Gesellschafter: Teilhaber eines Unternehmens

Sie stehen vor der Gründung einer Firma oder wollen einem bestehenden Betrieb beitreten? Damit werden Sie in den meisten Fällen zum Gesellschafter oder zur Gesellschafterin des Unternehmens. Doch welche Aufgaben kommen auf Sie zu? Je nach Rechtsform und Arten gibt es verschiedene Pflichten, aber auch Rechte, die eine solche Position mit sich bringt. In diesem Beitrag erhalten Sie die wichtigsten Fakten und lernen die verschiedenen Facetten einer solchen Teilhaberschaft genauer kennen.

Zuletzt aktualisiert am 11.06.2024
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Definition: Was ist ein Gesellschafter?

Bei Gesellschaftern kann es sich um natürliche oder juristische Personen des privaten sowie öffentlichen Rechts handeln. Diese müssen:

  • An der Gründung einer Gesellschaft beteiligt gewesen sein.
  • Später in eine bereits bestehende Gesellschaft durch einen Vertrag oder per Gesetz eingetreten sein.

Als Gesellschafter sind Sie am Gewinn der Firma beteiligt und besitzen Anteile, die Sie durch Ihr Kapital finanziell erworben haben. Daher ist die häufigste Rolle die des Kapitalgebers. Bei dem Betrieb selbst kann es sich um verschiedene Rechtsformen handeln:

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Rechtsform ist entscheidend für die Haftung

Die Rechtsform ist besonders wichtig, wenn es um die Haftung geht, denn bei Personengesellschaften wie OHGs, KGs sowie GbRs verlieren Sie als Gesellschafter bei einer Insolvenz sowohl das eingesetzte Kapital als auch Ihr gesamtes Privatvermögen. Bei Kapitalgesellschaften fällt ein Totalverlust geringer aus, da Sie nur mit der Höhe Ihrer Anteile haften.

Diese Arten von Gesellschaftern gibt es

Da nicht nur natürliche Personen Gesellschafter sein können, gibt es beispielsweise auch Gemeinden, die als Teilhaber zu Gesellschaftern werden.

Daneben gibt es weitere Unterteilungen der unterschiedlichen Typen:

  • Tätige Gesellschafter
  • Stille Gesellschafter
  • Geschäftsführende Gesellschafter

Tätige Gesellschafter

In dieser Position unterliegen Sie als Gesellschafter dem allgemeinen Wettbewerbsverbot und haben folgende Rechte:

  • Sie können Ihr Unternehmen nach außen vertreten.
  • Sie haben ein Stimmrecht bei wichtigen Entscheidungen.
  • Sie verfügen über ein Kontrollrecht gegenüber anderen Gesellschaftern.
  • Sie können eine Prokura erteilen.
  • Sie haben eine Haftpflicht gegenüber den Verbindlichkeiten der Firma.

Stille Gesellschafter

Eine Sonderform der Beteiligung an einem Unternehmen ist die stille Teilhaberschaft. Der stille Gesellschafter ist eine natürliche oder juristische Person, die sich an einem Handelsgewerbe beteiligt, ohne dass die Beteiligung für Dritte erkennbar ist. Vorteil des stillen Gesellschafters: Er bleibt anonym und tritt nach außen nicht in Erscheinung. Deshalb ist er auch nicht am Unternehmensrisiko beteiligt. Nachteil: Im Fall einer Insolvenz muss er sich in die Reihe der Insolvenzgläubiger einordnen. Die Teilhabe erfolgt häufig durch Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft durch den stillen Gesellschafter. Sie ist besonders für Gesellschaften interessant, die kurzfristig Kapital benötigen. Im Gegenzug wird der stille Gesellschafter am Gewinn, seltener auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt.

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Rechtsstellung des stillen Gesellschafters

Der stille Teilhaber hat im Verhältnis zum regulären Gesellschafter nur eingeschränkte Prüfungs- und Kontrollrechte. Den Jahresabschluss darf er aber prüfen. Auch Entscheidungs- oder Mitbestimmungsrechte besitzt er nicht und arbeitet nicht im Unternehmen mit. Der stille Gesellschafter ist am Verlust mit maximal der Höhe seiner Einlage beteiligt. Steuerlich werden seine Einkünfte - auch bei einer Beteiligung an einer Personengesellschaft - als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt, d.h. es fallen Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an.

