiotherapeuten für eine Praxiseinrichtung oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für eine Produktionshalle. Oft ist die Aufnahme von Fremdkapital der erste Schritt, um das Business zu etablieren.

Brauchst du Fremdkapital? Dann vergleiche die Angebote genau, auch auf unabhängigen Portalen im Internet. Denk daran, dass du zur Beantragung von Darlehen einen Businessplan vorlegen musst!

Tipp

Existenzgründung: Personal einstellen, oder nicht?

Du kannst dein Start-up anfangs vielleicht allein stemmen, doch überlege dir auch, ob die Einstellung von Mitarbeitern sinnvoll ist. Ja, sie verursachen Kosten, aber sie sind auch eine Investition in die Zukunft deines Unternehmens.

Du entscheidest, was du selbst machst und was nicht. Denk aber daran: Jeder Gründer hat seine Grenzen. Willst du nicht gleich Vollzeitstellen schaffen, zieh Minijobs, Zeitarbeit oder Outsourcing in Betracht. Diese Optionen können ebenso effektiv sein und helfen, dich nicht zu überlasten.

Steuertipp 1: Das will das Finanzamt zuerst von frischgebackenen Existenzgründern

Als Existenzgründer solltest du dich am besten schon vor Beginn deiner Selbstständigkeit ernsthaft mit dem Thema Unternehmenssteuern beschäftigen. Am besten ist die Investition in professionelle Hilfe bei der Gründung. Lass dir erklären, welche Steuertipps für Existenzgründer relevant sind, denn direkt ab der Existenzgründung musst du Steuern zahlen. Sie ist also nicht steuerfrei, bis auf einen Grundfreibetrag im ersten Jahr.

Deine Steuerpflicht als Selbstständiger oder Freiberufler beginnt nämlich bereits, wenn du ein Gewerbe im Gewerberegister anmeldest oder ein Unternehmen gründest. Zu diesem Zeitpunkt füllst du einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer gewerblichen oder selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit“ für das Finanzamt aus – entweder online oder direkt bei der Behörde. Falls die mitgelieferte Ausfüllhilfe nicht ausreicht, kannst du alle Fragen in einem Telefonat mit der Neuaufnahmestelle deines zuständigen Finanzamts klären.

Wichtig: Du bist verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen und ans Finanzamt zu schicken. Das Finanzamt muss dich nicht extra dazu auffordern. Bist Du selbständig und informierst das Finanzamt nicht durch die Abgabe des Fragebogens, kann dir das schlimmstenfalls als versuchte Steuerhinterziehung ausgelegt werden.

Info

Wann kann ich meine Steuernummer beantragen?

Sobald die Mitteilung deiner Betriebsgründung beim Finanzamt eingegangen und überprüft ist, kannst du deine Steuernummer beantragen. Du erhältst sie meist zeitnah und schriftlich auf dem Postweg.

Steuertipp 2: Steuerarten, die dich als Gründer betreffen können

Als Existenzgründer sollten dir für deine Steuererklärung folgende Steuerarten geläufig sein:

Info

Gewinnprognose treffen für die Existenzgründung

Für selbstständige Jungunternehmer erhebt das Finanzamt die Höhe der Einkommensteuer im sogenannten Vorauszahlungsverfahren. Allerdings gilt für Existenzgründer zunächst eine andere Vorgehensweise. Das Finanzamt erfragt die Berechnungsgrundlagen durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Dabei geht es um deinen voraussichtlichen Gewinn im Eröffnungsjahr. Du musst gegenüber dem Finanzamt also eine Gewinnprognose treffen. Am besten ist hier eine eher pessimistische Gewinnprognose, um überzogene Vorauszahlungen zu vermeiden.

Steuertipp 3: Der steuerliche Gestaltungsspielraum bei einer Existenzgründung

Das klingt gerade viel? Keine Sorge! Neben der Vielzahl steuerlicher Pflichten gibt es für frischgebackene Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler auch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bzw. Steuertipps, die dir bares Geld sparen.

