Ein ergänzendes, aber eigenständiges System
Versorgungswerke sind eine selbstständige weitere Absicherungsform neben Deutscher Rentenversicherung, Künstlersozialversicherung, Pflichtzusatzversicherungen von Betrieben und freiwilliger Vorsorge.
Für einige Berufsgruppen gilt auch dann noch die gesetzliche Rentenversicherungspflicht, wenn sie selbstständig arbeiten: Handwerker, Lehrer, Künstler und Publizisten, Hebammen und Küstenseelotsen zum Beispiel … aber auch Selbständige mit nur einem einzigen Auftraggeber.
Ausgenommen sind Richter, Beamte, Soldaten und neben einigen anderen auch Freiberufler, sofern sie eben in einem Versorgungswerk ihres Berufsstands versichert sind, wie es die gesetzliche Vorgabe ist.
Die sogenannten kammerfähigen freien Berufe haben ihre eigenen Versorgungswerke: Ärzte, Apotheker, Architekten, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Psychotherapeuten und Ingenieure.
Über das Versorgungswerk sind sie dann gegen einen Prozentsatz des Einkommens versichert, der sich beispielsweise am Höchstsatz orientiert, den Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen haben. Die Einzelheiten werden durch die unterschiedlichen Landesgesetze festgelegt.
Tipp
Befreiung von der Doppelbelastung
Als Mitglied eines Versorgungswerks kann man sich von einer ebenfalls bestehenden gesetzlichen Rentenversicherungspflicht wegen Doppelbelastung befreien lassen.
Die Aufgaben eines Versorgungswerkes
Die berufsständische Versorgung ist demnach ein eigener Vorsorgetyp neben gesetzlicher Rentenversicherung und freiwilliger Absicherung in Form von privaten Lebens- und Rentenversicherungen.
Eine Versichertengemeinschaft mit einer einheitlichen Risikostruktur entsteht, wenn alle von Berufsbeginn an eine einheitliche „Versorgungsbiografie“ aufbauen. Die Leistungen und Regeln des jeweiligen Versorgungswerkes lassen sich dann darauf ausrichten, was die Angehörigen dieser Berufsgruppe benötigen.
Versorgungswerke gelten als besonders sicher, da die Mitglieder durch staatliche Kontrollen geschützt werden, und am Ende stehen eine lebenslange staatliche Rente und oft weitere Sozialleistungen.
Berufsständische Versorgungswerke erfüllen außerdem berufs- und arbeitsmarktpolitische Aufgaben, sehen sich als Träger kollektiver Eigenverantwortung und arbeiten selbstverwaltet demokratisch zusammen.
Zusätzliche Möglichkeiten
Auch wer zum Beispiel über die Künstlersozialkasse versichert ist, kann von Angeboten der Presseversorgungswerke profitieren, wenn diese besondere zusätzliche Leistungen anbieten.
Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise bietet Redakteuren, Journalisten und Selbstständigen der Medienbranche Rentenversicherungen zu guten Konditionen an. Mitglied muss man dafür nicht sein. Hinter diesem Presse-Versorgungswerk stehen gleich drei Versicherer: Allianz, HDI-Gerling und Axa.