Definition Rechtsform bzw. Gesellschaftsform
Bei der Wahl der Rechtsform sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Denn diese Entscheidung beeinflusst verschiedene Faktoren Ihres Unternehmens, wie beispielsweise die Buchführung, die Eröffnung des Geschäftskontos sowie die Haftungsbestimmungen. Wägen Sie daher genau ab, welche Rechtsform die Richtige für Sie ist. In diesem Ratgeber finden Sie erste Anhaltspunkte zu den wichtigsten Unternehmensformen.
Bei einer Rechtsform (synonym oftmals als Unternehmensform bezeichnet) handelt es sich um den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens. Sie beeinflusst maßgeblich wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Formalitäten, auf die Sie im Rahmen Ihrer Unternehmensgründung achten müssen:
- Gesellschafter
- Geschäftsführung
- Haftung
- Buchführungspflicht
- Steuerpflichten
- Publikationspflicht
- Firmenname
- Gründungsformalitäten
- Betriebsgröße
- Kapitalbedarf
- Börsenfähigkeit
- u.v.m.
Rechtliche Lage
Wenn Sie mehr über die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Rechtsformen erfahren wollen, finden Sie alle dazugehörigen rechtlichen Rahmenbedingungen im Handels- und Gesellschaftsrecht:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieses regelt ab den §§ 705 ff. alle relevanten Informationen bezüglich der Gesellschaft bürgerleichen Rechts (GbR).
- Handelsgesetzbuch (HGB): Hier sind Regeln für Kaufleute, Personenhandelsgesellschaften und das dazugehörige Handelsregister geregelt.
- Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG): Dieses Sondergesetz regelt ausschließlich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Daneben gibt es auch für Aktiengesellschaften mit dem AktG ein Sondergesetz.
Überblick der Rechtsformen für Unternehmen
In Deutschland gibt es nicht nur zahlreiche verschiedene Rechtsformen, zwischen denen Sie sich bei der Gründung Ihres Unternehmens entscheiden können, sondern auch noch Mischformen der Gesellschaften wie z.B. die GmbH & Co. KG. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die gängigsten Gesellschaftsformen bzw. Unternehmensformen zunächst in einer Übersicht dar. Anschließend betrachten wir die einzelnen Gesellschaftsformen detailliert.
Rechtsform | Inhaber | Gesellschaft | HGB | Mindestkapital | Haftung |
---|---|---|---|---|---|
Einzelunternehmen | 1 | x | x | x | unbeschränkt persönlich |
Eingetragener Kaufmann | 1 | x | ja | x | unbeschränkt persönlich |
GbR | mind. 2 | PersonenG | x | x | unbeschränkt persönlich |
OHG | mind. 2 | PersonenG | ja | x | unbeschränkt persönlich |
PartG | mind. 2 | PersonenG | ja | x | unbeschränkt persönlich |
KG | mind. 2 | PersonenG | ja | x | teilw. beschränkt, teilw. unbeschränkt persönlich |
GmbH & Co. KG | mind. 1 | PersonenG | ja | 25.000+ Euro | beschränkt |
GmbH | mind. 1 | KapitalG | ja | 25.000 Euro | beschränkt |
AG | mind. 1 | KapitalG | ja | 50.000 Euro | beschränkt |
UG | mind. 1 | KapitalG | ja | mind. 1 Euro | beschränkt |
SE | mind. 1 | KapitalG | je nach Art | mind. 120.000 Euro | beschränkt |
KGaA | mind. 1 | KapitalG | ja | mind. 50.000 Euro | teilw. beschränkt, teilw. unbeschränkt persönlich |
Wie Sie sehen, unterscheiden sich die Rechtsformen in der Übersicht teilweise gravierend. Ein wesentlicher Faktor ist hierbei das Mindestkapital. Ebenso wichtig ist die Haftung. Die verschiedenen Unternehmensformen zeigen deutlich, wie relevant die Entscheidung bezüglich einer Rechtsform im Rahmen einer Unternehmensgründung ist.
Einzelunternehmen bzw. Eingetragene Kaufleute
Das Einzelunternehmen als Rechtsform empfiehlt sich für Gründer, die zunächst klein anfangen wollen. Wie der Name schon sagt, darf nur eine einzelne natürliche Person der Inhaber des Unternehmens sein. Ihre Geschäfte sind im Kleingewerbe angesiedelt. Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen wollen, müssen Sie kein festgelegtes Mindestkapital vorweisen. Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich nicht um eine eigene Rechtsform (wie z. B. eine GmbH), sondern um eine natürliche Person, die am Wirtschaftsleben teilnimmt.
Ein Einzelunternehmen ist grundsätzlich erstmal unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter oder dem erwirtschafteten Umsatz. Ab gewissen Umsatzgrenzen wird jedoch vermutet, dass ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig ist. Hat man diese Grenze erreicht, betreibt man kein Kleingewerbe mehr, sondern ein Handelsgewerbe und muss sich in das Handelsregister eintragen lassen und firmiert künftig als eingetragen(r) Kaufmann/Kauffrau (e. K. oder e.Kfm bzw. e.Kfr.). Eingetragene Kaufleute sind also Einzelunternehmen, die ins Handelsregister eingetragen wurden. Sie werden manchmal auch als Einzelkaufmann (Einzelkaufleute) bezeichnet, was jedoch aufgrund der unklaren Begriffsabgrenzung zum Einzelunternehmer zu vermeiden ist.
