Zusammenfassung
Der Widerruf im Überblick
- In vielen Fällen ist es möglich, einen Kauf oder einen Vertragsabschluss zu widerrufen – etwa bei Online-Käufen oder Haustürgeschäften greift das Widerrufsrecht.
- Es handelt sich hierbei um eine Rücktrittserklärung nach Vertragsabschluss durch den Käufer.
- In der Regel gilt eine Frist von 14 Tagen ab Kaufvertrag bzw. ab Vertragsunterzeichnung, danach erlischt das Widerrufsrecht.
- Ein Widerruf ist im Idealfall schriftlich und vor allem ausdrücklich zu formulieren.
Definition
Definition des Widerrufsrechts
Bei einem Kauf entsteht zwischen Händler und Kunden ein Kaufvertrag durch zwei kongruente sog. Willenserklärungen: Angebot und Annahme.. Der Kunde ist damit einverstanden, für ein Produkt einen Preis zu zahlen und dafür das entsprechende Produkt von dem Verkäufer zu erhalten. Umgekehrt ist der Verkäufer bereit, ein Produkt gegen Geldzahlung zu veräußern.
Im Rahmen des Widerrufsrechts, daszum Schutz der Verbraucher dient, kann der Käufer seine Willenserklärung rechtswirksam widerrufen. Durch den Widerruf wird der Kaufverträg rückabgewickelt und sowohl Käufer als auch Verkäufer von den vereinbarten Pflichten befreit.
Das Widerrufsrecht ist also eine Rücktrittserklärung vom Kaufvertrag durch den Verbraucher. Die Regelungen für den Widerruf sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten (§§ 355 bis 361 BGB). Demnach handelt es sich um ein einseitiges Verbraucherrecht, für das keine Zustimmung notwendig ist. Das bedeutet, dass Unternehmer an das Gesetz gebunden sind und Verbraucher es jederzeit unter den vorgegebenen Umständen anwenden dürfen. Eine dieser Vorgaben sind die Fristen für den Widerruf.
Wer darf widerrufen?
Ein Widerruf einer Willenserklärung ist nur dann möglich, wenn es sich um einen bestimmten Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer handelt. Der häufigste Fall ist der sog. Fernabsatzvertrag. Ein solcher kommt beim Onlineshopping zustande. Ein weiterer Fall ist das sog. Haustürgeschäft. Bei reinen Geschäftsverträgen zwischen Unternehmen gilt das Widerrufsrecht daher nicht. Und auch beim Kauf an der Ladentheke gibt es keine Möglichkeit zum Widerruf.
Sind mehrere Personen auf einer Vertragsseite beteiligt, muss nicht jeder von ihnen das Widerrufsrecht ausüben. Jede Person kann ihre eigene Willenserklärung individuell widerrufen, da das Widerrufsrecht teilbar ist.
Es ist zudem keine Zustimmung der Vertragspartner notwendig. Anders verhält es sich bei Rücknahme einer Kündigung . Hier muss die andere Vertragspartei ausdrücklich zustimmen, damit der Vertrag fortgesetzt werden kann.
Die Fristen im Widerrufsrecht
Die Fristen im Widerrufsrecht sind seit 2014 einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten geregelt. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt also in der gesamten EU 14 Tage. Die 14 Tage Widerrufsfrist beziehen sich auf tatsächliche Tage. Es werden also auch Feiertage und Sonntage berücksichtigt, nicht nur 14 Werktage. Es handelt sich also um eine Frist von genau zwei Wochen.
Einzige Ausnahme davon ist, wenn der 14. Tag auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt. Dann gilt als Stichtag der nächste Werktag.
Onlinehändler können Verbrauchern freiwillig eine längere Widerrufsfrist einräumen. Sie dürfen die Frist von 14 Tagen aber nicht verkürzen.
Die Frist beginnt grundsätzlich mit Abschluss des Vertrages.
Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt bei einem Kaufvertrag über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter (z. B. der Nachbar) die Ware erhält.
Besondere Fälle sind:
- Teillieferungen: Frist beginnt mit Erhalt der letzten Teillieferung.
- Mehrere Waren in einer Bestellung: Frist beginnt mit Erhalt der letzten Ware.
- Dienstleistungsverträge: Frist beginnt mit Vertragsschluss.
- Digitale Inhalte: Frist beginnt ebenfalls mit Vertragsschluss, sofern keine Lieferung auf einem physischen Datenträger erfolgt.
Die Frist beginnt nur, wenn der Händler den Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Die Voraussetzung ist also eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung seitens des Händlers. Diese findet sich meist als Anhang in der E-Mail, die man nach dem Klick auf „Bestellen“ erhält.