Neben diesen typischen stillen Gesellschaftern gibt es auch die atypischen. In diesem Fall besitzen Sie Mitbestimmungsrechte und tragen daher ebenfalls unternehmerische Risiken mit. So haften Sie als atypischer stiller Gesellschafter bei Verlusten sogar über Ihre Einlagen hinaus.

Geschäftsführende Gesellschafter

Mit dieser Bezeichnung haben Sie dieselben Rechte und Pflichten wie tätige Gesellschafter. Überdies ist Ihnen die Funktion inne, wichtige Entscheidungen sowie Aufgaben zu der Führung Ihres Betriebs durchzuführen. Auch ein regelmäßiges Gehalt unterscheidet diesen Typ von den beiden anderen Formen.

Definition

Was sind beherrschende Gesellschafter?

Beherrschende Gesellschafter sind nicht zwingend Geschäftsführer, besitzen aber mindestens 50 Prozent der Firmenanteile und haben damit einen entscheidenden Einfluss bei Abstimmungen.

Wie wird man Gesellschafter?

Gesellschafter müssen bei einer Gründung einen Gesellschaftsvertrag als Grundlage für die Gesellschaft erstellen. Erst dieser Vertrag macht aus den Gründern Gesellschafter.

Wenn Sie sich nachträglich finanziell in einen Betrieb einbringen, können Sie damit ebenfalls eine Beteiligung an der Gesellschaft eingehen. Treten neue Gesellschafter einer bestehenden Firma bei, müssen die anderen deren Aufnahme allerdings zustimmen.

Alternativ können Sie auch ohne Erlaubnis Gesellschafter einer Aktiengesellschaft werden, wenn Sie eine Aktie des Unternehmens kaufen.

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Gesellschafter einer Aktiengesellschaft werden

Es gibt bei Aktiengesellschaften keinerlei weitere Voraussetzungen, um Gesellschafter zu werden, als 18 Jahre alt zu sein und mindestens eine Aktie der entsprechenden Firma zu besitzen.

Rechte und Pflichten von Gesellschaftern

Die genauen Regeln und Pflichten richten sich immer nach dem Gesellschaftsvertrag sowie nach der jeweiligen Gesetzeslage der Gesellschaft. Grundsätzlich besteht:

  • Einlagepflicht
  • Treuepflicht
  • Vermögensrecht: Beteiligung der Gewinnausschüttung am Jahresende
  • Informations- und Auskunftsrecht: Einsichtsrecht in Unterlagen der Firma
  • Verwaltungsrecht: Der prozentuale Anteil an einer GmbH bestimmt die Gewichtigkeit Ihrer Stimme bei Entscheidungen.

Sie dürfen in einem Gesellschaftsvertrag beispielsweise ebenfalls bestimmen, dass Gesellschafter ihre Anteile nur mit der Zustimmung der anderen Mitglieder verkaufen dürfen.

Sonderfall: Stimmrechte von GmbH-Gesellschaftern

Das Recht auf Teilnahme an der Gesellschaftsversammlung ist in § 47 Abs. 2 GmbHG geregelt, wonach eine Stimme einem Euro des Stammkapitals entspricht.

Jedoch gibt es Stimmverbote, wenn es um die Gesellschafter persönlich geht wie:

  • Wenn er oder sie entlastet werden soll.
  • Wenn er oder sie von einer Verbindlichkeit befreit werden soll (wie einem Schadenersatzanspruch oder wegen Verletzung der Treuepflicht).
  • Wenn ihm oder ihr gegenüber ein Rechtsgeschäft vorgenommen werden soll (wie ein Verkauf).
  • Bei jeder Interessenkollision = „Verbot des Richters in eigener Sache“.

