Definition
Was ist die Gewerbesteuer (GewSt)?
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die auch als Objekt- oder Sachsteuer bezeichnet wird und zudem ihre eigene, rechtliche Grundlage hat: das Gewerbesteuergesetz. Steuergegenstand ist ein vorhandener Gewerbebetrieb in Deutschland und dessen objektive Ertragskraft. Jeder Gewerbetreibender muss Gewerbesteuern zahlen. Nur Freiberufler sind befreit.
Die Gewerbesteuer erhält die Gemeinde, in deren Einzugsgebiet der jeweilige Gewerbebetrieb ansässig ist. Folglich gehört diese Steuervariante auch zu den Gemeindesteuern. Diese verkörpert eine wichtige Einnahmequelle für Städte oder Kommunen und wird zum Ausbau der Infrastruktur mitverwendet. Wenn ein Gewerbebetrieb in mehreren Gemeinden Betriebsstätten hat, ist jede Gemeinde dazu berechtigt, anteilig Gewerbesteuer zu fordern.
Einordnung der Gewerbesteuer
Für die Höhe und Gestaltung der Gewerbesteuer sind unterschiedliche Faktoren bzw. Komponenten wichtig:
- Der Jahresgewinn eines Unternehmens.
- Der Hebesatz, der in jeder Gemeinde unterschiedliche hoch ist.
Der Umfang dieser Steuer ergibt sich ausschließlich anhand des Unternehmens, also dem Besteuerungsobjekt. Die persönlichen Angelegenheiten des Steuerschuldners sind außen vor.
Vor- und Nachteile der Gewerbesteuer
Als Unternehmer wissen Sie, dass Steuern immer mit gewissen Auswirkungen verbunden sind. Daher überlegen Sie, welche Vor- und Nachteile sich auch der Gewerbesteuer ergeben. Aus dieser Ertragssteuer ergeben sich folgende Vorzüge bzw. Erschwernisse:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Die Gewerbesteuer trägt zur finanziellen Unabhängigkeit von Gemeinden bei. | Besteuerung variiert zwischen den Betrieben: Gewerbesteuer triff auf Gewerbetreibende zu, aber nicht auf Freiberufler. |
Realisierung einer eigenständigen Verwaltung der Kommunen. | Ansteigende Freibeträge für Personengesellschaften. Große Firmen können ziehen aus dieser Entwicklung keinen Nutzen. |
Bewerkstelligung von Investitionen und Verbesserung der Infrastruktur auch zum Vorteil der Unternehmen. | Städte und Gemeinden, die als Firmenstandorte lukrativ sind, können höhere Hebesätze festlegen als weniger attraktive Gemeinden. |
Gewerbesteuerpflicht: Für wen ist die Objektsteuer relevant?
Gerade als Unternehmer sind Sie ab dem ersten Tag Ihrer gewerblichen Tätigkeit mit Steuern konfrontiert. Daher gilt es von Begin an zu klären, wer Gewerbesteuern zahlen muss. Grundsätzlich trifft diese Steuer jedes Unternehmen, dessen Produktion von Ware oder Bereitstellung einer Dienstleistung …
- … aus einem selbstständigen Betrieb entsteht.
- … in eigener Verantwortung geführt wird.
- … mit der Absicht der Gewinnerzielung verbunden ist.
- … auf lange Sicht ausgelegt ist.
Treffen alle diese Kriterien zu, gilt es, Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt zu melden und einen Gewerbeschein anzufordern. Gehört Ihre selbstständige Tätigkeit in den schriftstellerischen, wissenschaftlichen, heilkundlichen, beratenden, land- und forstwirtschaftlichen oder erzieherischen Bereich, zählt diese zu den freien Berufen und Sie müssen keine Gewerbesteuer bezahlen. Entweder das Finanzamt oder ein Steuerberater kann bei Unklarheiten helfen.
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer?
Der Unterschied zwischen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer liegt im Empfänger: Die Körperschaftsteuer fließt dem Bund zu und die Gewerbesteuer den Gemeinden. Ein weiterer Unterschied: Bei der Gewerbesteuer ist ein Verlustrücktrag unzulässig. Bei der Körperschaftsteuer gelten folgende Ausanahmen bei Verlusten:
- Entsteht in einem Geschäftsjahr ein Verlust, darf dieser bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer ins Vorjahr zurückgetragen (Verlustrücktrag) werden.
- Entsteht in einem Geschäftsjahr ein Verlust, darf dieser bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer mit dem zu versteuernden Einkommen des Vorjahrs verrechnet werden, was sich steuersparend auswirkt.
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbesteuer und Umsatzsteuer?
Der Unterschied zwischen der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet) besteht darin, dass die Gewerbesteuer die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebs besteuert. Bei der Umsatzsteuer muss für jeden einzelnen Umsatz die Umsatzsteuer ausgewiesen und ans Finanzamt abgeführt werden.