Info
Beispiel zur Unterscheidung der Rechtsformen Einzelunternehmer – Eingetragener Kaufmann
Dem Pächter einer Bundeswehrkantine wurde sein Geschäft als Kleingewerbe anerkannt, obwohl er einen Jahresumsatz von rund 250.000 Euro erzielte. Denn seine Geschäfte liefen in überschaubaren Strukturen ab. Jedoch konnte ein Händler von Damenbekleidung nicht mehr als Kleingewerbe und stattdessen als Kaufmann eingestuft, da er zwar nur einen Jahresumsatz von 120.000 Euro erreichte, jedoch für den Betrieb des Unternehmens kaufmännischen Abläufe und Struckturen (Filialstruktur, Anzahl der Geschäftsfälle, Buchführung etc.) notwendig waren. Das Beispiel zeigt, dass bloße Umsatzgrenzen zwar Indiz darstellen können, aber dennoch kein fester Grenzwert existiert.
Liegt Ihr Unternehmen noch im Rahmen des Kleingewerbes? Dann können Sie die Rechtsform Einzelunternehmer wählen und haben dabei nur geringen formalen Aufwand. In dieser Rechtsform wickeln sie auf eigenen Namen und eigene Rechnung ab. Besonders praktisch: Für die Rechnungslegung reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Achtung
Worüber Sie sich unbedingt im Klaren sein sollten:
Als Einzelunternehmer haften Sie als Inhaber unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Dies gilt ebenso für die Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns bzw. der eingetragenen Kauffrau (e.K.).
Eingetragene Kaufleute: Was ist bei der Rechtsform e.K. zu beachten?
Wenn Sie einen auf kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führen, müssen Sie sich als sich in das Handelsregister eintragen lassen und firmieren künftig als eingetragen(r) Kaufmann/Kauffrau. Den Rechtsrahmen für Ihre Geschäfte liefert dann das Handelsgesetzbuch (HGB), weshalb Sie sich auch um eine ordnungsgemäße Buchführung kümmern müssen. Zudem müssen Sie einen Jahresabschluss erstellen, eine Bilanz vorlegen sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung durchführen.
Dafür eignet sich ein Einzelunternehmen oder die Rechtsform e.K.
Einzelunternehmen oder eigetragene Kaufleute (mitunter auch ungenau Einzelkaufmann oder Einzelkauffrau genannt) eignen sich für kleine Unternehmen wie z. B.:
- Handwerksbetriebe
- Einzelhandels-Geschäfte
- kleine gastronomische Betriebe oder Dienstleister
- Kleingewerbetreibende
Voraussetzung für das Führen eines Einzelunternehmens: Es gibt nur einen Inhaber und es muss eine natürliche Person sein. Einschränkungen gibt es bei den Freien Berufen, da Freiberufler (z.B. Ärzte oder Rechtsanwälte) nach dem Gesetz kein Handelsgewerbe betreiben. Eine juristische Person kann kein Einzelunternehmen führen.
Personengesellschaften
Sie wollen Ihr Unternehmen mit mehreren Inhabern (Gesellschaftern) führen? Sie alle möchten jedoch im Rahmen der Teamgründung auf das Einbringen von Mindestkapital verzichten? Dann bietet sich für Sie die Gründung einer Personengesellschaft an. Hierbei gelten drei Regeln:
- Es sind mindestens zwei Gesellschafter notwendig.
- Es ist kein Mindestkapital erforderlich.
- Sie nehmen bei den gängigen Personengesellschaften in Kauf, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften.
Die Personengesellschaften im weitere Sinne werden nochmals unterteilt in Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Personengesellschaften im engeren Sinne (GbR, PartG). Bei Personengesellschaften erfolgt die Geschäftsführung durch einen oder mehrere Gesellschafter. Fremdgeschäftsführer sind grundsätzlich nicht möglich. Die Rechtsform Personengesellschaft ist damit beliebt bei Gründern, die die Fäden selbst in der Hand behalten wollen. Welche Rechtsformen gibt es unter den Personengesellschaften? Wir haben Ihnen die Wichtigsten zusammengestellt.
GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Wenn Sie sich mit mehreren Gründern zusammengeschlossen haben und im Kleingewerbe aktiv sind, können Sie eine GbR gründen, welche im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Bei dieser Rechtsform vermeiden Sie viel Papierkram:
- Es ist keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Seit 2024 ist jedoch eine Eintragung in das Gesellschaftsregister möglich (und ab und zu auch verpflichtend).
- Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist eigentlich nicht notwendig, aber dennoch dringend zu empfehlen.
Auch Gesellschaften, die keine wirtschaftlichen, sondern soziale oder kulturelle Ziele anstreben, können die Rechtsform GbR wählen. Wichtig ist, dass Sie im Gesellschaftsvertrag angeben, welchen Zweck Sie verfolgen. Auch der Nachweis Ihrer Zahlen für steuerliche Zwecke/das Finanzamt ist denkbar unkompliziert: Die notwendige Einnahmen-Überschuss-Rechnung (inkl. Anlage zur Einkommensteuererklärung) haben Sie deutlich einfacher als einen Jahresabschluss erstellt.
