Green Claims Directive & EmpCo: Was jetzt bei Nachhaltigkeitsversprechen gilt

Immer mehr Unternehmen werben mit Nachhaltigkeit. Doch nicht jedes „grüne“ Versprechen ist belegt und nicht jedes ist erlaubt. Die Green Claims Directive der EU sollte Greenwashing verhindern und klare Regeln für Umweltaussagen schaffen. Derzeit ist das Verfahren allerdings auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Aber: Ab 2026 gilt die Empowering Consumers Directive (EmpCo) als Mindeststandard. Was das für Unternehmen konkret bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zuletzt aktualisiert am 08.12.2025
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Green Claims Directive: Der aktuelle Stand

Nachhaltigkeit verkauft sich gut und ist ein häufig genutztes Werkzeug, um das eigene Unternehmensimage positiv aufzuladen. Klar, dass daher immer mehr Unternehmen mit Nachhaltigkeit werben. Um dabei falsche Versprechen – so genannte Green Claims – vorzubeugen, hat die EU-Kommission im Jahr 2023 die Green Claims Directive (oder auch Green Claims Richtlinie über umweltbezogene Angaben) entwickelt und vorgeschlagen. Sie zielt darauf ab, dass freiwillige Umweltversprechen von Unternehmen künftig wahr, belegt und transparent sein müssen.

In Kraft ist die Richtlinie jedoch noch nicht. Die Green Claims Directive durchlief zunächst die parlamentarische Beratung und wurde seit Anfang 2025 im Trilog verhandelt – also zwischen Kommission, Parlament und Rat der EU. Die entscheidende Trilog-Sitzung zur Green Claims Verordnung wurde jedoch aufgrund politischen Widerstandes abgesagt. Seither ist das Verfahren vorerst ausgesetzt. Das bedeutet: Die Green Claims Directive ist aktuell nicht in Kraft. Ob sie in der geplanten Form kommt, ist unklar.

EmpCo: Die neue Richtlinie für Nachhaltigkeitsversprechen

Stattdessen müssen sich Unternehmen auf eine andere Richtlinie einstellen, die Nachhaltigkeitsversprechen künftig reguliert: Die Empowering Consumers Directive (EmpCo) gilt ab dem 27. September 2026. Sie verbietet irreführende Green Claims und verpflichtet Unternehmen, Aussagen belegbar zu machen. Dabei handelt es sich um ein EU-Gesetz, das am 26. März 2024 in Kraft trat. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis spätestens 27. März 2026 entsprechende nationale Vorschriften zu erlassen. Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Regeln verbindlich.

Wen betrifft die EmpCo?

Die EmpCo gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU vermarkten und dabei Nachhaltigkeitsversprechen nutzen.
Betroffen sind sämtliche Unternehmen mit B2C-Kommunikation, unabhängig von Größe oder Umsatz. Dabei gibt es keine Ausnahmen. Auch Kleinst- und Mikro-Unternehmen müssen alle Umweltversprechen klar belegen. 
Die EmpCo greift für sämtliche Umweltaussagen in der Verbraucherkommunikation, nicht nur für freiwillige Green Claims.

Welche Nachhaltigkeitsversprechen betrifft die EmpCo?

Die EmpCo betrifft sämtliche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, die sich an Verbraucher richten. 
Das umfasst:

  • alle Claims zur Zusammensetzung, zum Beispiel „100 % recycelt“
  • alle Klimaaussagen, zum Beispiel „klimaneutral“ oder „CO₂-frei“
  • alle Aussagen zum Lebenszyklus, zum Beispiel „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“
  • alle Siegel und Labels, sofern sie in der Kommunikation genutzt werden

Die EmpCo verbietet vage oder irreführende Umweltversprechen.
Generische Begriffe wie „umweltfreundlich“ sind nur zulässig, wenn eine anerkannte Top-Umweltleistung belegt ist. Aussagen wie „klimaneutral“ sind untersagt, wenn sie allein auf Kompensation beruhen. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur genutzt werden, wenn sie behördlich etabliert sind oder auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Drittprüfung basieren. Bei Produktvergleichen sind Methode, Referenz und Aktualität offenzulegen. Zusätzlich kommen neue Informationspflichten zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates.