Wenn du also deine Hausaufgaben erledigt und den Gründungsfragebogen vom Finanzamt ausgefüllt hast, lohnt es sich, den Dschungel der Steuerparagrafen achtsam zu durchforsten. Als Existenzgründer kannst du zum Beispiel Steuern sparen, wenn du vorweggenommene Betriebsausgaben anrechnen lässt. Die Weichen für einige Steuertricks stellst du bereits im besagten Fragebogen zur Firmengründung. Wer hier nämlich zu optimistisch ist und seine Gewinnprognose zu hoch schraubt, erhält postwendend vom Finanzamt einen Festsetzungsbescheid zur vierteljährlichen Zahlung seiner Einkommensteuer. Wenn du Pech hast, dann teilt dir das Finanzamt auch gleich die Höhe der Gewerbesteuervorauszahlungen mit. Beides würde augenblicklich dein Budget belasten, was sich negativ auf deine Finanzen auswirkt.

Info

Wieso sollte ich meine Gewinne pessimistisch einschätzen?

Klüger ist es folglich, wenn du bei deiner Gewinneinschätzung pessimistisch bleibst und erst einmal eine „Null“ angibst. So gewinnst du Zeit und kannst beobachten, wie sich deine Geschäfte als Selbstständiger entwickeln und wie viele Rechnungen du monatlich schreibst.

Steuertipp 4: Mit vorweggenommenen Betriebsausgaben die Steuerlast reduzieren

Wenn du deine berufliche Zukunft als Gründer planst, solltest du wissen, dass du bereits ein Jahr vor der eigentlichen Existenzgründung deine Steuerlast mit diesen Ausgaben reduzieren kannst:

Dabei gelten alle anfallenden Kosten, die mit der geplanten Existenzgründung zusammenhängen als abzugsfähige Betriebsausgaben. Die dadurch entstandenen Verluste kannst du steuersparend mit späteren Einkünften aus deiner Tätigkeit verrechnen.

Hier kannst du typische Beispiele für vorweggenommene Betriebsausgaben im Jahr vor Gründung eines Unternehmens nachlesen:

  • Seminarkosten, z. B. für die Teilnahme an einem Gründerseminar
  • Kosten für Fachliteratur
  • Fahrt- und Hotelkosten
  • Honorar für Steuerberater oder Anwalt
  • Kosten für Porto, Büromaterialien und Ähnliches

Damit das Finanzamt keinen Ärger macht und diese vorweggenommenen Betriebsausgaben anerkennt, erfasst du für jeden Beleg, wie diese Kosten jeweils mit der Gründung zusammenhängen.

Tipp

Keine vorweggenommenen Betriebsausgaben bei Gewerbesteuer

Wirst du später gewerblich tätig, musst du eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Was kaum jemand weiß: Vorweggenommene Betriebsausgaben sind bei Ermittlung des Gewebeertrags leider tabu. Betriebsausgaben darfst du bei der Gewerbesteuer leider erst abziehen, wenn du deine gewerbliche Tätigkeit tatsächlich begonnen hast. Will heißen: Sehr hohe Ausgaben solltest du als künftiger Gewerbetreibender also erst tätigen, wenn du bereits selbständig bist.

Tipp

Professionelle Buchhaltungssoftware nutzen

Für viele Existenzgründer ist Buchhaltung Neuland. Bereits bei der Planung deines Unternehmens solltest du aber nicht unterschätzen, wie sehr eine fundierte Kenntnis in der Buchführung für dich als Existenzgründer von Bedeutung ist.

Du hast dann die Wahl: Eine versierte Fachkraft einstellen, Buchführung und Bilanzierung auslagern oder mithilfe einer professionellen Buchhaltungssoftware selbst übernehmen. Speziell entwickelte Software kann dich – sogar als Buchhaltungsneuling – bei deiner Existenzgründung fehlerfrei durch deine Buchführung und die Steuererklärung via ELSTER führen.

Steuertipp 5: Existenzgründung nach Arbeitslosigkeit

Warst du arbeitslos und siehst die Selbstständigkeit als Weg in eine positive berufliche Zukunft? Dann hast du vielleicht als Existenzgründer gerade den ersten Schritt zum unternehmerischen Erfolg gemacht. Bitte mache dir bewusst, dass du in diesem Fall in deiner Einkommensteuererklärung zwar keine positiven Einkünfte nachweisen kannst, aber darin trotzdem vorweggenommene Betriebsausgaben angeben darfst.

