So können Sie Kontoführungsgebühren absetzen
Jeder benötigt heutzutage ein Konto – ob für Miete, Einkommen, Strom oder berufliche Zahlungen. Deshalb berücksichtigt das Finanzamt Kontoführungsgebühren steuerlich.
Alle Steuerpflichtigen, die Kontoführungsgebühren zahlen, können jährlich 16 Euro pauschal absetzen – und das ohne Einzelnachweis.
Info
Auch Kleingeld lohnt sich
Auch wenn die Pauschale klein wirkt, lohnt es sich, sie anzusetzen. Für höhere Kontogebühren oder getrennt genutzte Konten können Sie zusätzlich die tatsächlichen Kosten geltend machen. Für die Steuererklärung lohnt sich daher eine klare Dokumentation der Zahlungen.
Kontoführungsgebühren absetzen: Das gilt für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer tragen ihre Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung in der „Anlage N“ unter „Weitere Werbungskosten“ ein. Für die Pauschale verlangt das Finanzamt keinen Nachweis. Zahlen Sie höhere Gebühren für ein beruflich genutztes Konto, sollten Sie diese mit Kontoauszügen oder Abrechnungen belegen.
Die Pauschale darf nur dann angesetzt werden, wenn tatsächlich Kontoführungsgebühren entstanden sind. Wer falsche Angaben macht, riskiert Bußgelder oder Nachzahlungen.
Tipp
Noch mehr sparen
Wenn Sie ein Konto ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen, können Sie die gesamten Gebühren als Werbungskosten ansetzen – über die Pauschale hinaus.
Regelungen für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler
Viele Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige führen für ihre Tätigkeit ein separates Geschäftskonto. Das erleichtert nicht nur die Buchhaltung, sondern wirkt sich auch steuerlich positiv aus.
Die Kosten, die für dieses Konto anfallen, können abgesetzt werden. Entstehende Kosten werden dafür in der Einnahmenüberschussrechnung 2024 (EÜR) in Zeile 60 bei „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ angegeben.
Werden Konten sowohl privat als auch beruflich genutzt, müssen die Gebühren aufgeteilt werden. Schätzen Sie den beruflichen Anteil realistisch und nachvollziehbar. Nur dieser Teil ist steuerlich absetzbar.
Dokumentieren Sie regelmäßig ihre Zahlungen und Nutzung. Das erleichtert Nachweise gegenüber dem Finanzamt, insbesondere bei gemischt genutzten Konten.
Nützliches für Rentner
Auch Rentner können Kontoführungsgebühren absetzen. Sie tragen die Pauschale von 16 Euro bei den „Werbungskosten für Altersbezüge“ ein – vorausgesetzt, dass tatsächliche Kosten angefallen sind.
Erwägen Rentner, ein separates Konto für Rentenzahlungen zu nutzen, können sie die tatsächlichen Gebühren geltend machen. Dies lohnt sich besonders bei höheren Gebühren oder mehreren Konten.
Wichtiges für Kapitalanleger
Kapitalanleger können seit Einführung der Abgeltungssteuer keine Werbekosten für Kapitaleinkünfte mehr geltend machen. Dies schließt Kontoführungsgebühren ein.
Stattdessen greift der Sparer-Pauschbetrag. Nur dieser wird bei der Einkommenssteuer berücksichtigt. Alle darüber hinausgehenden Kosten für Kontoführung oder Depotverwaltung sind nicht absetzbar.
Das sollten Vermieter beachten
Vermieter können mehr als 16 Euro in ihrer Steuererklärung für die Kontoführungsgebühr absetzen:
- Separates Mietkonto: Sie können die kompletten Gebühren ansetzen.
- Privates Konto für Mieteinnahmen: Schätzen Sie den Anteil, der auf Mieteinnahmen entfällt.
Tragen Sie die Kosten in den Werbungskosten bei den Mieteinnahmen ein.
Wichtig: Zahlen Vermieter weniger Gebühren als die 16 Euro, kann die Pauschale angesetzt werden.