Fehlt diese Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
Umgekehrt müssen Verbraucher die Widerrufsfrist einhalten. Verstreicht diese, dürfen Verkäufer die Rückgabe ablehnen. In den meisten Fällen zeigen sich Händler jedoch kulant und sind nicht allzu streng, wenn auch mal 15 Tage vergangen sind. Bei einem Umtausch nach 140 Tagen kann man sich aber nicht beschweren, wenn dieser nicht akzeptiert wird.
In diesen Fällen besteht das Recht auf Widerruf
Das Widerrufsrecht (§§ 355 ff. BGB) gilt grundsätzlich nur für sogenannte Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge: Online-Shopping, Haustürgeschäfte oder Telefonverträge. Es schützt Verbraucher, die ohne persönlichen Kontakt zum Unternehmer oder Händler einen Vertrag abschließen und die Ware nicht in Augenschein nehmen können.Das Widerrufsrecht gilt also für alle Verträge, die sie online oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen:
- Fernabsatzverträge über Waren: z. B. Kleidung, Technik, Bücher, Möbel im Online-Shop
- Dienstleistungsverträge: z. B. Fitnessstudio, Coaching, Streaming-Abo
- Verträge über digitale Inhalte, die nicht auf einem physischen Datenträger geliefert werden: z. B. E-Books, Software-Downloads, Online-Kurse
- Verträge außerhalb von Geschäftsräumen: z. B. Haustürgeschäft, Verkauf auf der Straße oder an der Wohnungstür
Wichtig: Das Widerrufsrecht gilt nicht für Einkäufe in einem Ladengeschäft.
Wenn Verbraucher in einem stationären Ladenlokal oder Gecshäfts einkaufen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Umtausch oder Rückgabe von Ware ist dann grundsätzlich ausgeschlossen und nur dann möglich, wenn:
- der Händler dies freiwillig anbietet (Kulanzregelung),
- oder die Ware mangelhaft ist. Dann gelten aber die Gewährleistungsrechte nach §§ 434 ff. BGB. Dabei handelt es sich nicht um einen Widerruf.
Der Verzicht auf den Widerruf
Bei online abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen können Verbraucher auf Ihr Recht zum Widerruf verzichten. Die Folge ist, dass der Vertragspartner nach Abschluss des Vertrags sofort mit der Erbringung der Leistung beginnen kann. Hierzu muss der Verbraucher:
- ausdrücklich zustimmen, dass mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und
- bestätigen, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Unternehmer sollten darauf achten, dass die Zustimmung und Belehrung dokumentiert sind (z. B. per Checkbox und Text im Bestellprozess). Zusätzlich sollte eine PDF-Bestätigung oder E-Mail mit Widerrufsbelehrung erfolgen.
Der vollständige Widerruf
Ein Widerruf muss immer vollständig erfolgen. Das bedeutet, dass von einem Produkt nicht nur Teile widerrufen werden können. Entweder geht das gesamte Produkt zurück oder gar nichts. Anders sieht es bei Teillieferungen aus.
Händler sind nicht dazu gezwungen, halbe Produkte zurückzunehmen. Wird beispielsweise ein Puzzle zurückgegeben, sollte man sich davon überzeugen, dass es auch noch alle Teile enthält. Es sei denn, der Widerruf bezieht sich darauf, dass Teile fehlen. Dann handelt es sich jedoch um einen Gewährleistungsfall.
Auch dürfen Kunden nicht bestimmte Teile eines Produkts behalten, die funktionieren. Die Carrerabahn mit zwei Autos, von denen nur eins fährt, kann nicht nur in Form des defekten Autos widerrufen werden.
Verkäufer haben in der Regel nichts mit der Herstellung der Produkte zu tun und müssen diese selbst ebenfalls beim herstellenden Unternehmen zurückgeben. Das geht nur, wenn diese komplett sind, wie sie verkauft wurden.
Händler können sich dabei nicht auf das Widerrufsrecht berufen. Der Widerruf dient dem Verbraucherschutz und ist somit auch nur von diesen anwendbar. Bei Business-to-Business-Geschäften (B2B) gelten die Regelungen aus dem Widerrufsrecht also nicht.
Der teilweise Widerruf
Wie bei fast allem anderen gibt es auch beim Widerruf Ausnahmen von der Regel. Obwohl ein Widerruf sich wie gesagt auf ein gesamtes Produkt beziehen muss, gibt es Fälle, in denen ein teilweiser Widerruf möglich ist.
