- Einfach: Wenige Angaben bis zur Berechnung.
- Schnell: Sekundenschnelles Ergebnis nach Eingabe.
- Übersichtlich: Ergebnisse der Arbeitszeit in netto und brutto inklusive Pausenzeiten auf einen Blick.
Arbeitszeit berechnen: So funktioniert es
Wenn du die täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Arbeitsstunden mit dem Rechner kostenlos berechnen willst, benötigst du nur wenige Eckdaten:
- Arbeitsbeginn
- Arbeitsende
- Pausen
Hast du die genauen Zeiten eingetragen, erhältst du schnell und einfach die Arbeits- und Pausenzeiten detailliert aufgeschlüsselt – sowohl in Stunden und Minuten als auch in Kommaschreibweise.
Tipp
Automatische Berechnung bei elektronischer Zeiterfassung
Erfasst du deine Arbeitszeiten bereits durch eine elektronische Zeiterfassung, werden die gesetzlich geregelten Pausen automatisch abgezogen.
Definition
Die Definition von Arbeitszeit
Die Vorschriften für die Arbeitszeit in Deutschland stehen im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dabei ist es aber wichtig zu beachten, dass die Vorschriften durch weitere in Deutschland gültige Gesetze ergänzt werden. Für Jugendliche gibt es beispielsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Laut dem ArbZG ist die Arbeitszeit als „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“ definiert. Dabei ist auch zu beachten, dass die Arbeitszeit bei mehreren Arbeitgebern zusammengerechnet werden muss.
Die tägliche Arbeitszeit pro Arbeitnehmer darf nicht mehr als 8 Stunden betragen. Laut dem ArbZG darf die Arbeitszeit aber auf 10 Stunden pro Tag verlängert werden. Dafür darf aber der Durchschnitt von 8 Stunden täglich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten bzw. 24 Wochen nicht überschritten werden.
Bestimmte Sonderregelungen erlauben es auch, die Arbeitszeit auf mehr als 10 Stunden zu erhöhen. Das gilt beispielsweise bei Bereitschaftsdiensten.
Die in Minuten angegebenen Ruhepausen werden logischerweise nicht als Arbeitszeit berücksichtigt. Aber auch von dieser Regel gibt es Ausnahmen im ArbZG. So sind Ruhepausen im Bergbau unter Tage in die Arbeitszeit inkludiert.
Laut einem BAG-Urteil sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtet. Bisher hat die Regierung jedoch noch keine finale Entscheidung über die Umsetzung getroffen. Ein erster Referentenentwurf sieht bestimmte Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung vor. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel über das Urteil zur Zeiterfassung.
Tipp
Für wen eignet sich ein Arbeitszeit-Rechner?
Ein Arbeitszeit-Rechner lohnt sich für Arbeitnehmer, die ihre geleisteten Arbeitsstunden genau erfassen und dokumentieren möchten, um ihre Überstunden oder Minusstunden im Blick zu behalten.
Arbeitsbeginn und Arbeitsende eintragen
In den kostenlosen Stundenrechner für die Arbeitszeit trägst du den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende ein. Normalerweise beginnt die Arbeitszeit, wenn du den Arbeitsort betrittst, und sie endet, wenn du ihn wieder verlässt. Du kannst die Uhrzeiten minutengenau eingeben, sodass du ein Ergebnis der genauen Arbeitszeiten erhältst.
Nehmen wir an, der Arbeitsbeginn ist um 9 Uhr. Diese Uhrzeit trägst du in die erste Zeile des Arbeitszeitrechners ein. Bist du um 18 Uhr mit der Arbeit fertig, gibst du diese Uhrzeit als Arbeitsende ein.
Tipp
Korrekte Arbeitszeit im Stundenrechner auch bei Nachtarbeit
Bei einer Nachtschicht erkennt der Stundenrechner ebenfalls die korrekte Zeit. Beginnt die Nachtschicht am Abend um 22 Uhr und endet am nächsten Tag um 6 Uhr, ermittelt der Rechner die Arbeitsstunden in ihrer richtigen Anzahl.
