Kinderkrankengeld

Unter welchen Bedingungen steht Ihnen als Selbstständiger Kinderkrankengeld zu? Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten, wenn Ihre Mitarbeiter zu Hause bleiben müssen? An einem Beispiel zeigen wir Ihnen, wie die Höhe des Kinderkrankengelds berechnet wird – und wie Sie es beantragen.

Zuletzt aktualisiert am 30.10.2024
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Zusammenfassung

Kinderkrankengeld im Überblick

  • Arbeitnehmer und Selbstständige können für Krankheitstage Ihres Kindes Kinderkrankengeld erhalten.
  • Das Kinderkrankengeld ist an genaue Voraussetzungen gebunden.
  • Das Kinderkrankengeld beträgt normalerweise etwa 90 % des Nettoentgelts.
  • Selbstständige erhalten ein Kinderkrankengeld in Höhe von 70 % des Arbeitseinkommens, für das zuletzt Beiträge gezahlt wurde.

Definition

Was ist Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld, auch Kinderpflegekrankengeld genannt, ist ein Lohn- und Gehaltsausgleich für einzelne Arbeitstage, also eine Einkommensersatzleistung bei Erkrankung eines Kindes. Die maximale Anzahl der Kinderkrankentage pro Jahr ist gedeckelt und abhängig davon, wie viele Kinder Sie haben und ob Sie alleinerziehend sind oder nicht.

Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Sie haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Sie einer dieser beiden Personengruppen angehören:

  1. Arbeitnehmer, die sich für die Betreuung ihrer erkrankten Kinder von der Arbeit unbezahlt freistellen lassen und gesetzlich versichert sind.
  2. Selbstständige Unternehmer, Freiberufler und Freelancer, die mit ihrer Tätigkeit Gewinne erzielen und gesetzlich versichert sind.

Was gilt für Privatversicherte?

Privatversicherte haben im Falle eines kranken Kindes zwar ebenfalls einen Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Allerdings haben sie keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 1 SGB V. Sie müssen ihren Anspruch auf Erstattung des Entgeltausfalls nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend machen.

Für wie viele Arbeitstage können Sie Kinderkrankengeld erhalten?

Je nachdem, wie viele Kinder Sie haben und ob Sie alleinerziehend sind, erhalten Sie für unterschiedlich viele Tage Kinderkrankengeld.

Achtung

Neuregelungen für 2024 und 2025

Die Anspruchsdauer wurde aufgrund der Corona-Pandemie auf 30 Arbeitstage pro Kind und berufstätigen Elternteil bzw. 60 Arbeitstage für alleinerziehende Eltern ausgeweitet. Seit 1. Januar 2024 würde eigentlich wieder der reguläre Leistungszeitraum für Kinderkrankengeld herangezogen werden. Dieser beträgt 10 Arbeitstage pro Kind und Elternteil bzw. 20 Arbeitstage für Alleinerziehende.  

Allerdings hat die Bundesregierung mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz eine Neuregelung für 2024 und 2025 beim Kinderkrankengeld beschlossen: 

Der Leistungszeitraum beträgt jeweils 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil bzw. 30 Arbeitstage für Alleinerziehende, längstens insgesamt 35 Arbeitstage pro Elternteil bzw. 70 Arbeitstage für Alleinerziehende. Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass die Mitaufnahme als Begleitperson bei stationärer Behandlung des versicherten Kindes aus medizinischen Gründen ebenfalls als Anspruchsvoraussetzung beim Kinderkrankengeld eingeführt wird.  

Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld

Der Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  1. Das Kind ist maximal 12 Jahre alt oder jünger. Bei Kindern mit Behinderung gibt es eine Sonderregelung ohne Altersgrenze.
  2. Das Kind muss gesetzlich versichert sein.
  3. Es liegt eine Bescheinigung des Arztes darüber vor, dass das Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss.
  4. Keine andere im Haushalt lebende Person kann für das Kind da sein.
  5. Das Kinderkrankengeld kann nur für volle Arbeitstage beantragt werden, nicht für halbe Tage oder wenige Stunden.
  6. Nicht in Anspruch genommene Kinderkrankentage von einem Elternteil auf das andere übertragen: Das funktioniert nur dann, wenn der Arbeitgeber des Elternteils, das keine Kinderkrankentage mehr übrighat, damit einverstanden ist.

Freistellungspflicht als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter für die Betreuung von Kindern freistellen. Es ist gesetzlich geregelt, dass Ihre Arbeitnehmer keine Urlaubstage nehmen oder Überstunden abbauen müssen, wenn ihr Kind krank ist.

Info

Wichtig für die Lohnabrechnung

Ist das Kind eines Arbeitnehmers krank und nutzt dieser dafür die ihm zustehenden Kinderkrankentage, müssen Sie bei der Lohnabrechnung für die Berechnung des Kinderkrankengeldes das ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt während der Freistellung als Ausgangswert heranziehen.

