- Schnell: In Sekundenschnelle die voraussichtliche Gewerbesteuer berechnen
- Exakt: Berücksichtigt individuelle Hebesätze, Freibeträge und die Anrechenbarkeit auf die Einkommensteuer
- Einfach: Steuerlast berechnen ohne komplizierte Formeln oder Tabellen
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben und ist deren wichtigste steuerliche Einnahmequelle. Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Da jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz festlegt, fällt die Gewerbesteuer je nach Standort unterschiedlich hoch aus. Der Sitz eines gewerbesteuerpflichtigen Unternehmens ist deshalb auch wirtschaftlich relevant.
Gewerbesteuer berechnen mit dem Gewerbesteuer-Rechner
Jeder Unternehmer, der ein Gewerbe betreibt, muss in Deutschland Gewerbesteuer zahlen. Dazu gehören zum Beispiel Handwerksbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleister und Industriebetriebe. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben und kann daher je nach Region unterschiedlich ausfallen. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbesteuersatz der Gemeinde. Finden Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde heraus: Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland – Übersicht
Unser kostenloser Gewerbesteuer-Rechnerhilft Ihnen dabei, Ihre zu erwartende Gewerbesteuer zu berechnen und bietet Ihnen so eine Hilfestellung bei Ihrer Finanzplanung. Geben Sie einfach die benötigten Werte in den Gewerbesteuer-Rechner ein und lassen Sie sich Ihre Gewerbesteuer in Echtzeit berechnen.
Achtung
Vermögensverwaltende GmbH
Für vermögensverwaltende GmbHs gelten oft besondere steuerliche Regelungen, da diese in vielen Fällen nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Ein spezieller vermögensverwaltender GmbH-Rechner kann hier sinnvoll sein, um individuelle Steuerfragen korrekt zu beurteilen.
Gewerbesteuer einfach erklärt: Das müssen Sie wissen
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Neben der Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen, dürfen Einzelunternehmen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 Euro abziehen. Der maßgebende Gewerbeertrag wird dann auf volle 100 Euro abgerundet und mit der bundeseinheitlich festgelegten Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Daraus ergibt sich der sogenannte Steuermessbetrag. Dieser wird im nächsten Schritt mit dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Das Ergebnis ist die festzusetzende Gewerbesteuer.
Gewerbesteuer und Gewerbesteuermessbetrag berechnen
Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 Euro abgerundet und mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag, also die Basis für die Berechnung der Gewerbesteuer. Anschließend wird dieser Messbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Daraus ergibt sich dann die tatsächliche Gewerbesteuer. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden angerechnet. Mögliche Nach- oder Erstattungsbeträge ergeben sich bei der Jahresabrechnung.
| Gewinn aus Gewerbe | |
|---|---|
| + | Hinzurechnungen |
| - | Kürzungen |
| - | Freibetrag |
| = | Maßgebender Gewerbeertrag |
| x | Steuermesszahl (3,5 %) |
| = | Steuermessbetrag |
| x | Hebesatz der Gemeinde |
| = | Festzusetzende Gewerbesteuer |
Info
Unterjährige Vorauszahlungen werden verrechnet
In der Regel leisten Sie über das Jahr bereits Vorauszahlungen. Diese werden am Jahresende mit der festgesetzten Steuer verrechnet. Es kann also sein, dass eine verbleibende Gewerbesteuerzahllast entsteht oder sogar ein Gewerbesteuerbescheid mit Minusbetrag, wenn Sie zu viel vorausgezahlt haben.
Gewerbesteuermessbetrag berechnen: Freibetrag für Unternehmen
Ähnlich wie bei der Einkommensteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer einen abzugsfähigen Freibetrag. Dieser liegt laut Gewerbesteuergesetz (GewStG) aktuell bei jährlich 24.500 Euro. Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen dürfen diesen vom Gewerbeertrag abziehen. Erst das Ergebnis unterliegt dann der Gewerbesteuerpflicht.
Wichtig: Liegt Ihr Gewerbeertrag unter dem Freibetrag, müssen Sie überhaupt keine Gewerbesteuer bezahlen. Sie versteuern folglich immer nur den Ertrag, der über die Freibetragsgrenze hinausgeht.
Info
Wer hat Anspruch auf den Freibetrag?
Anspruch auf den Gewerbesteuer-Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro haben nur Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Kapitalgesellschaften haben hingegen keinen Anspruch auf den Freibetrag. Juristischen Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine) wird ein Freibetrag von 5.000 Euro gewährt, sofern sie steuerpflichtig sind.
Tipp
Weitere Infos rund um die Berechnung der Gewerbesteuer
Auf unserer Seite zur Gewerbesteuer finden Sie weitere umfassende Informationen und Antworten auf spezifische Fragestellungen wie:
- Besonderheiten bei der Gewerbesteuer in GmbHs
- Zerlegung des Steuermessbetrags bei Sitz eines Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden
- Zinsen zur Gewerbesteuer buchen
- Hinzurechnungen und Kürzungen im Gewerbeertrag
- Anrechnung auf die Einkommensteuer
Gewerbesteuer berechnen: ein Beispiel
Angenommen, Sie sind Einzelunternehmer in Dresden – also im Bundesland Sachsen – und wollen die Gewerbesteuer für das Jahr 2026 berechnen. Ihr Gewinn liegt bei 75.000 Euro. Zu den Ausgaben zählen unter anderem 5.000 Euro für die Zinszahlung eines Kredits.
