- Schnell: In Sekundenschnelle die voraussichtliche Gewerbesteuer berechnen
- Exakt: Berücksichtigt individuelle Hebesätze, Freibeträge und die Anrechenbarkeit auf die Einkommensteuer
- Einfach: Steuerlast berechnen ohne komplizierte Formeln oder Tabellen
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Sie ist deren wichtigste steuerliche Einnahmequelle. Bezugspunkt für diese Ertragsteuer ist der Gewerbeertrag. Die Gemeinden erheben unterschiedliche Hebesätze. Damit ergeben sich unterschiedlich hohe Gewerbesteuerbeträge in Deutschland. Der Sitz eines gewerbesteuerpflichtigen Unternehmens ist wirtschaftlich relevant.
Gewerbesteuer berechnen mit dem Gewerbesteuer-Rechner
Jeder Unternehmer, der ein Gewerbe angemeldet hat und betreibt, muss in Deutschland Gewerbesteuer zahlen. Dazu gehören zum Beispiel Handwerksbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleister und Industriebetriebe. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben und kann daher je nach Region unterschiedlich ausfallen. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag und nach dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde. Finden Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde heraus: Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland – Übersicht
Unser kostenloser Gewerbesteuer-Rechner hilft Ihnen dabei, Ihre zu erwartende Gewerbesteuer zu berechnen und bietet Ihnen so eine Hilfestellung bei Ihrer Finanzplanung. Geben Sie einfach die benötigten Werte in den Gewerbesteuer-Rechner ein und und sehen Sie zu, wie Ihre Gewerbesteuer in Echtzeit berechnet wird.
Achtung
Vermögensverwaltende GmbH
Für vermögensverwaltende GmbHs gelten oft besondere steuerliche Regelungen, da diese in vielen Fällen nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Ein spezieller vermögensverwaltender GmbH-Rechner kann hier sinnvoll sein, um individuelle Steuerfragen korrekt zu beurteilen.
Video: Gewerbesteuer einfach erklärt - Das musst du wissen!
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Neben der Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen, dürfen Einzelunternehmen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 Euro abziehen. Der maßgebende Gewerbeertrag wird dann auf volle 100 Euro abgerundet und mit der bundeseinheitlich festgelegten Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Daraus ergibt sich der sogenannte Steuermessbetrag. Dieser wird im nächsten Schritt mit dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Das Ergebnis ist die festzusetzende Gewerbesteuer.
Der Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt nach diesem Schema:
| Gewinn aus Gewerbe | |
|---|---|
| + | Hinzurechnungen |
| - | Kürzungen |
| - | Freibetrag |
| = | Maßgebender Gewerbeertrag |
| x | Steuermesszahl (3,5 %) |
| = | Steuermessbetrag |
| x | Hebesatz der Gemeinde |
| = | Festzusetzende Gewerbesteuer |
Info
Unterjährige Vorauszahlungen werden verrechnet
Während des Jahres werden in der Regel bereits Vorauszahlungen geleistet. Diese werden am Jahresende mit der festgesetzten Steuer verrechnet. Es kann also sein, dass eine verbleibende Gewerbesteuerzahllast entsteht oder im Einzelfall sogar ein Gewerbesteuerbescheid mit Minusbetrag, wenn zu viel vorausgezahlt wurde.
Gewerbesteuermessbetrag berechnen: der Freibetrag für Unternehmen
Ähnlich wie bei der Einkommensteuer kennt auch das Modell der Gewerbesteuer einen abzugsfähigen Freibetrag. 2021 bis heute liegt er laut Gewerbesteuergesetz (GewStG) bei jährlich 24.500 Euro. Diesen dürfen Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen vom Gewerbeertrag abziehen. Erst das Ergebnis unterliegt dann der Gewerbesteuerpflicht. Liegt Ihr Gewerbeertrag jedoch unter dem Freibetrag, dann müssen Sie überhaupt keine Gewerbesteuer bezahlen. Sie versteuern folglich immer nur den Ertrag, der über die Freibetragsgrenze hinausgeht.
Info
Wer hat Anspruch auf den Freibetrag?
Anspruch auf den Gewerbesteuer-Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro haben nur Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Kapitalgesellschaften hingegen haben keinen Anspruch auf den Freibetrag. Juristischen Personen des privaten Rechts wie Vereinen wird ein Freibetrag von 5.000 Euro gewährt, sofern sie steuerpflichtig sind.
FAQ: Häufige Fragen zur Berechnung der Gewerbesteuer
Wer ist gewerbesteuerpflichtig?
Wer ein Gewerbe betreibt, ist gewerbesteuerpflichtig. Wer der Gewerbesteuerpflicht unterliegt, muss jedes Jahr zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November die Gewerbesteuervorauszahlung an die Gemeinde entrichten.
Wer muss keine Gewerbesteuer zahlen?
Alle Freiberufler, wie z. B. Rechtsanwälte oder Ärzte, betreiben kein Gewerbe. Sie müssen deshalb auch keine Gewerbesteuer zahlen. Gleiches gilt für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft. Wer (noch) keine Einkünfte mit seinem Gewerbebetrieb erzielt, muss keine Gewerbesteuer zahlen. Dennoch ist er zur Abgabe einer Nullmeldung für die Gewerbesteuer verpflichtet.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?
Der Freibetrag zur Gewerbesteuer liegt aktuell bei 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Für Vereine und andere juristische Personen liegt der Freibetrag bei 5.000 Euro.