Die Geschäftsführung können Sie als Gesellschafter gemeinschaftlich übernehmen. Oder Sie bestimmen einen der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag zur alleinigen Vertretung und Geschäftsführung. Vielleicht hilft Ihnen eine solche Regelung, um Entscheidungen und Prozesse zu beschleunigen. m Gesellschaftsvertrag kann aber kein Haftungsausschluss geregelt werden: Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Also haften auch diejenigen, die sich nicht an der Geschäftsführung beteiligt haben.
Für die Gesellschaftsform GbR kommen ähnliche Kleinunternehmen wie beim Einzelunternehmen in Frage – mit dem Unterschied, dass die GbR mehrere Gesellschafter hat, Sie ist denkbar für:
- Handwerksbetriebe
- Restaurants
- Praxisgemeinschaften
- Zusammenschlüsse von Freiberuflern
Achtung
Unbedingt beachten!
Sobald Ihre Geschäfte über das Kleingewerbe hinauswachsen, wird die GbR in eine OHG umgewandelt. Hier gelten die Ausführungen oben zu den Kaufleuten entsprechend.
OHG - Offene Handelsgesellschaft
Erreichen Ihre Geschäfte größeren Umfang (z. B. mehrere 100.000 Euro Jahresumsatz), bietet sich die OHG als Rechtsform an. Ein Eintrag ins Handelsregister ist hierbei zwingend erforderlich. Ab jetzt laufen Ihre Geschäfte nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Und die doppelte Buchführung ist von nun an Pflicht: Neben der Bilanz müssen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen.
Die OHG ist die älteste Gesellschaftsform, kommt aber inzwischen nur noch relativ selten als Rechtsform vor. Man trifft sie mitunter bei mittelständischen Familienbetrieben an, die die Rechtsform aus früherer Zeit beibehalten haben. Hier herrscht der Gedanke vor, dass gerade die persönliche Haftung der Gesellschafter die gute Reputation des Unternehmens bewirkt.
Werden Anteile des Unternehmens an minderjährige Familienmitglieder übergeben, kann sich die Haftung als tückische Stolperfalle entpuppen. Denn schließlich haften bei dieser Rechtsform alle Gesellschafter (auch neu hinzukommende Gesellschafter) gesamtschuldnerisch. Möchten Sie die Haftung eines neu hinzukommenden ggf. noch minderjährigen Gesellschafters beschränken? Dann sollten Sie die KG als Rechtsform in Erwägung ziehen.
PartG - Partnergesellschaften
Eine Partnergesellschaft eignet sich als Rechtsform, wenn Sie einen der sogenannten Freien Berufe ausüben:
- Heilberufe
- rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
- naturwissenschaftliche / technische Berufe
- sprach- und informationsvermittelnde Berufe
- Diplom-Psychologen
- Heilmasseure
- Hebammen
Achtung
Freigabe vom Finanzamt erforderlich
Um in den Genuss von Steuerprivilegien für Freiberufler zu kommen, ist es notwendig, dass Ihre Tätigkeit vom Finanzamt als Freier Beruf anerkannt wird. Sofern Sie sich unsicher sind, lohnt es sich, im Vorfeld ein Beratungsgespräch bei dem für Sie zuständigen Finanzamt. So sind Sie von Anfang an auf der sicheren Seite und vermeiden folgenschwere Probleme.
Die Partnerschaftsgesellschaft eignet sich zudem für alle Unternehmer, die eigenverantwortlich agieren, aber dennoch mit Partnern kooperieren wollen. Nachteilig ist jedoch, auch hier die persönliche Haftung der Partner für Gesellschaftsverbindlichkeiten, welche sich nur unter engen Voraussetzungen einschränken lässt,
KG - Kommanditgesellschaften
Wenn Sie zwar grundsätzlich die Besteuerung und einfachere Gründung einer Personengesellschaft bevorzugen, aber nicht alle Gesellschafter persönlich unbeschränkt haften sollen, bietet sich eine Kommanditgesellschaft (KG) an. Diese Rechtsform ist vor allem dann interessant, wenn ein Gesellschafter – wie in einer OHG – die Geschäftsführung, Vertretung und Haftung übernehmen soll, und andere Gesellschafter mit beschränkten Rechten nur Geldgeber sein sollen oder lediglich finanziell ohne Risiko profitieren sollen. Letzteres ist vor allem bei Nachfolge-Konstellationen in Familien relevant.
In der KG teilen sich die Gesellschafter in einen Komplementär und einen oder mehrere Kommanditisten auf. Der Komplementär hat die Geschäftsführung inne und haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.
Daneben existiert eine weitere Gruppe von Gesellschaftern – Kommanditisten genannt – deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist, das heißt sie müssen nur mit dem Vermögen haften, das sie ins Unternehmen eingebracht haben. So lassen sich ggf. auch besser neue Gesellschafter anwerben: Sie bringen neues Kapital ins Unternehmen ein, gehen dabei kein Risiko für ihr Privatvermögen ein und können nicht bei den Entscheidungen des Geschäftsführers mitreden.
