WIPANO-Förderung im Überblick
Die Förderung "Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen – Unternehmen Patentierung", kurz WIPANO, bietet Unternehmen finanzielle Unterstützung. So können Unternehmen Innovationen, also neue Produkte sowie Dienstleistungen, wirksam schützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit festigen. Die WIPANO-Förderung, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ins Leben gerufen und vom Projektträger Jülich verwaltet, ist speziell auf KMU zugeschnitten. Durch finanzielle Hilfen für Patente und den damit verbundenen Beratungsdienstleistungen können Unternehmen ihre Innovationen und damit ihr geistiges Eigentum einfacher schützen. Zudem werden durch die Patentförderung Kosten für die Verwertung der Erfindung gefördert. Das unterstützt KMU dabei, ihre innovativen Ideen erfolgreich auf den Markt zu bringen.
Des Weiteren fördert WIPANO den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft. Denn der Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ unterstützt sowohl Unternehmen als auch öffentliche Forschungseinrichtungen in Kooperationsprojekten, um neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen sowie Standards zu überführen.
Info
Wofür steht WIPANO?
Die Abkürzung “WIPANO” steht für Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen.
Es handelt sich um ein speziell auf KMU zugeschnittenes Förderprogramm für den Patentschutz von Innovationen. Inzwischen ist das Programm in der dritten Förderphase. Der Förderschwerpunkt "Unternehmen Patentierung” fördert KMU, die ihre Erfindungen durch gewerbliche Schutzrechte, z. B. Patente, sichern und verwerten wollen – zum ersten Mal oder wenn die letzte Schutzrechtsanmeldung mind. drei Jahre zurückliegt.
WIPANO Phase III: Neuer Schub für KMU-Innovationen
Die WIPANO-Förderung hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt. Im Januar 2024 startete die dritte Förderphase des Programms, die den KMU in Deutschland für die nächsten drei Jahre bis Ende 2027 zur Verfügung stehen wird.
Diese neue Phase von WIPANO ist, verglichen zum vorherigen Programm, vereinfacht worden. Statt fünf separater Leistungspakete gibt es nun zwei Module, wodurch der Prozess und damit auch der erfolgreiche Abschluss der Förderung übersichtlicher und einfacher wird. Beim vorherigen WIPANO-Förderprogramm waren die einzelnen Leistungspakete so verknüpft, dass für einen erfolgreichen Abschluss sehr genau auf die Reihenfolge und das tatsächliche Abschließen einzelner Bestandteile der Leistungspakete geachtet werden musste.
Neue Möglichkeiten für KMU: Die dritte Phase der WIPANO-Förderung im Detail
Unternehmen, die an der Förderung teilnehmen möchten, müssen zunächst bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen als KMU eingestuft sein und
- dürfen in den letzten drei Jahren vor Antragstellung weder ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben noch bereits eine WIPANO Förderung im Rahmen der Richtlinie erhalten haben.
Die eigentliche Förderung ist in zwei Module aufgeteilt:
- Im ersten Modul werden Beratungsleistungen zur Schutzrechtsanmeldung, eine Stand-der-Technik-Recherche und die eigentliche Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung unterstützt.
- Im zweiten optionalen Modul erfolgen eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erste Aktivitäten zur Verwertung. Dort wird dann beispielsweise auch eine Marken- und/oder Designanmeldung gefördert. Hierdurch lässt sich rund um die Innovation eine zugeschnittene Schutzrechtsfamilie aufbauen, die einen bestmöglichen ineinandergreifenden Schutz bietet. Weiterhin werden Ausgaben für den Prototypen-Bau oder Messeteilnahmen unterstützt. Insgesamt fördert WIPANO somit nicht nur auf vielfältige Weise den Schutz der Innovation selbst, sondern ermöglicht eine aktive Nutzung der Innovation.
