OZG: Onlinezugangsgesetz

Die öffentliche Verwaltung hat in Deutschland nicht gerade den besten Ruf. Ein Grund dafür ist, dass sich Behördenleistungen vielerorts noch nicht praktisch übers Internet abrufen lassen und somit aufwändige Vor-Ort-Termine notwendig machen. Seit dem Jahr 2017 versucht das OZG, das zu ändern. Worum es sich beim Onlinezugangsgesetz handelt und inwiefern dieses Vorhaben erfolgreich ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Zuletzt aktualisiert am 26.09.2024
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Zusammenfassung

OZG im Überblick

  • Das OZG (Onlinezugangsgesetz) setzt sich mit dem Online-Angebot der öffentlichen Verwaltung auseinander und möchte den Ausbau desselben vorantreiben.
  • Verschiedene Werkzeuge wie der OZG-Umsetzungskatalog oder das OZG-Reifegradmodell sollen dabei helfen, das Gesetz optimal umzusetzen.
  • Mit dem OZGÄndG (OZG-Änderungsgesetz) Alles Wichtige zum OZG (Onlinezugangsgesetz) im Überblick: ✓ Definitionen ✓ Aufgaben ✓ Themenfelder.  Jetzt mehr zum OZG erfahren.

Definition

Was ist das OZG?

Beim OZG oder Onlinezugangsgesetz handelt es sich um ein deutsches Gesetz, das die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung fördern soll. Bund, Länder und Kommunen sind laut OZG verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten und Bürgern wie Unternehmen so den Zugang zu diesen Leistungen zu vereinfachen.

Besser erreichbar: Ziel des Onlinezugangsgesetzes

Deutschland soll digitaler werden. Das gilt besonders für die öffentliche Verwaltung. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) zielt darauf ab, die digitale Transformation im Bund, in den Ländern und in den Kommunen zu beschleunigen. Im Kern geht es darum, Verwaltungsleistungen online zugänglich zu machen. Das OZG soll dadurch:

  • bürokratische Vorgänge erleichtern
  • Wartezeiten reduzieren
  • die Verwaltung insgesamt transparenter und bürgerfreundlicher machen

Bürger und Unternehmen können sich durch die Digitalisierung im Zuge des OZG persönliche Behördengänge sowie den Postweg sparen. Stattdessen haben sie die Möglichkeit, Informationen und Anträge über das sogenannte Bundesportal abzurufen. Wenn Sie also einen neuen Personalausweis benötigen, Ihren alten Führerschein umtauschen müssen oder einen Bauantrag stellen wollen, dann sollen Sie dafür – so die Theorie – zukünftig nicht mehr den Gang aufs Amt antreten und dort teilweise lange Wartezeiten in Kaufnehmen müssen. Allerdings ist noch nicht alles Gold, was glänzt. Zum einen sind noch längst nicht alle Verwaltungsleistungen in digitaler Form verfügbar und zum anderen bestehen so manche „digitale“ Verwaltungsleistungen lediglich aus einer online ausfüllbaren PDF-Datei. Zudem ist noch nicht überall eine geeignete Infrastruktur für die IT geschaffen.

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Bundesportal: Zentrale Anlaufstelle im Portalverbund

Das Bundesportal ist eine Art „Amt für alles“: ein zentraler Zugangspunkt zu den Online-Diensten der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen in Deutschland und eine Informationsplattform im Rahmen des OZG. Von großen Bundesbehörden bis hin zu kleinen Landkreisbehörden stellen sämtliche Verwaltungsdienststellen hier Leistungen und Auskünfte bereit

So können Sie hier beispielsweise eine Fischereilizenz beantragen, eine Baugenehmigung erhalten, eine Namensänderung beantragen und vieles mehr. Das Bundesportal basiert auf dem OZG und vernetzt die Plattformen von Behörden im Rahmen des föderalen Portalverbunds. Eine rechtliche Grundlage wurde in §1 OZG und §2 OZG geschaffen.

Anspruchsvolle Aufgabe: Umsetzung des OZG

Das Onlinezugangsgesetz ist nicht weniger als ein Mammutprojekt. Es erfordert eine enge und gemeinschaftliche Zusammenarbeit aller Ebenen der öffentlichen Verwaltung. Viele IT- und Digitalisierungsbeauftrage aus Behörden und Kommunen haben sich deshalb in der OZG-Taskforce organisiert: einem freiwilligen Zusammenschluss zu Kooperation und Austausch rund ums OZG. Das ist auch deshalb wichtig, weil der Gesetzestext des OZG stellenweise nicht allzu konkret ist und Lösungsansätze oft vielfältig sind. Um dennoch eine bundesweit möglichst einheitliche Umsetzung zu gewährleisten, wurde das OZG-Reifegradmodell entwickelt.

