Verification of Payee (VoP): Was du zur Empfängerüberprüfung wissen musst

Seit Anfang Oktober 2025 führen Banken bei Überweisungen eine Empfängerprüfung (engl. Verification of Payee oder kurz: VoP) durch. Dabei werden IBAN und Name des Kontoinhabers gegengeprüft und die Überweisung wird nur ausgeführt, wenn beide Angaben übereinstimmen. Für dein Unternehmen bedeutet das, dass du sicherstellen musst, dass deine Kunden auch wirklich die richtigen Daten haben, damit deren Zahlungseingänge ohne Verzögerung auf deinem Unternehmenskonto landen. Im Gegenzug solltest du prüfen, ob du die richtigen Empfängerdaten deiner Geschäftspartner, Lieferanten und deiner Mitarbeiter hast.

Zuletzt aktualisiert am 18.05.2026

Definition: Was bedeutet VoP?

VoP ist die Abkürzung für “Verification of Payee” und meint die Umsetzung einer Vorgabe der Europäischen Union, die im Zusammenhang mit der neuen EU-Verordnung zur Regulierung von Echtzeitüberweisungen eingeführt wird. Seit dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken des Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) im Rahmen von VoP dazu verpflichtet, eine Plausibilitätsprüfung zwischen der IBAN des Zahlungsempfängers und dem angegebenen Empfängernamen durchzuführen. 

Diese Empfängerüberprüfung soll die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr erhöhen und den Schutz vor betrügerischen oder fehlgeleiteten Zahlungen verbessern. Die technische Infrastruktur für die VoP-Prüfung stand bereits bei den meisten Zahlungsdienstleistern einige Tage vorher zur Verfügung.

Die VoP-Prüfung ist für die Bankkunden kostenlos.

So funktioniert die Empfängerüberprüfung

Konkret läuft Verification of Payee bzw. VoP durch die Bank in 5 Schritten ab: 

  1. Der Zahler gibt beim Online- oder Mobile-Banking den Empfängernamen und die IBAN des Zahlungskontos ein.
  2. Die Bank des Zahlers stellt eine VoP-Anfrage an die Empfängerbank.
  3. Die Empfängerbank prüft, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen und gibt der Zahlerbank eine der folgenden Rückmeldungen:
    1. Grün („Match“): IBAN und Empfängername stimmen überein.
    2. Gelb („Close Match“): Empfängername stimmen teilweise überein.
    3. Rot („No Match“): Empfängername und IBAN stimmen nicht überein.
    4. Fehler („No Response“): Empfängerinformationen konnten aus technischen Gründen nicht überprüft werden.
  4. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Zahler angezeigt. Bei einem „Close Match” zeigt die Bank dem Überweisenden den bei ihr hinterlegten Namen an. Bei Überweisungen der Stufen „No Match“ und „No Response” erfolgt der Hinweis, dass die Überweisung möglicherweise an ein falsches Konto erfolgt. Die Kriterien für die Stufen „gelb” und „rot” können sich je nach Bank unterscheiden.
  5. Wenn der Zahler die Rückmeldung erhalten hat, entscheidet er, ob die Überweisung erfolgen soll oder nicht. Werden Überweisungen der Stufen „gelb“, „rot“ und „No Response” freigegeben, haftet in diesem Fall der Zahler und verzichtet auf einen Erstattungsanspruch. Die Zahlerbank haftet nur bei „grünen“ Überweisungen, also bei Übereinstimmung von IBAN und Empfängername.

Info

Verification of Payee in Lexware Office

Wie Verification of Payee in Lexware Office umgesetzt wird, erfährst du in diesem Beitrag.

VoP: Für Privatkunden obligatorisch, für Firmenkunden eingeschränkt optional

VoP ist bei Privatkunden verpflichtend: Bei Überweisungen ihrer Privatkunden müssen alle Zahlungsdienstleister VoP-Überprüfungen vornehmen und dürfen die Transaktionen nur nach deren Freigabe ausführen. 

Im Falle von Einzelüberweisungen ist die VoP-Überprüfung auch bei Firmenkunden Pflicht. Anders als Privatkunden haben Firmenkunden aber bei Sammelüberweisungen eine Wahlmöglichkeit: Als Unternehmer kannst du bei der Einreichung einer Datei mit Sammelüberweisungen entscheiden, ob du diese zur Empfängerüberprüfung einreichst (Opt-In) oder ob du sie wie bisher in den gewohnten Prozessen verarbeiten (Opt-Out) möchtest. 

Du solltest dir im Vorfeld Gedanken dazu machen, welche Variante (Opt-In oder Opt-Out) du bei Sammelüberweisungen wählen möchtest oder ob du dies im Einzelfall entscheidest. Falls du dich für ein Opt-In entscheidest, solltest du dir außerdem überlegen, wie du vorgehen willst, wenn „Close Matches” oder „No Matches” bei der Überprüfung auftauchen. Denn du kannst die Sammelzahlung nur in ihrer Gesamtheit freigeben oder stornieren. Eine Freigabe einzelner Teile ist nicht möglich.

