Wann kann ein Umzug als Betriebsausgaben abgesetzt werden?
Für Arbeitnehmer ist es möglich, die Kosten für Umzüge als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend zu machen, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet. Ähnlich verhält sich dies bei Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern. Diese nehmen die Steuerabsetzung über die Betriebsausgaben vor.
Wichtig ist auch hier, dass der Umzug aus beruflichen bzw. betrieblichen Gründen geschieht, da es andernfalls nicht möglich ist, die Umzugskosten von der Steuer abzusetzen. Das Finanzamt entscheidet in jedem Fall einzeln, ob betriebliche Gründe gegeben sind und die Steuererleichterung gewährt wird.
Folgende betrieblichen Gründe gibt es:
- Die Nähe zu Kunden, Lieferanten oder Kooperationspartnern soll erhöht werden.
- Das Unternehmenswachstum führt zu Bedarf an größeren Räumlichkeiten.
- Unzureichende Verkehrsanbindung, Infrastrukturprobleme oder Personalmangel können durch Umzug behoben werden.
- Absatzschwierigkeiten am bisherigen Standort sollen durch die Erschließung neuer Märkte behoben werden.
Achtung
Belege die betrieblichen Gründe!
Achte darauf, dass du die Gründe für den beruflich bedingten Ortswechsel ausreichend belegen kannst. Denn nur dann können die Umzugskosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Wichtig: Klare Trennung von privatem und beruflich bedingtem Umzug, wenn du im Homeoffice arbeitest!
Ein beruflich bedingter Umzug muss klar von einem privaten Umzug unterschieden werden, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Besonders wichtig wird diese Trennung, wenn du aus dem Homeoffice tätig bist und ein Umzug nicht nur die Verlegung deines Tätigkeitsortes, sondern auch deines privaten Aufenthaltsortes bedeutet.
Die Umzugskosten, die du absetzen möchtest, müssen dabei im Verhältnis zu deinem Betrieb stehen. Ziehst du mit der gesamten Familie um und möchtest den Umzug vollständig absetzen, wird dies vom Finanzamt höchstwahrscheinlich nicht anerkannt werden. Orientiere dich daher bei den abzusetzenden Kosten an dem Anteil, der auf deine Arbeit bzw. deinen Betrieb entfällt. Am einfachsten ist dies möglich, wenn du die Fläche deines Arbeitszimmers ins Verhältnis zur privat genutzten Wohnfläche setzt.
Welche Kosten kannst du bei einem Umzug von der Steuer absetzen?
Im Rahmen deines betrieblichen Umzuges kannst du verschiedene Kosten steuerlich geltend machen. Dabei handelt es sich nicht nur um Kosten, die am Umzugstag und durch den direkten Vorgang des Umzugs anfallen. Bereits vor dem eigentlichen Umzug können Kosten entstehen, die du später absetzen kannst – zum Beispiel Kosten für die Wohnungssuche.
Auch Kosten, die nach dem Umzug anfallen, können in Form von Betriebsausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Ein Beispiel hierfür sind Reparaturen am ehemaligen Mietobjekt oder Renovierungs- und Installationskosten am neuen Mietobjekt.
In der folgenden Liste findest du alle absetzbaren Kosten, die während deines Umzugs entstehen können:
- Transportkosten: Miete für den Umzugswagen bzw. Kosten der Umzugsfirma
- Kosten für die Umzugskartons
- Kosten für die Wohnungsbesichtigung (Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten etc.)
- Maklergebühren für eine Mietwohnung
- Doppelte Mietzahlung in der Übergangsphase
- Fahrtkosten am Umzugstag (Kilometerpauschale)
- Kosten für Renovierungs- und Installationsarbeiten sowie neue Büromöbel
- Reparaturen am alten Mietobjekt
Welche Umzugskosten können nicht abgesetzt werden?
