Definition: Was ist die Umsatzsteuer?
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Steuer auf Umsätze, die als Gemeinschaftsteuer sowohl dem Bund als auch den Ländern zusteht. Die Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistungen zahlt der private Endverbraucher an den Unternehmer. Dieser führt die vereinnahmte Umsatzsteuer anschließend ans Finanzamt ab. Die Erhebung der Umsatzsteuer betrifft, bis auf wenige Ausnahmen, alle Konsumabgaben. Das bedeutet, diese Steuerart gilt sowohl für produzierte Waren als auch für erbrachte Dienstleistungen.
Wichtig: Die Umsatzsteuer gilt für Lieferungen und Leistungen im Inland. Der Unternehmer ist Steuerschuldner und muss die Steuer ans Finanzamt abführen.

Info
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwert- und Umsatzsteuer?
In der Praxis wird in Deutschland häufig der Begriff Mehrwertsteuer (MwSt.) verwendet. Es besteht hier keinerlei Unterschied zur Umsatzsteuer. „Mehrwertsteuer“ ist nur der umgangssprachlich verwendete Begriff.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?
Wird Ihnen als Unternehmer von einem anderen Betrieb Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, bekommen Sie als Waren- bzw. Leistungsempfänger unter bestimmten Voraussetzungen die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Die gezahlte Umsatzsteuer wird hier als Vorsteuer bezeichnet, da Sie in Vorleistung gehen.
Hintergrund für die Vorsteuererstattung bzw. den Vorsteuerabzug: Nur private Endverbraucher sollen mit der Umsatzsteuer wirtschaftlich belastet werden.
So melden Sie dem Finanzamt Ihre Vorsteuer
Sie können die Vorsteuer im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt melden. Hierbei gehen Sie folgendermaßen vor:
- Sie berechnen die Differenz zwischen der Umsatzsteuer, die Sie dem Finanzamt zahlen müssen, und der Vorsteuer, die Sie vom Finanzamt erhalten.
- Ist der Differenzbetrag positiv, erhalten Sie eine Rückerstattung auf Ihr Konto.
- Ist er hingegen negativ, müssen Sie den Betrag dem Finanzamt überweisen.
Somit sind Unternehmen, die für eingekaufte Güter Umsatzsteuer (also Vorsteuer) bezahlen, im gleichen Zug vorsteuerabzugsberechtigt.
Definition
Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßige Meldung, die Unternehmen beim Finanzamt einreichen. Sie erfolgt entweder monatlich oder quartalsweise. In der Umsatzsteuervoranmeldung geben Sie Ihre Umsätze und Vorsteuerbeträge für den jeweiligen Abrechnungszeitraum an. Auf dieser Grundlage wird die Umsatzsteuerschuld berechnet, die entweder zu zahlen ist oder als Vorsteuervergütung erstattet wird.
Ermittlung der Umsatzsteuerzahllast
In Verbindung mit der Umsatzsteuervoranmeldung müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ihre Umsatzsteuerzahllast berechnen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Produzenten oder Einzelhändler Waren sowie Rohstoffe einkaufen und danach wieder verkaufen.
Ein fiktives Beispiel soll diesen Prozess verdeutlichen:
- Einzelhändlerin Erika Eifrig kauft vom Hersteller „Candle-Star“ eine Duftkerze für 10 Euro, um diese in Ihrem hochwertigen Deko-Geschäft zu verkaufen.
- Die Duftkerze erhält einen Aufschlag von 19 % Umsatzsteuer.
- In diesem Teil des Warenverkehrs muss Erika Eifrig 11,90 Euro für die Duftkerze bezahlen. 1,90 Euro entsprechen in diesem Fall dem Umsatzsteuersatz.
- Anschließend verkauft Erika Eifrig die Duftkerze für 23,80 Euro in Ihrem Design-Laden an die Privatkundin Patrizia Prätentiös. 20 Euro sind die Bemessungsgrundlage, 3,80 Euro die Umsatzsteuer.
- Gegen Monatsende bereitet Erika Eifrig ihre Umsatzsteuervoranmeldung vor. Dabei müsste sie eigentlich die Umsatzsteuer von 3,80 Euro, die sie von Patrizia Prätentiös erhalten hat, an das Finanzamt abgeben.
- Erika Eifrig hat bei ihrem Einkauf aber bereits 1,90 Euro Umsatzsteuer bezahlt. Diese darf sie von den 3,80 Euro abziehen.
