Schwarzarbeit

Seien wir einmal ehrlich: Steuern zu zahlen, ist nicht unbedingt der beliebteste Teil am Geldverdienen. Ebenso scheuen manche Unternehmer den bürokratischen Aufwand und arbeiten selbstständig, ohne ihr Gewerbe anzumelden. Schwarzarbeit scheint dann eine legitime Alternative zu sein – ist unter Umständen aber sogar eine Straftat. In einigen Fällen sind sich Betroffene gar nicht darüber bewusst, dass ihre Tätigkeit schon als Schwarzarbeit gilt. Denn wo genau beginnt Schwarzarbeit überhaupt? Welche rechtlichen Grenzen und Konsequenzen gelten für diese Schattenwirtschaft? Und lohnt sich Schwarzarbeit überhaupt? Das und mehr erfahren Sie in diesem Artikel.

Zuletzt aktualisiert am 11.12.2024
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Zusammenfassung

Schwarzarbeit im Überblick

  • Schwarzarbeit ist ein Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht.
  • Wer schwarz arbeitet, verstößt gegen gültiges Recht und der Mitteilungspflicht gegenüber Behörden und Sozialträgern.
  • Schwarzarbeit erfolgt nicht immer beabsichtigt.
  • Im Paragraph 8 bis 11SchwarzArbG wird definiert, welches Bußgeld oder welches Strafmaß bei Schwarzarbeit anzuwenden ist.
  • Die Sanktionierung bei Schwarzarbeit reicht von einer Ordnungswidrigkeit bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren.

Vorbei an der Steuer: So funktioniert Schwarzarbeit

Definition

Definition: Was ist Schwarzarbeit?

Bei Schwarzarbeit handelt es sich um Dienst- oder Werkleistungen, die einen Verstoß gegen gültiges Recht verkörpern – genau genommen gegen das Steuerrecht, das Sozialversicherungsrecht sowie die Mitteilungspflicht gegenüber Behörden und Sozialträgern. Schwarzrbeit unterliegt meist einer mündlichen Absprache und erfolgt mit einer Barzahlung ohne einen nachvollziehbaren Beleg. Laut dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung oder kurz Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) können alle steuerpflichtigen Personen zur Rechenschaft gezogen werden. 

Schwarzarbeit zu betreiben, bedeutet, für erwirtschaftete Einnahmen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Auch wenn Sie Ihr ausgeübtes Gewerbe nicht anmelden und beispielsweise einen Betrieb nicht in die Handwerksrolle eintragen, zählt das als Schwarzarbeit. Oft geht beides Hand in Hand. Jedoch nicht immer mut- oder gar böswillig: Vielen Unternehmern ist nicht einmal bewusst, wie kurz der Weg von der kleinen Gefälligkeit zum rechtswidrigen Verstoß sein kann.

Gesetzeslage zu Schwarzarbeit: Was ist (k)eine Schwarzarbeit?

Angenommen, Sie sind Grafikdesigner und entwerfen einen Flyer für die Feier eines Freundes: Das fällt nicht unter Schwarzarbeit, selbst wenn ihr Freund sie anschließend als Dank mit einem geringen Betrag entlohnt. Hier spricht man noch von einer sogenannten Gefälligkeit. Solche einmaligen Leistungen gegen Barzahlung sind folglich nicht direkt als Schwarzarbeit zu definieren. 

Anders betrachtet wird es jedoch, wenn es sich in eine Tätigkeit mit nachhaltiger Gewinnorientierung verwandelt. Sollten Sie also regelmäßig Flyer für die Partyreihe Ihres Freundes gestalten und nach vorheriger Absprache immer wieder Geld erhalten, gleicht die Tätigkeit einem Beschäftigungsverhältnis und wird abgabepflichtig. Führen Sie keine Steuern ab und verschweigen Sie Ihre Tätigkeit dem Finanzamt, gilt dies als Schwarzarbeit.

