Zusammenfassung
Die GmbH & Co. KG im Überblick
- Der Begriff GmbH & Co. KG steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft.
- Sie besteht aus Kommanditisten und einer komplementären GmbH.
- Sie ist eine Personengesellschaft mit Haftungsbeschränkung.
- Das Privatvermögen der Kommanditisten bleibt im Haftungsfall unangetastet.
- Die Gründung ist nur nach vorheriger Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro möglich.
- Die GmbH haftet mit dem vollen Stammkapital und darf die Geschäftsführung bestimmen.
- Vor der Gründung sollte unbedingt eine Beratung durch Anwalt und/oder Steuerberater erfolgen.
Definition
Was ist eine GmbH & Co.KG?
Oft liest man die Bezeichnung GmbH & Co. KG hinter Firmennamen – doch was heißt das genau? Die Abkürzung GmbH & Co. KG hat die Bedeutung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft“. Sie verbindet damit zwei Gesellschaftsformen:
1. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), also eine Kapitalgesellschaft und
2. die Kommanditgesellschaft (KG), also eine Personengesellschaft.
Die GmbH nimmt in dieser Verbindung die Rolle des Komplementärs innerhalb der KG neben den Kommanditisten ein. Zusammen ergeben beide Gesellschaftsformen als GmbH & Co. KG vor dem Gesetzeine Personengesellschaft.
Bei Compagnie handelt es sich um einen Begriff aus dem Handelsrecht, der anzeigt, dass eine Personengesellschaft aus mehr als zwei Gesellschaftern besteht. Bei einer GmbH & Co. KG heißt dies, dass sowohl eine GmbH als juristische Person als auch mind. eine natürliche Person als Gesellschafter in der Gesellschaft vertreten ist.
Info
Kommanditist/Komplementär
Die nur mit ihrer Einlage beschränkt haftenden Gesellschafter der KG werden Kommanditisten genannt. Unbeschränkt haftende Gesellschafter nennt man Komplementäre. Die Rolle des Komplementärs nimmt bei der GmbH & Co. KG die GmbH ein, so dass alle Gesellschafter am Ende haftungsbeschränkt sind.
Ist die GmbH & Co. KG nun eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft?
Die GmbH & Co. KG, welche aus der Verbindung von GmbH und KG resultiert, ist eine Personengesellschaft: Der Vorteil der beschränkten Haftung einer GmbH wird mit den Vorteilen einer Personengesellschaft kombiniert. Sie wird daher oft von Handelsunternehmen gewählt, um das Haftungsrisiko der Gesellschafter zu minimieren. Auch Gesellschaften, die sich auf Vermögensverwaltung spezialisieren, entscheiden sich häufig für diese Struktur.
Der Unterschied von GmbH und GmbH & Co. KG
Die Unterschiede helfen zu verstehen, warum sich Unternehmen für eine GmbH & Co. KG und nicht für eine GmbH entscheiden. Die GmbH ist eine reine Kapitalgesellschaft, die aus einem oder mehreren Gesellschaftern bestehen kann. Das Besondere an der Rechtsform ist, dass die Beteiligten nicht privat haften. Der maximale Haftungsbetrag liegt bei der Einlage des jeweiligen Gesellschafters. Die GmbH & Co. KG hingegen gilt rechtlich als Kommanditgesellschaft (KG) und ist damit eine Personengesellschaft. Beim Vergleich zwischen einer GmbH und einer GmbH & Co. KG ist auch die Besteuerung ein wichtiger Aspekt. So ist zum Beispiel der Anteil der zu zahlenden Körperschaftsteuer bei der GmbH & Co. KG gering, da er nur für die GmbH gezahlt werden muss. Der den einzelnen Kommanditisten zuzurechnenden Gewinnanteil unterliegt demgegenüber deren persönlichem Einkommensteuersatz.
Info
Kann man eine GmbH in eine GmbH & Co. KG umwandeln?