Beim formalen Aufwand steht die KG als Rechtsform der OHG in nichts nach: Die Eintragung ins Handelsregister ist ebenso notwendig wie die doppelte Buchführung (mit Bilanz und Gewinn-/Verlustrechnung). Der Aufwand ist jedoch weiterhin geringer als bei den Kapitalgesellschaften GmbH und AG.
Die KG als Gesellschaftsform ist besonders bei mittelständischen Unternehmen sehr beliebt. In Familienunternehmen genießen Sie mit der KG den Vorteil, dass Sie die Haftung minderjähriger Gesellschafter beschränken können. Setzen Sie Ihre Kinder einfach als Kommanditisten ein. Doch auch im Kleingewerbe bietet sich die KG inzwischen als mögliche Rechtsform an.
Sonderform: GmbH & Co. KG
Was ist eigentlich die GmbH und Co. KG? Sie haben diese Rechtsform schon so oft gesehen und wissen nicht genau, was dahinter verbirgt? Die GmbH & Co. KG ist eine der beliebtesten Personengesellschaften (auf Platz 2 hinter GbR). Der Grund: Sie kombiniert die Vorteile verschiedener Rechtsformen clever miteinander und erspart damit den Gesellschaftern einige Kopfschmerzen bei Haftungsfragen.
Der GmbH & Co. KG als Rechtsform liegt der Aufbau der KG zu Grunde: Die Kommanditisten bringen ein gewisses Vermögen ein und müssen nur mit diesem Vermögen haften. Normalerweise haftet der Komplementär mit seinem Privatvermögen. Statt einer natürlichen Person übernimmt bei der GmbH & Co, KG aber eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Komplementärfunktion. Das Ergebnis ist eine Personengesellschaft ohne persönliche Haftung einer natürlichen Person. Damit Gläubiger durch diese besondere Kombination nicht benachteiligt werden, muss die Haftungsbeschränkung aus der Firma (also dem Namen des Unternehmens) ersichtlich sein, weswegen der Name GmbH & Co. KG verpflichtend ist. Da in der Rechtsform GmbH die Haftung der Gesellschafter per se beschränkt ist, muss in der GmbH & Co. KG niemand mit seinem Privatvermögen haften.
Die GmbH & Co. KG erfreut sich als Gesellschaftsform großer Beliebtheit, weshalb es zahlreiche Beispiele von Unternehmen mit dieser Rechtsform gibt.
Kapitalgesellschaften
In Ihrem Unternehmen sind ein oder mehrere Gründer an Bord? Zusammen können Sie ein gewisses Mindestkapital einbringen? Dann ist es für Sie möglich, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Vorteil: Sie können die Haftung allein auf das Gesellschaftsvermögen beschränken und damit Ihr Privatvermögen schützen. Der Aspekt der Haftungsbeschränkung gilt wohl als das entscheidende Kriterium bei der Unternehmensgründung. Welche Rechtsform der Kapitalgesellschaft diese und andere Möglichkeiten bietet, sehen Sie im Folgenden.
Zum formalen Aufwand sei schon vorweggenommen: Die Eintragung ins Handelsregister sowie die doppelte Buchführung (mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, GUV) verstehen sich bei diesen Gesellschaften von selbst.
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GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Unter den Kapitalgesellschaften ist die GmbH die beliebteste Rechtsform. Die Geschäfte der GmbH laufen nach dem HGB. Voraussetzung zur Gründung einer GmbH ist, dass der oder die Gründer ein Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro einbringen. Wenn Sie diese Summe beschaffen können, steht Ihnen die Rechtsform einer GmbH offen. Wie der Name schon sagt, genießen Sie bei der GmbH den Vorteil, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. So können Sie Ihr Privatvermögen schützen.
Ihren Geschäftspartnern ist jedoch bewusst, dass im Falle einer Haftung nur das Gesellschaftsvermögen in die Waagschale geworfen wird. Daher kann es vorkommen, dass die Kreditwürdigkeit Ihrer GmbH nicht so hoch eingestuft wird, wie Sie es sich erhofft hatten. Insbesondere Banken fordern deshalb bei der Finanzierung einer GmbH immer noch zusätzlich Bürgschaften der Gesellschafter, so dass Sie gegenüber der Bank nicht aus der persönlichen Haftung raus kommen.
Als Gesellschafter einer GmbH müssen Sie sich nicht selbst die Geschäftsführung auflasten. Wenn Ihnen die nötige Erfahrung in der Unternehmensleitung fehlt, können Sie eine andere natürliche Person als Geschäftsführer bestimmen. Dieses Prinzip nennt sich Fremdgeschäftsführung und ist bei den Personengesellschaften nicht möglich. Wofür der Geschäftsführer dann aber doch wiederum persönlich haften muss, ist für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH. Werden Steuern nicht ordnungsgemäß abgeführt, haftet der Geschäftsführer für die Steuerschulden. Außerdem haftet er für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen entstanden sind.
AG - Aktiengesellschaft
Planen Sie ein größeres Gründungsvorhaben? Und können Sie schon zum Start mindestens 50.000 Euro als Kapital einbringen? Dann eignet sich als Rechtsform die AG. Diese Gesellschaftsform zeichnet sich durch folgende Kriterien aus:
- Auch als Einzelperson können Sie eine AG gründen.
