Handwerkerrechnung absetzen

Wer eine Handwerkerrechnung absetzen möchte, kann damit bares Geld sparen. Doch nicht jede Rechnung oder jeder Kostenpunkt kann steuerlich geltend gemacht werden. Welche Leistungen du in der Steuererklärung angeben darfst und was du beachten musst, erfährst du hier.

Zuletzt aktualisiert am 03.03.2026
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Zusammenfassung

Handwerkerrechnung absetzen im Überblick

  • Bei Handwerkerleistungen, die für deine unternehmerische Tätigkeit erbracht wurden, handelt es sich um Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Du darfst diese in voller Höhe steuerlich geltend machen.
  • Beauftragst du Handwerker für Arbeiten in deinem privaten Haushalt, kannst du diese unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Handwerkerleistungen nach § 35a EstG absetzen.
  • Du kannst ausschließlich Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten absetzen. Materialkosten erkennt das Finanzamt steuerlich nicht an. Achte daher auf eine getrennte Ausweisung in der Rechnung.
  • Achte auf eine ordnungsgemäße Rechnung und die richtige Zahlungsart. Nur wenn du die Rechnung unbar begleichst, erkennt das Finanzamt die Kosten an.
    Nutzt du eine Immobilie teilweise privat und teilweise betrieblich, musst du die Kosten entsprechend dem tatsächlichen Nutzungsanteil aufteilen.

Handwerkerrechnung als Betriebsausgabe absetzen

Grundsätzlich sind alle Handwerkerkosten mit ausgestellter, ordnungsgemäßer Rechnung abzugsfähig. Du kannst diese entsprechend bei der Steuer angeben:

A) Privatpersonen nutzen dafür nach Art der erbrachten Leistung § 35a EStG. Diese Steuerminderung kannst du in Anspruch nehmen, wenn es sich um Handwerkerleistungen für Renovierungen, Modernisierungs- oder Erhaltungsaufwendungen im Haushalt des Steuerpflichtigen handelt.

B) Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler setzen die Kosten über die Betriebsausgaben bzw. Vermieter als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ab.

Damit der Ansatz als Werbungskosten oder Betriebsausgabe möglich ist, müssen die Ausgaben für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit bzw. dem vermieteten Objekt stehen. Dies musst du dem Finanzamt im Zweifel nachweisen können. Beachte aber, dass nicht immer sofort abzugsfähige Aufwendungen gegeben sein müssen (evtl. liegen anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen vor).

Achtung

Auch die Zahlungsart ist ausschlaggebend für Absetzbarkeit!

Beachte, dass nicht nur eine korrekte Rechnung ausschlaggebend ist, um eine Handwerkerrechnung absetzen zu können. Auch die Zahlungsart ist hier relevant. Nutze daher die Zahlungsarten, die vom Finanzamt akzeptiert werden:

  • Überweisung
  • Bankeinzug
  • Scheck

Handwerkerrechnungen, die du bar bezahlst, sind nicht nach § 35a EStG absetzbar.

Hintergrund: Das Finanzamt verlangt einen nachprüfbaren Zahlungsnachweis. Mit einer Überweisung oder einem Bankeinzug kannst du eindeutig belegen, wann und in welcher Höhe du die Rechnung bezahlt hast und wer der Empfänger war. Barzahlungen lassen sich deutlich schwerer kontrollieren und bieten ein höheres Risiko für Schwarzarbeit oder nicht ordnungsgemäß versteuerte Einnahmen. Deshalb schließt der Gesetzgeber Barzahlungen ausdrücklich von der steuerlichen Begünstigung aus

Trenne private und gewerbliche Handwerkerkosten

Das ist immer dann wichtig, wenn Handwerkerrechnung gleichzeitig deinen betrieblichen und privaten Bereich betreffen. Da du die erbrachte Leistung nur einmal steuerlich angeben darfst, ist es wichtig, die Kosten klar zu trennen oder auf beide Bereiche aufzuteilen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn du von zu Hause aus arbeitest und dein Büro bzw. deine betrieblichen Räumlichkeiten an deine privaten Räume anschließt. 

Ermittle in diesem Fall das Verhältnis der betrieblichen im Vergleich zur privat genutzten Fläche und wende dieses Verhältnis bei der Verteilung der Handwerkerkostenauf den betrieblichen und privaten Anteil an.

Denn gemäß der Steuerermäßigung nach § 35a EStG sind für Privatpersonen nur 20 % der jährlichen Handwerkerkosten abzugsfähig und dies auch nur bis zu einer Obergrenze von 1.200 Euro.Das heißt, für den höchstmöglichen Abzug müssen private Kosten von 6.000 Euro vorliegen. Unternehmer hingegen können über die Betriebsausgaben den betrieblichen Anteil der Handwerkerrechnungen in voller Höhe absetzen.

Achtung

Betriebsausgaben und Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a EStG schließen sich gegenseitig aus

Handwerkerrechnungen, die du als Betriebsausgaben geltend gemacht hast, kannst du nicht zusätzlich als Handwerkerleistung im Sinne des § 35a EStG absetzen. Denn Betriebsausgaben und die Berücksichtigung als Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a EStG schließen sich gegenseitig aus.