Beispiele aus Sicht der EmpCo

Die EmpCo schreibt nicht im Detail vor, welche Claims erlaubt oder verboten sind. Sie verbietet aber jede Form von Irreführung oder fehlendem Beleg. In der Praxis bedeutet das:

Unproblematisch (wenn belegt)Irreführend und damit unzulässig
„Verpackung enthält 30 % recyceltes Plastik“ (mit Nachweis) „Umweltfreundlich“ ohne weitere Erklärung
„CO₂-Emissionen um 25 % reduziert seit 2020“ (belegt) „Klimaneutral“ nur durch Kompensation
„Holz aus FSC-zertifizierter Quelle“ (Zertifikat vorhanden) „Nachhaltig hergestellt“ ohne Konkretisierung
„Textil ist zu 95 % biologisch abbaubar“ (Laborergebnis) „Öko“ als alleiniger Werbebegriff

Welche Anforderungen stellt die EmpCo an Unternehmen?

Die künftige EmpCo setzt hohe Standards:

  • Beweisführung: Aussagen müssen durch wissenschaftliche Methoden gestützt sein, zum Beispiel anhand von Lebenszyklusanalysen.
  • Transparenz: Angaben müssen klar, verständlich und für Verbraucher zugänglich sein.
  • Zertifizierungen: Umweltlabels müssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen.

Achtung

Green Claims Directive vs. EmpCo: Das ist der Unterschied

Auf den ersten Blick unterschieden sich die Green Claims Directive und die EmpCo kaum. Konkret heben sich die Richtlinien in ihren Funktionen und Reichweiten voneinander ab:

  • Die Green Claims Directive (GCD) sollte ein sehr detailliertes Regelwerk speziell für freiwillige „grüne“ Werbeaussagen werden. Das Ziel war, jede einzelne Behauptung wie z.B. „100 % recycelt“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ mit wissenschaftlich exakten Methoden (z. B. Lebenszyklusanalysen) zu überprüfen.
  • Die Empowering Consumers Directive (EmpCo) ist eher ein „Mindeststandard“ und adressiert nicht nur freiwillige Green Claims, sondern alle Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. Sie verlangt: Keine schwammigen Wörter wie „umweltfreundlich“ mehr, keine „klimaneutral“-Claims nur durch Kompensation, und jedes Siegel oder Label muss anerkannt sein. Anders als in der Green Claims Directive geht es hier weniger um hochkomplexe Nachweisverfahren, sondern darum, dass Unternehmen endlich einfach und klar belegbare Aussagen nutzen müssen.

Sanktionen bei Verstößen gegen die EmpCo

Bei Verstößen drohen je nach nationalem Recht spürbare Bußgelder; behördliche Unterlassungs- und Korrekturanordnungen sowie Reputationsschäden durch öffentliche Maßnahmen. Weitere Folgen hängen vom jeweiligen nationalen Recht ab.

Was bedeutet das konkret für Ihr Marketing?

  • Allgemeine Begriffe vermeiden: Formulierungen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind riskant, wenn sie nicht klar definiert und belegt sind.
  • Belege sammeln: Dokumentieren Sie bereits heute CO₂-Bilanzen, Materialangaben oder Lieferantennachweise.
  • Siegel prüfen: Nutzen Sie nur anerkannte Labels, wie zum Beispiel EU Ecolabel, FSC, oder Blauer Engel. Eigene Siegel sind riskant.
  • Claims abstimmen: Marketing, Produktentwicklung und Compliance müssen eng zusammenarbeiten und alle Claims sorgfältig prüfen.

Erstellen Sie eine interne Checkliste mit allen aktuellen Green Claims Ihres Unternehmens. Ergänzen Sie zu jedem Claim die vorhandenen Belege. Fehlende Nachweise erkennen Sie so auf einen Blick.

Umsetzungstipps für Unternehmen

  • Checken Sie Ihre aktuelle Kommunikation: Welche Green Claims nutzen Sie? Können Sie diese belegen?
  • Starten Sie klein: Fangen Sie mit den wichtigsten Produkten oder Aussagen an.
  • Externe Hilfe nutzen: Umweltgutachter oder spezialisierte Beratungen können dabei unterstützen, die Nachweise zu erbringen.
  • Lieferkette einbinden: Fordern Sie Daten von Ihren Zulieferern ein.
  • Schulungen einplanen: Sensibilisieren Sie Marketing- und Vertriebsteams.
  • Frühzeitig anpassen: Warten Sie nicht, bis Gesetze greifen, wer vorbereitet ist, spart sich später Ärger und Hektik.

Ob die Green Claims Directive in ihrer jetzigen Form kommt, ist offen. Doch die Stoßrichtung der EmpCo ist eindeutig: Unbelegte oder vage Umweltversprechen werden in der EU keinen Platz mehr haben. Für KMU heißt das: Handeln Sie jetzt. Sorgen Sie für belegbare Marketingaussagen und schulen Sie Ihr Team. Damit vermeiden Sie nicht nur Risiken, sondern stärken Ihre Glaubwürdigkeit und verschaffen sich Vorteile im Wettbewerb.