Zusammenfassung
Fahrtkostenpauschale im Überblick
- Für den Weg zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (Betrieb) können Sie die Entfernungspauschale anwenden. Diese gilt, wenn Sie z. B. regelmäßig ins Büro fahren.
- Für Dienstreisen oder gelegentliche Fahrten zu Kundenterminen bietet sich die Kilometerpauschale an. Über diese können Sie die tatsächlich zurückgelegten Kilometer mit 0,30 Euro pro Kilometer absetzen.
- Mit der Fahrtkostenpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte können Sie nur die einfache Strecke geltend machen. Eine Ausnahme bildet die behindertenbedingte Fahrtkostenpauschale. Bei dieser dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hin- und Rückfahrt angeben.
- Die Pauschale ist auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro im Kalenderjahr begrenzt, sofern der Weg zu Fuß oder mit anderen Verkehrsmitteln als dem eigenen PKW zurückgelegt wird.
- 2026 soll die Fahrtkostenpauschale bereits ab dem ersten Kilometer auf 0,38 Euro angehoben werden.
Definition
Was ist eine Fahrtkostenpauschale?
Die Fahrtkostenpauschale, oft besser bekannt als Pendlerpauschale, ist eine steuerliche Pauschale, mit der Aufwendungen für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte vereinfacht berücksichtigt werden können. Sie dient dazu, die tatsächlichen Fahrtkosten nicht im Einzelnen nachweisen zu müssen, sondern diese durch einen gesetzlich festgelegten Betrag pro gefahrenem Kilometer oder pro Wegstrecke zu ersetzen. Dieser beträgt 2025 0,30 Euro pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro für jeden weiteren Kilometer.
Zum 1. Januar 2026 soll die Fahrtkostenpauschale auf 0,38 Euro ab dem 1. Kilometer angehoben werden. Das hat der Bundestag am 4. Dezember 2025 beschlossen. Dieser Beschluss muss am 19. Dezember 2025 noch durch den Bundesrat. Der Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Kalenderjahr gilt weiterhin, wenn die Strecke nicht mit dem eigenen PKW zurückgelegt wird, sondern z. B. zu Fuß, mit dem Motorrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln.
Angestellte können die Fahrtkostenpauschale als Werbungskosten geltend machen, Selbstständige als Betriebsausgaben. Dabei ist die Pauschale unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Maßgeblich ist dabei die einfache Wegstrecke, nicht die tatsächlich zurückgelegte Gesamtstrecke. Zur Berechnung muss aber die kürzeste bzw. schnellste Route verwendet werden.
Fahrtkostenpauschale für Selbstständige: Diese Voraussetzungen gelten
Damit Selbstständige die Fahrtkostenpauschale nutzen können, muss eine regelmäßige Betriebsstätte, die getrennt vom Wohnraum ist, vorhanden sein. Die Fahrten müssen außerdem im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen. Das ist z. B. gegeben, wenn ein Selbstständiger jeden Tag in das Café pendelt, das er betreibt. Die Fahrtkostenpauschale kann dann als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Tipp
Auch der Weg zu Fuß zählt
Bei der Entfernungspauschale spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel Sie nutzen. Selbst den Weg, den Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen, können Sie bei der Steuer als Fahrtkostenpauschale angeben.
Dienstreisen
Sind Sie ab und zu bei Kunden oder fahren Sie zu Veranstaltungen, wie Messen oder Weiterbildungen, sind diese Mehraufwendungen ebenfalls absetzbar. In diesem Fall wenden Sie die Kilometerpauschale an, bei der die tatsächlich gefahrenen Kilometer zählen.
Mehrere Wohnungen
Für die Berechnung der Entfernungspauschale bei mehreren Wohnungen ist der Lebensmittelpunkt ausschlaggebend. Es ist nur zulässig, die weiter entfernte Wohnung pauschal zu versteuern, wenn diese als Hauptwohnung dient und dort der überwiegende Teil des Alltags verbracht wird. Eine Ferienwohnung, die nur am Wochenende oder während des Urlaubs genutzt wird, kann somit nicht für die Entfernungspauschale berücksichtigt werden.
Doppelte Haushaltsführung
Bei doppelter Haushaltsführung sind Familienheimfahrten ebenfalls über die Entfernungspauschale absetzbar. Hier gilt die Höchstgrenze von 4.500 Euro nicht, sondern es werden die tatsächlichen Kosten berücksichtigt, auch wenn diese darüber liegen.
Die Regelungen zu Entfernungen und der Anzahl der Fahrten bleiben gleich.
Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers für Familienheimfahrten werden auf die Entfernungspauschale angerechnet und verringern diese entsprechend.
Mobilitätsprämie als Alternative zur Fahrtkostenpauschale
Die Mobilitätsprämie ist eine Alternative zur Entfernungspauschale und speziell für Menschen mit geringem Einkommen gedacht, das unter dem Grundfreibetrag liegt. Da sie keine Einkommensteuer zahlen, bringt ihnen die Entfernungspauschale keinen Vorteil.
Um die Prämie zu erhalten, muss der Arbeitsweg mindestens 21 Kilometer lang sein und die Prämie mindestens 10 Euro betragen. Die Berechnung der Prämie ist nicht ganz einfach: Sie basiert auf der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer, wenn diese den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt. Von der erhöhten Entfernungspauschale werden 14 Prozent als Prämie ausgezahlt.
