Skonto

Skonto ist ein von Unternehmen gern genutztes Werkzeug, um die Zahlungsmoral von Kunden und Lieferanten zu verbessern. Firmen gewähren den Preisnachlass, wenn sie sichergehen wollen, dass Zahlungen nach erfolgter Dienstleistung schnell eingehen. Dadurch können sie beispielsweise für eine stabile Liquidität sorgen.

Zuletzt aktualisiert am 08.02.2024
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Zusammenfassung

Skonto im Überblick

  • Skonto ist ein Preisnachlass, der Kunden und Lieferanten bei schneller Zahlung gewährt wird
  • Kann die Zahlungsmoral von Kunden verbessern und Liquiditätsengpässe verhindern, allerdings geht für die Gewährenden ein Teil des Umsatzes verloren
  • Vorgaben für die Skontohöhe gibt es nicht, in der Praxis liegt der Satz zwischen 2 und 5 %
  • Skonto kann sowohl vom Brutto- als auch vom Netto-Rechnungsbetrag abgezogen werden
  • In bestimmten Branchen – beispielsweise im Handwerk – gelten Sonderregelungen

Definition

Was ist Skonto?

Als Skonto bezeichnet man einen Preisnachlass auf Rechnungsbeträge. Unternehmen können diesen Kunden oder Geschäftspartnern gewähren, wodurch diese einen bestimmten Prozentsatz vom jeweiligen Betrag abziehen dürfen. Voraussetzung ist, dass sie die Rechnung innerhalb eines bestimmten Zeitraums bezahlen. Die Bedeutung vom Skonto liegt darin, dass er die allgemeine Zahlungsmoral verbessert. Häufig wird er Unternehmen von Lieferanten zugestanden – daher spricht man auch vom „Lieferantenkredit“.

Warum gewähren Unternehmen Skonto?

Unternehmen sowie Lieferanten profitieren von Skonto in erster Linie dadurch, dass Kunden schneller zahlen, weil sie die Preisnachlässe erhalten möchten. Dadurch ist es möglich, Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Zahlen Kunden beispielsweise häufig zu spät, fehlt dieses Geld möglicherweise an anderer Stelle. Im schlimmsten Fall müssen Firmen Mahnungen verschicken, was wiederum Zeit und Kosten verschlingt. 

Im Gegenzug geht durch Skontoabzüge ein Teil Ihres Umsatzes verloren. Daher ist es wichtig, Kosten und Nutzen abzuwägen.

Wie viel Skonto ist zulässig?

Ursprünglich galt, dass Firmen einen Skontosatz von maximal 3 % gewähren können. Seit 2002 dürfen Unternehmen ihre Bemessungsgrundlage für Skonti allerdings frei bestimmen. Es gibt also keinerlei gesetzliche Vorgaben. Üblicherweise wird 2 bis 5 % Skonto gewährt. 

Möglich ist es dabei, den Satz zu staffeln. Sie können beispielsweise höhere Skontosätze für besonders schnelle Zahlungen gewähren. Planen Sie beispielsweise einen Skontosatz von 3 % ein, wenn Käufer Zahlungen innerhalb von 14 Tagen überweisen. 

Für spätere Zahlungen bis 30 Tage nach Erhalt der Ware gewähren Sie dann nur noch 2 %. 

Bei stark verspäteten Überweisungen entfällt der Skontoabzug.

Was gilt es, in der Buchführung beim Skonto zu beachten?

Gewähren oder erhalten Sie Skonto, sollten Sie Folgendes einberechnen:

  • Für Rechnungsempfänger verringert sich der Anspruch auf Vorsteuer.
  • Für die Gewährenden verringert sich die Umsatzsteuerzahllast.

Darüber hinaus gelten gewisse Sonderregelungen für Handwerksbetriebe. Skonto wird häufig nur anteilig für Materialkosten abgezogen, seltener vom Gesamt-Rechnungsbetrag. In der Folge wird er bei Handwerkerrechnungen nicht auf Dienstleistungen, Wartungsrechnungen sowie Fertigungszeiten angewendet – hierzu existieren allerdings keine klaren Regelungen vom Gesetzgeber.

Wie kann man Skonto berechnen?

Unternehmen benötigen für die Berechnung nur wenige Angaben. Die wichtigsten sind Rechnungsbetrag und Skontosatz

  • Rechnungsbetrag

Der vollständige Zahlungsbetrag, welchen Sie in Rechnung stellen. Er ist innerhalb einer fest vorgegebenen Frist zu zahlen – in der Praxis ist es üblich, Zahlungsfristen von 5 bis 14 Tagen zu setzen.

  • Skontosatz

Den Skontosatz legen Sie individuell fest. Der Preisnachlass sollte nicht mehr als 5 Prozent betragen.

