Zusammenfassung
Unternehmensregister im Überblick
- Im Unternehmensregister finden Sie rechtlich relevante Informationen über hinterlegungs- und offenlegungspflichtige Unternehmen in Deutschland.
- Betreiber des Unternehmensregisters in Deutschland ist der Bundesanzeiger Verlag im Auftrag des Bundesjustizministeriums.
- Informationen über europäische Unternehmen finden Sie im EU-Unternehmensregister.
- Die Plattform bündelt Informationen aus unterschiedlichen Quellen.
- Sie dient dem Rechtsverkehr sowie dem Schutz von Kunden und Gläubigern.
- Registrierung und Nutzung des Registers zu Recherchezwecken sind kostenfrei.
- Gebühren werden lediglich für hinterlegte Jahresabschlüsse sowie deren Beglaubigung fällig.
Definition
Was ist das Unternehmensregister?
Das Unternehmensregister ist ein Verzeichnis, in dem veröffentlichungspflichtige Daten über Unternehmen bereitgestellt werden. Das Register dient dabei als zentrale Plattform, in der diese Unternehmensdaten aus unterschiedlichen Registern zusammengeführt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der Abruf der Informationen erfolgt elektronisch.
Rechtsgrundlage
Rechtliche Grundlage für die Einführung bildet das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Es dient dem Rechtsverkehr sowie dem Schutz von Kunden und Gläubigern und bündelt Informationen aus unterschiedlichen Quellen, wie dem:
- Handelsregister
- Partnerschaftsregister
- Gesellschaftsregister
- Genossenschaftsregister
- Bundesanzeiger
Info
Was ist der Bundesanzeiger?
Der Bundesanzeiger ist ein Amtsblatt, das vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird und im Bundesanzeiger Verlag erscheint. Während er ursprünglich in gedruckter Form als amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der Bundesrepublik Deutschland diente, werden Informationen mittlerweile überwiegend elektronisch veröffentlicht.
Welche Informationen stehen im Unternehmensregister?
Neben den Registerdaten finden Sie im Unternehmensregister weitere Informationen wie:
- Handelsregisterbekanntmachungen
- Insolvenzbekanntmachungen
- Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger wie Ad-hoc-Mitteilungen der Unternehmen oder Informationen über die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Damit werden im Unternehmensregister alle rechtlich relevanten Informationen über hinterlegungs- und offenlegungspflichtige Unternehmen zentral in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Durch die Offenlegung soll vermieden werden, dass Unternehmen negative Entwicklungen verschweigen. Das wiederum dient dem Schutz von Kunden, Geschäftspartnern und Gläubigern. Gegen Unternehmen, die gegen ihre Offenlegungspflicht verstoßen wird zwingend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Bundesamt für Justiz eingeleitet. Sie müssen mit einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000 € rechnen.
Informationen im Unternehmensregister für sich nutzen
Möchten Sie sich beispielsweise über ein Unternehmen informieren, bevor Sie eine geschäftliche Beziehung mit ihm eingehen, können Sie mithilfe des Unternehmensregisters eine umfangreiche Recherche durchführen. Sie können die Einträge im Unternehmensregister aber auch für eine Markt- und Wettbewerbsanalyse nutzen und die eigenen Zahlen mit denen Ihrer Mitbewerber am Markt vergleichen.
Tipp
European Business Register (EBR)
Möchten Sie sich über Unternehmen im europäischen Ausland informieren, können Sie sich an die Unternehmensregister im jeweiligen Land wenden. Alternativ finden Sie bei der European Business Registry Association (EBRA), dem europäischen Unternehmensregister, gebündelte Informationen aus Handels- und Unternehmensregistern aus ganz Europa.
Was ist der Unterschied zwischen dem Handelsregister und dem Unternehmensregister?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das wichtige rechtliche Informationen über die dort eingetragenen Kaufleute und Unternehmen enthält. Zu diesen Informationen zählen Angaben über:
- den Namen der Kaufleute oder Unternehmen (Firma)
- den Unternehmenssitz
- den Inhaber oder die Geschäftsführer (die gesetzlichen Vertreter)
- Vertretungsmacht (Einzel- oder Gesamtvertretung) sowie ggf. Prokura
- die Gesellschafter
- Gegenstand und Stammkapital (bei Kapitalgesellschaften)
Diese Informationen finden Sie auch im Unternehmensregister. Darüber hinaus enthält dieses zusätzliche Information über die Unternehmen aus weiteren Quellen, welche Sie dort zentral gebündelt einsehen können.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass für die Inhalte im Handelsregister ein öffentlicher Glaube im Hinblick auf die Richtigkeit der enthaltenen Angaben besteht (vgl. § 15 Handelsgesetzbuch (HGB)). Dieser sogenannte Vertrauensschutzbesteht beim Unternehmensregister nicht. Seine Inhalte weisen weder eine vertrauensschützenden (positive) noch eine vertrauenszerstörende (negative) Publizität auf.
Info
Was ist im Gegensatz dazu das Gewerberegister?
Das Gewerberegister ist ein Verzeichnis, das von den Kommunen geführt wird und Informationen über die dort gemeldeten Gewerbeunternehmen enthält. Hier werden neben allgemeinen Informationen zu den Unternehmen weitere Daten, wie zum Beispiel zu Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbebetrieben registriert. Wie beim Unternehmensregister besteht auch für die im Gewerberegister hinterlegten Informationen kein Vertrauensschutz.