Das ergibt sich im Grunde aus dem Fall selbst heraus. Ein partieller Widerruf ist möglich, wenn sich einzelne Komponenten aus einem Kauf vom Rest des Kaufs trennen lassen. Werden also mehrere Produkte mit einem Kauf erworben, kann ein Produkt aus diesem Kauf widerrufen werden. Wichtig ist, dass sich die Produkte vollständig voneinander trennen lassen.
Bei einer Dienstleistung ist ebenfalls ein teilweiser Widerruf möglich. Wenn sich ein Kunde während der Durchführung einer Dienstleistung dazu entscheidet, die Dienstleistung zu widerrufen, muss der Kunde den bereits erbrachten Teil der Dienstleistung bezahlen.
Die Höhe des Betrags für die bereits erbrachte Teilleistung ergibt sich dabei aus dem vereinbarten Gesamtpreis für die Dienstleistung. Der wird dann anteilig heruntergerechnet auf den erbrachten Teil der Arbeit.
Wenn im Vorfeld kein Preis vereinbart wurde, ist der Marktpreis entscheidend für den Wert der bereits geleisteten Arbeit.
Das verarbeitete Material sollte natürlich mit in die Rechnung einfließen. Noch nicht verbautes Material, das extra für diesen Auftrag bestellt wurde, darf aber nicht berechnet werden.
Der unmögliche Widerruf
Es gibt trotz des Widerrufsrechts bestimmte Situationen, in denen ein Widerruf nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Vertrag mit einer Laufzeit unter einem Jahr geschlossen wird. Dann besteht laut dem BGB kein Widerrufsrecht.
Diese Beispiele zeigen, in welchen Fällen kein Widerruf möglich ist:
- bei individuell angefertigten Waren, wie zum Beispiel maßgeschneiderte Anzüge oder Produkte mit dem Namen
- bei schneller Verderblichkeit, wie bei Lebensmitteln
- bei Hygieneprodukten, wenn die Verpackung bereits geöffnet wurde
- bei allgemein versiegelten Produkten, die bereits geöffnet wurden, z. B. CDs
- bei Ton- und Videoaufnahmen
- bei Waren und Dienstleistungen, die Preisschwankungen abhängig vom Finanzmarkt unterliegen, wie beispielsweise Wertpapiere
- bei notariell beurkundeten Verträgen
- bei Buchungen für einen bestimmten Termin, wie Bahn- oder Konzerttickets oder Hotelbuchungen
- bei Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat
Diese Verträge können widerrufen werden
In der Regel besteht bei einem Kauf immer eine Art von Kaufvertrag oder zumindest eine andere Form der Bestätigung, dass ein Geschäft abgeschlossen wurde. Das Widerrufsrecht gilt für alle diese Vertragsformen. Das beinhaltet diese Verträge:
- Fernabsatzgeschäfte: ein Vertrag ohne körperliche Anwesenheit und mithilfe von Fernkommunikationsmitteln, der beispielsweise bei Online-Käufen, Katalogbestellungen oder Kaufgeschäften über das Telefon gilt
- Versicherungsverträge: diese unterliegen dem Versicherungsrecht, das ebenfalls an die Widerrufsregelungen gebunden ist (siehe Widerrufsmöglichkeiten laut Versicherungsgesetz § 8 VVG) und können bei Fehlern oft auch noch Jahre später widerrufen werden
- Haustürgeschäfte: Dabei handelt es sich um einen mündlichen Vertragsabschluss in Persona, der in der eigenen Wohnung oder am Arbeitsplatz, aber außerhalb von Geschäftsräumen, geschlossen wird und nicht im Vorfeld angekündigt wurde, wie beispielsweise spontane Besuche von Staubsaugervertreter oder bei geschäftlichen Events.
- Bauverträge: Der Widerruf ist seit 2018 möglich, aber nur dann, wenn es sich um Verbraucherbauverträge handelt, wie beispielsweise der Bau eines Gebäudes oder größere Umbaumaßnahmen.
- Darlehensverträge: hier ist der Widerruf nur dann möglich, wenn der Darlehensvertrag nicht notariell beglaubigt ist, wie beispielsweise bei privaten Autoverkäufen
- Käufe auf Kredit: diese werden meistens mit einem Kaufvertrag vereinbart, zum Beispiel beim Kauf einer Küche oder von Möbeln
- Einzugsermächtigungen: diese können Käufer bis zu acht Wochen nach der Genehmigung der SEPA-Lastschrift widerrufen
- Ratenlieferungsverträge: Dabei handelt es sich um Teillieferungen für eine gleichartige Sache, bei denen ein Widerruf aber nur dann möglich ist, wenn es sich nicht um zusammengehörige Objekte handelt, wie beispielsweise mehrere Bände eines Lexikons oder ein Zeitschriften-Abo.