Die Erscheinungsformen von Schwarzarbeit sind in Deutschland sehr eindeutig geregelt. Das am 1. August 2004 in Kraft getretene „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ (kurz Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder SchwarzArbG) definiert sie in §1 als Verstöße, bei denen Personen, Dienst- oder Werkleistungen erbringen oder ausführen lassen und dabei

  • sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- sowie Aufzeichnungspflichten und/oder steuerlichen Pflichten nicht nachkommen. Hierzu zählt auch die sogenannte Scheinselbstständigkeit, bei der sich Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben sparen.
  • Sozialleistungen empfangen und den Leistungsträger nicht über gleichzeitig ausgeübte Dienstleistungen informieren.
  • ihren Betrieb nicht als Gewerbe anmelden oder ihre zulassungspflichtigen Handwerkstätigkeiten nicht in die Handwerksrolle eintragen lassen. 

Was nicht zur Schwarzarbeit zählt

Falls Sie gerade im Kopf alle Gefälligkeiten durchgehen, die Sie Freunden und Verwandten in den letzten Jahren erwiesen haben: Lassen Sie sich nicht verunsichern. Nicht bei jedem Kleinstbetrag sind Sie verpflichtet, Steuern zu zahlen und Ihre Arbeit dem Finanzamt zu melden. Zwar definiert das Schwarzarbeitsgesetz keine Grenze, wie viel Sie “schwarz” verdienen dürfen. Sollten Sie allerdings deutlich weniger Entgelt erhalten, als die jeweilige Tätigkeit aus Marktsicht wert ist, vermutet der Gesetzgeber keine Gewinnorientierung und damit auch keine Schwarzarbeit.

Wenn Sie keine Vergütung erhalten, ist der Tatbestand der Schwarzarbeit sowieso nicht erfüllt. Nicht als Schwarzarbeit gelten außerdem:

  • Gefälligkeiten gegenüber Angehörigen
  • Nachbarschaftshilfe und -unterstützung
  • Selbsthilfe, also Arbeiten für Sie selbst

Keine Gnade: Wie Schwarzarbeit bestraft wird

Schwarzarbeit wird rechtlich streng verfolgt und nach ausführlichem Ermittlungsverfahren bestraft. Ob es sich bei dem individuellen Verstoß um eine Straftat oder „nur“ eine Ordnungswidrigkeit handelt, ordnen die Paragraphen 8 bis 11 des SchwarzArbG ein.

  • Eine Ordnungswidrigkeit liegt bei fehlender Anmeldung eines Gewerbes oder fehlender Eintragung in die Handwerksrolle vor. Das Arbeiten ohne Gewerbeschein ist mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro versehen.

  • Wenn Sie die nötigen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig vorlegen können, droht eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro. 

  • Im Gegensatz dazu kann eine Straftat neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahre und in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre) zur Folge haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Arbeitgeber keine Sozialversicherungsabgaben für einen Schwarzarbeiter zahlt und dadurch Arbeitsentgelt veruntreut beziehungsweise vorenthält.

  • Ausländische Arbeitskräfte ohne Genehmigung oder Aufenthaltstitel zu schlechteren Arbeitsbedingungen zu beschäftigen als deutsche Arbeitskräfte wird ebenfalls geahndet.  Hier können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe gerechnet werden.

  • Die bekannteste Art der straftätlichen Schwarzarbeit ist allerdings die Steuerhinterziehung. Die Strafe bei der Steuerhinterziehung liegt bei bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug und droht bei diesem Leistungsmissbrauch nicht nur dem Schwarzarbeiter, sondern auch dem Auftraggeber.