Achtung
Gewerbesteuer auf für Online-Gewerbe
Selbst wenn Sie keine große Firme führen, sondern rein von einem Büro aus einen Online-Handel betreiben, müssen Sie Gewerbesteuer bezahlen. Die Kriterien der Langfristigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Selbstständigkeit treffen eindeutig auch auf ein Online-Gewerbe zu, weshalb Sie dieser Steuer nicht entgehen.
Berechnung der Gewerbesteuer
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ermittelt zunächst das Finanzamt anhand der Gewerbesteuererklärung den Ertrag und leitet daraus den so genannten Gewerbesteuermessbetrag ab. Diesen setzt das Finanzamt in einem Steuerbescheid fest und teilt ihn der Gemeinde und dem Unternehmen mit. Die Gemeinde multipliziert diesen mit dem Gewerbesteuerhebesatz, der in Deutschland von Gemeinde zu Gemeinde variiert.
Fälligkeit der Gewerbesteuer
Setzt die Gemeinde laufende Gewerbesteuer-Vorauszahlungen fest, sind diese an folgenden Tagen zur Zahlung fällig:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Die Gewerbesteuererklärung müssen Sie grundsätzlich bis zum 31. Juli nach Ablauf des Steuerjahrs in elektronischer Form ans Finanzamt übermitteln.
Info
Gewerbesteuererklärung: Fristverlängerung bei Einschaltung eines Steuerberaters
Wenn Sie die Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen, gilt eine automatische Fristverlängerung. Das Finanzamt erwartet die Übermittlung der Gewerbesteuererklärung in diesem Fall erst Ende Februar des übernächsten Jahres nach Ablauf des Steuerjahrs.
Info
Corona-bedingte Fristverlängerungen der Gewerbesteuererklärung
Im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes wurde die Abgabefrist der Gewerbesteuererklärung für 2020, 2021, 2022 und 2023 verlängert. Für diesen Erhebungszeitraum gelten folgende geänderten Abgabefristen:
Für alle, die ihre Steuererklärung selbst erstellen und abgeben
- 2020: bis 31.10.2021
- 2021: bis 31.10.2022
- 2022: bis 02.10.2023
- 2023: bis 02.09.2024
Für alle, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen und abgeben lassen
- 2020: bis 31.08.2022
- 2021: bis 31.08.2023
- 2022: bis 31.07.2024
- 2023: bis 02.06.2025
Diese Fristen gelten auch für die Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Einkommensteuererklärung.
Was ist der Besteuerungsgegenstand bei der Gewerbesteuer?
Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbeertrag des Unternehmens. Dieser ergibt sich aus dem Unternehmensgewinn des jeweiligen Geschäftsjahres.
Was ist die Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuer?
Für die Ermittlung des maßgeblichen Gewerbeertrags schaut das Finanzamt bei den Einzelunternehmen und den Personenhandelsgesellschaften zunächst auf den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Dieser ist auch für die Einkommensteuer relevant. Bei einer GmbH wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt.
Das Finanzamt ermittelt den Gewerbeertrag auf 2 Weisen:
- Es erhöht den Gewinn aus dem Betrieb um bestimmte Hinzurechnungen
- Es vermindert den Gewinn der Firma um bestimmte Kürzungen
Der Fiskus rechnet Finanzierungsaufwendungen hinzu, damit Unternehmen die Gewerbesteuer-Zahllast nicht beliebig mittels Fremdfinanzierung mindern können.
Wie werden Hinzurechnungen berechnet?
Das Finanzamt prüft vor allem die Zinsen und Entgelte für Darlehen, wenn es um die Hinzurechnungen geht, was das folgende Berechnungsschema deutlich zeigt.
So wird der Hinzurechnungsbetrag berechnet:
100 % Zinsen und Entgelte für Schulden (§ 8 Nr. 1a GewStG)
+ 100 % Renten und dauernde Lasten (§ 8 Nr. 1b GewStG)
+ 100 % Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters (§ 8 Nr. 1c GewStG)
+ 50 % Mieten, Pachten, Leasingraten von Immobilien (§ 8 Nr. 1e GewStG)
+ 20 % Mieten, Pachten, Leasingraten von beweglichen Wirtschaftsgütern (§ 8 Nr. 1d GewStG)
+ 25 % der Entgelte für Lizenzen, Konzessionen (§ 8 Nr. 1f GewStG)
= Summe Finanzierungsaufwendungen
./. 200.000 Euro Freibetrag (gem. § 8 Nr. 1 GewStG)
= Finanzierungsaufwendungen nach Freibetrag
x 25 %
= Hinzurechnungsbetrag zum Gewinn aus Gewerbebetrieb
Info
Der Freibetrag schützt kleine und mittlere Betriebe
Die Finanzierungsaufwendungen spielen für „normale“ Gewerbetreibende in der Regel keine Rolle, weil sie von einem hohen Freibetrag (200.000 Euro) bezüglich der jährlichen Finanzierungsaufwendungen profitieren.
