Gewerbesteuer-Rechner 2025

Mit dem kostenlosen Gewerbesteuer-Rechner behalten Sie als Unternehmer oder Selbstständiger den Überblick über Ihre Steuerlast. In wenigen Schritten ermitteln Sie schnell und zuverlässig, wie hoch Ihre Gewerbesteuer voraussichtlich ausfällt –auf Basis Ihres Gewerbeertrags, des Hebesatzes Ihrer Gemeinde und möglicher Freibeträge.

  • Schnell: In Sekundenschnelle die voraussichtliche Gewerbesteuer berechnen
  • Exakt: Berücksichtigt individuelle Hebesätze, Freibeträge und die Anrechenbarkeit auf die Einkommensteuer
  • Übersichtlich: Klar strukturierte Eingabemaske für eine einfache und intuitive Nutzung

Gewerbesteuer berechnen mit dem Gewerbesteuer-Rechner

Jeder Unternehmer, der ein Gewerbe angemeldet hat und betreibt, muss in Deutschland Gewerbesteuer zahlen. Dazu gehören zum Beispiel Handwerksbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleister und Industriebetriebe. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben und kann daher je nach Region unterschiedlich ausfallen. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag und nach dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde. Finden Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde heraus: Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland – Übersicht

Unser kostenloser Gewerbesteuer-Rechner hilft Ihnen dabei, Ihre zu erwartende Gewerbesteuer zu berechnen. Geben Sie einfach die benötigten Werte in den Gewerbesteuer-Rechner ein und berechnen Sie so im Handumdrehen Ihre Gewerbesteuer.

Achtung

Vermögensverwaltende GmbH

Für vermögensverwaltende GmbHs gelten oft besondere steuerliche Regelungen, da diese in vielen Fällen nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Ein spezieller vermögensverwaltender GmbH-Rechner kann hier sinnvoll sein, um individuelle Steuerfragen korrekt zu beurteilen.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Sie ist deren wichtigste steuerliche Einnahmequelle. Bezugspunkt für diese Ertragsteuer ist der Gewerbeertrag. Die Gemeinden erheben unterschiedliche Hebesätze. Damit ergeben sich unterschiedlich hohe Gewerbesteuerbeträge in Deutschland. Der Sitz eines gewerbesteuerpflichtigen Unternehmens ist wirtschaftlich relevant.

Video: Gewerbesteuer einfach erklärt - Das musst du wissen!

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Der Gewerbeertrag wird zunächst auf volle 100 Euro abgerundet. Anschließend wird der ermittelte Betrag mit der bundeseinheitlich festgelegten Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Daraus ergibt sich der sogenannte Steuermessbetrag. Dieser wird im nächsten Schritt mit dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert und das Ergebnis ist die festzusetzende Gewerbesteuer.

Während des Jahres werden in der Regel bereits Vorauszahlungen geleistet. Diese werden am Jahresende mit der festgesetzten Steuer verrechnet. Es kann also sein, dass eine verbleibende Gewerbesteuerzahllast entsteht oder im Einzelfall sogar ein Gewerbesteuerbescheid mit Minusbetrag, wenn zu viel vorausgezahlt wurde.

Gewerbesteuermessbetrag berechnen: der mögliche Freibetrag für Unternehmen

Ähnlich wie bei der Einkommensteuer kennt auch das Modell der Gewerbesteuer einen abzugsfähigen Freibetrag. 2021 bis heute liegt er laut Gewerbesteuergesetz (GewStG) bei jährlich 24.500 Euro. Das bedeutet, dass Sie als Unternehmer den Freibetrag unter bestimmten Voraussetzungen vom Gewerbeertrag abziehen dürfen. Erst das Ergebnis unterliegt dann der Gewerbesteuerpflicht. Liegt Ihr Gewerbeertrag jedoch unter dem Freibetrag, dann müssen Sie überhaupt keine Gewerbesteuer bezahlen. Sie versteuern folglich immer nur den Ertrag, der über die Freibetragsgrenze hinausgeht.

Wer hat Anspruch auf den Freibetrag?

Anspruch auf den Gewerbesteuer-Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro haben nur Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Kapitalgesellschaften hingegen habenkeinen Anspruch auf den Freibetrag. Juristischen Personen des privaten Rechts wie Vereinen wird ein Freibetrag von 5000 Euro gewährt, sofern sie steuerpflichtig sind.

