AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Rüttelplatten und Stampfer

Rüttelplatten und Stampfer zählen zu typischen Baugeräten, die steuerlich abgeschrieben werden müssen. In der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter ist für beide eine Nutzungsdauer von 11 Jahren vorgesehen. Diese Tabelle der AfA gilt für Anschaffungen und Herstellungen, die nach dem 31.12.2000 erfolgt sind.

Beitragsbild zur Abschreibung von Staplern.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Rüttelplatten und Stampfern

Die angegebenen 11 Jahre beruhen auf der betriebsgängigen Erfahrung und den Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie gelten als Orientierung für die Bemessung der jährlichen Abschreibung. Du kannst auch eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen, wenn du diese nachweisen kannst, zum Beispiel durch ein Gutachten oder branchenspezifische Erfahrungen. Da die Beanspruchung solcher Baugeräte stark vom Einsatz abhängt, kann es zu Abweichungen kommen.

Bevor du von den Standardwerten der AfA-Tabelle abweichst, solltest du das unbedingt mit deinem Steuerberater abstimmen. Wenn du die Abschreibung für Rüttelplatten oder Stampfer schnell berechnen möchtest, nutze den AfA-Rechner von Lexware. Damit findest du mit wenigen Angaben den passenden AfA-Betrag für deine Baugeräte.

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