AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Schleifmaschinen aller Art – mobil und stationär
Schleifmaschinen gehören zu den typischen Arbeitsgeräten im Handwerk und in der Industrie. Bei der steuerlichen Abschreibung (AfA) wird zwischen mobilen und stationären Schleifmaschinen unterschieden. Grundlage dafür ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter. Sie gilt für Anschaffungen und Herstellungen, die nach dem 31.12.2000 erfolgt sind.
Bitte beachte bei der Abschreibung von mobilen und stationären Schleifmaschinen:
Die AfA-Tabelle weist für Schleifmaschinen folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern aus:
- Schleifmaschinen mobil: 8 Jahre
- Schleifmaschinen stationär: 15 Jahre
Diese Werte beruhen auf den Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dienen dir als Orientierung für die jährliche Abschreibung. Du kannst auch eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen, wenn du diese nachweisen kannst – etwa durch ein Gutachten oder branchenspezifische Erfahrungswerte.
Gerade mobile Geräte sind häufig einer stärkeren Beanspruchung ausgesetzt, sodass sich im Einzelfall eine kürzere Abschreibungsdauer begründen lässt. Bevor du von den Standardwerten abweichst, solltest du deine Entscheidung mit deinem Steuerberater abstimmen.
Wenn du die AfA-Beträge für Schleifmaschinen schnell berechnen möchtest, nutze den AfA-Rechner von Lexware. Damit ermittelst du mit wenigen Angaben die jährliche Abschreibung für deine Geräte.
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