Steuerberatungskosten absetzen: Das musst du wissen

Jedes Jahr steht die Pflicht zur Erstellung der Steuererklärung an. Alternativ geben Steuerzahler freiwillig eine Erklärung ab, weil sie eine Steuererstattung erwarten. Eine Vielzahl an Belegen, Nachweisen und Ausgaben müssen korrekt angegeben und dokumentiert werden. Besonders für Selbstständige und Unternehmer ist das Erledigen der Steuererklärung sehr komplex. Steuersoftware und Steuerberater sind hier eine hilfreiche Unterstützung. Der Vorteil: Die Kosten, die für das Erledigen der Steuererklärung entstehen, können (teilweise) abgesetzt werden. In diesem Artikel erfährst du, was du dabei beachten musst.

Zuletzt aktualisiert am 29.12.2025
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Definition

Was sind Steuerberatungskosten?

Zu Steuerberatungskosten zählen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Steuererklärung entstehen. Das können bspw. Kosten für eine Software, Beratungskosten oder Steuerberaterkosten sein. Dazu gehören auch die Fahrten zu deinem Steuerberater. Auch die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein zählt dazu.

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Die Kostenart ist ausschlaggebend

Damit du anfallende Kosten im Zusammenhang mit deiner Steuererklärung absetzen kannst, musst du die Kostenart feststellen. Du kannst lediglich Steuerberatungskosten geltend machen, die bei der Ermittlung deiner Einkünfte entstehen. Das Finanzamt unterscheidet zwischen drei Kostenarten:

1. Kosten im Rahmen der Unternehmertätigkeit

In diese Kategorie fallen alle Aufwände, die für deine Steuererklärung im Zusammenhang mit deinem Unternehmen und deinen Einkünften entstehen. Demnach zählen diese Kosten zu den Betriebsausgaben und sind in der Regel mit der Vorsteuer absetzbar.

2. Kosten aus weiteren Einkunftsarten (außer Kapitalerträge)

Wenn du weitere Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis oder als Vermieter hast, kannst du auch die Kosten für das Erledigen dieses Teils der Steuererklärung steuerlich geltend machen. Die Kosten werden dann in deiner privaten Steuererklärung der Einkommensteuer als Werbungskosten angegeben.

3. Kosten im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung (inkl. Kapitalerträgen)

Kosten für das Erledigen der Steuererklärung für Bereiche, die in keinem Zusammenhang mit Einkünften stehen, sind nicht absetzbar. Das betrifft z. B. bestimmte Kinderbetreuungskosten (Anlage „Kind“ und „Unterhalt“), Handwerkerleistungen oder den gesamten Mantelbogen.

So kannst du Steuerberatungskosten absetzen

Damit du anfallende Kosten im Zusammenhang mit deiner Steuererklärung absetzen kannst, musst du die Kostenart feststellen. Du kannst lediglich Steuerberatungskosten geltend machen, die bei der Ermittlung deiner Einkünfte entstehen. Das Finanzamt unterscheidet zwischen drei Kostenarten:

Grundsätzlich kannst du als Unternehmer alle Kosten für die Hilfe beim Erledigen deiner Steuererklärung absetzen, die sich bei der Ermittlung deiner Einkünfte ergeben. In diesem Fall sollte dann auch ein Vorsteuerabzug möglich sein. Erhältst du Einkünfte aus einem Anstellungsverhältnis, Vermietungen oder Land- und Forstwirtschaft, kannst du Kosten, die du für das Erledigen dieses Teils der Steuererklärung hast, absetzen. Allerdings solltest du beachten, dass dann in der Regel kein Vorsteuerabzug mehr möglich ist.
Du kannst Steuerberatungskosten bei den folgenden Formularen als Werbungskosten absetzen:

  • Anlage N
  • Anlage V
  • Anlage R
  • Anlage SO
  • Anlage AUS

Als Betriebsausgabe sind die Kosten für das Ausfüllen dieser Formulare absetzbar:

  • Anlage G
  • Anlage S
  • Anlage L
  • Anlage EÜR

Angaben zu privaten Ausgaben (Kinderbetreuung, Versicherung, etc.) und Kapitaleinkünften haben keinen Bezug zum Einkommen. Daher lässt sich der Aufwand für diesen Teil der Steuererklärung nicht steuerlich geltend machen.

Für das Absetzen von Steuerberatungskosten ist es essenziell, dass die Beträge korrekt aufgeteilt werden. Dem Finanzamt sollte ersichtlich sein, welche Kosten sich auf die Umsatzsteuererklärung und welche sich auf die private Einkommensteuererklärung beziehen. Daher ist es wichtig, dass dein Steuerberater, dies verständlich in der Rechnung aufstellt.

Steuerberatungskosten absetzen: Vereinfachungsregelung

Wenn du deine persönliche Einkommensteuererklärung und die für deine Selbstständigkeit mit der gleichen Steuersoftware erledigst, ist eine Aufteilung der Kosten nicht ganz eindeutig. Ausgaben für Fachliteratur in Zusammenhang mit deiner Steuererklärung oder deine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein sind ebenfalls nicht genau zuzuordnen.
Entstehende Kosten wie diese sind Mischkosten. Mischkosten können pauschal als Werbungskosten oder Betriebsausgaben mit 100 Euro geltend gemacht werden. Sind deine Mischkosten höher, kannst du die Beträge, die über diesen 100 Euro liegen, zu 50 Prozent absetzen. Für die Angabe der Mischkosten sind keine Nachweise notwendig.