- Trotzdem benötigen Sie immer einen Vorstand (ggf. Sie selbst) und einen (vom Vorstand unterschiedlichen) Aufsichtsrat.
- Ebenso muss jährlich eine Hauptversammlung stattfinden.
- Für den Cashflow bietet die AG den Vorteil, dass neue Aktionäre Kapital einbringen können. Bei der Gründung ist jedoch ratsam, die Anzahl der Aktionäre überschaubar zu halten.
Sonderformen
Mit unserer Liste hat sich das gesamte Spektrum an Rechtsformen noch nicht erschöpft. Es gibt weitere, die wir Ihnen hier vorstellen.
UG - Unternehmensgesellschaft mit beschränkter Haftung
Genau betrachtet, handelt es sich bei einer UG nicht um eine eigenständige Rechtsform, sondern lediglich um eine Variante der GmbH – quasi eine Mini-GmbH. Sie ist ideal für kleinere Unternehmen, da die Haftung beschränkt und nur 1 Euro Mindestkapital nötig ist, um die Rechtsform der UG für Ihr Unternehmen zu nutzen. In der Praxis sollten Sie jedoch mehrere hundert Euro als Stammkapital vorhalten, damit die Gesellschaft nicht bereits durch die Gründungskosten überschuldet ist. Der Gründungsprozess einer Unternehmergesellschaft unterscheidet sich nicht von dem einer GmbH.
Tipp
Schriftlicher Vertrag sinnvoll
Unabhängig von der Rechtsform empfiehlt es sich bei jeder Gesellschaft, an der mehr als ein Gesellschafter beteiligt ist, einen schriftlichen Gesellschaftvertrag zwischen den einzelnen Gesellschaftern abzuschließen, auch wenn dies grundsätzlich nicht verpflichtend ist. Das Gesetz regelt Verhältnisse der Gesellschafter untereinander nicht abschließend und mit einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag, der bestenfalls von einem Anwalt erstellt wurde, sind Sie stets auf der sicheren Seite und können Problemen im Vorfeld vorbeugen, bevor es unter den Gesellschaftern zum Streit kommt. Diese Investition in Rechtssicherheit kann Ihnen viele tausende Euro an Kosten ersparen.
Der Vorteil der UG gegenüber dem Einzelunternehmen: Die Haftung der einzelnen Gesellschafter beschränkt sich bei Ansprüchen lediglich auf die Kapitaleinlage. Diese muss im Übrigen mindestens einen Euro betragen.
Achtung
Beachten Sie beim Stammkapital
Bei der Unternehmensform UG müssen Sie das Stammkapital nicht nur komplett, sondern auch in bar einzahlen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie mit Scheinen beim Notar erscheinen müssen, sondern lediglich, dass Sacheinlagen nicht gestattet sind und stattdessen eine Einzahlung auf das Gesellschaftskonto vorzunehmen ist und das Geld dann zur freien Verfügung des Geschäftsführers stehen muss. Das Stammkapital ist dabei keine Kaution, die auf einem separaten Konto aufbewahrt werden muss, sondern Arbeitskapital für die Gesellschaft. Lediglich bei Rückzahlungen an die Gesellschaftern, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Gründung stehen, ist Vorsicht geboten.
Bei der Unternehmergesellschaft handelt es sich wie bei der GmbH um eine Kapitalgesellschaft.
SE – Societas Europaea
Sie haben bereits ein florierendes Unternehmen und wollen nun ins Ausland expandieren? Dann bietet sich die SE als Rechtsform an. Aber was genau ist eine SE? Bei der Societas Europaea handelt es sich laut Definition um eine Form der Aktiengesellschaft, mit der Sie im europäischen Wirtschaftsraum verschiedene Geschäftstätigkeiten betreiben können. Diese Variante der Unternehmensform ist primär unter der Abkürzung „SE“ bekannt. Im Deutschland ist für die Societas Europaea auch die Übersetzung Europäische Gesellschaft vertreten. Abgesehen davon zeichnen die Societas Europaea folgende Kriterien und Vorteile aus:
Unternehmenssitz und dazugehörige Hauptverwaltung
Beide Vertretungsorgane müssen sich im gleichen EU-Land befinden.
Mindestkapital
Zur SE-Gründung sind 120.000 Euro Grundkapital notwendig.
Geschäftsaktivitäten
Vereinfachte Wirtschaftsabläufe im EU-Ausland.
Image
SE-Gesellschaften haben die Möglichkeit, als rechtliche Einheit EU-weit aufzutreten.
Mobilität
Bei Verlagerung des SE-Hauptsitzes von einem EU-Staat zum anderen ist keine Auflösung notwendig.
Unternehmensstruktur
Bei der SE-Kapitalgesellschaft ist ein monistisches Betriebskonzept möglich. Die Unternehmensleitung besteht allein aus einem Verwaltungsrat. Der Regelfall ist jedoch ein dualistisches System aus Vorstand und Aufsichtsrat (wie bei der AG).
Mitbestimmung
Die Einbeziehung von Mitarbeitern ist in einem Beteiligungsverfahren mit einer Mitbestimmungsvereinbarung zwischen den Arbeitnehmervertretern und der Unternehmensleitung festgelegt.