Übrigens: Der Fall Schwarzarbeit kommt nicht nur in Unternehmen, sondern auch bei Privatpersonen vor. Wenn Sie als Privatperson Schwarzarbeiter beschäftigen, ist dies strafbar. Außerdem betrifft Schwarzarbeit nicht nur Selbstständige. Empfänger von Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Bügergeld sind verpflichtet, sämtliche Einkünfte dem Arbeitsamt zu melden. Auch Angestellte arbeiten nach ihren regulären Arbeitszeiten immer wieder nebenbei. Wenn der Arbeitgeber davon erfährt, kann das unter Umständen ein Kündigungsgrund sein,

Info

Steuerhinterziehung: Was ist das?

Als Steuerhinterziehung bezeichnet man die vorsätzliche Umgehung der gesetzlichen Steuerpflicht. Das Ziel: Weniger Steuern zu zahlen oder die Zahlungen ganz zu vermeiden. Dabei gibt der Steuerpflichtige falsche Angaben über das Einkommen und andere relevante Informationen an. 

Beispiele fpr Steuerhinterziehung sind das Verschweigen von Einnahmen, das Deklarieren von Privatsausgaben als Betriebsausgaben oder auch die Schwarzarbeit. In diesem Fall kann es sich um eine Lohnsteuerhinterziehung durch den Arbeitgeber handeln: Die Arbeitnehmer werden ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben bezahöt und die Beiträge werden dem Finanzamt nicht gemeldet. 

Mit diesen Strafmaßen müssen Leistungsbetrüger rechnen

Kommt es zur Ahndung von Schwarzarbeit müssen die Betroffenen entsprechende Rechtsfolgen hinnehmen:

Infografik von Lexware zur Darstellung von Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit oder Straftat

Info

Verjährt Schwarzarbeit?

Bei Schwarzarbeit tritt die Verjährung von Straftaten nach fünf Jahren ein. Allerdings startet die Frist erst, sobald keine Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen mehr besteht – und diese Pflicht erlischt erst nach 30 Jahren.

Diese Vor- und Nachteile hat die Schwarzarbeit

Wichtig zu verstehen ist, dass der Begriff Vorteil in diesem Kontext kritisch zu betrachten ist. Zwar können die Einsparungen an Steuern oder Kosten für Anmeldungen als Vorteile gesehen werden, sie verlieren jedoch im Hinblick auf die damit verbundenen Risiken schnell an Bedeutung.

Die Nachteile der Schwarzarbeit zeigen, dass sie das Risiko nicht wert ist. Sowohl der Auftraggeber als auch der Arbeitnehmer verstoßen gegen Gesetze und sehen sich hohen Strafen konfrontiert. Üben Sie selbst einen Job als Schwarzarbeit aus, haben Sie keinerlei Rechte in Bezug auf Arbeitsschutz oder sonstige Gegebenheiten. Auch als Arbeitgeber können Sie im Falle von Pfusch keinen Schadensersatz einfordern.

Schwarzarbeit lohnt sich nicht: Ermittlung von Verstößen

In Deutschland sind der Zoll beziehungsweise die Bundeszollverwaltung sowie die kommunalen Behörden für die Prüfung und die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständig. Sie arbeiten einerseits präventiv, indem sie unter anderem bürokratischen Aufwand sowie die finanziellen Belastungen für Unternehmen reduzieren. Andererseits verfolgen sie Verstöße aktiv und haben die Befugnis, Finanzkontrollen durchzuführen, um im Rahmen der Beweispflicht Belege für Schwarzarbeit zu ermitteln. 

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Wie wird Schwarzarbeit nachgewiesen?

Zollkontrollen sind nur eine Möglichkeit, um Schwarzarbeit aufzudecken. Häufig kommt der Verstoß ans Licht, weil Betroffene oder Dritte die Schwarzarbeit anzeigen. Auch in Form einer Selbstanzeige wird Schwarzarbeit manchmal entlarvt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es zu Verwerfungen zwischen einem Schwarzarbeiter und einem Auftraggeber kommt oder wenn der Anzeigensteller strafrechtliche Konsequenzen minimieren möchte. Oft sind es auch Arbeitsunfälle, wodurch Schwarzarbeit ans Licht kommt. 