Ja, das geht. Die Umwandlung kann sinnvoll sein, um steuerliche Vorteile zu nutzen, ohne die Haftung der Gesellschafter zu erweitern. Dabei wird die ursprüngliche GmbH zur Komplementärin in der neuen GmbH & Co. KG, während die bisherigen Gesellschafter als Kommanditisten in die KG eintreten.
Wahl der Körperschaftsbesteuerung ist möglich
Steuerlich können im Einzelfall auch mit der Körperschaftsbesteuerung Vorteile verbunden sein. Deshalb besteht seit dem 01.01.2022 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) für die KG und damit auch für die GmbH & Co. KG die Möglichkeit, zur Körperschaftsbesteuerung zu wechseln. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, sollte ein Steuerberater entscheiden. Ein entsprechender Antrag kann allerdings im Nachhinein nicht mehr widerrufen werden, § 1a KStG.
GmbH & Co. KG: Die Gründung
Für die Gründung einer GmbH & Co. KG ist die Beteiligung einer natürlichen Person ausreichend. Hierfür sind im Vorfeld einige Schritte erforderlich:
- Eine GmbH wird gegründet - mit allen Formalitäten inklusive eines notariell beglaubigten Eintrags ins Handelsregister, eines Gesellschaftsvertrags und einer Satzung. Die GmbH muss vor der Gründung der GmbH & Co. KG bereits bestehen, um als Komplementär eingesetzt zu werden.
- Nun wird die KG gegründet. Ein Gesellschaftsvertrag der KG wird aufgesetzt. Hiermit werden die Verhältnisse aller Gesellschafter, also der GmbH und der Kommanditisten, genau geregelt und aufeinander abgestimmt.
- Im Innenverhältnis ist die GmbH & Co. KG mit dem Gesellschaftsvertrag existent. Im Außenverhältnis existiert sie ab der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit oder ab dem Zeitpunkt der Handelsregistereintragung.
- Beide Gesellschaften müssen zudem beim Gewerbeamt angemeldet werden. Außerdem erfolgt eine Meldung beim Finanzamt und der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder der HWK (Handwerkskammer) durch das Gewerbeamt.
- Auch eine Eintragung ins Transparenzregister ist für die GmbH & Co. KG verpflichtend.
Tipp
Lassen Sie sich von einem Experten beraten
Eine rechtliche Beratung beim Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags der GmbH & Co. KG wird dringend empfohlen. Beziehen Sie sowohl einen Anwalt oder Notar als auch einen Steuerberater ein. Besonders die Auswirkungen auf die Steuerpflicht sollten im Vorfeld klar sein. Eine fundierte Beratung kann zwar hohe Kosten verursachen, Ihnen aber zugleich viel Ärger ersparen.
Was muss in den Gesellschaftsvertrag?
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG sollte bestimmte Informationen enthalten, darunter:
- die Firmenbezeichnung; sie kann sich aus verschiedenen Teilen zusammensetzen und prinzipiell frei gewählt werden. Wichtig ist nur, dass der Zusatz „GmbH & Co. KG“ enthalten ist
- den Firmensitz
- die Aufführung aller Gesellschafter und ihrer Kapitalanteile
- die Konten der Gesellschafter
- die Verteilung der Gewinnanteile und Regeln für die Gewinnentnahme
- Einlagen, Verbindlichkeiten und Pflichten aller Beteiligten
- den Zweck der Gesellschaft
- die Geschäftsführung und deren Vertretung
Dazu kommen Kündigungsrechte der Kommanditisten, Wettbewerbs- und Verschwiegenheitsklauseln, Regelungen bei Anteilsveräußerungen oder Vererbungen von Kommanditanteilen, bei Konflikten oder Auflösung sowie weitere individuelle Klauseln und Sonderrechte. Je mehr Sachverhalte in diesem Vertrag geregelt werden, desto geringer ist das Risiko für spätere Unklarheiten. Anhand der vielen Punkte wird schnell deutlich, dass hier die Beratung durch einen Anwalt unumgänglich ist.