- Ihre Umsatzsteuerzahllast an die Finanzbehörde umfasst somit 1,90 Euro. Diese übermittelt Erika Eifrig im Zuge ihrer Umsatzsteuervoranmeldung.
Es gilt also: Innerhalb des Rechnungswesens müssen Sie bei eingehendem sowie ausgehendem Warenverkehr die Umsatzsteuer sowohl bei Einkäufen als auch bei Verkäufen beachten.
SOFTWARESUPPORT
Umsatzsteuer berechnen mit Lexware: So geht’s
Wichtige Informationen und Hilfe rund um das Thema Umsatzsteuer sowie die korrekte Umsetzung in unseren Software-Lösungen erhalten Sie im Support-Bereich. Für nützliche Tipps lesen Sie einfach weiter.
Wer ist umsatzsteuerpflichtig?
Umsatzsteuerpflichtig sind Unternehmer, die in Deutschland Warenlieferungen oder sonstige Leistungen ausführen und dafür ein Entgelt berechnen. Und zwar unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie ihr Geschäft betreiben. Dies gilt auch für selbstständige Tätigkeiten.
Info
Umsatzsteuerpflicht gilt nicht für alle
Nicht jedes Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig. Ausnahmeregelungen sind:
- Unternehmen, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen wird (Kleinunternehmerregelung)
- Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, sind z. B. bestimmte medizinische Leistungen, Bildungsangebote oder Versicherungsleistungen
- Weitere Ausnahmeregelungen und steuerfreie Umsätze finden Sie in Abschnitt 4 des Umsatzsteuergesetzes. Wichtig: Eine Privatperson zahlt immer den vollen Bruttobetrag. Hier gibt es keine Ausnahmen.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Unternehmer bekommen vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag eine Umsatzsteuer-ID zugewiesen. Die Beantragung ist in drei Fällen notwendig:
- Wenn Warenlieferungen mit Geschäftspartnern in EU-Mitgliedsstaaten erfolgen.
- Wenn statt der normalen Umsatzsteuernummer in der Rechnung nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben wird.
- Im Onlinehandel, wenn Sie Waren über einen elektronischen Marktplatz oder eine Plattform verkaufen.
Achtung
Steuernummern nicht verwechseln
Das Finanzamt teilt jeder natürlichen oder juristischen Person eine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) zu. Natürliche Personen erhalten darüber hinaus eine persönliche Steuer-ID. Unternehmen, die am Umsatzsteuerverkehr teilnehmen, bekommen zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Wie erhalte ich meine Umsatzsteuernummer?
Ihre Umsatzsteuernummer bekommen Sie auf zwei möglichen Wegen:
- Beim Finanzamt: Sie können im Gründungsfragebogen die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Diesen Fragebogen müssen Sie bei der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ans Finanzamt übermitteln. Dieses informiert das Bundeszentralamt für Steuern, das dem Unternehmer die USt-IdNr. zusendet.
- Beim Bundeszentralamt für Steuern: Beantragen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht bereits im Gründerfragebogen beim Finanzamt, müssen Sie dies über ein amtliches Formular direkt beim Bundeszentralamt für Steuern nachholen. Den Antrag können Sie nicht telefonisch stellen.
Eine Warenlieferung ins Ausland an einen Unternehmer in einem EU-Mitgliedstaat ist nur dann umsatzsteuerfrei (sogenannte innergemeinschaftliche Lieferung), wenn die vom ausländischen Geschäftspartner genannte USt-IdNr. zulässig ist. Die Zulässigkeit der Umsatzsteuer müssen Sie durch eine Online-Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern prüfen und dokumentieren.
Achtung
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
Die Lieferung ist nur dann steuerfrei, wenn sie an ein Unternehmen im Ausland erfolgt, das wiederum die Ware in seinem Land versteuert. Notwendig ist hierbei die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese beantragen Sie in jedem Fall vor Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt.
Verkaufen Sie Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland? Dann ist das One-Stop-Shop Verfahren (OSS) für Sie interessant.
Gesetze und Richtlinien zur Umsatzsteuer
Was ist Umsatzsteuer? Wann muss ich sie abführen? Welche Regeln gelten im Inland, welche im Ausland? Das Thema Umsatzsteuer kann für viele Unternehmer herausfordernd sein. Im Zweifel finden Sie ausführliche Informationen in folgenden Gesetzen und Umsatzsteuerrichtlinien:
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)
Diese Infos warten im Umsatzsteuergesetz
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) enthält die Gesetzestexte, an denen sich Unternehmen bei der Ausführung von Lieferungen und Leistungen orientieren müssen. Nicht nur Unternehmer, sondern auch die Finanzverwaltung sowie Gerichte sind an das UStG gebunden. Im Umsatzsteuergesetz finden Sie auch die Voraussetzungen für Unternehmer, die die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückerstattet bekommen möchten.