Arbeitszeitrechner mit Pausen nutzen
Um die tatsächliche Arbeitszeit zu ermitteln, musst du neben dem Arbeitsbeginn und Arbeitsende zusätzlich die Pausen berücksichtigen. Das ist für die Arbeitsstunden im Jahr 2026 mit dem smarten Rechner ebenfalls möglich.
Tipp
Bruttoarbeitszeit vs. Nettoarbeitszeit
Es gilt zwischen Bruttoarbeitszeit mit Pausen und Nettoarbeitszeit ohne Pausen zu unterscheiden. Letztere ist die tatsächliche Arbeitszeit gemäß §2 ArbZG (Arbeitszeitgesetz).
Grundsätzlich unterliegen die Pausen gesetzlichen Regelungen. Diese gelten sowohl für Angestellte in Vollzeit als auch in Teilzeit. Der Gesetzgeber schreibt laut §4 des ArbZG sogenannte Ruhepausen vor. Die gesetzlichen Pausen richten sich nach der Gesamtarbeitszeit:
- 6 bis 9 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Mehr als 9 Stunden Arbeit: mindestens 45 Minuten Pause
Die Pausen müssen Beschäftigte nicht am Stück nehmen. Sie können diese auch über den Tag verteilen. Wichtig ist nur, dass die einzelnen Pausenblöcke mindestens 15 Minuten lang sein müssen.
Hinzu kommen Pausen, die deine Angestellten zusätzlich nehmen. In dem Online-Arbeitszeitrechner hast du die Möglichkeit, bis zu 4 Pausen einzutragen. Du kannst die Felder auch komplett leer lassen, wenn du keine Pause gemacht hast. Das trifft beispielsweise zu, wenn du den Arbeitszeitrechner für Teilzeit-Beschäftigte nutzt.
Info
Ruhepausen vs. Ruhezeiten
Es besteht laut §5 ArbZG ein Unterschied zwischen Ruhepausen und Ruhezeiten. Mit Ruhepausen sind die Unterbrechungen an einem Arbeitstag gemeint. Bei Ruhepausen geht es um die Phase zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn am nächsten Tag. Das müssen mindestens 11 Stunden sein. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Beschäftigten in Krankenhäusern oder wenn die Ruhezeiten an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden.
Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit ausrechnen
Mit dem kostenlosen Rechner für die Zeiterfassung ermittelst du die Stunden, die deine Mitarbeiter täglich, wöchentlich und monatlich leisten. Um die tägliche Arbeitszeit zu berechnen, nimmst du die Dauer vom Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende abzüglich der Pausen. So erhältst du die tatsächlichen Arbeitsstunden für einen Tag. Um die wöchentlichen Arbeitszeiten zu berechnen, werden die täglichen Stunden pro Tag aufaddiert.
Ausgabe auch in Dezimalangabe
Das Ergebnis gibt der Arbeitsstundenrechner sowohl in Stunden und Minuten als auch in Dezimal-Darstellung aus. Bei einer Brutto-Arbeitszeit von 8 Stunden und 30 Minuten ergibt das 8,5 Stunden. Die Pause von 45 Minuten sind 0,75 Stunden. Daraus ergibt sich eine Netto-Arbeitszeit von 7,75 Stunden bzw. 7 Stunden und 45 Minuten.
Der Arbeitszeitrechner in dezimaler Darstellung erleichtert es dir, die Summe zu bilden, um die wöchentliche Stundenanzahl zu berechnen. Hast du als Arbeitgeber eine Wochenstundenzahl von 40 Stunden mit deinen Beschäftigten vereinbart, muss der Arbeitnehmer noch 32,25 Stunden arbeiten.
Monatliche Arbeitszeit ausrechnen
Wenn du die monatliche Arbeitszeit ausrechnen möchtest, brauchst du einen weiteren Wert, der die Länge des Monats widerspiegelt. Abgesehen vom Februar, der außerhalb von Schaltjahren genau 4 Wochen hat, haben alle Monate ungefähr 4,5 Wochen.