Der Grund: Wenn du wegen der Arbeitslosigkeit keine Einkünfte hattest, nimmt das Finanzamt einen sogenannten Verlustrücktrag vor. Das bedeutet, dass der Verlust durch die vorweggenommenen Betriebsausgaben mit positiven Einkünften des Vorvorjahres oder des Vorjahres zu deinen Gunsten steuerlich verrechnet wird. Alternativ erfasst das Finanzamt jene Betriebsausgaben in einem Extra-Bescheid. Damit können genannte Verluste mit den positiven Gewinnen deiner Steuererklärung verrechnet werden, die du als Existenzgründer irgendwann erzielst. In beiden Fällen sparst du Steuern. Nutze also diesen Steuertipp für deine Existenzgründung!

Tipp

Existenzgründerzuschuss nutzen

Der Existenzgründerzuschuss ist eine staatliche Förderung für alle, die durch Gründung eines eigenen Unternehmens ihre Arbeitslosigkeit beenden möchten. Die Förderung besteht aus einem monatlich festen Betrag für neun Monate, der sich nach dem vorherigen Einkommen oder einer Ausbildung richtet. Für weitere sechs Monate kannst du eine Anschlussförderung beantragen, die dir bei den Sozialversicherungskosten hilft.

Bei der Antragstellung des Zuschusses für deine Existenzgründung wird genau geprüft. Du musst diverse Unterlagen beifügen, darunter einen Businessplan und die Bestätigung eines Experten über die Tragfähigkeit deines Unternehmens. Zudem sind Nachweise über eine relevante Ausbildung und deine Geschäftsidee erforderlich.

Steuertipp 6: Als Gründer steuerliche Vergünstigungen nutzen

Wenn du als Gründer in den ersten Jahren deiner Selbstständigkeit nicht sofort sehr hohe Umsätze einfährst, darfst du auf Antrag bei der Steuerbehörde diverse Vergünstigungen für deine Tätigkeit geltend machen. Aber, wie gesagt, musst du hierfür selbst aktiv werden. Ohne Antrag bei deinem zuständigen Finanzamt gibt es diese Vergünstigungen Nicht. Hier eine Übersicht:

  • Gerade in den ersten Jahren nach Gründung ist die Liquidität deiner Firma oft angespannt, weil deine Umsätze noch unbefriedigend sind. Bei Umsätzen unter 800.000 Euro kannst du als Existenzgründer einen Antrag auf Ist-Besteuerung stellen. Vorteil: Du musst die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt überweisen, wenn dein Kunde bezahlt hat. So bleibst du liquide.
  • Greift bei dir die Kleinunternehmerregelung? Liegt dein Umsatz im ersten Jahr der Existenzgründung unter 25.000 Euro, kannst du dich nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als Kleinunternehmer registrieren lassen. Achtung: auch das geht nur in Form eines Antrags. Die Mühe lohnt sich jedoch. Als Kleinunternehmer sparst du dir nämlich viel Papierkram in der Buchführung und musst in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

Steuertipp 7: Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung eine leidige Pflicht

Als Existenzgründer wirst du, was die Umsatzsteuervoranmeldung angeht, vom Finanzamt anders behandelt als Firmeneigner, die schon einige Jahre selbstständig sind. Das heißt, du musst aktuell für die Dauer der ersten beiden Jahre nach Existenzgründung deine Steuern für die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich berechnen und sie exakt jeden Monat an die Finanzbehörde melden.

Hinweis: Durch Anpassungen im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung können Gründer seit dem 01.01.2021 bis 2026 die Umsatzsteuervoranmeldung auch vierteljährlich abgeben. Dies ist nur dann möglich, wenn die Umsatzsteuerzahllast geringer als 9.000 Euro ist.

Achtung

Vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung

Durch Anpassungen im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung können Gründer seit dem 01.01.2021 bis 2026 die Umsatzsteuervoranmeldung auch vierteljährlich abgeben. Dies ist nur dann möglich, wenn die Umsatzsteuerzahllast geringer als 9.000 Euro ist.

Info

Existenzgründung als Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Nicht jeder Existenzgründer muss ein Gewerbe anmelden. Auch die Grundsteuer muss nicht jeder Gründer zahlen. Viele Berufe, wie Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten und kreative Berufe, gelten als freiberuflich. Diese Einstufung bringt oft erhebliche steuerliche Vorteile. Du solltest daher prüfen, ob dein Beruf bzw. Business die Kriterien der Freiberuflichkeit erfüllt.