Unternehmenswachstum
Laut Rechtsvorschriften darf die SE weitere Tochtergesellschaften gründen, die ebenfalls Europäische Gesellschaften sind.
Bezug zum EU-Ausland
Die wirtschaftlichen Verbindungen zu anderen EU- oder EWR-Staaten sind nicht nur möglich, sondern auch zwingend erforderlich.
Unternehmenstitel
In der Firmenbezeichnung muss der Namenszusatz „SE“ enthalten sein.
Eintragungen
Gründen Sie eine SE in Deutschland, müssen Sie diese im deutschen Handelsregister eintragen.
Besteuerung
Bei einer SE gelten die Besteuerungsregelungen von Kapitalgesellschaften. Daher müssen Europäische Gesellschaften Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen.
Wenn Sie sich zu dieser Rechtsform entschließen, sollten Sie bei der Societas Europaea bestimmte Gründungsvarianten kennen. Folgende vier stehen zur Auswahl:
Verschmelzung: Zwei Aktiengesellschaften können zu einer SE fusionieren, wenn sie aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten stammen. Bei mehreren Gesellschaften müssen mindestens zwei Unternehmen einen Mehrstaatenbezug besitzen, also ebenfalls wenigstens aus zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten kommen.
Umwandlung: Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft in der EU oder im EWR haben, dürfen sich in eine SE umwandeln.
Holding: Möchten zwei Unternehmen nicht miteinander verschmelzen oder gänzlich umwandeln, besteht die Option, eine Holding zu bilden. Voraussetzung dafür ist, dass sie ebenfalls seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat haben.
Tochtergesellschaft: Schließlich ist auch die Gründung einer Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einer Holding möglich.
Achtung
Formalitäten hängen vom Land ab
Die Formalitäten variieren oftmals von Land zu Land. Informieren Sie sich dabei vor Ihrer Expansion ins europäische Ausland, welche Kapitalanforderungen für eine Gründung dieser Rechtsform bestehen.
KGaA - Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft die Elemente sowohl der Aktiengesellschaft als auch der Kommanditgesellschaft enthält. Es handelt sich jedoch nicht um eine Mischform, sondern um eine eigenständige Gesellschaft. Als Startkapital benötigen Sie 50.000 Euro. Zudem ist für die Gründung zwingend mindestens ein Gesellschafter notwendig, der persönlich mit seinem Privatvermögen haftet. Wie bei der Kommanditgesellschaft, ist es auch bei der KGaA möglich, dass eine andere Kapitalgesellschaft die Komplementärfunktion übernimmt und so bspw. eine GmbH & Co, KGaA entsteht. Diese Rechtsform wird in Deutschland zwar selten genutzt, hat in den vergangenen 20 Jahren jedoch beim Mittelstand an Beliebtheit gewonnen, da gerade Unternehmerfamilien in der KGaA den familiären Einfluss bewahren können.
Wie auch bei einer herkömmlichen Kommanditgesellschaft besteht diese Rechtsform aus einem oder mehreren Komplementären sowie einer unbegrenzten Anzahl an Kommanditaktionären. Weiterhin benötigen Sie einen Eintrag im Handelsregister.
Steuern nach Rechtsformen
Wie bereits erwähnt, nimmt die Wahl der Rechtsform Einfluss auf verschiedene Faktoren innerhalb eines Unternehmens. Sie entscheidet, welche Steuern eine Firma ans Finanzamt abführen muss.
- Lohnsteuer: Jedes Unternehmen und jeder Betrieb, der Mitarbeiter beschäftigt, muss Lohnsteuer bezahlen. Die Höhe ist abhängig von der jeweiligen Steuerklasse der einzelnen Mitarbeiter. Freiberufler entrichten sie im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung.
- Körperschaftssteuer: Kapitalgesellschaften müssen 15 % ihres Einkommens mittels Körperschaftssteuer abführen.
- Umsatzsteuer: Jede Rechtsform muss die Umsatzsteuer begleichen.
- Gewerbesteuer: Gewerbesteuer muss zahlen, wer ein Gewerbe betreibt. Sie gilt daher grundsätzlich nicht für Freiberufler. Die Höhe der Gewerbesteuer wird durch den Hebesatz bestimmt, den die Gemeinden festlegen.
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Bevor die unterschiedlichen Unternehmens- bzw. Gesellschafsformen in einer Übersicht weiter verglichen werden, gilt es, die Frage der Gewerbeanmeldung zu klären. Eine Registrierung beim Gewerbeamt gilt für jene Rechtsformen, auf die folgende Kriterien zutreffen:
- Sie planen mit Ihrem Unternehmen eine selbstständige Tätigkeit.
- Sie gründen Ihr Unternehmen mit dem Ziel, dass dieses auf langfristige Dauer besteht.
- Mit Ihrem Unternehmen ist die Absicht der Gewinnerzielung verbunden.
Diese Kriterien haben für folgende Unternehmen Gültigkeit:
- Einzelhändler
- Onlineshop-Betreiber
- Gastronomiebetreiber
- Handwerker
- Dienstleister
Von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind Freiberufler.