Um Schwarzarbeit zu melden, können Sie sich an Ihr Hauptzollamt wenden. Allein aufgrund der teils immensen Strafen und der hohen Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, lohnt sich Schwarzarbeit nicht. Im ersten Moment erscheint es verlockend, Steuern und Sozialabgaben einzusparen sowie eventuelle Einschränkungen durch das Arbeitsrecht zu umgehen. Doch durch Schwarzarbeit entstehen erhebliche Schäden und Nachteile. Nicht nur für die Wirtschaft: Auftraggeber können das vereinbarte Entgelt zurückhalten, wobei der Schwarzarbeiter keine rechtliche Handhabe hat. Ein Auftraggeber kann seinerseits auf seinen Kosten sitzen bleiben und keinen Schadenersatz einfordern, wenn der Schwarzarbeiter mangelhafte Dienste geleistet hat. 

Alles auf dem Radar: 3 Tipps, um Schwarzarbeit zu vermeiden

Wer sich der Schwarzarbeit schuldig macht, tut dies nicht unbedingt bewusst. Mit unseren Tipps gehen Sie sicher, dass Sie Ihre Arbeit rechtlich vollkommen wasserdicht durchführen. 

  1. Informieren Sie sich über gesetzliche Vorgaben!
    Es klingt banal, aber viele Unternehmer und Selbstständige haben bestimmte Verpflichtungen einfach nicht auf dem Schirm. Schwarzarbeit und eine entsprechende Strafe gibt es auch bereits bei einem Mini-Job. Daher gilt: Informieren Sie sich immer gründlich darüber, wann Sie welche Abgaben zahlen und wo Sie wie eine Tätigkeit anmelden müssen.
  2. Halten Sie sich an Fristen rund um Ihre Steuern!
    Beim Thema Steuerhinterziehung denken die meisten an Millionenbeträge schwerreicher Magnaten. Dich die Behörden werten unter Umständen schon eine versäumte Frist zur Steuererklärung als Steuerhinterziehung und als entsprechenden Straftatbestand.
  3. Lassen Sie sich Rechnungen und Quittungen ausstellen!
    Typisch für Schwarzarbeit sind mündliche Absprachen und Barauszahlungen. Es gibt keinen Vorteil ohne Rechnung, vorallem dann nicht, wenn Sie später etwas nachweisen möchten. Holen Sie sich deshalb immer schwarz auf weiß Belege für Arbeiten - sowohl als Auftraggeber als auch als Arbeitnehmer. Dabei sollten Sie alle formalen Vorgaben beachten.

Software nutzen: saubere Buchhaltung statt Schwarzarbeit

Unkompliziert, steuerfrei und unbürokratisch: Schwarzarbeit scheint für Unternehmer eine vorteilhafte Lösung zu sein. Doch die Nachteile überwiegen deutlich: hohes Risiko für wirtschaftliche Schäden, drohende strafrechtliche Konsequenzen bis zur Freiheitsstrafe und nicht zuletzt Auswirkungen auf die Reputation und Zukunft des Unternehmens (in besonders schweren Fällen kann die Ausübung eines Gewerbes ganz untersagt werden). Von vornherein ehrlich und sauber zu arbeiten, ist deshalb nicht nur eine Prestigefrage. Um sich die Buchhaltung zu erleichtern, können Sie auf eine clevere Buchhaltungssoftware zurückgreifen. Ohne Vorabkenntnisse lassen sich Prozesse wie Überweisungen ans Finanzamt automatisieren oder Rechnungen und Quittungen in kürzester Zeit gemäß rechtlichen Vorgaben erstellen. Steuern zahlen und Bürokratie bewältigen sind so zwar weiterhin notwendig – aber deutlich einfacher, sicherer und entspannter erledigt.