Wichtig: Die Mobilitätsprämie muss über die Steuererklärung beantragt werden. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, diese künftig jedes Jahr einreichen müssen, um die Prämie zu erhalten.
Die Mobilitätsprämie war zunächst bis zum Jahr 2026 befristet. Diese Befristung wird nun aufgehoben. Die Prämie bleibt also bestehen.
Fahrtkostenpauschale berechnen: So funktioniert es
Zunächst müssen Sie den einfachen Arbeitsweg berechnen. Das ist die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Dabei müssen Sie mit der kürzesten Strecke ohne Umwege kalkulieren. Das gilt auch, wenn Sie einer Fahrgemeinschaft angehören. Sie müssen zwingend den direkten Weg eintragen. Jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft darf die Fahrtkosten für seine Strecke geltend machen. Hier empfiehlt es sich, die einfache Entfernung in Kilometer (km) anhand eines Online-Routenplaners zu ermitteln. Eine längere Strecke darf dann geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie verkehrsgünstiger ist, Sie also Ihr Ziel schneller erreichen als mit der eigentlich kürzeren Verbindung.
Info
Nur die einfache Fahrt gilt
Bei der Berechnung der Entfernungspauschale zählt nur die einfache Wegstrecke. Die Rückfahrt wird nicht berücksichtigt.
Bei der Berechnung dürfen Sie nur die Anzahl der Arbeitstage angeben, an denen Sie Ihren Arbeitsplatz auch wirklich aufgesucht haben. Urlaubs- und Krankheitstage sowie Zeiten, die Sie im Homeoffice verbracht haben, ziehen Sie ab.
Bei einer 5-Tage-Woche werden in der Regel 230 Tage anerkannt. Bei einer 6-Tage-Woche sind es 280 Tage. Wenn Sie mehr Arbeitstage angeben, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis (aussagekräftige Aufzeichnungen) erbringen.
Tipp
Fahrtkostenpauschale: Fast jedes Verkehrsmittel zählt
Generell spielt bei der Berechnung der Kosten das Verkehrsmittel keine Rolle. Wenn Sie den Weg mit dem eigenen Auto, Bus, Bahn, Motorrad, dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen, können Sie die Fahrtkostenpauschale nutzen. Reisen mit dem Flugzeug sind ausgenommen.
Die Höhe der Fahrtkostenpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb wird abhängig von der Länge der Strecke berechnet. Bei einer Strecke von bis zu 20 km beträgt die aktuelle Fahrtkostenpauschale 0,30 Euro und ab dem 21. km 0,38 Euro. Dabei wird immer mit vollen Kilometern gerechnet.
Achtung
Änderung der Entfernungspauschale ab 2026
Ab 2026 soll die Entfernungspauschale bereits ab dem ersten Kilometer bei 0,38 Euro liegen.
Info
Entfernungspauschale am Beispiel
- Bei der Berechnung der Fahrtkostenpauschale 2025 werden die zurückgelegten Kilometer immer abgerundet. Haben Sie Ihr Büro an 180 Tagen im Jahr aufgesucht und der Weg dorthin beträgt 15,8 km, ergibt sich folgende Rechnung:
(15 km * 0,30 Euro) * 180 Tage = 810 Euro - Ab 2026 gilt: (15 km * 0,38) * 180 Tage = 1.026 Euro.
Als Fahrtkostenpauschale können Sie einen Höchstbetrag von 4.500 Euro im Rahmen der Werbungskosten oder als Selbstständiger als Betriebsausgaben geltend machen. Nutzen Sie ein Auto, dürfen Sie auch höhere Kosten absetzen. Nachgewiesene höhere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können ebenfalls vollumfänglich abgesetzt werden.
Kilometerpauschale anwenden
Für Dienstreisen und Fahrten zu Kundenterminen, die nicht unter die Entfernungspauschale fallen, können Sie die Kilometerpauschale (sog. Dienstreisepauschale) ansetzen. Im Vergleich zu der Entfernungspauschale geben Sie hierbei die tatsächlich gefahrenen Kilometer an.
Die Kilometerpauschale beträgt 30 Cent pro km. Für andere motorisierte Verkehrsmittel, die mehr als 25 km/h fahren, sind 20 Cent pro km absetzbar. Dazu zählen z. B. Mofas und Motorräder.
Info
Berechnung am Beispiel einer Dienstreise
Unternehmen Sie eine Dienstreise und legen dabei 45 km zurück, lautet die Rechnung:
45 km x 0,30 Euro = 13,50 Euro
Fahrtkostenpauschale bei Behinderung
Wollen Sie eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale geltend machen, haben Sie die Möglichkeit die tatsächlich gefahrenen Kilometer anzugeben. Das ist nicht nur für die einfache Strecke möglich und von Bedeutung, sondern auch für die Hin- und Rückfahrt. Dafür gibt es allerdings einige Voraussetzungen:
- Grad der Behinderung liegt bei mindestens 70 oder
- Grad der Behinderung liegt bei 50 mit dem Merkzeichen G bzw. aG im Schwerbehindertenausweis
Wo muss ich die Fahrtkostenpauschale eintragen?
Um die Fahrtkostenpauschale beim Finanzamt geltend zu machen, müssen Sie die Daten bei der Einkommensteuererklärung angeben. Als Selbstständiger können Sie hierfür die Anlage EÜR ausfüllen. Die Zeilen 68-73 in der Anlage EÜR sind für die Angaben über Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrkosten vorgesehen. In Zeile 73 können Sie die Entfernungspauschale eintragen.