Nachträgliche Steuervo­r­a­uszahlungen - Insolvenzrisiko

Die nachträgliche Steuer­voraus­zahlung ist das Schreckgespenst selbstständiger Unternehmer. Durch unerwartet hohe Vorauszahlungsbescheide sind schon so manche Existenzen gescheitert, trotz vielversprechendem Geschäftsmodell und engagiertem Einsatz in die Insolvenz gerutscht.

Zuletzt aktualisiert am 26.09.2025
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So behältst du den Überblick

Eine Pleite durch nachträgliche Steuernachzahlungen ist leider gar nicht unwahrscheinlich, denn mit dem Finanzamt lässt sich kaum oder selten verhandeln. Was an Zahlungen fällig ist, muss fristgerecht geleistet werden. Unser Steuersystem mit seinem Mix aus Steuern, Vorauszahlungen von Steuern und Anpassungen von Vorauszahlungen basierend auf Schätzungen nach ermittelten Steuern ist verwirrend, unübersichtlich und eine buchstäbliche Angstmaschine.

Es ist nur menschlich, den Gedanken daran möglichst zu verdrängen – aber auch so riskant wie ungesund, denn unvorbereitet sollte niemand eine nachträgliche Steuervorauszahlung leisten müssen.  

Selbstständige zahlen entweder eine, zwei oder drei Einkommensteuerarten. Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer zahlen Einkommensteuer, es sei denn, sie entscheiden sich freiwillig gegen die Umsatzsteuerbefreiung. Freiberufler zahlen Einkommensteuer und immer dann Umsatzsteuer, wenn sie keine umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer sind. Gewerbliche Selbstständige zahlen Einkommensteuer, Gewerbesteuer und immer dann Umsatzsteuer, wenn sie keine umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer sind.

Mit einem erfolgreichen Gewerbe hast du also gleich drei Steuerarten, die du im Blick behalten musst:

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer (oder Körperschaftsteuer bei einer GmbH oder UG)
  • ggf. Gewerbesteuer (gilt nicht für Freiberufler)

Für jede Steuerart musst du eine Steuererklärung erstellen und deine Umsätze und Gewinne angeben. Anschließend bekommst du für Gewerbesteuer und Einkommensteuer einen Steuerbescheid, mit dem dir das Finanzamt mitteilt, wie viel Geld du zu zahlen hast. Das Finanzamt möchte aber nicht bis zum Ende des Steuerjahres warten, deswegen leistest du vierteljährliche nachträgliche Steuervorauszahlungen. Diese Vorauszahlungen beginnen aus Einfachheitsgründen nicht bei null Euro, sondern erst, wenn du bestimmte Umsatz- oder Einkommensgrenzen überschreitest. 

Umsatzsteuer

Bei einer jährlichen Umsatzsteuerschuld von unter 2.000 Euro musst du gar keine nachträgliche Steuervorauszahlungen leisten. Bei einer Umsatzsteuerschuld von 2.000 bis 9.000 Euro pro Jahr sind quartalsweise Vorauszahlungen fällig. Erst bei einer Umsatzsteuerschuld von über 9.000 Euro pro Jahr musst du monatlich einen Betrag an das Finanzamt überweisen. Mit der Buchhaltungssoftware Lexware Office erledigst du deine Umsatzsteuervoranmeldung mit wenigen Klicks.

Einzig die Kleinunternehmerregelung kann dich von der Umsatzsteuer befreien. Das ist nur möglich, wenn du durchgehend Umsätze von unter 25.000 Euro pro Jahr hast, also kein gutes langfristiges Ziel, nur um den Voranmeldungen zu bekommen. Abgesehen vom organisatorischen Aufwand hat es nämlich nur Vorteile, Umsatzsteuer verrechnen zu können.

Vorauszahlungstermine für die Umsatzsteuer

Abhängig davon, ob du die Umsatzsteuer quartalsweise oder monatlich zahlen musst, ist sie zu diesen Terminen fällig:

  • Quartalsweise Voranmeldung: 10. Januar, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober (mit Dauerfristverlängerung jeweils einen Monat später)
  • Monatliche Voranmeldung: jeder 10. im Monat für den Vormonat (mit Dauerfristverlängerung jeweils einen Monat später)

Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Nachträgliche Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer müssen gezahlt werden, wenn die Steuerschuld mindestens 400 Euro pro Jahr beträgt. Durch den Grundfreibetrag kannst du etwa 1.000 Euro im Monat verdienen, ohne Einkommensteuer zahlen zu müssen (der exakte Betrag ist abhängig von deinen persönlichen Merkmalen und Kosten).

Körperschaftsteuer ist die „Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften“, grundsätzlich gelten die gleichen Regelungen wie für die Einkommensteuer. Mit der Ausnahme, dass es keinen Grundfreibetrag gibt und bereits der erste Euro Gewinn versteuert werden muss.

Termine für nachträgliche Steuervorauszahlungen für die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer musst du zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zahlen.