Wann erhalten Selbstständige Kinderkrankengeld?

Wenn Ihr Kind krank ist oder eine Behinderung vorliegt, können Sie sowohl als Selbstständiger als auch Freiberufler Kinderkrankengeld erhalten. Dies gilt ab dem ersten Krankheitstag des Kindes.

Um Kinderkrankengeld beantragen zu können, müssen Sie zu den oben genannten Bedingungen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie sind selbst freiwillig gesetzlich versichert.
  2. Sie sind mit Anspruch auf Krankengeld versichert.
  3. Sie haben mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit einen steuerlichen Gewinn erwirtschaftet.
  4. Aufgrund der Pflege und Betreuung Ihres Kindes entgeht Ihnen Einkommen.

Tipp

Krankengeldanspruch für Selbstständige

Prüfen Sie, ob Ihre Krankenversicherung einen Krankengeldanspruch beinhaltet. Mit oder ohne Kinder: Es lohnt es sich, sich selbst mit Anspruch auf Krankengeld zu versichern, um im eigenen Krankheitsfall abgesichert zu sein. Krankenkassen bieten in der Regel mehrere Tarife für Krankengeld an, häufig mit und ohne Kinderpflegekrankengeld.

Wer zahlt das Kinderkrankengeld?

Bei Ihrer Krankenkasse oder Knappschaft stellen Sie den Antrag auf Kinderkrankengeld.

Schritt 1: Ärztliches Attest zur Beantragung von Kinderkrankengeld ausstellen lassen

 

Gehen Sie zunächst mit Ihrem Kind zum Kinderarzt und lassen Sie sich einen Kinderkrankenschein geben. Dieses Attest muss dem Antrag auf Kinderkrankengeld beigefügt werden.

Schritt 2: Antrag auf Kinderkrankengeld stellen

 

Der Antrag auf Kinderkrankengeld ist ein Formular, das Sie ausfüllen müssen:

  1. Wenn Sie ein Benutzerkonto bei Ihrer Krankenkasse haben und die Online-Services nutzen, melden Sie sich in Ihrem Versichertenkonto an.
  2. Den Antrag auf Kinderkrankengeld finden Sie zum Beispiel über die Suche mit den Stichwörtern „Kinderkrankengeld“ oder „Kinderpflegekrankengeld“.
  3. Laden Sie das Kinderpflegekrankengeld-Formular herunter und füllen Sie es online aus.
  4. Laden Sie das ausgefüllte Formular im Anschluss hoch oder senden Sie es online ab. Vergessen Sie nicht, alle Nachweise als Anlage hochzuladen: den Kinderkrankenschein oder die Kinderkrankengeld-Bescheinigung.
  5. Wenn Sie keine Online-Services nutzen, wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.

Schritt 3: Auszahlung des Kinderkrankengeldes

 

Ihr Antrag auf Kinderkrankengeld wird vor der Auszahlung geprüft. Es kann sein, dass die Krankenkasse noch weitere Angaben von Ihnen verlangt. Bei einem positiven Bescheid erhalten Sie das Geld meistens rückwirkend.

Info

Wird das Kinderkrankengeld vom Lohn abgezogen?

Das Kinderpflegekrankengeld ist ein Ausgleich von Verdienstausfällen und wird somit nicht vom Lohn abgezogen. Es werden allerdings möglicherweise Sozialversicherungsbeiträge fällig, die vom Kinderkrankengeld abgezogen werden.

Warum müssen Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter eine Entgeltbescheinigung (Kinderkrankengeld) ausfüllen?

Wenn Ihr Mitarbeiter Kinderpflegekrankengeld beantragen möchte, benötigt der Sozialversicherungsträger eine Entgeltbescheinigung. Nur so kann das Kinderpflegekrankengeld für Angestellte errechnet werden. Übermittelt wird diese Bescheinigung ausschließlich elektronisch, z. B. über eine dafür zertifizierte Software wie Lexware Office.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Die Berechnung des Kinderkrankengeldes basiert für Arbeitnehmer auf dem Nettolohn bzw. dem Nettogehalt.

Für Selbstständige und Freiberufler wird das Arbeitseinkommen herangezogen. Bei dem Arbeitseinkommen handelt es sich um den ermittelten Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Die Höhe des Kinderkrankengelds ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Im Durchschnitt beträgt die Höhe etwa 70 Prozent des Arbeitseinkommens.

Es gibt eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze: Für das Jahr 2024 werden maximal 120,75 Euro pro Krankentag ausgezahlt.

Info

Kinderkrankengeld in der Steuererklärung angeben

Nicht vergessen! Wenn Sie Ihren Jahresabschluss erstellen, sind Sie verpflichtet alle Entgeltersatzleistungen, z. B. Krankengeld oder Kinderpflegekrankengeld, in Ihrer Steuererklärung für Selbstständige anzugeben.