Alle förderfähigen Leistungen müssen kostenpflichtig durch externe Dienstleister erbracht werden. Mittlerweile gibt es spezialisierte Patentanwaltskanzleien, die eine WIPANO-Förderung bereits mehrfach erfolgreich durchlaufen haben und sämtliche anfallenden Leistungen erbringen können. Die Patentanwälte dieser Kanzleien kümmern sich dann oftmals auch um die gesamte Koordination der Förderung. Die Zuwendung erfolgt nach Abschluss der Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Dabei werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert. Die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen neben den Kosten für externe Dienstleister beispielsweise auch die Amtsgebühren für die eingereichten, gewerblichen Schutzrechte.
Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt für das erste Modul bis zu 10.000 Euro und für das zweite Modul bis zu 6.000 Euro. Über die Laufzeit der Förderung von maximal 24 Monaten werden somit insgesamt maximal 32.000 Euro hälftig bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist so gewählt, dass in den allermeisten Fällen auch die hohen Kosten einer internationalen Patentanmeldung (PCT) als Nachanmeldung vollständig von der Förderung gedeckt sind. Mit einer solchen internationalen Patentanmeldung halten sich KMU für 30 Monate ab Anmeldetag offen, in welchen Ländern sie die Anmeldung eines Patents weiterverfolgen wollen. Beispielsweise ist über diesen Weg auch ein europäisches Einheitspatent möglich.
Info
Weiterführende Infos zu WIPANO
Weiterführende Informationen zu WIPANO finden sich auf der zugehörigen Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Dort ist auch das Portal „easy-Online“ zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes verlinkt, über das die Antragsstellung der WIPANO-Förderung erfolgt. Hilfreiche Unterstützung liefert auch der mit der Verwaltung betreute Projektträger Jülich.
WIPANO Förderung in der Praxis: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Teilnahme
Obwohl das neue WIPANO-Programm den Zugang zu Fördermitteln erleichtert, gibt es dennoch einige Fallstricke zu beachten. Dabei sollten Unternehmen auf folgende Punkte achten:
- Eignung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die Kriterien eines KMU im Sinne der Richtlinien erfüllt und dass in den letzten drei Jahren keine Patente und Gebrauchsmuster auf das Unternehmen angemeldet worden sind.
- Förderumfang und Bedingungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre geplanten Ausgaben für förderfähige Leistungen innerhalb der festgelegten Laufzeit von 24 Monaten durchgeführt werden. Sämtliche förderfähigen Leistungen müssen über externe Dienstleister erfolgen. Beachten Sie auch, dass Eigenbelege oder Barzahlungen nicht akzeptiert werden. Inhaber, Gesellschafter oder Mitarbeiter des Antragstellers, eines Partnerunternehmens sowie verbundener Unternehmen werden nicht als externe Dienstleister anerkannt.
- Voraussetzungen für Modul 1: Für die Förderfähigkeit der Ausgaben von Modul 1 ist zwingend eine Stand-der-Technik-Recherche und eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durchzuführen. Nach einem negativen Rechercheergebnis der Stand-der-Technik-Recherche muss jedoch keine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung erfolgen.
- Voraussetzungen für Modul 2: Modul 2 kann nur abgerechnet werden, wenn Modul 1 vollständig durchgeführt wurde. Bei Inanspruchnahme von Modul 2 ist die Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse durch einen externen Dienstleister verpflichtend.
- Fristen und Auszahlung: Halten Sie die maximal zulässige Laufzeit von 24 Monaten ein und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Projektende ein. Sorgen Sie dafür, dass Sie als KMU zum Zeitpunkt der Abrechnung alleiniger Schutzrechtsinhaber sind.
Ausblick
Nach den ersten beiden Förderphasen von WIPANO lässt sich festhalten, dass die Initiative einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Innovationen geleistet hat. Die Neuauflage des Programms bringt nun eine Vereinfachung und Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse der Unternehmen mit sich. Allerdings sollten KMU die WIPANO-Förderrichtlinien sorgfältig beachten und sich bei Bedarf an die Förderstelle oder externe Beratungsstellen wenden, um Unterstützung zu erhalten. Bis Ende 2027 können KMU von WIPANO profitieren und so ihre Innovationen einfacher schützen. Ob es eine weitere, vierte Auflage des Programms geben wird, ist ungewiss.