Wichtig: Jede spätere Änderung des Gesellschaftsvertrages der GmbH und auch ein Gesellschafterwechsel oder die Abtretung eines Geschäftsanteils bedürfen der notariellen Beurkundung, während entsprechende Änderungen betreffend die KG lediglich notariell beglaubigt zum Handelsregister anzumelden sind.
GmbH & Co. KG: Mindestkapital und Einlagen
Die Komplementär-GmbH hat die Pflicht zur Stammeinlage von 25.000 Euro. Diese Verpflichtung bringt die GmbH gewissermaßen in die GmbH & Co. KG ein. Die Stammeinlage der GmbH kann sich aus Geldwerten und Sacheinlagen zusammensetzen. Die GmbH kann erst ins Handelsregister eingetragen werden, wenn die Stammeinlage nach den Regeln des HGB vorliegt. Und erst dann kann die Gründung der KG erfolgen, die an sich von der Pflicht zum Stammkapital entbunden ist. Durch die Eintragung ins Handelsregister wird die GmbH & Co. KG offiziell zu einer Firma und der Firmenname kann offiziell verwendet werden.
Info
Muss mehr als das Mindestkapital eingebracht werden?
Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital einer GmbH & Co. KG jenseits der für die GmbH vorgeschriebenen Stammeinlage von 25.000 Euro. Trotzdem sind Einlagen der Kommanditisten und der Komplementär-GmbH die Geschäftsgrundlage: An ihnen bemessen sich die Gewinnanteile und Haftungssummen.
GmbH & Co. KG und Haftung
Bei der GmbH & Co. KG sind Gewinnanteile und Haftung im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Sie bemessen sich an den Einlagen der Kommanditisten. Über diese Einlagen hinaus müssen die Kommanditisten nicht haften. Die GmbH haftet mit ihrer Stammeinlage in Höhe von mindestens 25.000 Euro. Darüber hinaus wird keine Privathaftung für die Gesellschafter fällig. Die Kommanditisten haften somit nicht mit ihrem Privatvermögen. Unter allen Unternehmensformen ist die GmbH & Co. KG durch die beschränkte Haftung aller Gesellschafter besonders beliebt.
Achtung
Privathaftung als Voraussetzung für einen Kredit
Leider reicht vielen Kreditgebern die Kommanditeinlage als Haftung nicht aus. Oft wird eine Privathaftung der Geschäftsführung für Kredite verlangt. So kommt es zu einer Privathaftung „durch die Hintertür“.
Die Geschäftsführung
Wie bei jeder anderen KG obliegt die Aufgabe der Geschäftsführung und der Vertretung nach außen bei der GmbH & Co. KG dem Komplementär, also der GmbH. Bei der Gründung einer GmbH ist ein Geschäftsführer zu bestimmen. Es kann sich um einen oder mehrere Geschäftsführer handeln, die das Unternehmen nach außen vertreten. Sowohl Gesellschafter als auch externe Personen, sogenannte Fremdgeschäftsführer, dürfen bestimmt werden. Der oder die Geschäftsführer der GmbH sind damit auch die Vertretungsorgane der Gesamtgesellschaft GmbH & Co. KG
Allerdings gibt es eine Besonderheit: Die Kommanditisten dürfen laut Gesetz nicht als Geschäftsführereiner KG eingesetzt werden und erhalten lediglich ein Widerspruchsrecht bei Entscheidungen der Geschäftsführung. Die Kommanditisten können aber als Geschäftsführer der GmbH eingesetzt werden und damit faktisch zur Führung der gesamten GmbH & Co. KG befugt sein, insbesondere wenn sie gleichzeitig auch Gesellschafter der GmbH sind.
Vorteile einer GmbH & Co. KG
Die Vorteile zeigen, warum man eine GmbH & Co. KG gründet:
- Die GmbH & Co. KG hat den entscheidenden Vorteil der Haftungsbeschränkung aller Gesellschafter sowie den Ausschluss einer Privathaftung.
- Bei der Besteuerung der GmbH & Co. KG ergeben sich entscheidende Vorteile durch die geringere Körperschaftsteuer.
