AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Laptop
Die Abschreibung von Laptops, Servern und Großrechnern erfolgt auf Grundlage der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Sie zählt diese Geräte zu den allgemein verwendbaren Anlagegütern. Für Laptops liegt die Nutzungsdauer bei 3 Jahren, bei Großrechnern (z. B. Serveranlagen) beträgt sie 7 Jahre. Die Tabelle gilt für alle IT-Anschaffungen, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.
Unabhängig davon, ob es sich um einen tragbaren Laptop, einen stationären Server oder um einen komplexen Großrechner handelt: die jeweilige AfA richtet sich nach der typischen Nutzungsdauer im betrieblichen Alltag.
Bitte beachte bei der Abschreibung von Laptops:
Die jeweils angesetzte Abschreibungsdauer für Laptops und Großrechner basiert auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung und stellt eine übliche betriebsgewöhnliche Nutzungszeit dar. Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer, zum Beispiel bei starker Beanspruchung oder schnellem technologischen Wandel, kann bei der AfA für Laptops oder Server ebenfalls berücksichtigt werden – sofern diese begründet und dokumentiert ist.
Gerade bei IT-Anlagen mit unterschiedlicher technischer Ausstattung oder Funktion (z. B. Datenserver, Arbeitsplatz-Laptop, Großrechnersystem) ist die individuelle Bewertung entscheidend. Kläre konkrete Fälle vorab mit deinem Steuerberater.
Für die Berechnung deiner Abschreibung für Laptops und Großrechner steht dir der AfA-Rechner von Lexware. zur Verfügung.
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