Natürlich gibt es auch Kosten, die im Zusammenhang mit einem Umzug anfallen, die aber nicht abgesetzt werden können. Hierzu gehören beispielsweise Maklergebühren, wenn diese nicht bei der Anmietung, sondern beim Kauf einer Immobilie auftreten. In diesem Fall zählen die Maklergebühren zu den Anschaffungskosten und können nicht als separate Kosten für den Umzug steuerlich geltend gemacht werden.
In der Theorie absetzbar, in der Praxis aber häufig schwierig, gestalten sich auch Ausgaben in Form von Trinkgeldern, beispielsweise für Möbelpacker. Zwar ist es rechtlich möglich, diese Umzugskosten abzusetzen, da es für diese meist aber keine Belege gibt, lässt das Finanzamt diese Kosten häufig nicht zu.
Gibt es für Unternehmer eine Umzugskostenpauschale?
Eine Umzugskostenpauschale, wie sie bei Umzügen von Arbeitnehmern besteht, gibt es für Unternehmer nicht. Möchtest du die betrieblichen Umzugskosten absetzen, musst du diese vollständig belegen. Hebe also die Rechnungen zu allen Ausgaben, die im Rahmen deines Umzugs anfallen auf bzw. erfasse diese in deiner Buchhaltung, damit diese in deiner Steuererklärung berücksichtigt werden können.
Nur so können die Kosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nicht belegbare Ausgaben in deinen Betriebsausgaben wird das Finanzamt nicht berücksichtigen.
Wo gebe ich die Umzugskosten in der Steuererklärung an?
Bei den Kosten eines Umzugs handelt es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, die nicht über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden müssen. Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer können diese über die Steuererklärung in Form von Betriebsausgaben absetzen.
Dazu fließen die Belastungen in deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder bei doppelter Buchführung in Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) ein – je nachdem, welche Form des Jahresabschlusses du für dein Unternehmen nutzt. Für die Absetzung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzt du einfach die „Anlage EÜR“ deiner Steuererklärung. Bei doppelter Buchführung reichst du deine Betriebsausgaben über den Bericht zu deiner Bilanz beim zuständigen Finanzamt ein.
So setzt du deine betrieblichen Umzugskosten von der Steuer ab:
- Kläre, ob bei deinem Umzug betriebliche Gründe vorliegen und sorge dafür, dass du diese Gründe belegen kannst.
- Plane den Umzug sorgfältig und denke daran, bereits die Belege für anfallende Kosten während der Umzugsvorbereitung zu sammeln, wie z. B. für Besichtigungen und Verpackungsmaterial.
- Sorge für eine lückenlose Aufzeichnung aller Kosten, die direkt durch den Umzug oder Aufwendungen an den neuen Räumlichkeiten entstehen. Am besten in Form von Belegen.
- Ermittle den Anteil der Umzugskosten, der auf dein Unternehmen entfällt und trenne diesen von deinen privaten Umzugskosten, da nur der betriebliche und nicht der private Anteil steuerlich geltend gemacht werden können.
- Setze die entstandenen Kosten bei der nächsten Steuererklärung über die Betriebskosten in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz ab.
Wechsel des zuständigen Finanzamts durch den Umzug
Verlässt du bei deinem Umzug den Zuständigkeitsbereich deines bisherigen Finanzamts, solltest du dies deinem Finanzamt mitteilen. Informiere dafür zunächst dein bisheriges Finanzamt über deine neue Wohn- und Betriebsanschrift. Das Finanzamt wird dann gegebenenfalls feststellen, dass es nicht mehr zuständig ist und alle Akten und Informationen an dein in Zukunft zuständiges Finanzamt übermitteln.
Dein neues Finanzamt wird dir daraufhin eine neue Steuernummer zuweisen. Bis dies geschehen ist, bleibt deine alte Steuernummer gültig und das bisherige Finanzamt für deine Anliegen zuständig. Erst ab Zeitpunkt der Mitteilung der neuen Steuernummer reichst du deine Steuererklärungen beim neuen Finanzamt ein.