Das Arbeitnehmererfindungsgesetz im Überblick
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen – oft Arbeitnehmererfindungsgesetz oder Arbeitnehmererfindergesetz genannt – regelt, wer die Rechte an einer Erfindung hat, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit gemacht hat. Es soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer für seine Erfindung angemessen vergütet wird, während der Arbeitgeber die Möglichkeit erhält, die Erfindung wirtschaftlich zu nutzen. Im Arbeitnehmererfindungsgesetz sind daher die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen geregelt.
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz unterscheidet zwischen zwei Arten von Erfindungen:
- Diensterfindungen: Hier werden Diensterfindungen innerhalb des Arbeitsvertrags erfasst. Diese entstehen also aus der Tätigkeit, die dem Arbeitnehmer obliegt, oder beruhen maßgeblich auf Erfahrungen aus diesen Tätigkeiten.
- Freie Erfindungen: Diese werden außerhalb des Arbeitsvertrags gemacht und fallen nicht in das betriebliche Aufgabengebiet des Arbeitnehmers.
Geregelt sind im Arbeitnehmererfindungsgesetz ausschließlich Diensterfindungen, da freie Erfindungen an sich dem Arbeitnehmer gehören. Um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten sich Arbeitnehmer jedoch immer ihre freien Erfindungen vom Arbeitgeber freigeben lassen. Im Zweifel kann die Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen eine wichtige Rolle spielen, indem sie bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermittelt und so unnötige Rechtsstreitigkeiten verhindert.
Hauptpflichten und Rechte des Arbeitnehmers
Die wichtigste Pflicht des Arbeitnehmers ist die Meldung der Erfindung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede Erfindung, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit steht, unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Diese Meldung muss schriftlich erfolgen und eine detaillierte Beschreibung der Erfindung enthalten. Zusätzlich enthält das Arbeitnehmererfindungsgesetz Richtlinien für die Vergütung, die sicherstellen, dass Arbeitnehmer für ihre Diensterfindungen eine angemessene Vergütung erhalten.
Das wichtigste Arbeitnehmererfinderrecht ist das Recht auf Vergütung. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine angemessene Erfindervergütung, wenn der Arbeitgeber ihre Diensterfindung in Anspruch nimmt. Die Höhe der Vergütung bzw. des Anteilsfaktors nach dem Arbeitnehmererfinderrecht richtet sich nach dem wirtschaftlichen Wert der Erfindung, dem Beitrag des Arbeitnehmers und seiner Stellung im Unternehmen.
Hauptpflichten und Rechte des Arbeitgebers
Mit den Pflichten und Rechten des Arbeitnehmers gehen nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz entsprechende Pflichten und Rechte des Arbeitgebers einher. So hat der Arbeitgeber die Pflicht, eine angemessene Vergütung für die Arbeitnehmererfindung zu zahlen. Weiterhin ist er verpflichtet, die Erfindung zum Patent anzumelden und die dafür notwendigen Schritte zu unternehmen.
Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, jede Erfindung eines Arbeitnehmers zu übernehmen. Er hat hierbei grundsätzlich die Wahl: Erst wenn der Arbeitgeber sich entscheidet, eine Erfindung in Anspruch zu nehmen, entstehen entsprechende Pflichten. Andernfalls verbleiben die Rechte an der Erfindung beim Arbeitnehmer. Nimmt der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch, erhält er das Recht an der Erfindung und kann diese wirtschaftlich nutzen.
Info
Fiktion der Inanspruchnahme nach vier Monaten
Wann gehört eine Erfindung dem Arbeitgeber? Die Inanspruchnahme muss nicht aktiv erklärt werden. Vielmehr gilt eine Erfindung, wenn der Arbeitgeber diese bis vier Monate nach Meldung der Erfindung nicht freigibt, automatisch als in Anspruch genommen.
Zusätzliche Rechte und Pflichten bei Diensterfindungen
Wichtig ist, dass auch wenn das Recht an der Erfindung an den Arbeitgeber übergeht, wichtige Rechte beim Arbeitnehmer verbleiben. Hierdurch entstehen Pflichten beim Arbeitgeber:
- So muss der Arbeitgeber die Diensterfindung für ausländische Staaten, in denen er keine Schutzrechte verfolgen will, freigeben und dem Arbeitnehmer den Erwerb von Auslandsschutzrechten ermöglichen.