Aufgaben von Gesellschaftern

Zu den wichtigsten Ordnungspunkten gehören vier Aufgaben:

  1. Treuepflicht
  2. Überwachungspflicht
  3. Einlagepflicht
  4. Versammlungspflicht

Treuepflicht von Gesellschaftern: Loyalität per Gesetz

Als Gesellschafter müssen Sie Ihrer Firma treu sein. Das schließt mit ein, dass Sie:

  • die Ziele des Unternehmens verfolgen.
  • den Zweck des Betriebes fördern,
  • zu dem Unternehmen nicht in Wettbewerb treten.

Die Treuepflicht besteht sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber den übrigen Gesellschaftern. Sie beinhaltet eine Mitwirkungspflicht an Gesellschafterbeschlüssen, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind.

Überwachungen individuell vereinbar

Die genauen Kontrollen werden im Gesellschaftsvertrag geregelt. Ansonsten dürfen Sie alle Dokumente oder den Schriftverkehr jederzeit einsehen.

Einlagepflicht als Finanzierungsstandbein

Sie müssen notwendigerweise ein gewisses Kapital einbringen, um beispielsweise die Gründung einer Gesellschaft zu finanzieren. Häufig gibt es dafür sowie für weitere Transaktionen mehrere Gesellschafterkonten, auch Verrechnungskonten genannt. Sie dienen dazu, einen Überblick über die verschiedenen Ausgaben bzw. Einnahmen der Gesellschafter zu behalten.

Versammlungen mit festen Vorschriften

Die Gesellschafter müssen laut Gesetz mindestens einmal pro Jahr eine sogenannte ordentliche Gesellschaftsversammlung abhalten. Darin sind zwei Themen verpflichtend:

Zudem müssen die Gesellschafter dem GmbH-Geschäftsführer für das abgelaufene Geschäftsjahr eine ordnungsgemäße Geschäftsführung attestieren und die Person entlasten. Dies nennt man einen Gesellschafterbeschluss.

Einladungen zur Gesellschafterversammlung müssen jedoch immer in der richtigen Frist und Form erfolgen mit:

  • Adressat
  • Absender
  • Zeit und Ort der Versammlung
  • Tagesordnungspunkte

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Wo werden diese Aufgaben festgehalten?

Die Gesetzbücher der jeweiligen Gesellschaft sowie der Gesellschaftsvertrag regeln die einzelnen Aufgaben und Pflichten aller Gesellschafter. Sie können in dem Vertrag Punkte festhalten wie:

  • das Verhältnis der Gesellschafter untereinander
  • die Führung der Geschäfte
  • die Vertretung der Gesellschaft nach außen
  • die Beteiligung am Gewinn und Verlust
  • das Ausscheiden von Gesellschaftern
  • die Aufnahme neuer Gesellschafter
  • die Auflösung der Gesellschaft

Haben Gesellschafter Anspruch auf Gewinn?

Ja, zu den Vermögensrechten zählt vor allem der Anspruch auf Teile des Gewinns. Je nachdem, wie viele Anteile Sie an Ihrer Gesellschaft besitzen, fällt die Ausschüttung unterschiedlich hoch aus. Bei einer GmbH ist die Gewinnausschüttung gesetzlich genau vorgeschrieben. Bei dieser wird das Stammkapital außer Acht gelassen.

Verstößt die Gesellschaft gegen das Gesetz und zahlt bestimmten Gesellschaftern eventuell zu viel, kann es sich um eine versteckte Gewinnausschüttung handeln.

Wann haften Gesellschafter?

Je nach Gesellschaftsform haften Sie für Verluste in Ihrem Unternehmen unterschiedlich. Daher ist es wichtig, sich der Rechtsform bewusst zu sein.

Haftung von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft

In einer Kapitalgesellschaft haften Sie nur mit Ihrem eingesetzten Kapital. Ihr Privatvermögenist sicher. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen Sie mit Ihrem ganzen Vermögen haften:

  • Vor der Eintragung ins Handelsregister, wenn die Gesellschaft noch keine beschränkte Haftung innehat.
  • Wenn Sie Ihre Stammeinlagen nicht bezahlt haben und eine Existenzvernichtungshaftung eintritt.
  • Wenn eine Differenzhaftung besteht.
  • Wenn unrechtmäßige Auszahlungen an die Gesellschafter erfolgt sind.