Das erklärt die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Neben dem Umsatzsteuergesetz finden Sie auch in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) ausführliche Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Lieferungen und Leistungen. Bei der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung handelt es sich um eine Rechtsverordnung, nicht um ein Gesetz. Ihr Ziel ist es, Detailfragen zum Umsatzsteuerrecht zu beantworten und die einheitliche Rechtsanwendung durch Finanzverwaltung und Rechtsprechung bei der Umsatzsteuer zu gewährleisten.
Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Gilt nur für die Finanzverwaltung
Neben dem Umsatzsteuergesetz und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung beantwortet der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) Fragen zum aktuellen Umsatzsteuerrecht. Bei diesem Anwendungserlass handelt es sich um eine Verwaltungsanweisung, an die grundsätzlich nur die Finanzverwaltung gebunden ist.
Tipp
Bei übergeordneten Behörden erhalten Sie rechtsverbindliche Auskünfte
Lassen sich umsatzsteuerliche Fragestellungen durch keine genannten Rechtstexte lösen, können Sie sich auch direkt an die Oberfinanzdirektion oder das Landesamt für Steuern wenden. Bei diesen Behörden gibt es spezielle Referenten zur Umsatzsteuer, die rechtsverbindliche Auskünfte erteilen können.
Die Umsatzsteuersätze in Deutschland
In Deutschland gibt es den Regel-Umsatzsteuersatz, für bestimmte Lieferungen und Leistungen den ermäßigten Umsatzsteuersatz sowie steuerfreie Umsätze:
- Regel-Umsatzsteuersatz: 19 %.
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz: 7 %.
- Umsatzsteuersatz von 0 % für ausgewählte Waren und Dienstleistungen (z. B. Versicherungen oder Kreditvermittlungen)
Info
Regel- oder ermäßigter Umsatzsteuersatz?
Der Unterschied zwischen 7 % und 19 % Mehrwertsteuer liegt in der Art der Waren und Dienstleistungen. Grundsätzlich gilt der Regelsteuersatz von 19 % für Luxusartikel, während der ermäßigte Steuersatz von 7 % für Artikel des Grundbedarfs gilt.
Regelsteuersatz und ermäßigter Steuersatz für die Umsatzsteuer: Was wird mit 7 % und was mit 19 % versteuert?
Nach § 12 Abs. 1 UStG muss der Endverbraucher für Waren und Dienstleistungen den Regelsteuersatz in Höhe von 19 % bezahlen.
§ 19 Abs. 2 UStG listet Ausnahmen dieses Grundsatzes auf. Danach wird unter anderem bei den folgenden Lieferungen und Leistungen nur der ermäßigte Steuersatz von 7 % fällig:
- Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker
- Orthopädische Hilfsmittel
- Eintrittsberechtigung (wie Tickets) für Theater, Konzerte, Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler
- Kunstgegenstände
- Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält
- Schriftstellerische Leistungen
- Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
- Lebende Tiere
- Die meisten Lebensmitteln
- Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
- Personennahverkehr
Tipp
Praxis-Tipp zur Umsatzsteuer: Sonderregelungen für den Verkauf von Speisen
Wann fallen in der Gastronomie 7 % und wann 19 % MwSt. an? Das hängt davon ab, wo die Speisen verzehrt werden. Unternehmer, die ihren Kunden Speisen anbieten, die vor Ort verzehrt werden können, müssen für diese grundsätzlich 19 % Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Nur wenn der Kunde die Speisen mitnimmt, werden 7 % Umsatzsteuer fällig.
Der Koalitionsvertrag vom 09. April 2025 sieht vor, dass die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie ab dem 01. Januar 2026 dauerhaft auf 7 % gesenkt werden soll.
Urheberrechte übertragen, verringerten Umsatzsteuersatz berechnen
Urheberrechtlich geschützte Werke werden mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert. Der ermäßigte Steuersatz greift immer dann, wenn es um die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten geht, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben.
Das betrifft beispielsweise urheberrechtlich geschützte Texte, Grafiken, Bilder, Zeitungsartikel, Screendesigns, Webtexte und Broschüren. Voraussetzung ist: Die Werke müssen durch eine persönliche geistige Leistung entstanden sein.