- Weiterhin muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mitteilen, wenn er eine Schutzrechtsanmeldung oder ein Schutzrecht nicht weiterverfolgen will. Dann muss er dem Arbeitnehmer auf Verlangen das Schutzrecht übertragen.
- Außerdem muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz über das Schutzrechtserteilungsverfahren informieren und ihm über relevante Stückzahlen und Stückpreise Auskunft geben.
Solange ein Arbeitnehmer noch in der eigenen Firma beschäftigt ist, sind diese Pflichten zwar oft lästig, aber akzeptabel. Dies ändert sich jedoch schnell mit dem Wechsel des Arbeitgebers zu einer anderen Firma. Ungeregelte Verhältnisse können dann zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen führen.
Rechteabkauf als Absicherung und Motivationssystem
In der Praxis hat es sich bewährt, dem Arbeitgeber die oben genannten Rechte rechtzeitig abzukaufen. Dies sollte in der Regel direkt nach der Inanspruchnahme der Erfindung und vor der Anmeldung der Erfindung zum Patent erfolgen. Für diesen Rechteabkauf ist ein Betrag in Höhe von 400 € üblich und angemessen.
Es ist besonders empfehlenswert, den Rechteabkauf mit einer Erfindungsprämie zur Motivation der Erfinder zu kombinieren. Diese kann in ähnlicher Höhe wie der Rechteabkauf angeboten werden. So ergeben sich beispielsweise insgesamt 800 €, was einen attraktiven finanziellen Anreiz für die Erfinder darstellt. Auf diese Weise kann aus einer eher lästigen Pflicht der erste Schritt hin zu einem umfassenden Anreizsystem zur Förderung von Innovationen im Unternehmen gemacht werden.
Ein solches Anreizsystem geht über die bloße finanzielle Belohnung hinaus: Es würdigt nicht nur die Kreativität und den Einsatz der Mitarbeiter, sondern schafft auch eine motivierende Arbeitsumgebung, die die Entwicklung neuer Ideen fördert. Ein effektives Anreizsystem kombiniert finanzielle Prämien mit Anerkennung und Weiterbildungsmöglichkeiten. So bleiben Mitarbeiter langfristig motiviert, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und innovative Lösungen für das Unternehmen zu finden.
Pauschalvergütungen zum Reduzieren des Verwaltungsaufwands
Der Rechteabkauf lässt sich auch hervorragend mit einem Pauschalvergütungssystem kombinieren. Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes, die Vergütung für Diensterfindungen im Voraus pauschal zu regeln, anstatt jede einzelne Erfindung individuell zu berechnen. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) kann dies von Vorteil sein, da es den Verwaltungsaufwand reduziert und klare, vorhersehbare Kostenstrukturen schafft.
Pauschalvergütungen müssen jedoch fair und angemessen sein, um den Beitrag des Arbeitnehmers und den wirtschaftlichen Wert der Erfindung zu berücksichtigen. Es ist essenziell, dass solche Vereinbarungen transparent und gut dokumentiert sind, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Arbeitgeber sollten durch entsprechende rechtliche Beratung sicherstellen, dass die Pauschalvergütung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz zu mehr Rechtssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationspotenzial
Der richtige Umgang mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz bietet für KMU eine Vielzahl von Vorteilen, die weit über die bloße rechtliche Absicherung hinausgehen. Durch die Etablierung klarer Regelungen und effektiver Anreizsysteme können Unternehmen eine Innovationskultur schaffen, die das kreative Potenzial ihrer Mitarbeiter voll ausschöpft.
Ein fundiertes Verständnis des Arbeitnehmererfindungsgesetzes führt zu mehr Rechtssicherheit bei der Nutzung von Arbeitnehmererfindungen. Dies reduziert nicht nur das Risiko kostspieliger Rechtsstreitigkeiten, sondern ermöglicht es den Unternehmen auch, ihre Erfindungen effizient zu schützen und zu vermarkten.
Letztlich trägt die richtige Anwendung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes auch dazu bei, die Qualität der Patente und das geistige Eigentum des Unternehmens zu verbessern. Dies stärkt die Position des Unternehmens im Wettbewerb und erhöht die Chancen auf langfristigen Erfolg. Eine gut durchdachte Innovationsstrategie, die das Arbeitnehmererfindungsgesetz wirksam integriert, kann somit einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit von KMU leisten.