Gewerberegister

Wer ein Gewerbe angemeldet hat, dessen Betrieb wird auch im Gewerberegister aufgeführt. Das trifft im Grunde auf alle Selbstständigen und Unternehmen zu – vom Einzelunternehmer bis zur großen Firma. Hierin sind alle wichtigen Informationen zum Unternehmen gelistet, die Sie bei der Gewerbeanmeldung angegeben haben. Die zuständige Behörde darf diese Daten bei einer Gewerberegisterauskunft weitergeben.

Zuletzt aktualisiert am 09.03.2023
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Zusammenfassung

Das Gewerberegister im Überblick

  • Im Gewerberegister sind gem. §14 GewO Gewerbeordnung alle Gewerbetreibenden verzeichnet, die in einer Kommune ansässig sind.
  • Im Gewerbezentralregister sind alle Verstöße vermerkt, die mit der gewerblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
  • Jeder Bürger darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf eine Mitteilung der Daten.

Einen Gewerberegisterauszug können Sie persönlich, schriftlich oder online beantragen. Sie haben die Wahl zwischen einer einfachen und erweiterten Auskunft.

Allgemeine Informationen zum Gewerberegister

Definition

Was ist das Gewerberegister?

Bei dem Gewerberegister handelt es sich um ein Verzeichnis aller meldepflichtigen Betriebe in einer Kommune gem. §14 GewO Gewerbeordnung.

Folglich steht auch Ihr Unternehmen im Gewerberegister, sobald Sie das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Erst wenn Ihr Gewerbe eingetragen ist, können Sie es offiziell betreiben. Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie folgende Angaben tätigen:

  • Angaben zum Geschäftsinhaber: Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Angaben zum Betrieb: Geschäftsführung, Tätigkeit, Anschrift

Das Gewerberegister wird vom Gewerbeamt der Kommune geführt. Liegt Ihr Firmensitz in einer Großstadt ist das Bezirks- bzw. Ortsamt zuständig. Bei der Betriebsstätte in Gemeinden ist das oft die Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung.

Unterschied zwischen Handels- und Gewerberegister

Im Gewerberegister stehen alle gewerblichen Betriebe. Im Handelsregister hingegen werden nur Einzelkaufleute, Personalgesellschaften und Kapitalgesellschaften eingetragen. Als Einzelunternehmer und GbR können Sie sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen.

Info

Firmenbuchauszug: Die österreichische Variante des Handelsregisters

Der deutsche Gewerberegisterauszug ist der Firmenbuchauszug in Österreich. Im Firmenbuch werden alle Gesellschaften gelistet, die in Österreich ansässig sind.

Gewerberegister vs. Gewerbezentralregister

Zwar sind die beiden Begrifflichkeiten sehr ähnlich, jedoch gibt es einen Unterschied zwischen Gewerberegister und Gewerbezentralregister. Letzteres ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters und wird vom Bundesjustizamt geführt. Darin sind alle Verstöße festgehalten, die im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit stehen. Es ähnelt einem Führungszeugnis bei Angestellten.

Abhängig davon, zu welcher Personengruppe Sie gehören, werden im zentralen Gewerberegister verschiedene Verstöße festgehalten. Unterschieden wird in zwei Gruppen:

  • Entscheidungen gegen natürliche Personen und Personenvereinigungen
  • Entscheidungen gegen natürliche und juristische Personen

Entscheidungen gegen natürliche Personen und Personenvereinigungen

Bei dieser Personengruppe kommt es lediglich bei Strafrechtsentscheidungen zu einer Eintragung. Das ist dann der Fall, wenn die Straftat gemäß des 3. Buches der Sozialgesetzgebung in Zusammenhang mit Ihrem Betrieb steht. Zudem muss die Straftat mit 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe geahndet worden sein. Beispiele dafür sind Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit.

Entscheidungen gegen natürliche und juristische Personen

Bei dieser Personengruppe werden drei Arten von Vorfällen vermerkt:

  1. Verwaltungsentscheidungen: abgelehnte Anträge, Ausbildungsverbote, Untersagung des Gewerbebetriebs
  2. Bußgeldentscheidungen: Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von mehr als 200 €, Aufführung jedes einzelnen Vergehens bei Sammelbescheiden
  3. Verzichtserklärungen: Verzicht auf Weiterführung eines Verfahrens

Was steht im Gewerberegister?

Im Gewerberegister sind alle wichtigen Informationen zu jedem Unternehmen vermerkt. Gemäß §14 Abs. 5 GewO sind die Behörden dazu berechtigt, die folgenden Informationen über die Betriebe untereinander auszutauschen:

  • Name des Betriebs
  • Firmierung
  • Anschrift
  • Tätigkeit
  • Informationen zum Geschäftsführer (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausbildungsgrad)
  • Informationen zu Geschäftsinhabern (Name, Anschrift, Geburtsdatum)

Wer steht im Gewerberegister?

Grundsätzlich stehen im Gewerberegister alle Betriebe, die ein Gewerbe angemeldet haben. Auch wenn Sie ein Unternehmen übernehmen oder in die Kommune verlegen, werden Sie gelistet. Das ist auch bei der Eröffnung einer Zweigstelle in der Kommune und durch die Erschaffung einer geschäftlichen Neuausrichtung der Fall.