- Als Personengesellschaft kommt ihr zusätzlich ein Freibetrag von 24.500 Euro bei der Gewerbesteuer zugute.
- Ein Vorteil der GmbH & Co. KG gegenüber der GmbH ist, dass die Entnahmen mit deutlich weniger Aufwand verbunden sind.
- Das Hinzufügen neuer Gesellschafter ist ebenfalls einfach, da Änderungen im Gesellschaftsvertrag nicht notariell beglaubigt werden müssen. Stattdessen sind diese lediglich notariell zum Handelsregister anzumelden.
- Die Geschäftsführung ist, obwohl die KG eine Personengesellschaft ist, auch durch Nichtgesellschafter, also Fremdgeschäftsführer, möglich.
Nachteile einer GmbH & Co. KG
Auch einige Nachteile sind dabei zu beachten:
- Viele Banken und Kreditinstitute verlangen eine Privathaftung für gewährte Kredite.
- Das Gehalt des Geschäftsführers kann nicht von der Steuer abgesetzt werden.
- Die Buchführung ist aufwendig. So muss zum Beispiel sowohl für die GmbH als auch für die GmbH & Co. KG ein Jahresabschluss gemacht werden.
- Durch die Komplexität der Unternehmensform muss auf vieles geachtet werden. Dadurch entstehen hohe Kosten für die Beratung und Formalitäten.
- Es ergeben sich erhebliche Publizitätspflichten in Form der Offenlegung der Jahresabschlüsse von GmbH & KG.
Die steuerlichen Richtlinien der GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG unterliegt den steuerlichen Vorschriften für eine Personengesellschaft. Das bedeutet, dass Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Einkommensteuer und Körperschaftsteuer betreffen die Gesellschaft selbst nicht direkt. Der Gewinnanteil der Komplementär-GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer, während die Kommanditisten Einkommensteuer auf ihren Gewinnanteil zahlen müssen.
Erzielt die Komplementär-GmbH Einkünfte lediglich aus ihrer Beteiligung an der KG und führt ansonsten keine eigenen Geschäfte, unterliegen diese Beteiligungseinkünfte nicht der Gewerbesteuer, d. h. für die GmbH fällt im Ergebnis keine Gewerbesteuer an.
Zusätzlich ist mit weiteren Steuern zu rechnen. Dazu gehören zum Beispiel der Umsatz-, Grunderwerb oder die Lohn- und Einkommensteuer für Angestellte.
Für die GmbH & Co. KG ist die doppelte Buchführung verpflichtend. Das bedeutet, es müssen eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie ein Jahresabschluss erstellt werden – sowohl für die GmbH & Co. KG als auch für die beteiligte Komplementär-GmbH. Obwohl die Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger nur für Kapitalgesellschaften gilt, wurde diese Pflicht ausdrücklich auf die GmbH & Co. KG erweitert, d. h. beide Jahresabschlüsse sind zu veröffentlichen.
Damit Sie hierbei den Überblick behalten, verwenden Sie eine Buchhaltungssoftware wie Lexware Office.
Info
Künftig Konkurrenz durch GmbH & Co. eGbR?
In der Praxis hat die GmbH & Co. KG eine hohe Bedeutung und ist eine verbreitete Gesellschaftsform. Ob dies in Zukunft so bleibt, muss abgewartet werden. Die GmbH & Co. KG könnte durch das seit 1.1.2024 geltende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) Konkurrenz bekommen. Künftig unterscheidet das BGB zwischen einer rechtsfähigen und einer nicht rechtsfähigen GbR. Die rechtsfähige GbR kann künftig eigenständige Trägerin von Rechten und Pflichten sein und als eGbR im Gesellschaftsregister eingetragen werden. Damit kann die eGbR künftig auch Komplementärin einer KG werden. Sämtliche Gesellschafter der eGbR können haftungsbeschränkte Gesellschaften wie zum Beispiel GmbHs sein. Damit könnte die GmbH & Co. eGbR für bestimmte Gründungsvorhaben durchaus attraktiv werden.