Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) sollte jeder Kaufmann und Gewerbetreibende im Regal haben: Es ist die Grundlage des deutschen Handelsrechts. Es gilt für alle im Handelsregister eingetragenen Gewerbe und bildet somit den rechtlichen Rahmen für das Geschäftsleben. Ob Freelancer, Unternehmer oder selbstständiger Handwerker: Zu den ersten Schritten in die Selbstständigkeit zählt auch, ein Exemplar des zu HGB kaufen. Lesen Sie hier, für wen es gilt, und was drinsteht.

Zuletzt aktualisiert am 19.11.2024
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Zusammenfassung

Das Handelsgesetzbuch im Überblick

  • Die Abkürzung HGB steht für Handelsgesetzbuch. Es bildet die Grundlage des deutschen Handelsrechts und regelt Geschäfte unter Kaufleuten.  
  • Das HGB schafft rechtssichere Normen.
  • Die HGB-Gliederung besteht aus fünf Büchern.
  • Es hat im Geschäftsleben Vorrang vor dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), während für reine Personengesellschaften das BGB gilt.
  • Das HGB definiert unter anderem, wer überhaupt als Kaufmann gilt und was Handelsgesellschaften sind.
  • Kapitalgesellschaften werden im HGB nach Größenklassen eingestuft, mit denen je nach Größe entsprechende Sonderregeln und –rechte einhergehen. Für sie gelten im Übrigen eigene Gesetze wie das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und das Aktiengesetz (AktG). 

Definition

Was regelt das HGB?

In Deutschland gibt es eine Reihe an gesetzlichen Vorgaben und Pflichten für Kaufleute. Dieses Sonderrecht gilt für alle, die als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches gelten. Unter diese Sonderregelungen fallen zum Beispiel die Grundsätze sowie die Pflicht ordnungsmäßiger Buchführung, der Jahresabschluss, Berichte und eine Reihe weiterer Sonderregelungen für Banken und Genossenschaften sowie die Vorschriften für Versicherungen. Das HGB beinhaltet diese Pflichten und Gesetze und ist somit die Grundlage des deutschen Handelsrechts und für das Geschäftsleben unabkömmlich.

HGB vor BGB

Das Handelsgesetzbuch (HGB) gilt für alle im Handelsregister eingetragenen Kaufleute. Damit gilt es in erster Linie für eingetragene Kaufleute (e.K.), auch als Einzelkaufmann bezeichnet, die OHG sowie die KG. Es gilt immer vorrangig vor dem BGB. Das HGB ist maßgeschneidert auf den Handel und enthält spezielle handelsrechtliche Vorschriften. Für Genossenschaften und Kapitalgesellschaften existieren eigene Gesetze (GenG, GmbhG, AktG), allerdings enthält das HGB Vorschriften für deren Abschlüsse und Berichte. 

HGB: Der geschichtliche Hintergrund

Die aktuelle Fassung des HGB, wie Sie es heute kennen, besteht schon seit über 100 Jahren. Es wurde am 10. Mai 1897 erlassen und trat am 1. Januar 1900 als verbindliches Handelsrecht für Kaufleute in Kraft. Das Ziel: Die Widersprüche mit dem BGB zu beheben. Zwar gilt auch für Kaufleute das BGB, finden sich jedoch im HGB spezifischere Vorgaben, müssen Sie sich an diese halten. 
Seitdem wurde es regelmäßig an internationale Standards, wie die EU-Rechnungslegungsstandards, angepasst. Einer der wichtigsten Paragrafen des HGB ist der erste. Dieser ist trotz all der Änderungen identisch geblieben und lautet bis heute:  

  1. Kaufmann im Sinne des Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
  2. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.  

Das steht im Handelsgesetzbuch: der Aufbau des HGB

Das Handelsgesetzbuch ist in fünf Bücher unterteilt, die sich, erneut gegliedert in mehrere Teile, mit den verschiedenen Aspekten des Handelsrechts befassen. Gerade Selbstständige, die am Anfang Ihrer Tätigkeit stehen, kann der Umfang des HGB scheinbar eine Überforderung darstellen. Doch keine Sorge! Sie müssen nicht alle Bücher mit allen Abschnitten von Anfang bis Ende lesen. Befassen Sie sich jedoch unbedingt mit dem ersten Buch, das alle Begriffe und Rechte definiert sowie mit den Abschnitten für Ihre Geschäftsform und Sie sind auf der sicheren Seite. Halten Sie das Handelsgesetzbuch immer griffbereit. Sie müssen nicht alles auswendig lernen, sondern lediglich wissen, wo man welche Normen und Pflichten nachschlagen kann und welche für das eigene Unternehmen maßgebend sind.

