Definition
Was bedeutet Konsolidierung?
Von der Grundbedeutung her heißt „konsolidieren“ nichts anderes als „zusammenfassen“, „in seinem Bestand festigen“ oder „stabilisieren“. Damit ist gemeint, dass mehrere Elemente oder Einheiten (Jahresabschlüsse, Organisationen usw.) zusammengefasst werden.
Der Begriff „Konsolidieren“ wird in vielen Fachbereichen verwendet: im Rechnungswesen, im Bankwesen, an der Börse, aber auch in der Medizin, Biologie oder Politik. Je nach Fachrichtung beschreibt „Konsolidierung“ bzw. „Konsolidation“ jeweils andere Aspekte.
Die Konsolidierung im Finanz- und Rechnungswesen besitzt zwei Definitionen
Schuldenkonsolidierung und Haushaltskonsolidierung
Hier werden kurzfristige Schulden in langfristige umgewandelt. Auf diese Weise soll eine Verschuldung verlangsamt werden. Diese Art von Konsolidierung wird auch als Schuldenkonsolidierung oder Haushaltskonsolidierung bezeichnet. Wer kann konsolidieren? Eine Konsolidation ist bei Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Bundesländer usw. möglich.
Konsolidierter Jahresabschluss oder Konzern-Konsolidierung
Hier werden die Jahresbilanzen von Konzernunternehmen oder mehrerer Tochtergesellschaften bzw. Geschäftseinheiten zu einem Konzernabschluss zusammengefasst. Auf diese Weise erhält man einen Überblick über die gesamte Vermögens- und Finanzsituation. Dieser Vorgang heißt konsolidierter Jahresabschluss, konsolidierte Bilanz oder Konzern-Konsolidierung.
Definition
Das Konsolidieren in der Betriebswirtschaft
Bei der Konsolidierung in der Wirtschaft werden mehrere Firmen oder Geschäftseinheiten zu einem Unternehmen miteinander verbunden. Eine solche Zusammenführung geschieht meistens durch die Übernahme oder Akquisition eines anderen Unternehmens bzw. durch eine Fusion. Konkret ist das eine Konsolidierung von Unternehmen.
Die Konsolidierung der Buchhaltung in vier Schritten
Die Zusammenfassung von Jahresabschlüssen ist eine Konsolidierung der Buchhaltung: Alle Bilanzen von Tochtergesellschaften werden zu einer Konzernbilanz zusammengeführt. Dies läuft in vier Konsolidierungsmaßnahmen ab:
1. Kapitalkonsolidierung
Die Kapitalkonsolidierung besteht aus zwei Schritten: Zuerst werden die Bilanzen und Jahresabschlüsse der Mutter und aller Tochterunternehmen zusammengezählt, also addiert. Dann wird der Beteiligungsbuchwert der Mutter abgezogenund gegen das Eigenkapital der einzelnen Tochterfirmen aufgerechnet. Damit wird verhindert, dass Beträge nicht doppelt addiert werden und „sich ein Unternehmen selbst besitzt“.
Ein Beispiel: Der Mutter-Konzern ist an einer Tochtergesellschaft mit 50.000 EUR beteiligt. Dieser Betrag ist in der Bilanz der Mutter im Anlagevermögen unter „Beteiligungen“ eingetragen. In der Bilanz der Tochter steht dieser Betrag im Eigenkapital.
2. Schuldenkonsolidierung
Bei der Schuldenkonsolidierung werden alle unternehmensinternen Schuldbeziehungen zwischen Mutter und Tochterunternehmen entfernt. Buchhalterisch sieht das so aus, dass die internen Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet werden.
3. Zwischenergebniseliminierung
Im dritten Schritt wird der Gewinn oder Verlust aus Lieferungen und Leistungen (so genannte „Zwischenergebnisse“) herausgerechnet. Damit werden weitere Transaktionen, die unternehmensintern abgelaufen sind, aus der Gesamtbilanz herausgenommen.
Ein Beispiel: Ein Tochterunternehmen stellt eine Maschine für 30.000 EUR her und liefert sie einer anderen Tochter eine Maschine im Wert von 40.000 EUR. Diese Zahlen müssen herausgerechnet werden.