Diese Konto-Kosten können Sie zusätzlich absetzen
Nicht nur Kontoführungsgebühren lassen sich absetzen: Sie müssen regelmäßig beruflich bedingte Überweisungen tätigen oder benötigen zu Ihrem Geschäftskonto eine Kreditkarte für berufliche Zwecke? Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch diese Kosten steuerlich geltend machen.
Das Finanzamt akzeptiert diese Aufgaben, wenn die berufliche Nutzung plausibel dokumentiert ist.
Kreditkartengebühr absetzen
Sie können Ihre Kreditkartengebühren steuerlich geltend machen, wenn:
- die Kreditkarte im Ausland für berufliche Zahlungen genutzt wird
- die Karte ausschließlich beruflich genutzt wird
- der berufliche Anteil prozentual berechnet wird
Nachweislich berufliche Nutzung erleichtert die Anerkennung der Kosten. Es empfiehlt sich, die Abrechnungen der letzten zwei bis drei Monate aufzubewahren, um eventuelle Rückfragen des Finanzamts beantworten zu können.
Überweisungsgebühren
Neben den Kontoführungsgebühren können auch Überweisungsgebühren für berufliche Anschaffungen abgesetzt werden:
- Zahlungen für Fachliteratur oder Arbeitsmittel
- Bezahlung von Dienstleistungen
- Überweisungen an Geschäftspartner
Alle Kosten, die direkt beruflich veranlasst sind, können steuerlich geltend gemacht werden.
Gutschriften
Gebühren im Zusammenhang mit beruflich veranlassten Gutschriften sind ebenfalls absetzbar. Dazu zählen beispielsweise:
- Gehaltszahlungen an Mitarbeiter
- Reisekostenerstattungen
- Betriebliche Einnahmen
Sofern ein direkter beruflicher Bezug besteht, erkennt das Finanzamt diese Kosten als abziehbar an.
Das können Sie nicht absetzen
Nicht absetzbar sind Ausgaben, die ausschließlich privat veranlasst sind. Dazu zählen unter anderem:
- Gebühren für rein private Konten oder Zahlungen: zum Beispiel für das Privatkonto, Ausgaben für Freizeit oder private Überweisungen
- Überweisungsgebühren für private Zwecke: Zahlungen an Freunde, Familie oder für private Online-Shops
- Fahrten zur Bank: weder mit dem Auto noch öffentlich können diese Kosten geltend gemacht werden
Diese Ausgaben gelten nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben und werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Kontoführungsgebühren: Das Wichtigste zum Schluss
Kontoführungsgebühren können steuerlich geltend gemacht werden. Die 16-Euro-Pauschale pro Jahr gilt für alle Steuerpflichtigen, die tatsächlich Gebühren zahlen. Egal ob Unternehmer, Freiberufler oder Rentner, die Kontoführungsgebühren werden vom Finanzamt in der Steuererklärung anerkannt.
Unser Tipp: Trennen Sie private und berufliche Konten klar, dokumentieren Sie alle Zahlungen und schätzen Sie die Nutzung bei gemischt genutzten Konten nachvollziehbar.
FAQ: Kontoführungsgebühren absetzen
Kann ich als Arbeitnehmer Kontoführungsgebühren absetzen?
Arbeitnehmer können die Pauschale von 16 Euro pro Jahr in der Anlage N unter „Weitere Werbekosten“ angeben. Höhere tatsächliche Gebühren lassen sich nur mit Nachweisen geltend machen.
Wie setze ich Kontoführungsgebühren als Selbständiger oder Unternehmer ab?
Kosten für Geschäftskonten werden in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) in Zeile 60 bei „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ angegeben. Bei gemischt genutzten Konten kann man nur den beruflichen Anteil absetzen.
Können Rentner Kontoführungsgebühren absetzen?
Ja, auch Rentner können die 16-Euro-Pauschale bei den „Werbungskosten für Altersbezüge“ geltend machen.
Wie sieht die korrekte Absetzung aus?
Trennen Sie private und berufliche Konten und schätzen Sie gemischt genutzte Konten realistisch ein. So vermeiden Sie Fehler und sichern den maximalen Steuerabzug.