Diese Handwerkerrechnungen sind nach § 35a EStG steuerlich absetzbar

Beauftragst du Handwerker, kannst du die entstandenen Kosten unter Beachtung der genannten Voraussetzungen absetzen. Abzugsfähig nach § 35a EStG sind die Kosten, die Handwerker für die Anfahrt und ihre Arbeitskraft in Rechnung stellen. Das sind zum Beispiel Arbeiten in den folgenden Bereichen:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dächern oder Garagen
  • Malerarbeiten und Arbeitskosten für das Aufstellen von Gerüsten
  • Pflasterarbeiten
  • Wärmedämmmaßnahmen
  • Dachrinnenreinigung
  • Wartungs-, Reparatur- oder Austauscharbeiten an Heizungsanlagen oder Gasleitungen
  • Reparaturen oder Austausch von Elektro-, Gas- oder Wasserinstallationen
  • Schornsteinfegerarbeiten und Kontrolle von Blitzschutzanlagen
  • Gartengestaltung und -pflege
  • Reparaturen oder Austausch von Bodenbelägen
  • Modernisierungsarbeiten
  • Kontrolle von Fahrstühlen
  • Trinkwasserprüfung

Achtung:Je nach beruflicher Tätigkeit können auch besondere Handwerkerleistungen, die sehr spezifisch sind, auftreten. Achte allerdings darauf, dass ein Zusammenhang zu deiner betrieblichen bzw. vermietenden Tätigkeit besteht. Das Finanzamt akzeptiert es nicht, wenn du als Elektroinstallateur bspw. eine Handwerkerrechnung zum Stimmen eines Klaviers angibst. Bist du hauptberuflich Pianist, sieht das anders aus.

Was kann nicht steuerlich abgesetzt werden?

Bei Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a EStG kannst du die Lohnkosten und ggf. die Anfahrtskosten steuerlich geltend machen. Materialkosten sind hingegen nicht steuerlich absetzbar. Bitte deine Handwerker daher, eine Rechnung zu erstellen, welche die Kosten für Material, Arbeit und gegebenenfalls Anfahrtskosten gesondert ausweist. Nur so kannst du die Handwerkerkosten in deiner Steuererklärung korrekt absetzen.

Beachte: Leistungen im Privatbereich, die nur teilweise vor Ort erbracht wurden, sind auch nur teilweise steuermindernd. Das bedeutet, dass nur der Teil der Handwerkerkosten abzugsfähig ist, der bei dir vor Ort erbracht wurde.

So gibst du Handwerkerleistungen in der Steuererklärung an

Im Rahmen der Steuererklärung kannst du Handwerkerkosten in deiner EÜR oder Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben berücksichtigen. Im Rahmen der Einkünfteermittlung im Bereich Vermietung und Verpachtung kannst du die Ausgaben als Werbungskosten ansetzen.

Info

Dieser Sonderfall ist zu beachten

Wenn du durchgeführte Maßnahmen bzw. Arbeiten von Handwerkern von der Steuer absetzen möchtest, darf keine andere finanzielle Erleichterung vorliegen. Erhältst du eine staatliche Förderung für Handwerkerleistungen, kannst du diese unter Umständen nicht mehr steuermindernd ansetzen.

FAQ

Sind Handwerkerrechnungen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar?

 

Ja, Handwerkerrechnungen sind für Unternehmer in voller Höhe sofort abzugsfähig. 

Kann ich alle Handwerkerrechnungen als Betriebsausgaben absetzen?

 

Nicht alle Handwerkerleistungen sind absetzbar. Du musst darauf achten, dass die Handwerkerleistung nachweislich im Zusammenhang mit deiner unternehmerischen Tätigkeit liegt. Sonst kannst du keine Rechnungen als Betriebsausgaben geltend machen.

Welche Kosten der Rechnung sind absetzbar?

 

Achte auf eine seperate Ausweisung der Anfahrtskosten, des Arbeitslohns und der Materialkosten. Zahlungen für Anfahrt und Arbeitsaufwand kannst du absetzen. Materialkosten sind unter bestimmten Umständen steuerlich nicht abzugsfähig.

Wie trenne ich geschäftliche und private Handwerkerkosten?

 

Betrifft die Handwerkerrechnungen geschäftliche und private Bereiche, da du beispielsweise von zu Hause aus arbeitest, musst du die Rechnung aufteilen.

Was gibt es bei Belegen und Zahlungsarten zu beachten?

 

Bewahre alle Belege sorgfältig auf und lege diese dem Finanzamt vor. Achte außerdem darauf, dass du die Rechnungen nicht bar begleichst. Nur nachweisliche Geldtransaktionen, beispielsweise mittels Überweisung, werden vom Finanzamt im Rahmen von § 35a EStG akzeptiert. Handwerkerrechnungen, die du bar bezahlt hast, kannst du nicht von der Steuer absetzen.

Kann bei Handwerkerrechnungen ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden?

 

Ja, wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, kannst du die in der Handwerkerrechnung enthaltene Vorsteuer für den unternehmerischen Teil bei der Umsatzsteuervoranmeldung  geltend machen.