Es gibt einige Merkmale, die diese Unternehmen erfüllen müssen, um als Gewerbe anerkannt zu werden:

  • Planmäßigkeit: Das Unternehmen ist auf Dauer angelegt.
  • Gewinnabsicht: Die Tätigkeit trägt zum Lebensunterhalt des Inhabers bei.
  • Außenwirkung: Der Inhaber tritt im Namen des Unternehmens auf. Die Tätigkeit wird entsprechend beworben.
  • Selbstständigkeit: Der Inhaber ist nicht weisungsgebunden und führt keinen freien Beruf aus.

Tipp

Ausnahmen beim Gewerberegister

Freiberufler und Betriebe aus der Land- und Forstwirtschaft sind nicht meldepflichtig.

Gewerberegisterauskunft erhalten

Definition

Gewerberegisterauszug

Mit einem Auszug aus dem Gewerberegister erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung über die sachgerechte Anmeldung eines Betriebs.
Benötigen Sie eine Kopie Ihres Gewerberegistereintrags, müssen Sie eine Gewerbeamtsanfrage gemäß §14 Gewerbeordnung GewO stellen. Sie erfolgt persönlich oder schriftlich. Einige Kommunen bieten die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerberegister online an.

Wie sieht ein Gewerberegisterauszug aus?

Im Briefkopf stehen Angaben zur Stadt oder Gemeinde sowie Ihre Gewerberegisternummer. Darauf folgt ein Verweis auf § 340 Abs. 1 Gewerbeordnung und die Angaben zu Ihrem Unternehmen.
Am Ende des Briefs finden Sie die bezahlten Gebühren und einem Stempel der Behörde. Letztere beiden sind für die Gültigkeit des Dokuments ausschlaggebend.

Wer darf eine Gewerbeauskunft beantragen?

Alle Privatpersonen können einen Auszug aus dem deutschen Gewerberegister beantragen. Die Einsicht in das Gewerberegister kann aus mehreren Gründen erforderlich sein:

  • Richtigkeit der Eintragung prüfen: Möchten Sie wissen, ob die Eintragung im Gewerberegister korrekt ist, kann ein Antrag sinnvoll sein. Hierfür verwenden Sie Belegart 1 “Auskunft an den Betroffenen”.
  • Gewerbeanmeldung beantragen: Für bestimmte Berufe ist eine Gewerbeerlaubnis notwendig. Um diese zu erhalten, brauchen Sie einen Gewerberegisterauszug. In diesem Fall nutzen Sie Belegart 9 “Auskunft an eine Behörde” zur Beantragung.

Tipp

Kein Rechtsanspruch auf Auskunft

Anders als beispielsweise bei einem Vereinsregister handelt es sich bei dem Gewerberegister nicht um ein öffentliches Register. Aus diesem Grund besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mitteilung der Daten.

Einfache vs. erweiterte Gewerberegisterauskunft

Bevor Sie eine solche Anfrage stellen, müssen Sie sich entscheiden: Reicht Ihnen eine einfache Gewerbeauskunft oder brauchen Sie die erweiterte Variante. Entnehmen Sie der folgenden Tabelle, welche Unterschiede es gibt:

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<b>Einfache Gewerbeauskunft</b>
Einfache GewerbeauskunftErweiterte Gewerbeauskunft
  • Name
  • Tätigkeit
  • Anschrift
  • Name
  • Tätigkeit
  • Anschrift
  • Daten des Inhabers
  • Rechtsform
  • ggf. frühere Betriebsstätten

Tipp

Übrigens: Berechtigtes Interesse für erweiterte Auskunft

Möchten Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister einholen, setzt das ein rechtliches Interesse voraus. Das müssen Sie mit entsprechenden Nachweisen belegen.

Kosten für eine Gewerberegisterauskunft

Grundsätzlich kostet eine erweiterte Gewerbeauskunft mehr als die einfache Variante. Wie viel Sie für eine Auskunft aus dem Gewerberegister zahlen müssen, ist regional unterschiedlich. Während die erweiterte eAuskunft in Berlin 5 Euro kostet, zahlen Sie in Frankfurt bereits für die einfache 13 Euro.

Gebührenfreie Auskunft in Berlin

Bei der Stadt Berlin erhalten Sie die einfache Auskunft aus dem Gewerberegister kostenlos und ohne vorherige Registrierung. Nutzen Sie für die Gewerberegisterauskunft den Online-Service.

Um einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu erhalten, müssen Sie etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Kosten liegen bei 13 Euro pro Auskunft.

Info

Digitale Auskunft oft günstiger

Wenn Sie den Gewerberegisterauszug online beantragen, sind die Kosten oft geringer als bei einem schriftlichen Antrag. Jedoch bieten nicht alle Kommunen diesen Online-Service an. Schauen Sie am besten auf die Internetseite Ihres örtlichen Gewerbeamtes.

Gewerberegister löschen lassen

Nach Auflösung Ihres Gewerbebetriebs können Sie den entsprechenden Eintrag im Gewerberegister löschen lassen. Hierfür laden Sie sich das entsprechende Formular herunter und beantragen auf diese Weise die Löschung Ihres Gewerberegistereintrags.

Gebühren für Löschen des Gewerberegistereintrags

Manche Kommunen verlangen für diesen Service eine Bearbeitungsgebühr. Diese sollte in aller Regel gering ausfallen. Zusätzlich kann ein Nachweis über die Auflösung des Betriebs notwendig sein.