AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen): Das müssen Unternehmen beachten

Im „Kleingedruckten“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) legen Sie Ihren Kunden die Konditionen für die Geschäfte mit Ihrem Unternehmen dar. Ihre Kunden werden damit zur Vertragspartei. Aber nicht alles, was sich Unternehmer wünschen, dürfen sie dort verankern. Denn für die AGB gibt es klare Vorgaben.

Zuletzt aktualisiert am 12.02.2025

Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbedinungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert wurden. Individualabreden gehen AGB immer vor. Die Gültigkeit von AGB richtet sich dabei nach §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.

Sinn und Zweck von AGB liegen darin, dass Sie auf eine Vielzahl ähnlicher Verträge die gleichen Regelungen anwenden können. Ansonsten müssten große Unternehmen für jeden einzelnen Kunden immer wieder neue Bedingungen aushandeln. AGB vereinfachen also den alltäglichen Abschluss von wiederkehrenden Verträgen.

Einsatzgebiete von AGB

AGB finden ständig ihren Einsatz im Alltag: Beim Abschluss von Handy-, Telefon- und Internetverträgen, beim Kauf von Produkten in Onlineshops und beim Abschluss von Versicherungen. Die AGB werden einseitig von der Gegenseite gestellt. Diese hat deshalb ein großes Interesse, die AGB so zu erstellen, dass sie zu ihren Gunsten sind. Verbraucher sollten sich die AGB daher immer ganz genau ansehen.

Viele AGB sind stellenweise ungültig, insbesondere wenn diese überraschend wirken und den Verbraucher in seinen Rechten beschneiden. AGB sind gem. § 307 BGB immer dann unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Wann dies der Fall ist, entscheidet das Gericht in einer Einzelfallabwägung.

Die §§ 308 und 309 BGB geben vor, wann eine Klausel im Regelfall immer als unwirksam anzusehen ist. Wenn sich zwei Unternehmen gegenseitig AGB stellen und sich diese widersprechen, heben sich die jeweiligen Klauseln gegenseitig auf. An deren Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Vertrag

AGB im Vertrag sind nicht automatisch rechtsgültig, nur weil sie drinstehen. Die AGB müssen, wie alle anderen Vertragsbestandteile auch, vereinbart werden. Das gilt sowohl bei unternehmerischen als auch bei privaten Verträgen.

Unternehmen

Unternehmer müssen ausdrücklich auf die AGB im Vertrag hinweisen, damit diese wirksam werden. Sie können beispielsweise durch eine Klausel auf diese verweisen: „Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder „es gelten unsere AGB“. Der Verweis auf die AGB kann aber auch andere Formulierungen enthalten.

Vorformulierte Geschäftsbedingungen sind in einem Vertrag ohne einen entsprechenden Hinweis jedoch komplett ungültig. Daran ändert auch ein nachträglicher Verweis nichts. Sie müssen Ihre Vertragspartner also bereits vor der Vertragsunterzeichnungen auf die AGB und deren Inhalt hinweisen.

Allerdings sollten Unternehmen trotzdem auf allen Dokumenten auf die AGB verweisen, da diese nicht explizit für jedes Dokument neu erstellt werden. Rechnungen legen Sie beispielsweise keine zusätzlichen AGB bei.

Für diese gelten die vertragliche vereinbarten AGB. Ohne einen Verweis auf diese können Vertragspartner im Zweifelsfall Widerspruch gegen das Dokument einlegen, wenn ihnen daran etwas nicht passt. Ist dies aber in den AGB festgehalten und es existiert der Verweis, ist das nicht mehr möglich. Bedenken Sie jedoch, dass auch hier der Verweis bereits früher erfolgen muss. Ein AGB-Hinweis auf der Rechnung kommt meist zu spät, wenn dieser nicht bereits vorher bekannt war.

Privatpersonen

Bei Privatverkäufen kann ebenfalls ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Dieser Kaufvertrag enthält in der Regel auch AGB. Das ist vor allem bei Geschäften im Internet aber häufig eher versteckt.

Die AGB müssen auch bei Privatgeschäften eindeutig sichtbar und auf der Bestellseite über einen Link eindeutig verfügbar sein. Das bedeutet, dass Sie die AGB als eigenes Formular zum Download bereitstellen können oder diese auf einer eigenen Seite stehen. Es reicht allerdings nicht, sie beispielsweise auf der „Über uns“-Seite zu integrieren.

Handeln Sie in einem Kaufvertrag explizit Sachverhalte aus, die den AGB in bestimmten Punkten widersprechen, werden diese Punkte in den AGB ausgehebelt. Das ist in der Regel dann zugunsten des Käufers. Der Verkäufer kann sich dann in diesen Punkten im Nachhinein nicht auf die AGB berufen. Der Käufer aber auch nicht.

Inhalte der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Inhalt von AGB bezieht sich auf rechtliche Regelungen, doch die gesetzlichen Regelungen sind in vielen Situationen nicht ausreichend. Daher versuchen Vertragspartner ihre Beziehungen vertraglich zu regeln. AGB dienen also zur Erweiterung der gesetzlichen Regelungen oder zum Ausschluss gesetzlicher Vorgaben, soweit dies im Einzelfall zulässig ist. AGB beziehen sich zudem sehr oft auf Haftungsausschlüsse.

Viele Versicherungen versuchen ihre Haftung bei grober Fahrlässigkeit zu beschränken bzw. auszuschließen. Andere Unternehmen treffen Regelungen zur Kostentragung bei Rücksendungen von Waren. Außerdem können die Höhe des Portos und die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages geregelt werden.