Wie hoch ist der Hebesatz?
Die Gemeinden bestimmen selbst über den Gewerbesteuerhebesatz. Gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) beträgt der Hebesatz mindestens 200 %. Die Gemeinden können höhere Hebesätze festlegen. Der Hebesatz wird jeweils für die Gemeinde festgelegt. Das bedeutet, dass alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, die ihren Sitz in dieser Gemeinde haben, mit dem gleichen Hebesatz besteuert werden. Der Hebesatz kann daher ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Unternehmensstandorts sein.
Tipp
Weitere Infos rund um die Berechnung der Gewerbesteuer
Auf unserer Seite zur Gewerbesteuer finden Sie weitere umfassende Informationen und Antworten auf spezifische Fragestellungen wie:
- Besonderheiten bei der Gewerbesteuer in GmbHs
- Zerlegung des Steuermessbetrags bei Sitz eines Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden
- Zinsen zur Gewerbesteuer buchen
- Hinzurechnungen und Kürzungen im Gewerbeertrag
- Anrechnung auf die Einkommensteuer
Gewerbesteuer berechnen: ein Beispiel
Die Gewerbesteuer berechnet sich in mehreren Schritten. Am besten wird das an einem Beispiel für die Berechnung der Gewerbesteuer deutlich.
Angenommen, Sie sind Einzelunternehmer in Dresden – also im Bundesland Sachsen – und Sie wollen die Gewerbesteuer für das Jahr 2025 berechnen. Ihr Gewinn liegt bei 75.000 Euro und zu den Ausgaben zählen unter anderem 5.000 Euro für die Zinszahlung eines Kredits.
1. Hinzurechnungsbetrag und Kürzungsbetrag
Für die Berechnung des Gewinns können sich Beträge ergeben, die zum Einkommen hinzugerechnet oder davon abgezogen werden müssen.
- In unserem Beispiel wären die Zinsen für den Kredit Hinzurechnungsbeträge. Da für diese aber eine Freigrenze von 200.000 Euro gilt, müssen wir die 5.000 Euro nicht hinzurechnen.
- Kürzungsbeträge müssen wir in diesem Fall ebenfalls nicht berücksichtigen. Diese entstehen beispielsweise durch Grundbesitz.
2. Gewerbesteuerhebesatz
Der Gewerbesteuerhebesatz ist ein Faktor, der für die Berechnung der Gewerbesteuer notwendig ist, da er mit dem Steuermessbetrag verrechnet werden muss.
In Dresden liegt der Gewerbesteuerhebesatz derzeit bei 450 Prozent, wodurch sich ein Faktor von 4,5 ergibt.
3. Gewerbesteuerfreibetrag
Die Rechtsformdes Unternehmens gibt den Freibetrag für die Gewerbesteuer vor. Für unser Einzelunternehmen liegt er bei 24.500,00 Euro. Das gilt auch für Personengesellschaften. Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Gewerbesteuerfreibetrag.
4. Maßgebender Gewerbeertrag
Der maßgebende Gewerbeertrag ist der Ertrag im Sinne des Gewerbesteuergesetzes. Er dient als Grundlage für die Bemessung der Gewerbesteuer.
In unserem Beispiel berechnet sich der maßgebende Gewerbeertrag wie folgt:
Maßgebender Gewerbeertrag = Gewinn – Freibetrag
Also: 75.000 Euro – 24.500 Euro = 50.500 Euro
5. Steuermessbetrag
Der Steuermessbetrag ergibt sich aus dem maßgebenden Gewerbeertrag und der Steuermesszahl. Die Steuermesszahl liegt immer bei 3,5 Prozent.
Steuermessbetrag = Maßgebender Gewerbeertrag x Steuermesszahl
Also: 50.500 Euro x 0,035 = 1.767,50 Euro.
6. Gewerbesteuer
Im letzten Schritt wird der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert:
Gewerbesteuer = Gewerbesteuerhebesatz x Steuermessbetrag
Also: 4,5 x 1.767,50 Euro = 7.953,75 Euro
Die Gewerbesteuer in unserem Beispiel liegt somit bei 7953,75 Euro.
7. Anrechnung auf die Einkommensteuer
Damit sie durch die Gewerbesteuer nicht doppelt belastet werden (weil der Gewinn auch bei der Einkommensteuer versteuert wird), profitieren Einzelunternehmen und Personengesellschaften von einer Steuerermäßigung. Diese erlaubt es, einen Teil der gezahlten Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abzuziehen.
Die Regel lautet: Es darf das Vierfache des Steuermessbetrags von der Einkommensteuer abgezogen werden – jedoch nur bis maximal zur tatsächlich geschuldeten Einkommensteuer. Ein negativer Betrag (also eine Rückerstattung) kann dadurch nicht entstehen.
Steuerermäßigung = Steuermessbetrag x 4
In unserem Beispiel also: 1.767,50 Euro x 4 = 7.070 Euro
Wir können also von der zu zahlenden Einkommensteuer 7.070 Euro abziehen.
Fazit
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Gemeindesteuer in Deutschland. Es kann für Unternehmen wirtschaftlich interessant sein, ihren Firmensitz auch mit Blick auf die jeweilige gewerbesteuerliche Belastung zu wählen. Der Hebesatz beträgt in ganz Deutschland mindestens 200 %. Viele Gemeinden setzen ihn höher an. Zehn von insgesamt 14 Gemeinden mit den niedrigsten Hebesätzen Deutschlands liegen in Bayern.