Haftung von Gesellschaftern einer Personengesellschaft

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist zum Beispiel eine der häufigsten Unternehmensformen bei Neugründung. Meistens liegt es daran, dass der finanzielle sowie organisatorische Aufwand gering ist. Doch wie bereits erwähnt, können Sie als Personengesellschafter auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen haften, wenn Ihr Betrieb offene Schulden hat. Zu den Personengesellschaften zählt auch die Kommanditgesellschaft (KG). Hier besteht die Besonderheit, dass nur der Komplementär mit seinem Privatvermögen haftet, die Kommanditisten haften lediglich in Höhe des eingebrachten Kapitals. Zudem existiert die Sonderform der GmbH & Co. KG, bei der der Komplementär eine GmbH, also eine juristische Person ist, die die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters übernimmt.

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Individuelle Vereinbarungen zur Beschränkung der Haftung

Zulässig ist nach der Rechtsprechung des BGH auch bei einer GbR die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen durch individuelle Vereinbarung im Rahmen eines konkreten Geschäftsabschlusses. Eine solche Vereinbarung kann insbesondere im Fall eines Geschäftsabschlusses mit außergewöhnlichem Finanzbedarf sinnvoll sein.

Was ist der Unterschied zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer?

Gesellschafter bleiben nach außen hin häufig im Hintergrund, haben aber ansonsten beinahe die gleichen Rechte und Pflichten wie Geschäftsführer. Geschäftsführende Gesellschafter erhalten zusätzlich zu der jährlichen Gewinnausschüttung ein festes Gehalt als Repräsentant.

Selbst wenn Geschäftsführer Minderheitsgesellschafter sind, also weniger als 50 Prozent der Anteile besitzen und damit einen geringeren Einfluss bei Entscheidungen haben, können sie Geschäftsführer sein. In diesem Fall besteht rechtlich eine eindeutige Sozialversicherungspflicht – im Gegensatz zu Gesellschaftern.

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Welche Aufgaben haben geschäftsführende Gesellschafter?

Als offizielle Repräsentanten der Firma führen geschäftsführende Gesellschafter das Unternehmen, vertreten es nach außen und können daher auch mit ihrem Privatvermögen für Verluste haften.

Was passiert bei der Auflösung einer Gesellschaft?

Als Auflösung bezeichnet man die Phase der Beendigung der Geschäftstätigkeit einer Gesellschaft. Die Rechtspersönlichkeit und damit auch Handlungsfähigkeit der Gesellschaft bleiben während der Beendigungsphase bestehen. Entscheidet sich beispielsweise bei der GmbH eine Dreiviertelmehrheit der Gesellschafter für eine Auflösung, so ist die Auflösung vollzogen, nach § 60 Abs. 1 Ziff. 2 GmbHG. Den Beschluss müssen Sie laut § 65 GmbHG notariell beglaubigen und entsprechend ins Handelsregister eintragen lassen.

Dem folgt gemäß § 73 GmbHG ein sogenanntes Sperrjahr. Erst danach findet eine Vermögensverteilung statt. Offene Rechnungen begleichen Sie mit dem Stammkapital. Alles, was danach übrig bleibt, wird den Anteilen entsprechend an alle Gesellschafter ausgezahlt.

Handelt es sich um eine GbR, führt bereits eine Kündigung von Gesellschaftern zur Auflösung des Unternehmens, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag enthält eine andere Regelung. Bei einer KG hingegen nicht. Stattdessen müssen die bestehenden Gesellschafter diesen eine Abfindung zahlen.

Sonderform: GmbH-Gesellschafter

Bei dieser Art der Gesellschaft können Sie allein durch gekaufte Anteile Gesellschafter werden. Zudem haften sowohl stille als auch tätige Gesellschafter nur mit ihrem eingesetzten Vermögen.