So ergeben sich Kürzungen im Gewerbeertrag
Hat der Gewerbetreibende z. B. Grundbesitz im Betriebsvermögen, kürzt das Finanzamt den Gewinn um 1,2 % des Einheitswerts (§ 9 Nr. 1 GewStG). Anschließend wird der ermittelte Gewerbeertrag auf volle 100 Euro abgerundet (§ 11 Abs. 1 S. 3 GewStG).
Außerdem erfolgt eine Kürzung des Gewerbeertrags, wenn sich im Gewinn aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus einer gewerblich tätigen Personengesellschaft befinden, an der der Gewerbebetrieb beteiligt ist. Da die Personengesellschaft selbst gewerbesteuerpflichtig ist, würde es ohne Kürzung zur Doppelbesteuerung des Gewinns der Personengesellschaft kommen.
Im Umkehrschluss gilt natürlich: Ist der Gewerbebetreibende an einer Personengesellschaft beteiligt und im Gewinn stecken Verluste dieser gewerblich tätigen Personengesellschaft, wird der Gewinn um diese Verluste erhöht. Ohne diese Erhöhung wären die Verluste doppelt steuerlich berücksichtigt.
Festsetzung des Steuermessbetrags
Für die Ermittlung des Gewerbeertrags und des Gewerbesteuermessbetrags ist das Finanzamt zuständig. Die Behörde ermittelt anhand der eingereichten Gewerbesteuererklärung den Gewerbesteuerertrag. Dieser wird mit 3,5 multipliziert. Das Ergebnis ist der so genannte Gewerbesteuermessbetrag, den das Finanzamt in einem „Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag“ festsetzt.
Die Gemeinde wendet wiederum ihren Gewerbesteuer-Hebesatz auf diesen Gewerbesteuermessbescheid an. Das ergibt die an die Gemeinde zu zahlende Gewerbesteuer. Der Hebesatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde, er muss jedoch mindestens 200 Prozent betragen. In München beispielsweise liegt er bei 490 Prozent (Stand 2024).
Suchen Sie sich im Internet zur Ermittlung der Gewerbesteuerhebesätze in Deutschland eine Übersicht und Karte aus, in der Sie ganz einfach die einzelnen Bundesländer anklicken können, um die deutschlandweiten Hebesätze zur Gewerbesteuer von 2023 zu ermitteln. Falls Sie sich fragen, in welchem Bundesland bzw. Einzugsgebiet man durchschnittlich die meisten bzw. höchsten Gewerbesteuern zahlt, stellen wir Ihnen die Ergebnisse der Bundesländer vor:
- 470: Hamburg
- 469: Bremen
- 451: Nordrhein-Westfalen
- 445: Saarland
- 422: Sachsen
- 413: Hessen
- 410: Berlin
- 408: Thüringen
- 407: Niedersachsen
- 380: Schleswig-Holstein
- 380: Mecklenburg-Vorpommern
- 378: Rheinland-Pfalz
- 375: Bayern
- 367: Baden-Württemberg
- 363: Sachsen-Anhalt
- 319: Brandenburg
Wie berechnen Sie die Gewerbesteuer?
Beispiel: Ermittlung der Gewerbesteuer
Das Finanzamt ermittelt einen Gewerbesteuermessebetrag von 12.000 Euro. Der Gewerbebetrieb liegt in einer Gemeinde mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 Prozent. Daraus ergibt sich folgende Gewerbesteuerbelastung:
12.000 Euro x 3,8 = 45.600 Euro
Gewerbesteuer-Rechner
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Tipp
Für Einsprüche und Anträge ist das Finanzamt zuständig
Sind Sie mit der Höhe der Gewerbesteuer nicht einverstanden, müssen Sie gegen den Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamts Einspruch einlegen. Die Gemeinde hat damit nichts zu tun. Dasselbe gilt für Anträge auf Herabsetzung oder Erhöhung der laufenden Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Auch diese müssen Sie beim Finanzamt stellen.
Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer erklärt
Die Gewerbesteuer darf den Gewinn des Gewerbetriebs nicht mindern. Das heißt: Wenn Sie die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen während des Jahres in Ihrer Buchhaltung als Betriebsausgabe verbuchen, müssen Sie diese außerhalb der Gewinnermittlung wieder zurechnen. Die Nichtabziehbarkeitgilt auch für Nebenleistungen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer, beispielsweise für Verspätungs- oder Säumniszuschläge.
