AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Laderampen

Laderampen gehören zu den langlebigen Wirtschaftsgütern im Bereich Logistik und Lagertechnik und sind daher über einen längeren Zeitraum abzuschreiben. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 25 Jahre. Diese Angabe gilt für alle Laderampen, die seit dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Beitragsbild zur Abschreibung von Laderampen.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Laderampen:

Die angegebene Nutzungsdauer von 25 Jahren basiert auf Erfahrungswerten aus der steuerlichen Betriebsprüfung und gibt den typischen Zeitraum der wirtschaftlichen Nutzung an. Wenn eine Rampe jedoch intensiver genutzt wird oder konstruktionsbedingt schneller verschleißt, kann auch eine kürzere Nutzungsdauer steuerlich berücksichtigt werden – vorausgesetzt, dies ist nachvollziehbar dokumentiert.

Da die AfA-Tabelle keine rechtlich bindende Vorgabe, sondern eine Verwaltungsempfehlung der Finanzbehörden darstellt, können je nach Nutzung und Branche abweichende Abschreibungszeiträume zulässig sein. Für eine korrekte Anwendung empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.

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