Ein Gesellschafterwechsel ist bei einer GmbH außerdem nur durch die Übertragung von Geschäftsanteilen möglich, eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Ausnahmen sind der Tod von Gesellschaftern und die Vererbbarkeit der Anteile.

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Statusfeststellungsverfahren wegen Sozialversicherungspflicht

Besonders in der GmbH führen Unklarheiten im Zusammenhang mit der Sozialversicherungspflicht von Gesellschaftern sowie Geschäftsführern zu Statusfeststellungsverfahren. Denn die Versicherungspflicht ist besonders in der Praxis dieser Rechtsform selten eindeutig, weshalb der Verdacht der Scheinselbstständigkeit auftreten kann, besonders wenn der Betreffende bei seiner Tätigkeit weisungsabhängig ist.

Wie viele Gesellschafter brauchen Sie überhaupt, um eine GmbH zu gründen? Mittlerweile dürfen Sie als eine sogenannte Ein-Mann-GmbH agieren, weshalb Sie als alleiniger Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer sind.

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Stehen die Gesellschafter einer GmbH im Handelsregister?

Ja, die Angaben finden Sie sowohl von stillen als auch von tätigen Gesellschaftern einer GmbH im Handelsregister, das jeder einsehen darf. Dabei müssen diese Eintragungen immer auf dem neuesten Stand sein, wenn sich zum Beispiel die Zahl der Gesellschafter oder der Umfang der Beteiligung ändert.

Auskunfts- und Einsichtsrecht des GmbH-Gesellschafters

Jeden Gesellschafter, der nicht leitend in der GmbH mitarbeitet, kann das Gefühl beschleichen, dass hinter seinem Rücken gewirtschaftet wird. Geht in seiner GmbH alles mit rechten Dingen zu? Wie steht die GmbH da? Hier stellt das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Gesellschafters ggf. ein scharfes Schwert dar. Es ist Aufgabe des Geschäftsführers, die Unterlagen bereitzustellen und die Informationsrechte des Gesellschafters zu erfüllen. Doch es gibt auch Grenzen.

Hier die häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Recht:

Welchen Umfang hat das Auskunfts- und Einsichtsrecht?

 

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht der Gesellschafter erstreckt sich auf sämtliche Angelegenheiten der Gesellschaft. Dies betrifft sowohl abgeschlossene als auch in Verhandlung befindliche Vorhaben. Es umfasst z. B. den Einblick in folgende Bereiche:

  • Sämtliche Verträge der Gesellschaft
  • Alle Schriften, Dateien und elektronische Aufzeichnungen, einschließlich der E-Mails der GmbH
  • Jegliche Protokolle, einschließlich der Protokolle von Aufsichtsratssitzungen
  • Rechnungen der GmbH
  • Die Kundenkartei der GmbH
  • Sämtliche Unterlagen der Buchhaltung
  • Unterlagen, welche die Beteiligungen der Gesellschaft, z. B. an Tochtergesellschaften, betreffen
  • Unterlagen über Angelegenheiten, an denen die GmbH als Komplementärin beteiligt ist

Kann das Auskunfts- und Einsichtsrecht beschränkt werden?

 

Die Informationspflicht des Geschäftsführers kann nicht durch den Gesellschaftsvertrags ausgeschlossen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Gesellschaftsvertrag Regelungen über das Verfahren der Informationsweitergabe zu treffen.

Wann kann der GmbH-Geschäftsführer die Auskunft verweigern?

 

Geschäftsführer können die Auskunft und Einsicht verweigern, wenn sie befürchten müssen, dass der Gesellschafter die so erlangten Informationen zu gesellschaftsfremden Zwecken verwendet und der Gesellschaft dadurch ein Nachteil entsteht.

Was sind die Folgen bei unberechtigter Verweigerung von Auskauft oder Einsicht?

 

Wenn der Geschäftsführer Ihnen als Gesellschafter die Auskunft und Einsicht unberechtigt verweigert, kann dies die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags des Geschäftsführers rechtfertigen.