Gewerbesteuer

Stark vereinfacht kann man zum Thema Gewerbesteuer Folgendes sagen. Gewerbesteuer muss von Selbstständigen erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro gezahlt werden (der sogenannte Gewerbesteuerfreibetrag). Übersteigt dein Gewinn diese Grenze, müssen auch hier quartalsweise Steuervorauszahlungen geleistet werden.

Bei Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag. Wie bei der Körperschaftsteuer muss ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer gezahlt werden.

Vorauszahlungstermine für die Gewerbesteuer

Zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November muss die Gewerbesteuer gezahlt werden.

Nachträgliche Steuervorauszahlung als Insolvenzrisiko

Nach Abgabe der jährlichen Steuererklärung folgt in der Regel eine Abschlusszahlung. Die kommt zu den geleisteten nachträglichen Steuervorauszahlungen noch dazu. Die Steuerarten und Zahlungen addieren sich auf, das kann so verwirrend wie belastend sein.

Es kann durchaus vorkommen, dass du am 10. September 2025 die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für August 2025, die dritte Einkommensteuer-Vorauszahlung für 2025, die Gewerbesteuer-Jahresabschlusszahlung 2024 und die Nachzahlung auf die Einkommensteuer für 2022 leistest.

Das Beispiel allein zeigt schon, wie wichtig es sein kann, dass du immer einen Überblick über deine Zahlungen hast. Du solltest natürlich auch immer wissen, welche Steuerart du für welches Jahr gerade zahlst.

Woher kommt das „nachträgliche im Voraus“?

Die Höhe der nachträglichen Steuervorauszahlungen ist von deiner letzten Steuererklärung abhängig. Bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer wird die Steuerschuld der letzten Steuererklärung genommen und durch vier geteilt. Diesen Betrag zahlst du dann im kommenden Jahr in vier Raten.  

Wenn zwischenzeitlich die Ergebnisse weiterer Einkommensteuererklärungen eintrudeln, werden nicht nur die Nachzahlungen fällig und die Vorauszahlungen erhöht, sondern es wird auch noch angepasst, was hätte vorausgezahlt werden müssen – und das kann schnell die ganz große Keule werden.

Das Risiko:

Die wenigsten Selbstständigen beschäftigen sich gerne mit Steuern. Der Umgang mit den Zahlen funktioniert eher nach Gefühl oder es wird alles an einen Steuerberater gegeben, der sich aber nie so gut kümmern wird wie du als Unternehmer selbst. Zudem wird er sich auch gewiss nicht dafür verantwortlich fühlen, ob du solvent genug bist. Dafür musst du selbst sorgen, indem du den Überblick behältst.

Ein fiktives, aber nicht unrealistisches Beispiel

Thomas hat sich im Jahr 2023 selbständig gemacht. Steuerlich war er bis Juni 2025 nicht beraten. Steuererklärungen hat Thomas für die Jahre 2023 bis 2024 noch nicht abgegeben, obwohl in das Finanzamt bereits mehrmals gemahnt hat.

Gibt Thomas endlich für die Jahre 2023 und 2024 Steuererklärungen ab und muss Steuern nachzahlen, kann das folgende Konsequenzen haben:

  • Neben den Steuernachzahlungen für 2023 und 2024 kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen.
  • Die Steuererklärung für 2025 kann trotz der Beauftragung eines Steuerberaters bereits vorab angefordert werden.
  • Kommt es zu Nachzahlungen für die Jahre 2023 und 2024, kann das Finanzamt nachträgliche Vorauszahlungen für 2025 festsetzen.

Tipp:
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es zum einen ist, seine steuerlichen Pflichten (insbesondere die Abgabepflicht für Steuererklärungen) zu erfüllen und zum anderen, dass es notwendig ist, finanzielle Rücklagen für Steuernachforderungen zu bilden. Noch besser ist es natürlich, laufende Vorauszahlungen zu leisten, um erst gar nicht in finanzielle Schwierigkeiten wegen Steuerzahlungen zu kommen.
 

Gefahr vor Verdrängung und Verschleppung

Existenzängste sind vorprogrammiert, wenn du dich der Herausforderung nicht stellst und dir eine Lösung holst, die dich und deine Abläufe entlasten. Alle Themen rund ums Geld und wann es gefährlich knapp werden könnte, sind in Deutschland tabu. Wie bei allen Sachen, die man am liebsten geheim halten möchte, besteht Gefahr von Verdrängung und Verschleppung – das ist ein sehr typisches Selbstständigenproblem.

Tipp

Nachträgliche Steuervorauszahlung: Gute Vorbereitung ist alles

Briefe vom Finanzamt verlieren ihren Schrecken, wenn du gut vorbereitet bist. Best-Practice-Tipp: Es ist gut zu wissen, wie viel man irgendwann einmal zahlen muss. Aber sicherer ist es, wenn du auch sofort zahlst, um gar nicht erst in Versuchung zu kommen, das Geld auszugeben. Wenn deine Umsätze steigen, kannst du das jederzeit deinem Finanzamt mitteilen und darum bitten, die Vorauszahlungen anzuheben. Besser als eine böse Überraschung ist das allemal.