Steuertipp 8: Beachte die richtige Methode für deine Gewinnermittlung

Nach welcher Methode zur Gewinnermittlung du nach Existenzgründung den verdienten Gewinn aus deiner Geschäftstätigkeit abrechnen darfst, hängt von dessen Höhe, aber auch von der Rechtsform und Größe deines Betriebs ab. Dein Berater weiß, welche der folgenden Arten infrage kommen:  

  • Die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) darfst du nur anwenden, wenn der Umsatz voraussichtlich unter 800.000 Euro und der Gewinn unter 80.000 Euro liegt.
  • Bist du Freiberufler darfst du deinen Gewinn unabhängig vom Umsatz stets nach der EÜR-Regelung ermitteln.
  • Der Betriebsvermögensvergleich gilt für alle Betriebe, die mit doppelter Buchführung arbeiten und eine Bilanz erstellen.
  • Eine Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen dient zur Entlastung kleinerer Betriebe, die keine laufende Buchführung pflegen.
  • Die Schätzung der Besteuerungsgrundlage: Sie ist keine reguläre Form der Gewinnermittlung und ein Instrument für die Steuerbehörde, um bei säumigen Steuerpflichtigen den Gewinn als Besteuerungsgrundlage einzuschätzen.

Info

Was ist der Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz?

Die gesetzlichen Grundlagen für die Gewinnermittlung sind im Handelsgesetz und in den Steuergesetzen geregelt. Daraus ergeben sich für bilanzierungspflichtige Betriebe Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz. Die Handelsbilanz richtet sich nach den Vorschriften des HGB, die eine vorsichtige Bewertung des Vermögens vornehmen, während die Steuerbilanz gemäß den Steuergesetzen oft strengere Bewertungsansätze verlangt. Ein Steuerberater hat hier den Überblick. Als Existenzgründer kommst du in diesem Kontext mit einem Steuerrechner wahrscheinlich nicht weiter.

Steuertipp 9: An die Körperschaftsteuer denken

Hast du eine Kapitalgesellschaft wie zum Beispiel eine GmbH, UG oder AG gegründet, dann musst du eine Körperschaftsteuer auf das zu versteuernde Einkommen zahlen. Sie fällt an, wenn ein Gewinn für deine Tätigkeit ausgeschüttet wird. Der Steuersatz beträgt in diesem Fall 15 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Körperschaftssteuer. Das sind Regelungen zur Unternehmensgründung, die dir sicherlich dein Steuerberater für deine Existenzgründung bereits erklärt hat.

Steuertipp 10: So kannst du dich bei der Gewerbesteuer entlasten

Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, dann wirst du als Selbstständige mit der Gewerbesteuer konfrontiert. Sie wird von deiner Kommune auf alle Gewinne deines Betriebs erhoben. Die Gewerbesteuer dient der Finanzierung von Kommunen und wird auch von ihnen festgesetzt.

Übrigens: Die Gewerbesteuer wird bei Personenunternehmen in pauschalisierter Form auf die Einkommensteuer angerechnet. So kannst du dich als Existenzgründer, je nach Höhe des Hebesatzes deiner Kommune und deines persönlichen Einkommenssteuersatzes, zumindest ein wenig von der Gewerbesteuer entlasten.

Tipp

Marketing und Online-Präsenz nicht vergessen

Gezieltes Marketing und eine ansprechende Online-Präsenz sind für deine Existenzgründung von großer Bedeutung. Wenn du hier clever vorgehst, kannst du Kunden gewinnen und einen wichtigen Grundstein für dein Business legen.

Nutze unbedingt das Internet, um deine Reichweite zu maximieren. Potenzielle Kunden suchen dort nach dir, also stelle sicher, dass deine Website professionell wirkt und leicht zu finden ist. Ein Tipp dazu: Informiere dich über Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung beim Bundesministerium für Wirtschaft.

Es gibt Freelancer, die dir hier ohne die hohen Kosten einer Werbeagentur effektiv helfen können. Konzentriere dich nicht nur auf Produktpräsentationen. Beobachte die Konkurrenz und betone, was dich einzigartig macht.