Für diese Vertragsformen besteht immer das Widerrufsrecht, es sei denn, dieses wird durch eine der genannten Ausnahmen ausgesetzt. Der Widerruf selbst muss in jedem dieser Fälle innerhalb der vorgegebenen Frist von 14 Tagen erfolgen.
Widerruf schriftlich oder mündlich?
Eine wichtige Frage ist unter anderem, wie man einen Widerruf schreibt. Zu einem Widerruf gehört seit 2014 ein Widerrufsschreiben oder eine Widerrufserklärung. Diese dient vor allem der Nachweispflicht. Das Schreiben selbst bedarf keiner bestimmten Form und kann auch ganz einfach per Mail gesendet oder mündlich übermittelt werden. Das Widerrufen selbst erfolgt mit einer Unterschrift des Käufers.
Bei den meisten Bestellungen aus dem Internet ist die Widerrufserklärung bereits enthalten und muss bei Bedarf nur ausgefüllt werden.
Das Widerrufsschreiben muss diese Angaben enthalten:
- Anschrift des Unternehmens beziehungsweise des Verkäufer optional die eigenen Kontaktdaten
- Anschrift des Kunden
- Datum des Kaufs oder der Bestellung
- Eine genaue Bezeichnung der Ware oder der Dienstleistung
- Unterschrift
Die Widerrufserklärung muss mit der Ware innerhalb der Frist beim entsprechenden Unternehmen vorliegen, ansonsten kann das Unternehmen dem Widerruf widersprechen. Laut § 356 Abs. 1 BGB müssen Unternehmer den Eingang des Widerrufs umgehend auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, wenn der Verbraucher diese Möglichkeit nutzt.
Eine Begründung für den Widerruf muss laut BGB §355 nicht aufgeführt werden. Es ist aber möglich, auf einem vorgefertigten Widerrufsschreiben danach zu fragen. Das kann sinnvoll sein, um Widerrufe miteinander abzugleichen. Vielleicht stellt sich heraus, dass es bestimmte Gründe für Widerrufe gibt, die sich wiederholen. Dann kann darauf entsprechend reagiert und Optimierungen vorgenommen werden.
Eine Pflicht für Verbraucher besteht für die Angabe einer Begründung aber nicht. Sie können diese Abfrage also auch ignorieren. Der Versuch ist es häufig aber trotzdem wert. Auch, wenn nicht alle Kunden einen Grund für den Widerruf angeben, tun es einige dennoch und liefern Ihnen Informationen, die Sie sonst nicht hätten.
Die wohl wichtigste Vorgabe, um einen Widerruf zu formulieren, ist die Ausdrücklichkeit. Folgende Vorlage kann für das Widerrufsrecht verwendet werden:
„Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware/Dienstleistung innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist.“
Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, können Unternehmen auf ihrer Webseite Muster-Widerrufsformulare oder ähnliche Vorlagen zum Widerruf des Vertrags bereitstellen. Kunden können diese ausfüllen und absenden.
Der Ablauf nach dem Widerruf
Nach dem Widerruf orientieren sich Unternehmer an folgendem Ablauf:
Der Rückversand
Nach dem Widerruf müssen die Käufer die erhaltene Ware oder Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurücksenden. Die Verantwortung für die Ware während des Rückversands liegt beim Unternehmer, die Rücksendekosten müssen die Käufer tragen, wenn das Unternehmen dies verlangt.
Falls die Ware durch den Käufer beschädigt wurde und nicht mehr im ursprünglichen Zustand ist, kann dieser für den Wertverlust haftbar gemacht werden. Wichtig ist, dass er vorher darüber informiert wird. Produkte, die zur Prüfung ausgepackt oder anprobiert werden müssen, dürfen ausgepackt werden, ohne dass dadurch eine Zahlungspflicht besteht.
Bei Haustürgeschäften sind Verkäufer verpflichtet, die Ware selbst abzuholen.
Erstattung der Kosten
Händler erstatten die Kosten erst, wenn die Ware wieder bei ihnen eingetroffen ist oder Käufer nachweisen können, dass sie das Paket abgeschickt haben. Das geht beispielsweise durch eine Sendungsnummer.
Der Widerruf bei Dienstleistungen
Wenn eine Dienstleistung widerrufen wird, nachdem die Arbeiten bereits begonnen haben, müssen Kunden einen anteiligen Wertersatz für die erbrachte Leistung zahlen. Hat er jedoch im Vorfeld ausdrücklich zugestimmt und eine Auftragsbestätigung erhalten, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig und ein Widerruf ist nicht mehr möglich.