Gewerbesteuerpflicht

Wer ein Gewerbe betreibt, ist gewerbesteuerpflichtig. Alle Freiberufler, wie z. B.  Rechtsanwälte oder Ärzte, betreiben kein Gewerbe. Sie müssen deshalb auch keine Gewerbesteuer zahlen. Gleiches gilt für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft. Wer (noch) keine Einkünfte mit seinem Gewerbebetrieb erzielt, muss keine Gewerbesteuer zahlen. Dennoch ist er zur Abgabe einer Nullmeldung für die Gewerbesteuer verpflichtet. Wer der Gewerbesteuerpflicht unterliegt, muss jedes Jahr zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November die Gewerbesteuervorauszahlung an die Gemeinde entrichten.

Hebesatz

Die Gemeinden bestimmen selbst über den Gewerbesteuerhebesatz. Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) beträgt der Hebesatz mindestens 200 %. Die Gemeinden können höhere Hebesätze festlegen. Der Hebesatz wird jeweils für die Gemeinde festgelegt. Das bedeutet, dass alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, die ihren Sitz in dieser Gemeinde haben, mit dem gleichen Hebesatz besteuert werden.

Komplexe gewerbesteuerliche Fallgestaltungen

Kompliziertere Berechnungen können für gewerbesteuerpflichtige Unternehmen entstehen, die in mehreren Gemeinden einen Sitz haben. Der Gesetzgeber sieht für diese Fälle vor, dass der Steuermessbetrag zerlegt wird. Maßgeblich für die Zerlegung ist die Höhe der Arbeitslöhne in den jeweiligen Gemeinden.

Interessante Rechtsfragen können sich auch ergeben, wenn Anteile an einer Mitunternehmerschaft verkauft werden. Grundsätzlich ist nur der laufende Gewinn eines Einzelunternehmens gewerbesteuerpflichtig. Das bedeutet, dass beispielsweise Veräußerungsgewinne oder auch Veräußerungsverluste für die Ermittlung der Gewerbesteuer beim Einzelunternehmen außen vor bleiben. Auch wenn die gesamte Beteiligung an einer Personengesellschaft veräußert wird, unterliegen die entstehenden Gewinne nicht der Gewerbesteuerpflicht. Dagegen werden Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft wie z. B. einer GmbH gewerbesteuerpflichtig.

Inwiefern sind GmbHs von der Gewerbesteuer betroffen?

Wollen Sie die Gewerbesteuer für GmbHs berechnen, müssen Sie wissen, dass hier besondere Regeln gelten.

Als gravierenden Punkt muss die GmbH in ihre Gesamtsteuerbelastung einbeziehen, dass sich Finanzierungskosten auf den für die Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinn auswirken. Der Aufschlag berechnet sich aus sämtlichen kurz- und langfristigen Finanzierungsaufwendungen. Damit wird rein betrieblicher Aufwand gezielt für die Gewerbesteuer nicht zum Abzug zugelassen. Das muss allerdings im Ergebnis nicht zwingend zu einer Belastung führen.

Dafür gibt es zwei Gründe:

  • Maßgebend sind nur noch 25 % der Finanzierungsaufwendungen.
  • Es gibt einen Jahresfreibetrag von 200.000 EUR. Eine Hinzurechnung erfolgt nur in Höhe des Betrags, der diese Hürde überschreitet.

Diese beiden Auswirkungen stellen allerdings noch nicht das endgültige Be- oder Entlastungsergebnis dar: Denn neben den Finanzierungskosten erhöhen auch folgende Faktoren die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer:

  • gezahlte Mieten und Leasingraten,
  • Lizenzen, Konzessionen und
  • bestimmte Zahlungen an stille Gesellschafter

Gewerbesteuer berechnen: Beispiel

Die Gewerbesteuer berechnet sich in mehreren Schritten. Am besten wird das an einem Beispiel für die Berechnung der Gewerbesteuer deutlich.

Angenommen, Sie sind Einzelunternehmer in Dresden – also im Bundesland Sachsen – und Sie wollen die Gewerbesteuer für das Jahr 2024 berechnen. Ihr Gewinn liegt bei 75.000,00 Euro und zu den Ausgaben zählen unter anderem 5.000,00 Euro für die Zinszahlung eines Kredits.

