AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Druckluftanlagen
Druckluftanlagen zählen zu den Anlagegütern, die man über eine Nutzungsdauer von 12 Jahren abschreibt. Grundlage ist die AfA-Tabelle AV des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter. Diese gilt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Druckluftanlagen:
Die angegebene Nutzungsdauer für Druckluftanlagen entspricht der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, wie sie in der Praxis und durch die steuerliche Betriebsprüfung ermittelt wurde. Diese dient als Orientierung bei der Berechnung der Abschreibung.
In begründeten Fällen kann man auch eine abweichende, kürzere Nutzungsdauer ansetzen – vorausgesetzt, man kann diese nachvollziehbar belegen. Die tatsächliche Nutzungsdauer kann je nach Branche unterschiedlich ausfallen.
Besprich Abweichungen zur Standardnutzungsdauer im Vorfeld immer mit deinem Steuerberater, um Unsicherheiten bei der steuerlichen Anerkennung zu vermeiden.
Wichtige Eckdaten zur Abschreibung von Druckluftanlagen:
- AfA-Tabelle: AV (allgemein verwendbare Anlagegüter)
- Standard-Nutzungsdauer: 12 Jahre
- Geltungsbereich: für Anschaffungen oder Herstellungsmaßnahmen ab dem 01.01.2001
- Abschreibungsmethode: lineare AfA über die Nutzungsdauer
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