Um diese Wochen eines Monats in die Berechnung einfließen zu lassen, gibt es den sogenannten Wochenfaktor, der für das entsprechende Jahr berechnet wird. Der Wochenfaktor selbst ist sehr kompliziert zu berechnen, aber glücklicherweise gibt es einen Richtwert, mit dem du arbeiten kannst. Dieser Richtwert des Wochenfaktors, der auch in Tarifverträgen so festgesetzt ist, liegt 2025 bei 4,33 oder 4,35.
Die Formel, um die durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Monat zu berechnen, lautet:
Durchschnittliche monatliche Arbeitsstunden = Wöchentliche Arbeitszeit x Wochenfaktor (4,35)
Mit diesen Formeln behältst du die Arbeitsstunden deiner Mitarbeiter immer im Blick.
Die Berechnung der korrekten Arbeitszeit ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer wichtig. Es geht dabei nicht nur um die richtige Berechnung des Lohns. Die korrekte Berechnung der Arbeitszeit ist auch für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und der Arbeitszeitverordnung unerlässlich.
Info
Abweichungen durch betriebsbedingte Arbeitszeiten
Ist in deinem Unternehmen beispielsweise freitags eine betriebliche Arbeitszeit von 8 – 12 Uhr festgelegt, müssen die Stunden entsprechend auf die anderen Tage aufgeteilt werden. Arbeiten deine Beschäftigen Montag bis Donnerstag jeweils 9 Stunden und Freitag 4 Stunden, ergibt das auch eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche.
Arbeitsstunden berechnen
Laut §3 ArbZG liegt die maximale Arbeitszeit bei 48 Stunden pro Woche, die Arbeitnehmer nicht überschreiten dürfen. Das entspricht maximal 8 Stunden pro Tag, wenn die Beschäftigten von Montag bis Samstag arbeiten.
Überschreitungen dieser 8 Stunden müssen Arbeitnehmer innerhalb von 24 Wochen ausgleichen. In diesem Fall darf die tägliche Stundenanzahl phasenweise bis zu 10 Stunden betragen. Durchschnittlich darfst du die 8 Stunden allerdings nicht überschreiten.
Tipp
Überstunden berechnen mit dem Wochenarbeitszeitrechner
Die wöchentliche Arbeitszeit ist meist vertraglich geregelt. In einer Vollzeitbeschäftigung beträgt sie meist 40 Stunden pro Woche – in Teilzeit entsprechend weniger. Ob die Arbeitsstunden deiner Mitarbeiter pro Woche die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten, findest du mit dem kostenlosen Arbeitszeitrechner einfach heraus.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitszeitrechner
Wie berechne ich mit dem Arbeitszeitrechner, ob ich Überstunden gemacht habe?
Trag einfach Arbeitsbeginn, Arbeitsende und deine Pausen ein. Der Rechner gibt dir die Nettoarbeitszeit aus. Vergleiche das Ergebnis mit deiner vertraglich vereinbarten Tagesarbeitszeit: Was darüber liegt, sind Überstunden. Für die Wochenübersicht addierst du die täglichen Nettostunden in der Dezimaldarstellung (z. B. 8,5 + 9,25 + 8,0 ...) und vergleichst die Summe mit deiner Wochenstundenzahl.
Aber Achtung: Nicht jede Mehrstunde ist automatisch eine vergütungspflichtige Überstunde. Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab.
Meine Schicht beginnt abends und endet erst am nächsten Morgen – funktioniert das im Rechner?
Ja, der Arbeitszeitrechner erkennt Nachtschichten automatisch. Trägst du beispielsweise 22:00 Uhr als Arbeitsbeginn und 06:00 Uhr als Arbeitsende ein, berechnet der Rechner korrekt 8 Stunden – er erkennt, dass das Arbeitsende am Folgetag liegt. Du musst nichts separat markieren. Vergiss nicht, auch Pausen während der Nachtschicht einzutragen, damit du die korrekte Nettoarbeitszeit erhältst.
Hinweis für Arbeitgeber: Nachtarbeit (23–6 Uhr) löst besondere gesetzliche Pflichten aus – darunter das Recht auf Nachtarbeitszuschläge und regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für Nachtarbeitnehmer.