Ausnahmen bei Umsatzsteuersätzen
Im Rahmen der Umsatzbesteuerung gibt es noch zwei Unternehmensformen, deren Güter einem außergewöhnlichen Steuersatz unterliegen:
- Für landwirtschaftliche Erträge gilt eine Umsatzsteuer von 7,8 %.
- Auf forstwirtschaftliche Erzeugnisse ist eine Umsatzsteuer von 5,5 % zu verrechnen.
Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der gesamte Umsatz des land- bzw. forstwirtschaftlichen Betriebes im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 600.000 Euro betragen hat.
0 % Umsatzsteuer: Diese Leistungen sind umsatzsteuerfrei
Nicht alle Umsätze, die ein Unternehmer erbringt, sind umsatzsteuerpflichtig. Welche Umsätze umsatzsteuerfrei sind, verrät ein Blick in § 4 des Umsatzsteuergesetzes. Einige Beispiele sind:
- Immobilienverkäufe
- Vermietung
- Kautionen, die nicht als Gegenleistung für die Nutzung einer Mietsache gelten
- Schul- und Bildungsleistungen
- Heilbehandlungen von Ärzten, Krankenhäuser etc.
- Bank- und Finanzgeschäfte
- Auslandslieferungen
- Innergemeinschaftliche Lieferungen
- Seeschifffahrt
- Luftverkehr
Hinweis: Die meisten dieser Steuerbefreiungen sind sogenannte „unechte Steuerbefreiungen“. Bei solchen Umsätzen haben Sie keinen Anspruch auf eine Vorsteuererstattung.
Achtung
Was sind echte Steuerbefreiungen der Umsatzsteuer?
Es gibt sogenannte „echte Umsatzsteuerbefreiungen“. Hier erhalten Sie für die damit zusammenhängenden Ausgaben aus Eingangsrechnungen einen Vorsteuerabzug. Dazu zählen zum Beispiel Ausfuhrlieferungen, die grenzüberschreitend in ein Land außerhalb oder in ein anderes Land innerhalb der EU gehen.
Umsatzsteuer berechnen: So geht's
Grundlage für die Berechnung der USt ist der Nettopreis der Ware bzw. Dienstleistung.
Beispiel Umsatzsteuer:
Ein Unternehmer verkauft Waren für einen Nettopreis von 1.000 Euro. Je nachdem, um welche Gegenstände es sich handelt und wann der Umsatz ausgeführt wird, löst das den folgenden Umsatzsteuerausweis in der Rechnung und Umsatzsteuerzahlung ans Finanzamt aus.
Zeitraum:
- ab 1.1.2021
Regelsteuersatz:
- 190 Euro (Entgelt 1.000 Euro x 19 %)
Ermäßigter Umsatzsteuersatz:
- 70 Euro (Entgelt 1.000 Euro x 7 %)
Umsatzsteuer buchen
Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, in Ihrer Buchführung ein entsprechendes Konto für die Umsatzsteuer einzurichten. Folgende Buchungen finden auf diesem Umsatzsteuerkonto statt:
- Verkäufe auf Rechnung: Gerade im Versandhandel bestellen Kunden Ihre Ware oft auf Rechnung. Nach Erhalt der Ware bezahlen sie die offenen Forderungen.
- Verkäufe in bar: Im Einzelhandel findet der Verkauf mit Bargeld statt.
- Reklamationen: Sowohl im stationären als auch im Online-Handel hat es sich mittlerweile eingebürgert, unerwünschte Ware zu reklamieren. Im Rahmen dessen kommt es zu einer Rückbuchung des Betrags und damit auch der Umsatzsteuer.
- Preisnachlässe: Wenn Sie Umsatzsteuer buchen, müssen Sie nachträgliche Preisnachlässe beachten.
Zur Berechnung der Umsatzsteuer können Sie einen Umsatzsteuerrechner benutzen oder einfach diese Faustregel anwenden:
Umsatzsteuer = Nettowert x Steuersatz
Tipp
Eine Software berechnet die Umsatzsteuer automatisch
Nutzen Sie eine Online-Rechnungsprogramm wie Lexware Office, um Ihre Buchhaltung zu machen. Die Software enthält alle aktuellen Umsatzsteuersätze und berechnet automatisch die Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen. Außerdem erstellen Sie damit die Umsatzsteuervoranmeldungen per Klick und übermitteln diese genauso einfach ans Finanzamt.