Beispiel: Wie viel Kinderkrankengeld bekommt man als Selbstständiger?

In folgender Tabelle sehen Sie ein Beispiel für das Kinderkrankengeld und können ablesen, wie viel Geld Sie bei 70 Prozent des täglichen Arbeitseinkommens erhalten würden.

Darstellung von Tabellen auf Desktop besser lesbar

Beitragspflichtiges Arbeitseinkommen (der letzten 12 Monate)
Beitragspflichtiges Arbeitseinkommen (der letzten 12 Monate) 48.000 Euro
Berechnung des täglichen Arbeitseinkommens 48.000 Euro geteilt durch 360 Tage
Höhe des täglichen Arbeitseinkommens 133,33 Euro
Berechnung des Kinderkrankengelds (70 % des täglichen Arbeitseinkommens) 93,33 Euro

Ist das Kinderkrankengeld sozialversicherungspflichtig?

Sollten Sie freiwillig in die Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung einzahlen oder sind Ihre Mitarbeiter pflichtversichert, werden beim Kinderpflegekrankengeld Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Die Beiträge für die Sozialversicherungen werden zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse aufgeteilt.

Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige:

  1. Den Beitragsanteil zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer oder Selbstständigen zieht die Krankenkasse direkt vom Kinderkrankengeld ab.
  2. Den Arbeitgeberanteil übernimmt beim Kinderkrankengeld die Krankenkasse.
  3. Zusammen mit Ihrem abgezogenen Anteil wird der gesamte Sozialversicherungsbeitrag an die Versicherung überwiesen.
  4. Da das Kinderkrankengeld eine Entgeltersatzleistung ist, meldet die Krankenkasse die Auszahlung außerdem dem Finanzamt.

FAQ zum Kinderkrankengeld

Was gilt für Eltern, die zurzeit Elterngeld bekommen und in Teilzeit arbeiten?

 

Im Jahr 2021 wurde eine Corona-Sonderregelung erlassen, die besagt, dass Eltern, die einer Teilzeittätigkeit nachgehen und Elterngeld beziehen, ebenfalls Kinderkrankengeld beantragen dürfen. Das Kinderkrankengeld wirkt sich nicht auf das Elterngeld aus.

Dabei tritt die Elterngeldregelung in Kraft. Diese regelt die Höhe des Elterngeldes für in Teilzeit arbeitende Eltern und sorgt dafür, dass sich die Höhe des Elterngeldes durch den Bezug von Einkommensersatzleistungen nicht verändert.

Da es sich beim Kinderkrankengeld um eine solche Einkommensersatzleistung handelt, hat diese keine negativen Auswirkungen auf das Elterngeld.
Die Corona-Sonderregelung wurde mittlerweile fest übernommen und gilt dauerhaft.

Haben Eltern mit einem Minijob Anspruch auf Kinderkrankengeld?

 

Da Eltern in einem Minijob in der Regel nicht mit einem Anspruch auf Kinderkrangengeld versichert sind, können diese auch kein Kinderkrankengeld beantragen.

Ihnen bleibt aber der unbezahlte Freistellungsanspruch erhalten.

Wie hoch darf das Kinderkrankengeld sein?

 

Für die Höhe des Kinderkrankengeldes gilt die kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze. Die Höhe des Kinderkrankengeldes darf 70 Prozent dieser Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.

Was besagt § 616 BGB?

 

§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt, dass Arbeitgeber:innen Angestellten, die aus persönlichen Gründen freigestellt werden müssen, weiterhin ein Gehalt zu zahlen haben.

Allerdings ist es üblich, dass diese Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag per Klausel ausgesetzt wird. Beispielsweise mit einer Formulierung wie dieser:

„Bei sonstiger Dienstverhinderung aufgrund eines in seiner Person liegenden Grundes besteht kein Anspruch des Mitarbeiters auf Fortzahlung der Vergütung. § 616 BGB findet keine Anwendung.“

Deshalb übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Zahlung in Form des Kinderkrankengeldes.

Wer zahlt Kinderkrankengeld bei Unfall des Kindes?

 

Hat ein Kind einen Unfall auf dem Weg zur oder von der Schule oder einer Kindertagesstätte oder in einer dieser Einrichtungen und wird dadurch pflegebedürftig beziehungsweise muss deshalb betreut werden, zahlt die Unfallversicherung das Kinderkrankengeld.

Wer zahlt das Kinderkrankengeld bei Arbeitssuche?

 

Arbeitslose, die beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet sind, können ebenfalls Kinderkrankengeld beantragen. Das ist aber nur dann möglich, wenn durch die Betreuung des kranken Kindes die Arbeitssuche nicht fortgeführt werden kann.

In dem Fall zahlt die Agentur für Arbeit das Kinderkrankengeld.