1. Hinzurechnungsbetrag und Kürzungsbetrag
Für die Berechnung des Gewinns können sich Beträge ergeben, die Sie zum Einkommen hinzurechnen oder davon abziehen müssen.
- In unserem Beispiel wären die Zinsen für den Kredit Hinzurechnungsbeträge. Da für diese aber eine Freigrenze von 200.000 Euro gilt, müssen Sie die 5.000 Euro nicht dazurechnen.
- Kürzungsbeträge müssen Sie hier ebenfalls nicht berücksichtigen. Diese entstehen beispielsweise durch Grundbesitz.
2. Gewerbesteuerhebesatz
Der Gewerbesteuerhebesatz ist ein Faktor, der für die Berechnung der Gewerbesteuer notwendig ist, da er mit dem Steuermessbetrag verrechnet werden muss.
In Dresden liegt der Gewerbesteuersatz derzeit bei 450 Prozent, wodurch sich ein Faktor von 4,5 ergibt.
3. Gewerbesteuerfreibetrag
Die Rechtsform des Unternehmens gibt den Freibetrag für die Gewerbesteuer vor. Für Ihr Einzelunternehmen liegt er bei 24.500 Euro. Das gilt auch für Personengesellschaften. Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Gewerbesteuerfreibetrag.
4. Maßgebender Gewerbeertrag
Der maßgebende Gewerbeertrag ist der Ertrag im Sinne des Gewerbesteuergesetzes. Er dient als Grundlage für die Bemessung der Gewerbesteuer.
In unserem Beispiel berechnet sich der maßgebende Gewerbeertrag wie folgt:
Maßgebender Gewerbeertrag = Gewinn – Freibetrag
Also: 75.000 Euro – 24.500 Euro = 50.500 Euro
5. Steuermessbetrag
Der Steuermessbetrag ergibt sich aus dem maßgebenden Gewerbeertrag und der Steuermesszahl. Die Steuermesszahl liegt immer bei 3,5 Prozent.
Steuermessbetrag = Maßgebender Gewerbeertrag x Steuermesszahl
Also: 50.500 Euro x 0,035 = 1.767,50 Euro.
6. Gewerbesteuer
Im letzten Schritt wird der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert:
Gewerbesteuer = Gewerbesteuerhebesatz x Steuermessbetrag
Also: 4,5 x 1.767,50 Euro = 7.953,75 Euro
Die Gewerbesteuer in unserem Beispiel liegt somit bei 7953,75 Euro.
7. Anrechnung auf die Einkommensteuer
Damit sie durch die Gewerbesteuer nicht doppelt belastet werden (weil der Gewinn auch bei der Einkommensteuer versteuert wird), profitieren Einzelunternehmen und Personengesellschaften von einer Steuerermäßigung. Diese erlaubt es, einen Teil der gezahlten Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abzuziehen.
Die Regel lautet: Sie dürfen das Vierfache des Steuermessbetrags von der Einkommensteuer abziehen. Jedoch nur bis maximal zur tatsächlich geschuldeten Einkommensteuer. Ein negativer Betrag (also eine Rückerstattung) kann dadurch nicht entstehen.
Steuerermäßigung = Steuermessbetrag x 4
In unserem Beispiel: 1.767,50 Euro x 4 = 7.070 Euro
Sie können also von der zu zahlenden Einkommensteuer 7.070 Euro abziehen.
Info
Gewerbesteuer für Firmensitz relevant
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Gemeindesteuer in Deutschland. Es kann für Unternehmen wirtschaftlich interessant sein, ihren Firmensitz auch mit Blick auf die jeweilige gewerbesteuerliche Belastung zu wählen. Der Hebesatz beträgt in ganz Deutschland mindestens 200 %. Viele Gemeinden setzen ihn höher an. Zehn von insgesamt 14 Gemeinden mit den niedrigsten Hebesätzen Deutschlands liegen in Bayern.
FAQ: Häufige Fragen zur Berechnung der Gewerbesteuer
Wer ist gewerbesteuerpflichtig?
Jeder, der ein Gewerbe betreibt, ist gewerbesteuerpflichtig. Wenn Sie der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, müssen Sie jedes Jahr zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November die Gewerbesteuervorauszahlung an die Gemeinde entrichten.
Wer muss keine Gewerbesteuer zahlen?
Freiberufler, wie z. B. Rechtsanwälte oder Ärzte, betreiben kein Gewerbe. Sie müssen deshalb auch keine Gewerbesteuer zahlen. Gleiches gilt für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft. Auch wenn Sie (noch) keine Einkünfte mit Ihrem Gewerbebetrieb erzielen, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen. Dennoch sind Sie zur Abgabe einer Nullmeldung für die Gewerbesteuer verpflichtet.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?
Der Freibetrag zur Gewerbesteuer liegt aktuell bei 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Für Vereine und andere juristische Personen liegt der Freibetrag bei 5.000 Euro.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Zur Berechnung der Gewerbesteuer multiplizieren Sie den Gewerbeertrag mit 3,5 %. Das ergibt den Steuermessbetrag. Anschließend wenden Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde an. Daraus ergibt sich dann die zu zahlende Gewerbesteuer. Für eine schnellere Berechnungen können Sie auch unseren Gewerbesteuer-Rechner nutzen.
Wie hoch ist der Hebesatz?
Die Gemeinden bestimmen selbst über den Gewerbesteuerhebesatz. Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) beträgt der Hebesatz mindestens 200 %. Eine Gemeinde kann aber auch höhere Hebesätze festlegen. Alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, die ihren Sitz in dieser Gemeinde haben, werden dann mit dem gleichen Hebesatz besteuert.