Kann ich den Arbeitszeitrechner nutzen, um die Zeiterfassung meiner Mitarbeitenden zu dokumentieren?
Der Rechner eignet sich gut, um einzelne Schichten schnell zu berechnen und zu prüfen. Für eine vollständige Dokumentation – wie sie das BAG-Urteil vom September 2022 und der laufende Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vorsehen – brauchst du allerdings eine Lösung, die Daten dauerhaft speichert und auswertbar macht. Der Referentenentwurf sieht vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch festzuhalten.
Tipp: Lexware Office bietet dafür eine integrierte Funktion zur Arbeitszeiterfassung, die Stunden direkt mit der Lohnabrechnung verbindet. Der Rechner ist ideal für die schnelle Einzelberechnung; für systematische Erfassung empfiehlt sich ein digitales Zeiterfassungssystem.
Wie trage ich Bereitschaftszeiten in den Arbeitszeitrechner ein?
Bereitschaftsdienst – Zeiten, in denen du dich an einem bestimmten Ort aufhalten und jederzeit einsatzbereit sein musst – gilt als Arbeitszeit und kannst du normal als Arbeitsbeginn bis Arbeitsende eintragen. Anders bei Rufbereitschaft: Hier bist du zwar erreichbar, kannst deinen Aufenthaltsort aber selbst bestimmen. Rufbereitschaft gilt in der Regel nicht als Arbeitszeit und fließt daher nicht in die Berechnung ein – es sei denn, die Einsatzbedingungen sind so einschränkend, dass ein Gericht sie als Arbeitszeit einstuft. Wenn du Rufbereitschaft plus tatsächliche Einsatzzeit berechnen willst, trag nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden ein.
Funktioniert der Arbeitszeitrechner auch für Mitarbeitende in Teilzeit oder im Minijob?
Ja, der Rechner funktioniert unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Du kannst Arbeitsbeginn und Arbeitsende für jede Schichtlänge eingeben – auch kurze Teilzeitarbeit oder Minijob-Schichten von 2 bis 3 Stunden. Wichtig: Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Minijobber. Ab 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten Pflicht, ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Schichten unter 6 Stunden erfordern keine gesetzliche Pause. Mit dem Rechner siehst du sofort, ob eine Pause eingetragen werden muss – und vermeidest so ungewollte Verstöße gegen das ArbZG.
Meine Mitarbeitenden haben Vertrauensarbeitszeit – macht der Arbeitszeitrechner dann überhaupt Sinn?
Ja – gerade dann. Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass du als Arbeitgeber auf Präsenzkontrolle verzichtest, nicht aber auf die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das BAG-Urteil 2022 hat klargestellt, dass diese Pflicht auch bei Vertrauensarbeitszeit gilt. Der Arbeitszeitrechner hilft Mitarbeitenden, ihre eigenen Zeiten schnell und unkompliziert zu berechnen und zu dokumentieren – entweder selbst eingetragen oder als Orientierung, ob die tägliche Arbeitszeit im gesetzlichen Rahmen liegt. Besonders nützlich: die Dezimaldarstellung, die es einfach macht, Wochenstunden aufzuaddieren und mit der vereinbarten Stundenanzahl zu vergleichen.
Kann ich mit dem Arbeitszeitrechner prüfen, ob meine Mitarbeitenden die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten?
Ja. Berechne die Nettoarbeitszeit für jeden Arbeitstag der Woche und addiere die Ergebnisse in der Dezimaldarstellung. Liegt die Summe über 48 Stunden, wurde die gesetzliche Wochenhöchstarbeitszeit nach §3 ArbZG überschritten. Die Überschreitung muss innerhalb von 24 Wochen ausgeglichen werden, sodass der Durchschnitt von 8 Stunden täglich wieder eingehalten wird. Achtung: Die 48-Stunden-Grenze gilt bei einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag). Bei einer 5-Tage-Woche liegt die übliche Vertragsarbeitszeit bei 40 Stunden. Überstunden beginnen also schon früher, auch wenn die gesetzliche Grenze noch nicht erreicht ist.