4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Im letzten Schritt eines konsolidierten Jahresabschlusses werden die jeweiligen Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) der Tochterunternehmen vereinheitlicht. Konkret bedeutet das, dass die Aufwendungen und Erträge, die durch Transaktionen zwischen den Unternehmen entstanden sind, herausgerechnet werden.
Tipp
Konsolidierung auch für KKU und KMU von Bedeutung
Konsolidieren ist auch für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler interessant: Durch eine Umwandlung von kurzfristigen Verbindlichkeiten beispielsweise können kleine Unternehmen oder Freelancer Cash-Flow-Probleme lösen.
Gut zu wissen: Fachbegriffe zum Thema „Konsolidierter Jahresabschluss“
- Was ist eine Konsolidierungsphase?: Eine Konsolidierungsphase ist der Zeitraum, in dem Maßnahmen zum Konsolidieren stattfinden.
- Was ist ein Konsolidierungskreis?: Als Konsolidierungskreis bezeichnet man alle Unternehmen (Mutter- und Tochterunternehmen), die einen gemeinsamen Jahresabschluss erstellen.
- Was ist ein Summenabschluss?: Die Bilanzen und Jahresabschlüsse aller verbundenen Unternehmen (Konsolidierungskreis) werden summiert und addiert.
- Was ist eine Haushaltskonsolidierung?: Ausgaben und Einnahmen werden ausgeglichen, um eine finanzielle Stabilität zu erreichen. So bauen Kommunen, Gebietskörperschaften oder Regierungen ein Haushaltsdefizit und öffentliche Schulden ab.
Finanzielle Engpässe bei Selbstständigen: Wann wird konsolidiert?
Eine Schuldenkonsolidierung kann für Selbstständige eine ideale Maßnahme sein, um kurzfristige Probleme mit der Liquidität zu lösen. Die folgenden Situationen zeigen, wann konsolidiert wird:
- Forderungsausfälle: Kunden kommen ihrer Zahlungsverpflichtung verspätet oder gar nicht nach.
- Auftragseinbrüche: Ein wichtiger Auftraggeber bricht weg, der durch einen Neukunden nicht so schnell ersetzt werden kann.
- Dringende Investitionen: Es müssen Investitionen in Maschinen, Werkzeuge, Software usw. getätigt werden, um z. B. einen Auftrag annehmen und bearbeiten zu können.
- Unvorhergesehene Kosten: Es treten plötzlich Kosten auf, wie für Reparaturen, bei technischen Ausfällen und Stillstandszeiten.
- Ausfallzeiten: Im Krankheitsfall werden ggf. keine Umsätze generiert, da der Freiberufler in dieser Zeit nicht arbeiten kann.
- Umsatzverluste: Es kann zu größeren Schwankungen im Umsatzvolumen kommen, z. B. bei Saisonarbeit, Wirtschaftskrisen, neue Branchentrends, Änderung von gesetzlichen Vorschriften usw.
In der Regel kommt eine Konsolidierung also dann zum Einsatz, wenn es sich um finanzielle Engpässe handelt.
Welche Maßnahmen gibt es für Selbstständige bei finanziellen Engpässen?
Wenn Einzelunternehmer und Selbstständige Probleme mit dem Cash-Flow haben oder Finanzlücken überbrücken müssen, stellt sich die Frage Wie konsolidiert man?
- Betriebskosten reduzieren: Ermitteln Sie, auf welche Ausgaben Sie verzichten können oder suchen Sie nach Alternativen, die günstiger sind. Vielleicht könnten Sie die Öffnungszeiten Ihres Ladens verkürzen und Personalkosten sparen.
- Längere Zahlungsziele vereinbaren: Handeln Sie mit Lieferanten längere Zahlungsfristen und bessere Zahlungsbedingungen aus und nutzen Sie diesen Zeitraum voll aus.
- Umsätze erhöhen: Gibt es Möglichkeiten, Absatzzahlen zu steigern? Sie könnten beispielsweise Ihr Dienstleistungs- oder Produktangebot diversifizieren. Möglicherweise steigern Rabattaktionen die Zahl der Verkäufe in Ihrem erstellten Onlineshop oder locken mehr Kunden in Ihr Geschäft.