Checkliste Umsatzsteuer: Darauf müssen Sie achten
Zum Jahresanfang sollten Sie als Unternehmer prüfen, ob Sie eine Dauerfristverlängerung beantragen wollen, ob eine zusammenfassende Meldung erforderlich ist, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie in Frage kommt und nicht zuletzt, ob sich der Voranmeldezeitraum geändert hat. Unsere Checkliste unterstützt Sie dabei, nichts zu übersehen.
Dauerfristverlängerung prüfen
Wenn Sie die Dauerfristverlängerung für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung nutzen möchten, müssen Sie diese nur einmal beim Finanzamt beantragen.
- Unternehmen, die ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich einreichen, sind zu einer jährlichen Sondervorauszahlung an das Finanzamt verpflichtet. Diese Sondervorauszahlung wird am Jahresende angerechnet.
- Bei einer vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung fällt keine Sondervorauszahlung an.
Nach der Bewilligung müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung spätestens bis zum 10. des Monats nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums elektronisch an das Finanzamt melden. Wenn das Finanzamt die Dauerfristverlängerung einmal genehmigt hat, gilt diese unbegrenzt fort.
Achtung: Bei einer monatlichen Abgabe der Voranmeldung fällt die Sondervorauszahlung jährlich an. Unter Umständen müssen Sie diese anpassen. Hierfür gibt es ein Formular, das Sie beispielsweise über das Elster-Portal ausfüllen und übermitteln können.
Zusammenfassende Meldung für das vergangene Jahr abgeben
Wenn Sie innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen erbracht haben, bei denen der Leistungsempfänger ein im EU-Ausland ansässiger Unternehmer ist, sind Sie grundsätzlich zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) verpflichtet. Die ZM ist ein Bericht, mit dem die Finanzbehörden prüfen können, ob die Umsatzsteuer für verkaufte Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU richtig abgeführt wurde.
Achtung: Die Meldung erfolgt elektronisch über das Elster-Portal.
Kleinunternehmerregelung nutzen: ja oder nein?
Als Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch zu nehmen. Sie gelten als Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro liegen wird.
Wenn Sie sich als Kleinunternehmer angemeldet haben, sind ihre Umsätze steuerfrei. Allerdings können Sie dann auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Voranmeldezeitraum prüfen
Umsatzsteuervoranmeldungen sind monatlich oder vierteljährlich einzureichen. Folgende Übersicht zeigt, welcher Voranmeldezeitraum wann gilt:
- Abgeführte Umsatzsteuer im Vorjahr > EUR 9.000,00 = monatliche Voranmeldung
- Abgeführte Umsatzsteuer im Vorjahr < EUR 9.000,00 = vierteljährliche Anmeldung
- Abgeführte Umsatzsteuer im Vorjahr < EUR 2.000,00 = Befreiung von der Anmeldung
Unternehmer, die ihre Tätigkeit erst begonnen haben, sind in den ersten beiden Jahren immer verpflichtet, monatliche Voranmeldungen einzureichen. Diese Regelung wird allerdings zur Entlastung der Bürokratiekosten für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ausgesetzt. Zur Ermittlung des Voranmeldezeitraums im Gründungsjahr ist die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgeblich. Dabei gelten die oben aufgeführten Regeln.
FAQ zur Umsatzsteuer
Bis wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermitteln?
Sie müssen die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums ans Finanzamt übermitteln. Bei einer monatlichen Abgabepflicht ist dies dann zum Beispiel der 10. des Monats. Für den Januar müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung beispielsweise bis zum 10. Februar abgegeben haben. Ist der 10. kein Werktag (also ein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag), dürfen Sie die Voranmeldung auch erst bis zum Ablauf des nächsten Werktags übermitteln.
Wann ist die Umsatzsteuer fällig?
Im Umsatzsteuerrecht gilt grundsätzlich die Soll-Besteuerung – also die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Das bedeutet konkret: Die Umsatzsteuer ist bereits dann ans Finanzamt abzuführen, wenn die Leistung erbracht wurde. Unabhängig davon, ob die Rechnung bereits gestellt wurde oder der Kunde sie schon bezahlt hat. Das kann bei großen Auftragsvolumen zu einer echten finanziellen Belastung für den Unternehmer werden, der die Lieferungen oder Leistungen ausführt. Denn er muss bis zur Bezahlung der Rechnung in Vorleistung treten.