Das HGB mit seinem Aufbau finden Sie online, mit all seinen relevanten Vorschriften, Paragrafen, Abschnitten und Regelungen. So können Sie auch von Ihrem Smartphone aus schnell auf wichtige Informationen zugreifen. 

Rechte und Pflichten eines Kaufmanns nach HGB

Aus dem Handelsgesetzbuch lassen sich grundlegende Pflichten für Kaufleute ableiten, die leitgebend für die berufliche Tätigkeit sind. An erster Stelle stehen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Hier finden sich die Vorgabe für eine vorschriftsgemäße Buchführung. Die Richtlinien zur Erstellung des Jahresabschlusses geben vor, auf welche Weise Unternehmer ihren Gewinn am Jahresende ermitteln und wie sie dabei vorgehen müssen. Somit setzt das HGB solide Kenntnisse in der Buchführung und der Jahresabschlusserstellung voraus.

Verstoßen Sie gegen Ihre Pflichten aus dem HGB, können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro oder eine Löschung aus dem Handelsregister drohen. 

Info

Wie viele Paragrafen hat das HGB?

Das HGB beinhaltet 619 Paragrafen, die in die fünf Bücher untergliedert sind.

Erstes Buch: Handelsrecht-Grundlagen

Im ersten Teil des Handelsgesetzbuchs geht um die Grundlagen eines Betriebs oder eines Unternehmens. Hier geht es um die Definition und Festlegung wichtiger handelsrechtlicher Begriffe wie:    

  •    Kaufleute
  •   Handelsregister, Unternehmensregister
  •   Handelsfirma
  •   Handelsbücher
  •   Prokura und Handlungsvollmacht
  •   Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge
  •   Handelsvertreter
  •   Handelsmakler
  •   Bußgeldvorschriften

Die 104 Paragrafen bilden somit ein wichtiges Fundament für all Ihre geschäftlichen Tätigkeiten. Befassen Sie sich unbedingt mit den Definitionen und Begriffen, denn nur so finden Sie sich in der Welt des Handels langfristig zurecht. 

Kaufleute laut HGB

Zu den wichtigsten Regelungen für die meisten Selbstständigen gehört die Definition, wer überhaupt nach HGB als Kaufmann gilt. Es gibt hier verschiedene Begrifflichkeiten:

Istkaufmann

 

Als Istkaufmann bezeichnet das Handelsgesetzbuch einen Selbstständigen, der zu einem Eintrag ins Handelsregister verpflichtet ist, wenn er eine festgelegte Umsatz- und Gewinngrenze überschreitet. Das ausschlaggebende Kriterium für einen Istkaufmann ist, dass er einen Gewerbebetrieb führt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.

Formkaufmann

 

Als Formkaufmann wird man laut HGB „kraft Rechtsform“, so zählen etwa alle Gesellschaftsformen und eingetragenen Genossenschaften als Formkaufmann bzw. Formkaufleute.

Kannkaufmann

 

Als Kannkaufmann laut HGB gelten Selbstständige, die sich nicht verpflichtend ins Handelsregister eintragen müssen, aber es tun können. Dazu zählen zum Beispiel Kleinunternehmer wie etwa nebenberuflich selbstständige Freelancer.

Achtung

Vorsicht: Scheinkaufmann!

Laut Handelsgesetzbuch wird man zum Scheinkaufmann, wenn man den Anschein erweckt, ein Gewerbetreibender mit Handelsregistereintrag und damit allen Rechten und Pflichten eines Vollkaufmanns zu sein, es aber nicht ist. Zum Beispiel wenn man in Wirklichkeit Kleinunternehmer ist und ein Gewerbe betreibt, das aber kein Handelsgewerbe ist.

Zweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft

Im zweiten Teil wird auf die verschiedenen Gesellschaftsformen eingegangen, für die das HGB bindend ist. Dazu zählen:

  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Stille Gesellschaften 

Info

GmbH-Gesetz

Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt, das vorrangig vor dem HGB und BGB gültig ist. Die GbR hingegen ist als reine Personengesellschaft im BGB geregelt. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co KG) gilt für die GmbH das GmbH-Gesetz und für die KG das HGB.

