AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Parkplatz

Ein Parkplatz zählt zu den abnutzbaren Anlagegütern und wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt die Nutzungsdauer für einen Parkplatz aus Kies, Schotter oder Schlacken 9 Jahre, während ein Parkplatz mit Packlage 19 Jahre abgeschrieben wird. Grundlage bildet die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter, kurz AV, die für Anschaffungen oder Herstellungen nach dem 31.12.2000 gilt.

Beitragsbild zur Abschreibung von Parkplatz.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Parkplätzen:

Die in der AfA-Tabelle angegebene Nutzungsdauer für Parkplätze basiert auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie zeigt, wie lange Parkflächen üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden können.

Abweichungen sind möglich: Wird ein Parkplatz besonders stark beansprucht oder bestehen spezielle bauliche Gegebenheiten, kann man eine kürzere Nutzungsdauer glaubhaft darlegen. Ebenso kann die Art der Ausführung – etwa Kies, Schotter, Schlacken oder Packlage – die AfA beeinflussen. Eine Abstimmung mit deinem Steuerberater ist in solchen Fällen sinnvoll.

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