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Das OZG-Reifegradmodell

Die Umsetzung der Digitalisierung der deutschen Verwaltung ist komplex und kann nur schrittweise erfolgen. Um hier einen Überblick zu behalten, gibt es ein sogenanntes Reifegradmodell.

Das Reifegradmodell umfasst folgende Stufen:

  • Stufe 0 (Offline): Online sind keine Informationen zur Leistung vorhanden.
  • Stufe 1 (Information): Online finden sich Informationen zur Leistung.
  • Stufe 2 (Formular-Assistenz): Es gibt eine Funktion, die beim Ausfüllen des Formulars o.ä. unterstützt; eine Online-Beantragung ist jedoch nicht möglich.
  • Stufe 3 (Online-Antrag): Der Antrag kann einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden.
  • Stufe 4 (Online-Transaktion): Die gesamte Leistung kann vollständig digital abgewickelt werden.

Dieses Bewertungsinstrument misst, inwiefern eine Verwaltungsleistung online verfügbar ist und ob sie den im OZG vorgegebenen Digitalisierungsgrad erreicht. So lassen sich die Fortschritte verschiedener Verwaltungsstandorte objektiv miteinander vergleichen.

Eine Schlüsselrolle bei der Realisierung des Onlinezugangsgesetzes spielt außerdem der OZG-Umsetzungskatalog. Er listet die zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen auf und dient als eine Art Fahrplan. Gleichzeitig enthält der Katalog Richtlinien und Standards, die das OZG für Aspekte wie Nutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit oder Datensicherheit vorsieht. Da das OZG eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen erfordert, dient der Umsetzungskatalog darüber hinaus als gemeinsame Arbeitsgrundlage. Er unterstützt die Koordination und Abstimmung der verschiedenen Parteien und ist als dynamisches Werkzeug an neue Erkenntnisse und Entwicklungen anpassbar

Die OZG-Voraussetzungen

Wann gilt eine Verwaltungsdienstleistung eigentlich als OZG-konform? Dazu müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

1. Digitale Bereitstellung:

Alle Verwaltungsleistungen müssen elektronisch über Onlineportale angeboten werden. Dies umfasst die Bereitstellung von Informationen und die Möglichkeit, Anträge online zu stellen.

2. Interoperabilität:

Die Leistungen müssen in einem Netzwerk von Verwaltungsportalen verknüpft sein, um einen einfachen Zugang für die Bürger zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die verschiedenen Portale miteinander kommunizieren und Informationen austauschen können.

3. Nutzerorientierung und Barrierefreiheit:

Bei der Umsetzung des OZG wurde großer Wert auf die Nutzerfreundlichkeit gelegt. Die digitalen Prozesse sollten einfach, klar und verständlich gestaltet sein, sodass möglichst alle Bürger ihre Anliegen mit wenigen Klicks erledigen können. Zudem dürfen keine Barrieren für Menschen mit Behinderungen bestehen.

4. Erfüllung von Standards:

Die Leistungen müssen den im OZG festgelegten Standards und Vorgaben entsprechen, die von den zuständigen Behörden veröffentlicht werden.

5. Umsetzung der EU-Vorgaben:

Das OZG ist auch Teil der Umsetzung der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG-VO), die darauf abzielt, einen einheitlichen digitalen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen in der EU zu schaffen.

6. Datenschutz und Datensicherheit:

Die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sind ebenfalls zu beachten.

Zuständigkeiten der OZG-Vorgaben

Die Zuständigkeit für die Umsetzung der OZG-Vorgaben ist aufgrund der föderalen Organisation Deutschlands komplex. So fallen rund 110 OZG-Leistungen in die alleinige Verantwortung des Bundes und werden. Die Digitalisierung dieser Leistungen übernehmen die jeweils fachlich zuständigen Bundesressorts. 

Anders ist es bei den föderalen OZG-Leistungen: Von denen sind manche zwar durch den Bund gesetzlich geregelt, werden aber von den Ländern vollzogen. Andere wiederum werden unmittelbar in Ländern und Kommunen gesetzlich geregelt und auch dort vollzogen. Die Umsetzung dieser Leistungen erfolgt im Digitalisierungsprogramm Föderal. Zusätzlich gibt es auch sogenannte „Mischleistungen“, die sowohl bundes- als auch landesgesetzlich geregelte Leistungen enthalten. Der IT-Planungsrat koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen und sorgt dafür, dass ein gemeinsames Verständnis der umzusetzen Leistungen besteht. Er unterstützt die Entwicklung gemeinsamer Standards und die technische Umsetzung der digitalen Verwaltungsdienste.

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Erklärung zum IT-Planungsrat

Der IT-Planungsrat ist das zentrale politische Steuerungsgremium für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.