Drittes Buch: Handelsbücher

Korrekte Buchhaltung samt Bilanzierung bzw. Jahresabschluss, Anlagespiegel laut HGB, Rechnungen, Lieferscheinen und anderen Geschäftsunterlagen ist der Kern des Alltags im Handel und Gewerbe. Die Pflicht zur Buchführung ist im HGB im dritten Teil für verschiedene Geschäftsarten definiert.

Gegliedert ist Teil drei in Vorschriften für

  • alle Kaufleute
  • alle Arten von Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften
  • Genossenschaften
  • weitere besondere Geschäftszweige
  • privates Rechnungsgremium

Das 3. Buch des HGB legt einen Fokus auf die Regelungen für Kapitalgesellschaften. Auch für Rückstellungen sieht das Handelsgesetzbuch bestimmte Regeln vor, die Sie hier detailliert finden. Art und Zweck der Rückstellung sind für das HGB entscheidend. Zudem ist die Rechnungslegung nach HGB als Zusammenfassung und in detaillierter Ausführung im dritten Buch vorzufinden. 

Info

Aufbewahrungsfristen laut § 257 HGB

Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente wie z. B. Handelsbriefe, Bilanzen oder Jahresabschlüsse liegen je nach Dokumenttyp bei 6 bis 10 Jahren und sind ebenfalls im dritten Teil des Handelsgesetzbuchs festgelegt. 

Jahresabschluss und Bilanz nach HGB

Das Handelsgesetzbuch schreibt zwei Prinzipien für die Bilanzierung vor:

  1. Das sog. Vorsichtsprinzip, nach dem laut HGB bei der Bewertung des Jahresabschlusses Vermögenswerte im Zweifel eher niedriger und Schulden eher höher bewertet werden sollen. So sollen Gläubiger geschützt werden.
  2. Das Realisationsprinzip besagt nach dem Handelsgesetzbuch, dass Gewinne im Jahresabschluss nur dann zu berücksichtigen sind, wenn Ihre Realisation zum Abschlussstichtag stattfindet. 

Kapitalgesellschaften laut HGB

In Buch drei geht es zudem um verschiedene Kapitalgesellschaften. Für Kleinstgesellschaften laut HGB gelten andere Regeln und Besonderheiten, als für große Gesellschaften und Unternehmen. Es gibt Schwellenwerte, nach denen Gesellschaften eingestuft werden.

Kapitalgesellschaften: Größenklassen laut HGB

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KleinstkapitalgesellschaftenKleine KapitalgesellschaftenMittelgroße KapitalgesellschaftenGroße Kapitalgesellschaften
Bilanzsumme in EUR bis 350.000 Bis 6.000.000 Bis 20.000.000 Über 20.000.000
Umsatzerlöse 12 Monate vor Abschluss-Stichtag in EUR Bis 700.000 Bis 12.000.000 Bis 40.000.000 Über 40.000.000
Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt Bis 10 Bis 50 Bis 250 Bis 250

Viertes Buch: Handelsgeschäfte laut HGB

Im vierten Buch des HGB sind alle Arten des Handelsgeschäfts beschrieben. Für Unternehmen und Kaufleute sind hier alle Einzelheiten unter anderem zu den Bereichen Vertragsschluss, Schuldrecht, Sachenrecht zu finden. Neben allgemeinen Vorschriften geht es in den sechs Abschnitten insbesondere um die einzelnen Geschäftsarten:

  • Handelskauf
  • Kommissionsgeschäft
  • Frachtgeschäft
  • Speditionsgeschäft
  • Lagergeschäft 

Fünftes Buch: Seehandel

Das fünfte Buch des HGB befasst sich schließlich mit allen Einzelheiten des Seehandels. Es ist für Reedereien von großer Bedeutung, denn die acht Abschnitte spielen eine entscheidende Rolle:

  • Personen der Schifffahrt
  • Beförderungsverträge
  • Schiffsüberlassungsverträge
  • Schiffsnotlagen
  • Schiffsgläubiger
  • Verjährung
  • Allgemeine Haftungsbeschränkung und
  • Verfahrensvorschriften