Liegt Ihr Gewerbeertrag unter dem Freibetrag?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften zieht das Finanzamt nach Ermittlung des Gewerbeertrags einen persönlichen Freibetrag von 24.500 Euro ab. Das bedeutet: Nur wenn der vom Finanzamt ermittelte Gewerbeertrag über 24.500 Euro liegt, muss ein Gewerbetreibender mit Gewerbesteuerzahlungen rechnen.
Steueranrechnungen auf die Einkommenssteuer möglich
Sind Sie Einzelunternehmer oder Mitunternehmer an einer Personengesellschaft? Dann müssen Sie eine weitere Besonderheit beachten: Das Finanzamt rechnet die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer an. Angerechnet werden 400 Prozent des Gewerbesteuermessbetrags. Da sich durch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer auch der Solidaritätszuschlag mindert, bedeutet das Folgendes: Bei Gewerbetreibenden in Gemeinden mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz bis 422 Prozent bewirkt die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer eine vollständige Neutralisierung der Gewerbesteuerbelastung.
Info
Am Ende kommt die Post vom Finanzamt
Nach vollendetem Wirtschaftsjahr und abgeliefertem Jahresabschluss erhalten Sie vom Finanzamt Ihren Gewerbesteuermessbescheid und in Folge darauf auch den Gewerbesteuerbescheid.
Gewerbesteuer in einer GmbH
Auch Kapitalgesellschaften dürfen die Gewerbesteuerzahlungen nicht als Betriebsausgaben verbuchen. Das bestätigte 2020 der Bundesfinanzhof und stufte dieses Abzugsverbot als verfassungskonform ein. Eine GmbH muss jedoch weiterhin eine Gewerbesteuerrückstellung bilden und außerbilanzmäßig korrigieren. Dieses Nullsummenspiel zur Gewerbesteuer kann bei einer GmbH jedoch den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1 EStG) retten.
Besonderheiten bei den steuerlichen Hinzurechnungen der Gewerbesteuer
Das Finanzamt ermittelt den Gewerbeertrag als Grundlage für die Gewerbesteuer. Dabei müssen Sie nach § 8 Nr. 1 GewStG anteilige Hinzurechnungen vornehmen. Diese bestehen aus:
- Zinsen
- Mieten und Pachten
- bewegliche und unbewegliche Gegenstände
- Lizenzen
Nur wenn der Freibetrag von 100.000 Euro überschritten wird, wirken sich die Hinzurechnungen erhöhend auf die Gewerbesteuer aus.
Dabei sollten Sie folgende Stolperfallen beachten:
- Saldierungen sind verboten: Mietet die A-GmbH ein Grundstück für 100.000 Euro im Jahr an und vermietet es teilweise an die Tochtergesellschaft B-GmbH für 40.000 Euro im Jahr, verbietet die Finanzverwaltung eine Saldierung. Das führt dazu, dass bei der A-GmbH eine Zurechnung von 50.000 Euro (100.000 Euro x 50 %) und bei der B-GmbH von 20.000 Euro (40.000 Euro x 50 %) vorzunehmen ist.
- Rückstellungen: Bildet eine GmbH eine Rückstellung für der Höhe nach ungewisse Mietzahlungen im Rahmen der Aufbewahrungsfristen, muss der auf die Miete entfallende Betrag anteilig bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zur Gewerbesteuer hinzugerechnet werden.
- Abschreibung: Zahlt die GmbH Lizenzen, sind in Höhe der jährlichen Abschreibungen Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag vorzunehmen.
- Aktive Rechnungsabgrenzung: Ein bei Mietvorauszahlungen gebildeter aktiver Rechnungsabgrenzungsposten führt bei erfolgswirksamer Auflösung zu einer anteiligen Hinzurechnung und somit zu einer Erhöhung der Gewerbesteuer.
Achtung
Mieten für Messen und Fremdlager
Im Visier des Prüfers sind auch die Mieten für Messen oder Fremdlager. Handelt es sich hierbei um reine Mietkosten, erfolgt eine Hinzurechnung zum Gewerbeertrag und somit bei Überschreitung des Freibetrags von 200.000 Euro zur Erhöhung der Gewerbesteuer der GmbH.
Gewerbesteuer für Gründer: Steuervorauszahlungen senken
Als Existenzgründer träumt man von einer Menge Gewinn. Doch diesen Traum sollte man nicht unbedingt mit dem Finanzamt teilen. Denn im Fragebogen für Existenzgründer fragt das Amt eher unscheinbar nach dem voraussichtlichen Umsatz im Erst- oder Zweitjahr. Wer hier (zu) hohe Gewinne einträgt, erhält postwendend einen Bescheid über ebenso hohe Steuervorauszahlungen. Aus diesem Grund sollte man hier vorerst eine schwarze Null – also ein ausgeglichenes Ergebnis – bei der Gewinnprognose eintragen.