Info
Welche Steuerbelastung hat Ihr Unternehmen?
Sie haben sich einen ersten Überblick über die verschiedenen Steuern verschafft, wollen nun aber tiefer ins Detail gehen? Hier erfahren Sie alles über die Steuerbelastung der einzelnen Unternehmensformen.
Vor- und Nachteile: Rechtsformen im Vergleich
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, welche der Unternehmensformen zu Ihnen passt, haben wir für Sie einen direkten Vergleich zusammengestellt, der die relevantesten Faktoren beinhaltet sowie die Vor- und Nachteile von Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen.
Einzelunternehmen
Vorteile:
- Ideal für den Einstieg
- Geringes Konfliktpotenzial, da Einzelperson
- Kein Mindestkapital
- Gewinne gehören Unternehmer uneingeschränkt
- Minimale Formalitäten
- Keine Bilanzierungspflicht (bei Kleingewerbe)
Nachteile:
- Uneingeschränkte Haftung mit Privatvermögen
- Eingetragene Kaufleute: doppelte Buchführung
- Kleingewerbe: Ihr kompletter Name muss in die Unternehmensbezeichnung
GbR
Vorteile:
- Geeignet für mehrere Personen
- Hohe Flexibilität jedes einzelnen Gesellschafters
- Wenig Formalitäten
- Kein Mindestkapital
- Einfache Buchführung
- Wenig bürokratischer Aufwand
- Einfache Auflösung
Nachteile:
- Uneingeschränkte Haftung sowohl mit Gesellschafts- als auch mit Privatvermögen
- Keine alleinige Gründung möglich
- Umsätze können zu Handelsgewerbe und damit OHG führen
OHG
Vorteile:
- Ideal für Handelsgeschäfte
- Kein Mindestkapital
- Hohes Ansehen
- Einfache Gründung
- Viel Spielraum bei Gesellschaftervertrag
Nachteile:
- Nicht für Kleingewerbe geeignet; nur für Kaufleute
- Hohe Haftung sowohl mit Gesellschafts- als auch Privatvermögen
- Fortbestehen abhängig von guten Beziehungen zwischen den Gesellschaftern
- Verpflichtung zur doppelten Buchführung
PartG
Vorteile:
- Hohe Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Partner
- Status als Freiberufler bleibt erhalten
- Einfache Buchführung
- Haftung mit Gesellschaftsvermögen
Nachteile:
- Nur für freie Berufe
- Bei grober Fahrlässigkeit Haftung mit Privatvermögen
- Wer Status des Freiberuflers verliert, scheidet automatisch aus
KG
Vorteile:
- Kommanditisten haften nur in Höhe Ihrer Einlage
- Finanzielle Beteiligung der Kommanditisten
- Alleinige Geschäftsführung des Komplementärs
- Hohe Kreditwürdigkeit
Nachteile:
- Komplementär haftet uneingeschränkt mit Privatvermögen
GmbH
Vorteile:
- Beschränkte Haftung der Gesellschafter auf jeweilige Kapitaleinlage
- 1-Personen-GmbH möglich
- Hohes Ansehen weltweit
- Eigene Rechtsfähigkeit
Nachteile:
- Pflicht zur doppelten Buchführung
- Aufwändige Formalitäten bei Gründung
- Mindestkapital von 25.000 Euro
- Veröffentlichung des Jahresabschlusses
- Hoher Arbeitsaufwand
UG
Vorteile:
- Geringes Startkapital
- Einfache Gründung
- Beschränkte Haftung auf Kapitaleinlage
- Stammeinlage ab 1 Euro möglich
- Keine Pflicht zum Abschluss eines Gesellschaftervertrags
Nachteile:
- Rücklagenpflicht
- Höhere Gründungsformalitäten als bei Personengesellschaften
- Niedriges Ansehen und Kreditwürdigkeit durch geringes Stammkapital
- Unterliegt der Publizitätspflicht
GmbH & Co. KG
Vorteile:
- Beschränkte Haftung
- Hohe Flexibilität
Nachteile:
- Komplementär alleinige Entscheidungsbefugnis
- Hoher Aufwand bei den Formalitäten
- Pflicht zur doppelten Buchführung
AG
Vorteile:
- Ideal für Mittelstand
- Anteile können unkompliziert übertragen werden
- Gesellschafterwechsel problemlos möglich
- Hohe Reputation
Nachteile:
- Beschränkte Entscheidungsbefugnis durch Aufsichtsrat
- Hohes Stammkapital von 50.000 Euro
- Hoher Gründungsaufwand
- Hoher Verwaltungsaufwand
- Offenlegungspflicht
SE
Vorteile:
- Standing und europaweit bekannte Rechtsform
- Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt
Nachteile:
- Hohes Stammkapital von mind. 120.000 Euro
- Sehr hoher formaler Aufwand durch diverse (inter-)nationale Regelungen
KGaA
Vorteile:
- Einfluss der Kapitalgeber auf die Geschäftsführung deutlich geringer als bei AG
- Hohe Übernahmeresistenz
Nachteile:
- Komplementäre haften mit Privatvermögen
- Startkapital von mind. 50.000 Euro nötig
- Umfangreiche Gründungsformalitäten
Die passende Rechtsform finden
Mit ein paar wenigen Fragen können Sie sehr schnell klären, ob für Sie ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft in Frage kommt:
- Einzelunternehmer/Eingetragener Kaufmann: Sie sind alleiniger Gründer Ihres Unternehmens und möchten kein Mindestkapital einbringen? Dann können Sie als Einzelunternehmer oder als eingetragner Kaufmann agieren. Als Einzelunternehmen können nur kleingewerbliche Betriebe geführt werden. Sobald Ihr Unternehmen einen auf kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb aufweist, müssen Sie sich ins Handelsregister eintragen und werden zum eingetragnen Kaufmann.