AGB im Einzelhandel sind vor Allem für Onlineshops relevant. Diese sollten auf alle Fälle AGB haben und diese gut sichtbar für den Kunden platzieren. Sie sind nämlich nur dann Vertragsinhalt, wenn die Gegenseite angemessen davon Kenntnis nehmen konnte. Im Idealfall sollten Shops die AGB bei Internetkäufen auf einer separaten Seite platzieren – ein Kauf sollte nur nach Anklicken einer Kontrollbox möglich sein. Im Geschäft sollte sich der Hinweis auf die AGB ebenfalls finden und Sie sollten diese auf Anfrage sofort vorlegen können.

Muster-AGB

Viele Unternehmen verwenden Muster-AGB. Deren Verwendung ist grundsätzlich nicht verkehrt, Sie sollten diese aber im Einzelfall prüfen. Zum einen müssen Sie klären, ob Sie die AGB eines fremden Unternehmens einfach so übernehmen dürfen, da ansonsten eine Abmahnung droht. Weiterhin müssen die Inhalte und der Aufbau der AGB für Ihr Unternehmen und Ihre Leistungen passen. Ansonsten könnten diese nicht sinnvoll oder sogar schädlich sein.

Beispiele

Es gibt zwar keine gesetzlichen Vorgaben darüber, was in den AGB stehen muss, aber den einen oder anderen Punkt sollten Sie in jedem Fall berücksichtigen. Schließlich gelten die AGB als Absicherung vor Beschwerden oder Klagen.

Diese Faktoren sollten Sie daher in den AGB behandeln:

  • Zahlungsbedingungen – Fristen und Vereinbarungen, die die Zahlung betreffen
  • Bezahlmöglichkeiten – gehen einher mit den Zahlungsbedingungen und geben vor, mit welchen Mitteln Kunden zahlen dürfen (Bargeld, Kreditkarte, PayPal etc.)
  • Lieferung und Liefertermine – wie wird das Produkt geliefert und wann?
  • Garantie- und Rücknahmebedingungen – wie lange besteht eine Garantie und unter welchen Umständen dürfen Kunden das Produkt zurückgeben?
  • Verjährungsfrist bei Mängeln – geht in die gleiche Richtung wie die Garantie, bezieht sich aber auch auf mögliche kostenlose Reparaturen oder den Umtausch
  • Haftung füSchadensersatz – wer haftet bei einem Schaden und wie lange gilt diese Haftung? Geht die Haftung auf jemand anderen über, sobald das Produkt das Unternehmen verlässt?
  • Widerruf -  wie und wann darf den Vertrag widerrufen werden und was passiert in dem Fall?
  • Eigentumsvorbehalt – Unternehmen können in den AGB den Eigentumsvorbehalt aufnehmen, der in § 449 Abs. 1 BGB geregelt ist.

Info

Vorteile von AGB für Unternehmer

AGB sind für Freiberufler, Einzelunternehmer und andere Geschäftsformen immer freiwillig. Dennoch sprechen zahlreiche Vorteile dafür, AGB für Einzelunternehmen und sämtliche andere Unternehmensformen einzusetzen. Denn durch diese sind alle Vertragsbedingungen eindeutig geregelt, einheitlich und transparent. Die AGB für Kleinunternehmer und Co. schützen zudem bei Haftungsfällen und ungerechtfertigten Ansprüchen.

Rechtsfolgen: Verstoß gegen gesetzliche Regelungen

Die rechtlichen Folgen bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen für die AGB sind relativ gering. Wie bereits erwähnt, gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für den Inhalt der AGB. Was nicht drinsteht, findet einfach keine Beachtung und kann nach Vertragsabschluss nicht als verbindlich gelten.

Gleiches gilt für Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen. So dürfen die AGB keine ungenauen oder versteckten Klauseln enthalten. Ist dies doch der Fall, werden diese Klauseln automatisch unwirksam.

Ein Beispiel dafür wäre eine Klausel für eine Vertragsstrafe. Die ist in den AGB grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss die Vertragsstrafe in der Höhe begrenzt sein. Es muss also eine Angabe zur Höhe der Strafe enthalten sein, damit die Klausel wirksam ist. Ist das nicht der Fall, fällt die Klausel heraus.

Die restlichen AGB bleiben aber bestehen, sofern sie korrekt sind. Für Klauseln, die nicht in den AGB berücksichtigt werden oder die herausfallen, gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Sie sollten die Klauseln jedoch immer so klar formulieren, dass sie nicht anders ausgelegt werden können. Denn entstehen Missverständnisse, entscheiden Gerichte oft zum Vorteil der Kunden.

Achtung

Eine Widerrufsbelehrung hat einen Sonderstatus

Sie sind im E-Commerce tätig? Dann dürfen Sie eine Widerrufsbelehrung nicht als AGB bezeichnen. Sie müssen diese immer gesondert als Widerrufsbelehrung kenntlich machen, damit sich der Kunde über die Form und Dauer des Widerrufes informieren kann.

Fazit

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind kein verpflichtender, aber ein wichtiger Bestandteil von Verträgen und Geschäften generell. Die gesetzlichen Vorschriften für die AGB sind überschaubar und beziehen sich ausschließlich auf die Formulierung.

Die inhaltliche Ausarbeitung der AGB unterliegt keinerlei Vorgaben. Trotzdem sollten bestimmte Faktoren nicht außer Acht gelassen und sich an die gesetzlichen Regelungen gehalten werden, bei der Ausformulierung. Andernfalls werden Teile der AGB unwirksam.