- Forderungen schneller einholen: Mit einem Lastschriftverfahren oder mit Vorauszahlungen (Vorkasse) können Sie die Zahlungsmoral Ihrer Kunden verbessern. Vereinbaren Sie ggf. Abschlagsrechnungen.
- Zahlungsmanagement verbessern: Schreiben Sie häufiger Rechnungen bzw. sofort nach Auslieferung. Verkürzen Sie ggf. das Zahlungsziel für Ihre Kunden. Mit Software ist es zudem viel einfacher, den Überblick über ausstehende Rechnungen zu behalten.
- Mahnungswesen verbessern: Schreiben Sie bei Zahlungsverzug sofort Mahnungen. Oder senden Sie ausstehende Forderungen an Inkassounternehmen, die das Geld für Sie einholen.
- Pflichtversicherungen reduzieren: Versuchen Sie, bei der Handwerkskammer oder Krankenkasse die Höhe der Krankenkassenbeiträge oder Handwerkerpflichtversicherung zu senken. Als Gründe können Sie Geringfügigkeit (IHK) angeben oder nach einem einkommensgerechten Beitrag fragen.
- Lagerbestand reduzieren: Analysieren Sie Ihr Bestellwesen und optimieren Sie Ihre Lagerhaltung. Eventuell ist ein größerer Bestand nicht notwendig.
- Kredit aufnehmen: Sie können bei Ihrer Bank einen Kredit aufnehmen, zum Beispiel einen zweckgebundenen Ratenkredit.
- Tilgungsaussetzung vereinbaren: Bei Darlehen gibt es die Möglichkeit, die Tilgung auszusetzen oder zu strecken. Auch eine Überprüfung der Zinssätze ist sinnvoll.
Welche Konsolidierungsarten gibt es für Einzelunternehmer und Selbstständige?
Einzelunternehmer und Selbstständige können eine Schuldenkonsolidierung durchführen: Aber welche Konsolidierungsarten gibt es? Das sind Ihre Möglichkeiten, um sich Zugang zu Geldmitteln zu beschaffen, den Cash-Flow zu verbessern oder die Schuldenlast zu reduzieren:
- Anlagevermögen verkaufen: Verkaufen Sie beispielsweise Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Firmenwagen, Anlagen oder Maschinen, die Sie dann vom neuen Besitzer wieder leasen. Diese Finanzierungsform heißt „Sale & Lease Back“.
- Vermietung: Sie können eigene Geschäftsräume, Lagerräume, nicht genutzte Maschinen, Ausstattung oder Fahrzeuge vermieten.
- Fremdkapital in Eigenkapital umwandeln: Mit einem Schuldenbeteiligungstausch (Debt Equity Swap) machen Sie Ihre Gläubiger (wie Lieferanten oder Banken) zu Miteigentümern Ihres Unternehmens. Hier wird vom Prinzip her eine Forderung des Gläubigers durch eine Kapitalbeteiligung getauscht.
- Umschuldung: Lassen Sie kurzfristige Verbindlichkeiten in langfristige Darlehen umwandeln. Wenn Sie dadurch einen geringeren Zinssatz auf das Darlehen bezahlen müssen, verringern Sie Ihre Zinslast und Zahlungsrückstände.
- Verbindlichkeiten umwandeln: Bei Liquiditätsproblemen, die schon länger bestehen, ist es ideal, kurzfristige Verbindlichkeiten in langfristige umzuwandeln. Das geht unter anderem durch das Refinanzieren kurzfristiger Kredite in langfristige (oder ggf. durch die Ausgabe von Anleihen).
Definition
Was sind kurzfristige bzw. langfristige Verbindlichkeiten?
Zahlungsverpflichtungen mit einem Zahlungsziel ab einem Jahr und länger zählen zu den „langfristigen Verbindlichkeiten“. Das sind zum Beispiel Darlehen, Hypotheken oder Anleihen. Kurzfristige Verbindlichkeiten sind Geldforderungen gegenüber Kunden und Lieferanten, deren Zahlungsziel kürzer ist als ein Jahr. Beispiele dafür sind Dispokredite, Kontokorrentkredite, Lieferanten-Bestellungen, Erbringung von Dienstleistungen sowie Anzahlungen, Steuern und Abgaben.