Wichtig: Nutzt du bei Sammelüberweisungen die Opt-Out-Option, mit der du auf die Empfängerüberprüfung verzichtest, bist du selbst für die korrekte Angabe der Empfängerdaten verantwortlich. Der Zahlungsdienstleister führt die Zahlungen lediglich anhand der von dir angegebenen IBAN aus. Für falsche oder betrügerische Überweisungen haftest dann allein du selbst, da du den Zahlungsdienstleister ausdrücklich von der Haftung entbunden hast.

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Das EBICS-Verfahren steht weiterhin zur Verfügung

Als Unternehmer kannst du auch nach dem 9. Oktober weiterhin das EBICS-Verfahren nutzen. Bei einem Opt-Out nutzt du dafür wie gehabt die Auftragsarten CCT (SEPA-Überweisung) und CIP (Echtzeitüberweisung). Solltest du kein Opt-Out vom VoP-Verfahren wünschen oder eine Einzeltransaktion vornehmen (für diese ist generell keine Opt-Out-Option erlaubt), stehen dir ab Oktober die neuen Auftragsarten CTV (SEPA-Überweisung) und CIV (Echtzeitüberweisung) zur Verfügung. 

Diese Vorteile bietet VoP kleinen Unternehmen

Der wichtigste Vorteil von VoP ist die Betrugsprävention: Die Empfängerüberprüfung schützt vor APP-Betrug (Autorisierter Push-Payment-Betrug), von dem vor allem kleine Unternehmen betroffen sind. Beim APP-Betrug bringen Betrüger ihre Opfer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu, Zahlungen anstatt an legitime Empfänger auf Betrugskonten zu überweisen. Kleine Unternehmen werden vermehrt durch gefälschte Rechnungen und individualisierte Phishing-Mails dazu gebracht, Geld an falsche Empfänger zu überweisen.

VoP hilft außerdem dabei, Fehlüberweisungen auszuschließen: Durch den Abgleich von Empfängername und IBAN werden Tippfehler oder die Verwendung veralteter Stammdaten bei Überweisungen erkannt. Die anschließende Korrektur der Daten führt auch langfristig zu einem reibungsloseren Zahlungsverkehr und spart letztendlich Zeit und Kosten, da es keine kostenpflichtigen Rückbuchungen mehr gibt.

So bereitest du dein Unternehmen auf VoP vor

Ab dem 9. Oktober werden die Überweisungen deiner Privatkunden in jedem Fall VoP-geprüft. Nutze die verbleibende Zeit bis zur VoP-Einführung, um sicherzustellen, dass deine Kunden bei ihren Rechnungszahlungen die korrekten Zahlungsangaben verwenden: 

  • Weise in deinen Rechnungen gut sichtbar darauf hin, welchen exakten Empfängernamen deine Kunden verwenden sollen.
  • Vereinfache das Überweisungsverfahren dadurch, dass du in der Rechnung für die erforderlichen Zahlungsangaben einen QR-Code hinterlegst, der von den Apps der Zahlungsdienstleister ausgelesen werden kann. Das Überweisen des Rechnungsbetrags per QR-Code ist für deine Kunden komfortabel und schließt Eingabefehler aus.
  • Liegen deinen Rechnungen Überweisungsformulare bei, prüfe, ob dort tatsächlich die korrekten Zahlungsangaben verwendet werden.
  • Prüfe eventuell vorhandene Zahlungsangaben auf deiner Website und in E-Mail-Signaturen, auf deinen Geschäftspapieren und Werbematerialien sowie Visitenkarten.
  • Schreibe deine Kunden eventuell auch direkt an und weise sie auf die korrekten Zahlungsangaben hin.
  • Nenne deinen Zahlungsdienstleistern alternative Empfängernamen für dein Unternehmen, die von diesen zusätzlich als sogenannte Aliasnamen genutzt werden sollen, um die VoP-Trefferquote zu verbessern.

Die Empfängerprüfung betrifft jedoch nicht nur deine Zahlungseingänge, sondern auch deine Zahlungsausgänge. Du solltest daher auch die gespeicherten Zahlungsangaben deiner Geschäftspartner, Lieferanten und Mitarbeiter sichten und gegebenenfalls anpassen:

  • Prüfe die Stammdaten deiner Geschäftspartner und Lieferanten auf Aktualität und vergleiche insbesondere die vorhandenen Kontoinhabernamen mit den aktuellen Daten. Frage in Zweifelsfällen direkt nach und nutze die Gelegenheit zur Bereinigung deiner Datenbank.
  • Stelle sicher, dass dir die korrekten Bankdaten deiner Mitarbeiter vorliegen. Informiere deine Mitarbeiter über die neuen VoP-Anforderungen und erbitte eine Bestätigung oder Änderung der vorhandenen Zahlungsangaben, damit es nicht zu Verzögerungen bei Zahlungen kommt. In diesem Zuge kannst du deine Mitarbeiter auch direkt bitten, Kunden beim Direktkontakt auf die VoP-Anforderungen hinzuweisen. 

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So bereitest du dich in deinem Lexware Programm auf VoP vor

Auch in deinem Lexware Programm kannst du dich auf die Einführung der VoP-Prüfung vorbereiten. In diesem FAQ-Beitrag zeigen wir dir, welche Daten du in Lexware buchhaltung, Lexware lohn+gehalt, Lexware warenwirtschaft, Lexware faktura+auftrag und in Lexware handwerk prüfen solltest.