Themenfelder und Leistungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

So wie die Leistungen der öffentlichen Verwaltung unterschiedliche Lebensbereiche und Geschäftslagen abdecken, umfasst auch das OZG eine Vielzahl von Themen; insgesamt sollen rund 1.400 Einzelleistungen digitalisiert werden. Diese sind in insgesamt 14 Themenfelder gegliedert.

Arbeit und Ruhestand

 

Dieses Feld beinhaltet digitale Dienste wie beispielsweise die Anträge auf Arbeitslosengeld, Rentenanträge oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen. Ziel ist es, durch den schnelleren und einfacheren Zugang zu diesen Diensten soziale Sicherheit zu gewährleisten.

Bauen und Wohnen

 

Hier geht es um digitale Verfahren bei Bauanträgen, Wohnungsregistrierungen und ähnlichen Angelegenheiten. Die Digitalisierung dieser Vorgänge soll die Bearbeitung beschleunigen sowie Planungs- und Genehmigungsprozesse vereinfachen.

Bildung

 

In diesem Bereich stehen Dienste wie die Anmeldung an Schulen bzw. Hochschulen oder BAföG-Anträge im Mittelpunkt. Das soll den Zugang zu Bildungs- und Forschungseinrichtungen erleichtern sowie effizienter gestalten.

Ein- und Auswanderung

 

Alle digitalen Dienstleistungen, die mit Migration zusammenhängen, finden Sie in diesem Themenbereich. Dazu gehören beispielsweise Visa-Anträge, Einbürgerungsverfahren oder die Anmeldung von Wohnsitzänderungen bei Auslandsaufenthalten. 

Engagement und Hobby

 

Dieser Bereich deckt OZG-Leistungen rund um ehrenamtliche Engagements, Freizeitaktivitäten und Hobbys ab. Darunter fallen so unterschiedliche Themen wie Waffenhaltung, Sport oder auch Kirchenaustritte. Ziel ist es, bürokratische Hürden für Vereine und ehrenamtliche Organisationen abzubauen und die Teilnahme an kulturellen sowie sozialen Aktivitäten zu vereinfachen.

Familie und Kind

 

Dieses Themenfeld befasst sich mit digitalen Diensten für Familien. So können Sie unter anderem Eltern- und Kindergeld beantragen oder Geburten registrieren. Die Digitalisierung in diesem Bereich zielt darauf ab, Familien in administrativen Prozessen zu entlasten.

Forschung und Förderung

 

Digitale Forschungsförderungsanträge und verwandte Dienstleistungen finden in diesem Themenbereich statt. Dabei geht es beispielsweise um Forschungsgelder, die Meldung von Forschungsergebnissen oder die Registrierung für wissenschaftliche Konferenzen. Das Ziel: Wissenschaftlern und Forschungseinrichtungen einen einfacheren Zugang zu Fördermitteln und Ressourcen bieten.

Gesundheit

 

Hier dreht sich alles um Gesundheitsdienstleistungen wie die elektronische Patientenakte oder Anmeldungen zu Gesundheitsuntersuchungen. Auf diese Weise soll die Gesundheitsversorgung verbessert werden.

Kammerleistungen

 

Dieses Feld des Onlinezugangsgesetzes befasst sich mit den digitalen Dienstleistungen von Kammern wie Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern. Dazu zählen beispielsweise Online-Mitgliedsanträge, aber Sie können hier auch Prüfungsangelegenheiten abwickeln oder Beratungsangebote wahrnehmen. Die Digitalisierung soll die Kommunikation zwischen Kammermitgliedern und den Kammern selbst verbessern sowie vereinfachen.

Mobilität und Reisen

 

Dieser Bereich umfasst digitale Dienstleistungen wie die Zulassung von Fahrzeugen oder Anträge auf Führerscheine. Dies soll die Prozesse vereinfachen und Wartezeiten verkürzen.

Querschnittsleistungen

 

Dieses Themenfeld umfasst übergreifende Verwaltungsdienstleistungen, die mehrere Bereiche betreffen. Beispiele hierfür sind bereitgestellte Formulare, die zentrale Anlaufstellen für Bürgeranfragen oder die elektronische Aktenführung. Querschnittsleistungen sollen die Effizienz und die Nutzerfreundlichkeit der öffentlichen Verwaltung insgesamt steigern.

Recht und Ordnung

 

Hierunter fallen digitale Dienste im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zum Beispiel können Sie Straftaten anzeigen oder Finanzhilfen bei Naturkatastrophen beantragen.

Steuern und Zoll

 

Dieses Themenfeld umfasst die Digitalisierung steuerlicher Verfahren wie die Online-Steuererklärung. Auch Zölle und Abgaben können Sie in diesem Bereich entrichten. Dadurch soll die Steuer- und Finanzverwaltung effizienter und transparenter werden.

Umwelt

 

Hier werden Dienste wie die Beantragung von Umweltprämien oder Meldungen zu Umweltbelastungen digitalisiert. Indem Bund, Länder und Kommunen den Zugang zu diesen Leistungen erleichtern, soll der Natur-, Klima- und Umweltschutz profitieren.