Wer steht im Unternehmensregister?
Für Unternehmen bestimmter Rechtsformen besteht eine Offenlegungspflicht im Unternehmensregister. Dabei handelt es sich um Betriebe, die handelsregisterpflichtig sind. Zu diesen eintragungs- und veröffentlichungspflichtigen Unternehmen zählen:
- Eingetragene Kaufleute (e.K.)
- Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG)
- Eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR)
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt))
- Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften
- Eingetragene Genossenschaften (eG)
- Banken und Versicherungen
Informationen zu Unternehmen anderer Rechtsformen finden Sie ebenfalls im Unternehmensregister. Hierzu gehören zum Beispiel nicht eingetragene Kaufleute, Freiberufler oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die sich freiwillig dort eingetragen haben.
Welche Informationen werden im Unternehmensregister genau veröffentlicht?
Das Unternehmensregister bündelt Daten aus verschiedenen Registern sowie Veröffentlichungen und Bekanntmachungen hinterlegungs- und offenlegungspflichtiger Unternehmen. Nach § 8b Abs. 2 HGB sind dort die folgenden Informationen öffentlich zugänglich:
- Adressdaten zu den Unternehmen
- Rechnungslegungsunterlagen wie Jahresabschlüsse und Bilanzen sowie Finanzberichte
- Veröffentlichungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
- Handelsregistereinträge, Genossenschaftsregistereinträge, Partnerschaftsregistereinträge sowie die jeweiligen entsprechend dazu eingereichten Dokumente und Registerbekanntmachungen
- Gesellschaftsbekanntmachungen aus dem Bundesanzeiger sowie aus dem Aktionärsforum
- Kapitalmarktinformationen wie Insiderinformationen, Eigengeschäfte von Führungskräften, Herkunftsstaat, Stimmrechtsmitteilungen, Wertpapiererwerb und Übernahme, Prospekte/Hinweise, sonstige Kapitalmarktinformationen sowie weitere Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger zu Wertpapieren
- Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte
Info
Gesellschaftsregister über das Unternehmensregister zugänglich
Seit dem 1.1.2024 ist auch das Gesellschaftsregister, das Auskünfte über eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR) enthält, über das Unternehmensregister zugänglich. Eintragungen und Registerdokumente aus dem Gesellschaftsregister können über die im Unternehmensregister zur Verfügung stehenden Suchverfahren abgerufen werden.
Woher kommen die Informationen im Unternehmensregister?
Unternehmen können die erforderlichen Informationen selbst oder über ihren Steuerberater direkt an das Unternehmensregister übermitteln. Allerdings werden die entsprechenden Daten beim Eintrag eines Unternehmens in das Handelsregister automatisch an das Unternehmensregister weitergereicht.
Auf welche Art und Weise bzw. in welchem Format die Informationen für den Unternehmensregistereintrag übermittelt werden müssen, ist in der Unternehmensregisterverordnung (URV) festgelegt.
Was kostet die Nutzung des Unternehmensregisters?
Sowohl die Registrierung von Unternehmen im Unternehmensregister sowie die Recherche und Einsicht in Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Registerdaten von Unternehmen sind kostenlos. Gebühren werden lediglich für den Abruf von Jahresabschlussunterlagen, die im Unternehmensregister hinterlegt sind, sowie für die Beglaubigung von Jahresabschlüssen erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Justizverwaltungskostengesetz:
- Für hinterlegte Jahresabschlüsse wird eine Gebühr in Höhe von 1 € zzgl. MwSt. fällig.
- Für die Beglaubigung von Jahresabschlüssen wird für jede angefangene Seite eine Gebühr von 0,50 € zzgl. MwSt. fällig.
- Bei Abschlüssen, die weniger als 10 Seiten umfassen, wird eine Mindestgebühr von 5 € erhoben.
Die folgenden Dokumente können Sie seit dem 1. August 2022 Kosten verursachen:
- Aktueller Abdruck (AD)
- Chronologischer Abdruck (CD)
- Historischer Abdruck (HD)
- Dokument (DK)
- Unternehmensträgerdaten (UT)
- Strukturierter Registerinhalt (SI)
Wie können Sie einen Jahresabschluss im Unternehmensregister beglaubigen lassen?
Um einen Jahresabschluss beglaubigen zu lassen, müssen Sie sich zunächst auf der Website des Unternehmensregisters registrieren. Wählen Sie anschließend Ihre gewünschten Unterlagen aus. Sie können die Beglaubigung sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form auswählen. Haben Sie Ihre Auswahl getroffen, geht es weiter mit dem Bezahlvorgang. Nach der Bezahlung wird Ihnen ein digital signiertes PDF im Bereich „Meine Daten“ zur Verfügung gestellt. Haben Sie die Papierform ausgewählt, erhalten Sie die Beglaubigung per Post. Zum Gebrauch eines beglaubigten Jahresabschlusses im Geschäftsverkehr mit dem Ausland ist häufig eine Apostille (Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift zum Beispiel unter einem Jahresabschluss) erforderlich. Diese kann gegebenenfalls beim Bundesamt für ausländische Angelegenheiten beantragt werden.
Vorsicht Falle!
Der Bundesanzeiger Verlag warnt ausdrücklich vor unlauteren Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister. Zahlungsaufforderungen für Abrufe von Unternehmensdaten, als deren Absender die Europäische Kommission oder das Europäische Justizportal angeführt ist, sind betrügerisch.