Zur Berechnung nutzen Sie folgende Formel

Rechnungsbetrag (€) x Skontosatz (%) = Skontobetrag (€)

Den Skontosatz schreiben Sie dabei als Dezimalzahl. Um den Skontovorteil zu berechnen, ziehen Sie den Skontobetrag anschließend vom gesamten Rechnungsbetrag ab. Dabei gehen Sie wie folgt vor: 

Rechnungsbetrag - Skontobetrag = Zahlungsbetrag

Info

Zieht man Skonto vom Brutto oder Netto ab?

Als Bemessungsgrundlage für Skonti nutzen Unternehmen üblicherweise den Brutto-Umsatz. Bei einer Rechnung mit Skonto wird also Brutto inklusive Umsatzsteuer verwendet. Es ist aber genau so möglich, Skonto vom Nettobetrag zu berechnen.

Unsere Beispiele zum Skonto-Buchungssatz

Beispiel 1:

Als Lieferant stellen Sie einem Unternehmen eine Rechnung über 6.000 € mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen sowie einem Skontozahlungsziel von 10 Tagen. Den Buchungssatz mit Skonto setzen Sie bei 4 % an. 

Skontobetrag:

6.000 € x 0,04 = 240 €

Zahlungsbetrag:

6.000 € - 240 € = 5.760 €

Ist das Unternehmen schnell und überweist das Geld zeitig, muss es entsprechend nur 5.760 € brutto zahlen. Wie verhält es sich, wenn Sie Skonto vom Netto abziehen? In diesem Fall müssen Sie die Umsatzsteuer einberechnen, welche pauschal 19 % beträgt.

Nettobetrag:

5.760 € x 1,19 = 6854,4

Beispiel 2: 

Sie stellen einem Unternehmen eine Rechnung über 200 Euro. Auf der Skonto-Rechnung heißt es: „Zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto. 30 Tage rein netto.“

Das belieferte Unternehmen darf also 2 % vom Rechnungsbetrag einbehalten, falls es die Rechnung innerhalb von 10 Tagen bezahlt.

Sie als Lieferant wiederum erhalten den ausstehenden Betrag im besten Fall innerhalb von 10 Tagen und können mit dem Geld frühzeitig weiterkalkulieren. Die Umsatzsteuer müssen Sie nur noch für die restlichen 98 € zahlen.

Sie möchten sich den Aufwand sparen, Lieferantenskonto händisch auszurechnen? Dann nutzen Sie unseren praktischen Skontorechner zur Rechnungserstellung. Dieser berechnet den jeweiligen Preisnachlass in Sekunden und zeigt dabei Rechnungsbetrag, Skontobetrag sowie den ermäßigten Betrag übersichtlich an.

Info

Bilanz und Umsatzsteuer beim Skonto

Bilanzierungspflichtige Firmen sollten beachten, dass sie zuerst den vollen Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt zahlen müssen. Die Korrektur wird erst nach der Bezahlung vorgenommen.

Skonto auf Rechnung ausweisen – so geht’s

Wollen Sie Skonto auf einer Rechnung abziehen, müssen Sie in jedem Fall auf die korrekten Angaben achten. Vermerken Sie unbedingt Skontosatz, Skontofrist und Zahlungsziel ohne Skonto. Beispiel:

„3 % Skonto bei Zahlungseingang innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungseingang, Zahlung innerhalb von 14 Tagen ohne Skonto.“

Wie unterscheiden sich Skonto und Rabatt?

Skonto und Rabatt funktionieren in ähnlicher Weise, unterscheiden sich aber in einem entscheidenden Punkt. So wird Rabatt gewährt, wenn Kunden Leistungen oder Waren in großer Menge kaufen. Skonto ist dagegen ausschließlich als Belohnung für schnelle Bezahlung vorgesehen. So bezeichnet Rabatt einen mengenbedingten Nachlass und Skonto einen zeitbedingten Nachlass.

Skonti buchen Unternehmen darüber hinaus erst nach der Rechnungsstellung. Das liegt daran, dass erst mit dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung feststeht, ob Skonto gewährt wird, oder nicht. Gebucht wird er anschließend als Teilstornierung – als Brutto- oder Nettobuchung. Bei der Bruttobuchung buchen Sie den vollen Skontobetrag und weisen die Vorsteuer in der zweiten Korrekturbuchung aus. 

Netto-Skonto-Buchungen sind im Vergleich deutlich weniger aufwändig. Bei diesen ist es nicht nötig, die Vorsteuer in einem zusätzlichen Schritt zu buchen.

Kann man Skonto bei Barzahlungen verlangen?

Skonto wird in bestimmten Bereichen bei Barzahlungen gewährt. Üblich ist dies beispielsweise beim Autokauf – hier wird auch noch heute Bargeld übergeben.