Unternehmensführung und -entwicklung

 

Neben Bürgern profitieren auch Unternehmen vom OZG. In diesem Themenbereich finden Sie daher über 1.000 Verwaltungsleistungen, die sich um wirtschaftliche und unternehmerische Angelegenheiten drehen.

OZG-Änderungsgesetz: OZG 2.0 für mehr Digitalisierung

Eigentlich sah das 2017 erlassene OZG vor, dass sämtliche Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Gemeinden bis Ende 2022 digital und online zugänglich sind. Allerdings zeichnete sich schon früh ab, dass dieses Ziel nicht zu halten ist. Statt einer einfachen Fristverlängerung wurde jedoch eine Überarbeitung beziehungsweise Weiterentwicklung des OZG beschlossen: das Änderungsgesetz zum Onlinezugangsgesetz (OZGÄndG). Es baut auf den Grundlagen des ursprünglichen OZG auf und geht gezielt auf dessen Schwächen ein. Außerdem begreift das OZGÄndG Digitalisierung ganzheitlicher. So soll es nicht mehr nur darum gehen, Leistungen online anzubieten, sondern die öffentliche Verwaltung insgesamt digitaler zu machen.

Die wichtigsten Maßnahmen, die das „OZG 2.0“ vorsieht:
- Fokussierung auf die vollständige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen (sog. „Ende-zu-Ende-Digitalisierung“)
- Festlegung eines einheitlichen Bürger- / Organisationskontos (sog. „BundID“)
- „Once-Only“-Generalklausel, durch die Bürger bzw. Unternehmen zukünftig Nachweise etc. nur noch einmalig bereitstellen müssen und alle Behörden auf diese, falls erforderlich, zugreifen können
- faktische Abschaffung der Schriftform

Nach dem Beschluss eines Maßnahmenpakets durch die Bundesregierung im Mai 2023 fand im September 2023 eine erste Lesung des vorgesehenen Gesetzestextes im Bundestag statt. Zum 24. Juli 2024 ist das „OZG 2.0“ in Kraft getreten.

Folgende Maßnahmen sind im OZGÄndG enthalten

  • DeutschlandID: Das bislang als „BundID“ bezeichnete zentrale Nutzerkonto wird weiterentwickelt und in „DeutschlandID“ umbenannt. Es fungiert als zentrales Konto für Bürger zur Identifizierung und Antragstellung. Der Bund stellt zudem einen zentralen Siegeldienst bereit, den die Länder auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung nachnutzen können.
  • „Digital only“: Durch die Reduzierung von analogen Verfahren und den verstärkten Einsatz von Digitalisierung und Automatisierung werden die umsetzenden Behörden sowie auch die Bürger entlastet. Dieses Ziel soll u.a. durch die Abschaffung der Schriftform, die Verankerung des Once-Only-Prinzips, Vorgaben zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung und ein ausschließlich digitales Angebot von Unternehmensleistungen („digital only“) erreicht werden.
  • EfA-Prinzip: Das „Einer für Alle (EfA)“-Prinzip sieht klare Datenschutzregelungen für EfA-Onlinedienste vor. Bei länderübergreifenden Onlinediensten liegt die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nunmehr ausdrücklich bei der den jeweiligen Onlinedienst betreibenden Behörde. So sind die bislang notwendige, zahlreiche Vereinbarungen mit den beteiligten Behörden nicht länger erforderlich.
  • Effizienzsteigerung durch Standards: Durch Standardisierungsmaßnahmen wird die Kompatibilität verschiedener Systeme sichergestellt und Effizienzsteigerung erzielt. Gleiches gilt für die einheitlichen Regelungen für Barrierefreiheit und Nutzungsfreundlichkeit.

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Maßnahmen nach dem OZG 2.0

Die wichtigsten Maßnahmen, die das „OZG 2.0“ vorsieht:

  • Fokussierung auf die vollständige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen (sog. „Ende-zu-Ende-Digitalisierung“)
  • Festlegung eines einheitlichen Bürger- / Organisationskontos (sog. „BundID“)
  • „Once-Only“-Generalklausel, durch die Bürger bzw. Unternehmen zukünftig Nachweise etc. nur noch einmalig bereitstellen müssen und alle Behörden auf diese, falls erforderlich, zugreifen können
  • faktische Abschaffung der Schriftform

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Weitergehende Informationen

Wer mehr Informationen rund um das OZG und den entsprechenden Fortschritten sucht, der wird insbesondere online beim „OZG-Leitfaden“ fündig. Hier stehen zahlreiche Informationen zum OZG, zum aktuellen Stand der Umsetzung, eine FAQ-Sammlung sowie diverse Arbeitshilfen kostenfrei bereit.