Beispiel 1:
Ein Unternehmer führt einen Umsatz im Juli aus. Die Rechnung über 100.000 Euro zzgl. 19.000 Euro Umsatzsteuer wird wegen der Urlaubszeit erst im September gestellt und nach zwei Mahnungen im November vom Kunden beglichen.
Folge: Da im Umsatzsteuerrecht der Grundsatz der Besteuerung nach „vereinbarten Entgelten“ gilt, muss der Unternehmer die Umsatzsteuer in Höhe von 19.000 Euro bereits am 10. August in seiner Umsatzsteuervoranmeldung anmelden und ans Finanzamt überweisen. Und das, obwohl er die Umsatzsteuerzahlung vom Kunden erst im November erhält. Schlimmstenfalls muss der Unternehmer also ein Darlehen aufnehmen, um die Umsatzsteuer pünktlich ans Finanzamt zahlen zu können.
Info
Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten
Unter bestimmten Voraussetzungen greift die Ist-Besteuerung – also die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Lag der Gesamtumsatz des Vorjahres nicht über 800.000 Euro, profitiert ein Unternehmer auf Antrag von der Versteuerung nach „vereinnahmten“ Entgelten. Hier muss die Umsatzsteuer erst ans Finanzamt abgeführt werden, wenn der Kunde die Rechnung beglichen hat.
Beispiel 2:
Es gelten die Bedingungen von Beispiel 1, mit dem Unterschied, dass der Unternehmer die Voraussetzung für die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten erfüllt und das beim Finanzamt beantragt hat. Folge: Der Unternehmer muss bei Zahlung der Rechnung im November die Umsatzsteuer erst im Voranmeldungsverfahren am 10. Dezember anmelden und ans Finanzamt abführen.
Wie schreibe ich Rechnungen, wenn ich Produkte und Leistungen mit 19 % und 7 % kombiniere?
Wenn eine Rechnung sowohl Produkte oder Dienstleistungen mit 19 Prozent als auch solche mit 7 Prozent USt enthält, müssen Sie die jeweiligen Posten separat aufführen. Beispielsweise könnte eine Rechnung so aussehen:
Produkt X (19 % USt): 100,00 EUR
Produkt Y (7 % USt): 50,00 EUR
Gesamtbetrag: 150,00 EUR
Umsatzsteuer 19 %: 19,00 EUR
Umsatzsteuer 7 %: 3,50 EUR
Endbetrag: 172,50 EUR
Was passiert, wenn Sie den falschen Umsatzsteuersatz ausweisen?
Als Unternehmer können Sie eine Rechnungskorrektur vornehmen, wenn Sie die Umsatzsteuer zu hoch, zu niedrig oder versehentlich als steuerfreien Umsatz angegeben haben.
Grundsätzlich gilt: Was als Umsatzsteuer ausgewiesen und eingezogen wurde, wird dem Finanzamt geschuldet, auch wenn es sich um einen zu hohen Betrag handelt. Wenn Sie weniger Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben, als korrekt gewesen wäre, schulden Sie dem Finanzamt trotzdem den höheren Betrag. Falsch ausgestellte Rechnungen können zu Nachzahlungen und Sonderprüfungen führen – im Zweifelsfall sollten Sie immer einen Steuerexperten fragen, spätestens wenn eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung anfällt.
Gibt es eine Ausnahme von der Umsatzsteuer für Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um so von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden. Dafür müssen sie sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer nach § 19 UStG registrieren lassen. Sie gelten als Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und Sie im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz erzielen werden.
Gilt die Umsatzsteuer auch im Ausland?
Ja, aber je nach Fall unterschiedlich. Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gelten besondere Regeln im Binnenmarkt. Bei Importen aus Drittländern fällt hingegen die Einfuhrumsatzsteuer an.
Was ist die Bemessungsgrundlage?
Die Bemessungsgrundlage ist der Nettobetrag, auf den die Umsatzsteuer berechnet wird. Also das Entgelt ohne Steuer für den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung.
Welche Daten muss ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln?
In der Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln Sie Ihre Umsätze (nach Steuersätzen getrennt) und die bereits gezahlte Vorsteuer. Wenn Sie die Voranmeldung über Elster vornehmen, ermittelt das Portal direkt die Zahllast bzw. Rückerstattung.
Wie erhalte ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Geschäfte mit anderen EU-Staaten?
Die USt-IdNr. beantragen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern. Den Antrag können Sie entweder im Gründerfragebogen beim Finanzamt stellen oder nachträglich direkt beim Bundeszentralamt beantragen. Die Nummer wird Ihnen dann per Post zugesandt.