- Personengesellschaften: Sind an Ihrem Unternehmen mehrere Personen beteiligt? Und keiner der Gesellschafter bringt Kapital ein? Dann bleiben Ihnen nur die Personengesellschaften (z. B. GbR) als Rechtform. Hier schließen sich mehrere Personen ohne Mindestkapital zusammen und übernehmen selbst die Geschäftsführung (entweder gemeinsam oder durch einen der Gesellschafter).
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH): Sind Sie bereit, das nötige Mindestkapital zu investieren? Dann können Sie eine Kapitalgesellschaft gründen. Dies ist für Unternehmen mit einem oder mehreren Inhabern möglich. Ein Vorteil ist, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften, wie es bei den Rechtsformen Einzelunternehmen/ Kaufleuten und Personengesellschaften der Fall ist. Die Gesellschafter müssen nicht selbst die Geschäftsführung übernehmen.
Tipp
Bereits bei der Gründung richtig wählen
Alle Unternehmensformen haben ihre Vor- und Nachteile. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie bereits vor der Gründung alle Faktoren der infrage kommenden Rechtsformen genau abwägen.
Die europäische Rechtsform sollten Sie hingegen erst ins Auge fassen, wenn Ihre Unternehmen für eine Expansion ins europäische Ausland auch wirklich bereit ist.
Checkliste: Welche Rechtsform passt zu mir?
Wenn Sie vor der Qual der Wahl stehen, eine geeignete Geschäftsform zu wählen, werden Ihnen unsere verschiedenen Übersichten über die einzelnen Unternehmensformen sicherlich helfen. Nichtsdestotrotz gibt es verschiedene Kriterien, die Sie bei der Entscheidung berücksichtigen sollten. Je nachdem, welche Faktoren für Sie eine wichtige Rolle spielen, wählen Sie die entsprechende Rechtsform aus.
Diese Checkliste mit den relevantesten Fragen hilft Ihnen bei der Rechtsformwahl bzw. dabei, die verschiedenen Rechtsformen für Ihre Zwecke einzugrenzen.
1. Wollen Sie alleine arbeiten oder lieber im Team?
a) Rechtsform für Einzelgründer:
- Einzelunternehmen
- Einzelkaufmann/-frau
- GmbH & Co. KG
- GmbH
- AG
- UG
- SE
b) Zwei oder mehr Gesellschafter:
- GmbH & Co. KG
- GmbH
- AG
- UG
- SE
- KGaA
- GbR
- OHG
- PartG
- KG
2. Beschränkte oder unbeschränkte Haftung?
a) Unbeschränkte Haftung:
- Einzelunternehmen
- Eingetragene Kaufleute
- GbR
- OHG
- KG
b) Beschränkte Haftung:
- GmbH
- UG
- AG
- SE
- GmbH & Co. KG
3. Höhe des Mindestkapitals?
a) Niedriges Startkapital:
- GbR
- UG
- Einzelunternehmen
- Eingetragene Kaufleute
- OHG
- KG
- PartG
b) Hohes Startkapital:
- GmbH
- AG
- SE
4. Gründungsformalitäten?
a) Schnelle, formlose Gründung:
- Einzelunternehmen
- Eingetragene Kaufleute
- GbR
- OHG
- KG
- PartG
b) Umfangreiche, teilweise komplizierte Formalitäten:
- GmbH
- UG
- AG
- SE
- PartG
5. Sie wollen gemeinnützig tätig sein? Welche Rechtsform eignet sich dafür?
- Verein
- GmbH (gGmbH)
- UG (gUG)
Änderung der Rechtsform eines Unternehmens (Umwandlung)
Eine Umwandlung von einer Rechtsform zu einer anderen Rechtsform ist grundsätzlich möglich, hier müssen jedoch einige rechtliche und steuerliche Fallstricke beachtet werden, weswegen dringend die Hilfe eines Rechtsanwaltes und eines Steuerberaters empfohlen wird. Diese Kosten lassen sich jedoch sparen, wenn man direkt mit dem richtigen Setup in die Selbstständigkeit startet.
Achtung
Verträge und Verbindlichkeiten bleiben bestehen
Grundsätzlich erfolgen Umwandlungen identitätswahrend, das heißt, dass Verträge ohne Zustimmung des Vertragspartners auf die neue Rechtsform übergehen.
Im Gegenzug heißt dies aber auch, dass der Wechsel der Rechtsform Ihnen nicht dabei hilft, Verbindlichkeiten zu umgehen, denn ebenso wie die Rechte aus einem Vertrag übergehen, gehen auch die Pflichten mit über.