Hinzurechnungsbetrag und Kürzungsbetrag

Für die Berechnung des Gewinns können sich Beträge ergeben, die zum Einkommen hinzugerechnet oder davon abgezogen werden müssen.

In unserem Beispiel wären die Zinsen für den Kredit Hinzurechnungsbeträge. Da für diese aber eine Freigrenze von 200.000,00 Euro gilt, müssen wir die 5.000,00 Euro nicht hinzurechnen.

Kürzungsbeträge müssen wir in diesem Fall ebenfalls nicht berücksichtigen. Diese entstehen beispielsweise durch Grundbesitz.

Gewerbesteuerhebesatz

Der Gewerbesteuerhebesatz ist ein Faktor, der für die Berechnung der Gewerbesteuer notwendig ist, da er mit dem Steuermessbetrag verrechnet werden muss.

Der Hebesatz wird von den Gemeinden festgelegt und variiert daher stark. Der Standort des Unternehmens ist also entscheidend für die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes. Das Minimum für den Hebesatz beträgt 200 Prozent. Dadurch beträgt der Faktor für den Messbetrag mindestens 2.

In Dresden liegt der Gewerbesteuerhebesatz derzeit bei 450 Prozent, wodurch sich ein Faktor von 4,5 ergibt.

Gewerbesteuerfreibetrag

Die Rechtsform des Unternehmens gibt den Freibetrag für die Gewerbesteuer vor. Für unser Einzelunternehmen liegt er bei 24.500,00 Euro. Das gilt auch für Personengesellschaften. Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Gewerbesteuerfreibetrag.

Maßgebender Gewerbeertrag

Der maßgebende Gewerbeertrag ist der Ertrag im Sinne des Gewerbesteuergesetzes. Er dient als Grundlage für die Bemessung der Gewerbesteuer.

Der maßgebende Gewerbeertrag ergibt sich aus dem Gewinn inklusive des Hinzurechnungsbetrags, abzüglich des Kürzungsbetrags und des Freibetrags. Er wird auf volle hundert Euro abgerundet.

In unserem Beispiel liegt der maßgebende Gewerbeertrag bei 50.500,00 Euro. Das ist der Gewinn von 75.000,00 Euro abzüglich des Freibetrags von 24.500,00 Euro.

Steuermessbetrag

Der Steuermessbetrag ergibt sich aus dem maßgebenden Gewerbeertrag und der Steuermesszahl. Die Steuermesszahl liegt immer bei 3,5 Prozent. Das bedeutet, für die Berechnung des Steuermessbetrags berechnen wir 3,5 Prozent vom maßgebenden Gewerbeertrag in Höhe von 50.500,00 Euro.

Der Steuermessbetrag in unserem Beispiel liegt demnach bei 1.767,00 Euro.

Gewerbesteuer

Mit dem Gewerbesteuerhebesatz und dem Steuermessbetrag berechnen wir die Gewerbesteuer.

Die Gewerbesteuer in unserem Beispiel ergibt sich aus 450 Prozent von 1.767,00 Euro und liegt somit bei 7.951,00 Euro.

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einer Einkommensteuerermäßigung: Damit sie durch die Gewerbesteuer nicht doppelt belastet werden (weil der Gewinn auch bei der Einkommensteuer versteuert wird), gibt es eine Steuerermäßigung. Diese erlaubt es, einen Teil der gezahlten Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abzuziehen.

Die Regel lautet: Es darf das Vierfache des Steuermessbetrags von der Einkommensteuer abgezogen werden – jedoch nur bis maximal zur tatsächlich geschuldeten Einkommensteuer. Ein negativer Betrag (also eine Rückerstattung) kann dadurch nicht entstehen.

Das heißt: In unserem Beispiel können wir 7.068,00 Euro von der zu zahlenden Einkommensteuer abziehen → 1.767,00 Euro x 4 = 7.068,00 Euro

Fazit

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Gemeindesteuer in Deutschland. Es kann für Unternehmen wirtschaftlich interessant sein, ihren Firmensitz auch mit Blick auf die jeweilige gewerbesteuerliche Belastung zu wählen. Der Hebesatz beträgt in ganz Deutschland mindestens 200 %. Viele Gemeinden setzen ihn höher an. Zehn von insgesamt 14 Gemeinden mit den niedrigsten Hebesätzen Deutschlands liegen in Bayern.